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Lebensversicherung verkaufen: Wer zahlt am meisten?

Lebensversicherungen werden in der Regel abgeschlossen, um die eigene Familie im schlimmsten Fall abgesichert zu wissen. Neben der finanziellen Absicherung im Todesfall kann eine bestimmte Art der Lebensversicherung zudem auch der Altersvorsoge dienen, die man Kapital-Lebensversicherung nennt – die Lebensversicherung ist für viele also Vorsorge und Absicherung zugleich. Kommt es im Laufe des Lebens zu gravierenden Änderungen oder bist Du aus anderen Gründen plötzlich auf Geld angewiesen, so kannst Du Deine Kapital-Lebensversicherung auch kündigen und so einen Teil des Geldes, welches Du über die Jahre eingezahlt hast, zurückbekommen. Neben der Kündigung des Vertrages gibt es noch eine weitere Möglichkeit, Deine Lebensversicherung vorzeitig in bares Geld umzuwandeln: Der Verkauf.

Dieser findet über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen statt. Wann es sich lohnt, die Lebensversicherung zu verkaufen, was Du beim Verkauf Deiner Lebensversicherung beachten solltest und welche Alternativen es dazu gibt, Deine Lebensversicherung zu verkaufen, erfährst Du hier.

Wann lohnt sich der Verkauf meiner Lebensversicherung für mich?

Bist Du plötzlich auf Geld angewiesen – etwa weil Deine berufliche Situation sich geändert hat oder Dein Leben sich aus anderen Gründen neu gestaltet – so hast Du die Möglichkeit, Deine Lebensversicherung zu verkaufen.

Bei der Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, die Lebensversicherung zu verkaufen, können Dir folgende Anhaltspunkte helfen.

Lohnt sich, wenn

  • Rückkaufwert >10.000 €
  • >10 Jahre eingezahlt
  • lange, verbleibende Vertragslaufzeit

Lohnt sich nicht, wenn

  • Rückkaufwert <10.000 €
  • <10 Jahre eingezahlt
  • Vertrag endet bald

Der Vertrag läuft schon länger als zehn Jahre

In der Regel lohnt es sich nicht, die Lebensversicherung zu verkaufen, wenn der Vertrag noch nicht länger als rund zehn Jahre läuft, da der Rückkaufwert in diesem Fall relativ gering ist.

Die Ankäufer sind erst an der Lebensversicherung interessiert, wenn der Rückkaufwert relativ hoch ist – oft gilt hier der Wert von 10.000 Euro als Grenze. Das ist dann der Fall, wenn Du schon länger in die Lebensversicherung eingezahlt hast - also länger als 10 Jahre. Versicherungen mit einem Rückkaufwert unter 10.000 € werden nur selten angekauft.

Die Vertragslaufzeit endet bald

Ist es nicht mehr lang, bis Deine Lebensversicherung ausläuft, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du die Versicherung tatsächlich verkaufen möchtest. Denn egal auf welchem Weg: Wenn Du Deine Lebensversicherung frühzeitig beendest, machst Du immer einen Verlust. Denn bei Vertragsende erwartet Dich auch ein zusätzlicher Schlussbonus, auf den Du jedoch keinen Anspruch hast, wenn Du Dich dazu entscheidest, die Lebensversicherung zu verkaufen.

Drei Wege, um die Lebensversicherung in bares Geld umzuwandeln

Wenn Du Geld benötigst, so gibt es drei Wege, über Deine Lebensversicherung an dieses Geld zu kommen:

  • Beleihung der Lebensversicherung
  • Verkauf der Lebensversicherung
  • Kündigung der Lebensversicherung

Welcher Weg sich für Dich am besten eignet, ist von Deiner Situation abhängig. Bedenke aber, dass Du immer einen Teil Deines Geldes verlierst, wenn Du Deine Lebensversicherung verkaufst oder anderweitig frühzeitig beendest. Denn mit einer Vorzeitigen Auflösung verzichtest Du automatisch auf weitere garantierte Verzinsung Deines Sparguthabens, auf Überschüsse und auch den Bonus, denn Du nach Ablauf der Versicherung erhalten würdest – bedenke also, ob sich das Vorhaben für Dich lohnt.

Überlege Dir deshalb genau, ob Du Deine Lebensversicherung verkaufen möchtest. Alternativ bietet es sich auch an, dass Du die Versicherung beleihst. Wenn Du nicht sicher bist, ob es sich überhaupt lohnt, die Versicherung zu behalten, gilt ein Grundsatz: Im Allgemeinen kann man sagen, dass es sich lohnt, eine Lebensversicherung fortzuführen, solange sich auch ein Ankäufer findet, der Dir ein Angebot für Deine Lebensversicherung macht.

Was genau passiert, wenn ich meine Lebensversicherung verkaufe?

Rechte und Ansprüche an den Käufer

Entscheidest Du Dich dazu, Deine Lebensversicherung zu verkaufen, so gibst Du alle Rechte und Ansprüche an den Ankäufer ab. Der Ankäufer zahlt dabei in der Regel die Beiträge weiter und erhält dafür Anspruch auf die Summe, die bei Vertragsende ausgezahlt wird. Dabei profitiert der Ankäufer von folgenden Punkten:

  • Zinsen: Ältere Verträge haben oftmals eine gute Verzinsung
  • Überschüsse: Wenn die Versicherung mehr Geld erwirtschaftet als gedacht, erhält der Kunde in der Regel Überschüsse
  • Bonus: Bei Auszahlungsende gibt einen Bonus

Als Gegenleistung erhältst Du den zuvor vereinbarten Kaufpreis, der in der Regel höher ist, als der Betrag, den Du erhältst, wenn Du Deine Lebensversicherung kündigen würdest.

Hinterbliebene weiterhin geschützt

Wenn Du Deine Lebensversicherung verkaufst, so bleibt Deine Familie in der Regel weiterhin geschützt, wenn der Todesfall eintreten sollte. Dies ist entgegen der Kündigung ein großer Vorteil – denn hier besteht kein Hinterbliebenenschutz mehr.

Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen dann die Todesfallsumme abzüglich der Anteile des Aufkäufers. Tritt dieser Fall ein, wird der Kaufpreis von der Todesfallsumme abgezogen und vom Ankäufer einbehalten, da er diesen Teil bereits an Dich gezahlt hat. Des Weiteren behält er die Beiträge ein, die er nach Ankauf der Lebensversicherung gezahlt hat. Zuzüglich zu diesen Beiträgen behält er Zinsen zwischen sechs und sieben Prozent. Zudem kann es dazu kommen, dass Bearbeitungsgebühren anfallen.

Sollte sich der Ankäufer aber dazu entscheiden, die Lebensversicherung selbst zu kündigen, so entfällt auch der Hinterbliebenenschutz für Deine Angehörigen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine Lebensversicherung verkaufen?

Dabei kann nicht jeder, der eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, diese auch verkaufen. Der Ankäufer nimmt sich nur der Lebensversicherungen an, die auch einen Nutzen für ihn haben. Sicher sagen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, kann man nicht. Jedoch gelten in der Regel folgende Bedingungen:

Bedingungen

  • Mindestsumme: Der Rückkaufwert des Vertrages erreicht eine festgesetzte Mindestsumme, die je nach Vertrag bei 5.000 oder auch 10.000 Euro liegen kann
  • Mindestlaufzeit: Der Vertrag läuft noch über einen gewissen Zeitraum, oftmals sind hier mindestens fünf Jahre festgelegt
  • Zinsen: Der Vertrag hat gute Garantiezinsen
  • Bafin beaufsichtigt: Der Versicherer ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt

Wenn der Vertrag Deiner Lebensversicherung diese Voraussetzungen erfüllt, ist die halbe Miete schon gezahlt und Du hast gute Karten, Deine Lebensversicherung verkaufen zu können – eine Garantie gibt es jedoch nicht. Jeder Ankäufer wird selbst auswerten, inwiefern Dein Vertrag interessant für ihn ist und ob er das Risiko eines Ankaufs eingeht.

Dieser Arten werden angekauft

  • kapitalbindende Lebensversicherungen
  • fondsbildende Lebensversicherungen
  • private Rentenversicherung (kapitalbindend)
  • fondsgebundene Rentenversicherung

Diese Arten werden nicht angekauft

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Betriebsrente
  • Direktversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • befreiende Lebensversicherung
  • Handwerkerversicherungen

Nicht jede Form der Versicherung wird angekauft

Dabei werden gewisse Versicherungen in der Regel nicht angekauft. Dazu zählen zum Beispiel:

Kann ich meine Rentenversicherung verkaufen?

Selbiges gilt übrigens für die Rentenversicherung, denn auch Deine private Rentenversicherung kannst Du verkaufen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der Lebensversicherung: Staatlich gestützte Lebensversicherungen kannst Du nicht verkaufen (Riester, Rürup, Betriebsrente usw.).

Welcher Ankäufer eignet sich am besten für mich?

Angekauft werden Lebensversicherungen von Zweitmarktaufkäufern. Bei den potenziellen Ankäufern handelt es sich um ganz normale Unternehmen, die natürlich wirtschaftlich denken. Dabei kann es durchaus seine Vorteile haben, wenn Du Dich bei der Wahl des Ankäufers nach dem Bundesverband Zweitmärkte Lebensversicherungen (BVZL) richtest – hier organisieren sich verschiedene Ankäufer und richten sich auch nach gewissen Mindeststandards. Das Risiko an ein schwarzes Schaf zu geraten ist hier also deutlich geringer. Die von uns empfohlenen Anbieter sind ordentliche Mitglieder im Bundesverband - sie halten sich an die Standards und sind in ihrer Arbeitsweise seriös.

Ankäufer-Vergleich

Um die besten Konditionen für Dich herauszufinden, lohnt es sich, dass Du Dir von allen untenstehenden Anbietern das jeweilige Angebot einholst und diese Angebote für den Ankauf Deiner Lebensversicherung vergleichst. Einerseits hast Du so einen Überblick über die verschiedenen Kaufpreise, andererseits hast Du Alternativen, wenn ein Anbieter Deine Lebensversicherung nicht ankaufen möchte.

Unsere Empfehlungen

Winnigner

Rückkaufwert

ab 10.000 €

kapitalbindende Lebens- und Rentenversicherungen

Verträge bis

2012

Policendirekt

Rückkaufwert

ab 10.000 €

kapitalbildende und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

Verträge bis

Seriöser Zweitmarktaufkäufer erkennen

Um sicherzugehen, dass Du an einen serösen Ankäufer geraten bist, solltest Du darauf achten, dass dieser den Kaufpreis nicht etwa in Raten zahlen will – dies kann ein Anzeichen für einen unseriösen Ankäufer sein. Weitere Punkte, die Du bei der Wahl des Ankäufers beachten solltest:

  • Keine Gebühren: Das Angebot erfolgt ohne Gebühr
  • Kostenfreier Kauf: Auch der Handel ist für Dich kostenlos
  • Eigene Entscheidung: Du kannst über Deinen Erlös frei verfügen und sollst diese nicht in geschlossene Fonds des Ankäufers investieren
  • Kein Druck: Setzt der Ankäufer Dich unter Druck und nutzt Deine Situation, dass Du schnell Geld brauchst aus, solltest Du Abstand von diesem Ankäufer gewinnen. Seriöse Ankäufer setzen ihre Kunden nicht unter Druck.

Wie gehe ich an den Verkauf meiner Lebensversicherung heran?

In der Regel geht es um viel Geld, wenn Du Dich dazu entschließt, Deine Lebensversicherung zu verkaufen – deshalb ist es wichtig, dass Du Dir den Verkauf gründlich überlegst. Dabei solltest Du die Entscheidung genau abwägen und den Ankäufer mit Bedacht wählen.

1. Entscheidung abwägen

Bevor Du Deine Lebens- oder Rentenversicherung verkaufst, solltest Du Dir über die Vor- und Nachteile Gedanken machen und Dir genau überlegen, ob der Schritt sich lohnt oder unausweichlich ist. Prüfe hierbei auch, wie lukrativ andere Anlagemöglichkeiten für Dich sind.

2. Verkauf, Kündigung oder Beleihung?

Überleg Dir genau, ob der Verkauf, die Kündigung oder die Beleihung die beste Möglichkeit für Dich ist. Lasse hierzu den Rückkaufwert Deiner Versicherung berechnen und hole Dir verschiedene Angebote von uns empfohlener Zweitmarktaufkäufer ein.

Möchtest Du, dass der Hinterbliebenenschutz bestehen bleibt, ist es besser, die Lebensversicherung zu verkaufen und nicht zu kündigen – wäge also genau ab, welcher der beste Weg für Dich ist und prüfe bei dem Kaufangebot nach, ob das Gewünschte geboten wird – zum Beispiel, dass der Hinterbliebenenschutz bestehen bleibt.

3. Auswahl des Ankäufers

Vergleiche die Angebote, schaue Dir die Verträge genau an und stelle sicher, dass Deine gewünschten Konditionen, zu denen Du Deine Lebensversicherung verkaufen möchtest, zutreffen. Kläre auch vor Vertragsabschluss, ob die Kaufsumme mit einem Mal bezahlt wird und bis wann diese gezahlt wird. Stelle auch sicher, dass der Ankäufer keine unangemessenen Bearbeitungsgebühren verlangt.

Sei zudem misstrauisch, wenn der Rückkaufwert höher ist, als die Kaufsumme. Ebenso ist Obacht geboten, wenn der Kaufpreis deutlich über der Rückkaufsumme liegt – dies könnte ein Anzeichen dafür sein, dass es sich bei dem Ankäufer um ein schwarzes Schaf handelt.

Wie läuft der Verkauf ab?

Standard-Angebote

Dauer

Vom Angebot bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Lebensversicherung verkauft ist, vergehen in der Regel zwischen drei und acht Wochen.

Prozess

Formular & Informationsvollmacht

Dabei läuft die Verkaufsabwicklung meist wie folgt ab: Nachdem Du Dich für einen Ankäufer entschieden hast, an den Du Deine Lebensversicherung verkaufen möchtest, gibst Du online gewisse Informationen wie Deinen Namen, die Policenummer und der Rückkaufwert Deiner Lebensversicherung in ein Formular ein. Anschließend erteilst Du dem Zweitmarktaufkäufer eine Informationsvollmacht, damit dieser Deine Daten auch beim Versicherer prüfen kann.

Angebotserhalt

Hat der Ankäufer die Vollmacht erhalten, so bekommst Du zeitnah ein Angebot gemacht, welches in der Regel 14 Tage lang gültig ist. Entscheidest Du Dich, das Angebot anzunehmen und diesem Ankäufer Deine Lebensversicherung zu verkaufen, so musst Du dem Käufer einen unterzeichneten Kaufvertrag und den Originalvertrag der Lebensversicherung zukommen lassen.

Zahlungsabwicklung

Hat der Ankäufer den Kauf- und den Originalvertrag, so zahlt er Dir die vereinbarte Summe. Handelt es sich um eine große Summe, so kannst Du den Kauf auch über einen Treuhänder abwickeln. Dieser kostet zwar etwas, bietet aber auch Sicherheit, dass das Geld auch bei Dir ankommt.

Pauschale Angebote

Schneller geht es bei gewissen Anbietern, die Lebensversicherungen mit einem pauschalen Angebot ankaufen. So gibt es zum Beispiel Ankäufer, die pauschal den Rückkaufwert plus zwei Prozent zahlen. Hierbei läuft der Verkauf deutlich schneller ab, Du läufst aber Gefahr, einen besseren Deal zu verpassen und so weniger Geld zu erhalten. Eine Prüfung des Vertrags und das Einholen verschiedener Angebote hat dabei durchaus seine Vorteile, die sonst wegfallen würden.

Mit welchem Verkaufsgewinn kann ich rechnen?

Der Kaufpreis, den der Zweitmarktaufkäufer Dir zahlt, liegt meist über dem Rückkaufwert – also über dem Betrag, den Du von Deinem Versicherer erhalten würdest, wenn Du Dich entscheidest, Deine Lebensversicherung zu kündigen. Der Rückkaufwert setzt sich dabei aus Deinen bisher eingezahlten Beiträgen zusammen, wobei angefallene Kosten, sowie Stornogebühren von diesem Betrag abgezogen werden. Wenn Du wissen möchtest, wie hoch der Rückkaufwert Deiner Lebensversicherung ist, kannst Du dies auf dem jährlichen Schreiben mit Deinem Guthabenstand nachsehen – der Rückkaufwert ist hier ausgewiesen.

Der Zweitmarktaufkäufer bietet in der Regel einen Kaufpreis an, der im Schnitt zwischen zwei und vier Prozent über dem Rückkaufwert liegt. Hast Du eine Rentenversicherung, die sehr renditestark ist, kann der Kaufpreis auch höher liegen.

Sei Dir aber bewusst, dass verschiedene Ankäufer unterschiedliche Preise anbieten. Es ist also wichtig, dass Du die Ankaufpreise vergleichst, um das für Dich beste Angebot zu ergattern. Sollte es dazu kommen, dass ein Ankäufer Dir einen Preis nennt, der sogar unter dem Rückkaufwert liegt, solltest Du Dir dies genauer ansehen und im Zweifel auf diesen Anbieter verzichten.

Wann muss ich den Verkaufsgewinn versteuern?

Wenn Du Deine Lebensversicherung verkaufst, kann es dazu kommen, dass Du einen Teil der Kaufsumme versteuern musst. Ob und wie viel Du versteuern musst ist davon abhängig, in welchem Jahr Du die Versicherung abgeschlossen hast und wie hoch Dein Gewinn ist. Was es bei der Steuererklärung zu beachten gibt, wenn Du Deine LV verkaufst, erfährst Du hier.

Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden

Hast Du Deinen Vertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, so musst Du keine Steuern zahlen, wenn Du Deine Lebensversicherung verkaufst. Die einzige Bedingung hier ist, dass Du mindestens fünf Jahre in den Vertrag eingezahlt hast.

Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden

Hast Du Deine Lebensversicherung im Jahr 2005 oder danach abgeschlossen, so kann es sein, dass Du einen Teil der Summe versteuern musst. Nämlich dann, wenn der Kaufpreis höher ist als die Beiträge, die Du eingezahlt hast. Diese Differenz – also quasi der Gewinn – muss dann versteuert werden.

Genauer musst Du 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlen. Zudem kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzu. Angeben musst Du den Gewinn – also nicht die gesamte gezahlte Summe, sondern die Summe minus der von Dir bereits gezahlten Beiträge – in Deiner Steuererklärung. Sie gelten als Kapitalerträge. Diese werden in der Anlage KAP vermerkt. Hast Du hingegen einen Verlust gemacht – also weniger erhalten als Du bereits an Beiträge gezahlt hast – so kannst Du auch dies in die Anlage KAP eintragen. Gegebenenfalls kannst Du so Deine Steuerlast mindern.

Der Versicherer ist übrigens dazu verpflichtet, dem Finanzamt zu melden, wenn Du Deine Lebensversicherung verkaufst. Er informiert das zuständige Finanzamt darüber, wie hoch der Verkaufspreis war und wie hoch die Beiträge, die Du bereits eingezahlt hast. Für das Zahlen der Steuer bist aber Du und nicht der Versicherer zuständig.

Welche Alternativen gibt es?

Neben der Möglichkeit, Deine Lebensversicherung zu verkaufen, kannst Du diese auch kündigen, beleihen, widerrufen oder beitragsfrei stellen. Wäge ab, welche Option die beste für Dich ist.

Beleihung

Gerade wenn Du nur kurzfristig Geld brauchst, bietet es sich an, dass Du Deine Lebensversicherung beleihst, anstatt sie zu verkaufen. In diesem Fall kannst Du auf Deinen Vertrag einen Kredit aufnehmen. Du leihst Dir also von dem Kapital Geld, welches Du mit der Lebensversicherung angespart hast.

Wie hoch der Betrag ist, den Du Dir leihen kannst, ist dabei von dem Rückkaufwert Deiner Lebensversicherung abhängig. Bei dem Rückkaufwert handelt es sich um den Betrag, den Du ausgezahlt bekommst, wenn Du Deine Lebensversicherung vorzeitig kündigst. Liegt der Rückkaufwert Deiner Lebensversicherung bei 20.000 Euro, so kannst Du einen Kredit über eben diesen Betrag aufnehmen.

Beitragsfrei stellen

Wenn Du nur kurzfristig knapp bei Kasse bist, Deine Lebensversicherung aber nicht verkaufen möchtest, kannst Du diese auch beitragsfrei stellen. Dabei frierst Du Deine Versicherung quasi ein und musst über einen gewissen Zeitraum keine Beiträge einzahlen. Gerade wenn der Vertrag eine gute Rendite abwirft, Du aber nicht mehr einzahlen möchtest, kann es sich lohnen, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen.

Bedenke hierbei aber, dass Du am Ende Deiner Vertragslaufzeit dann einen geringeren Betrag zurückerhältst, da Du weniger eingezahlt hast. Auch wenn es zum Todesfall kommt, fallen die Auszahlungen an Deine Angehörigen geringer aus, da Du weniger eingezahlt hast.

Kündigung

Bei der Kündigung wird Dir der sogenannte Rückkaufwert von Deiner Versicherung ausgezahlt, der Schutz für Deine Familie geht hierbei komplett verloren. Die Kündigung ist in der Regel am wenigsten lukrativ und sollte daher gut überlegt sein. Erst wenn der Verkauf weniger gewinnbringend wäre oder nicht möglich ist, solltest Du auf die Kündigung zurückgreifen.

Wenn der Rückkaufwert unter der Mindestsumme von 5.000 oder 10.000 Euro liegt, bist Du in der Regel mit einer Kündigung besser bedient, da die laufenden Kosten sich bei einer dauerhaften Freistellung weiter auf das angesparte Kapital auswirken und dies mindern.

Widerrufen

Hast Du Deine Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen, so kannst Du diese eventuell widerrufen. Denn viele Versicherungen haben ihre Versicherten in einigen Fällen nicht ausreichend über das Widerspruchs- und Rücktrittsrecht aufgeklärt. In einem solchen Fall kannst Du der Lebensversicherung auch heute noch widersprechen. Bist Du mit Deinem Widerspruch erfolgreich, so wird der Vertrag rückabgewickelt und Du bekommst Deine Beiträge zuzüglich der Zinsen zurück. Unter gewissen Umständen darf der Versicherer aber gewisse Posten von dem Betrag abziehen.

Auch wenn Du den Vertrag gekündigt hast und somit den Rückkaufwert bereits erhalten hast, ist der Widerspruch noch möglich. Der Widerruf ist in der Regel lukrativer als eine Kündigung oder der Verkauf der Lebensversicherung.

Beitragsdynamik

Hast Du eine dynamische Lebensversicherung, deren Beiträge ansteigen, kannst Du diese Dynamik bei vielen Anbietern streichen. Damit bleiben die Beiträge dann konstant und erhöhen sich nicht weiter. Im Gegenzug sinkt der Betrag, den Deine Hinterbliebenen im Todesfall erhalten.

Ratenzahlung

Auch gibt es bei einigen Anbietern die Option, Deinen Jahresbeitrag in monatlichen Raten zu zahlen, hierbei kann es aber zu Zuschlägen für diese Raten kommen.

Was muss ich noch beachten, wenn ich meine Lebensversicherung verkaufe?

Wenn Du Deine Lebensversicherung verkauft hast, gibt es einiges zu bedenken. Was passiert mit den Zusatzversicherungen, die an Deine Lebensversicherung gekoppelt waren? Und wie ist Deine Familie jetzt versichert, wenn es zum Todesfall kommen sollte? Was Du noch beachten solltest, wenn Du Deine Lebensversicherung verkaufst:

Zusatzversicherungen

Oftmals ist die Lebensversicherungen an andere Versicherungen wie eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt. Wenn Du Deine Lebensversicherung verkaufst, so hast Du auch keinen Anspruch mehr auf die Vorteile der anderen Versicherungen. Um diesem Schicksal zu entgehen, kannst Du bei Deinem Versicherer erfragen ob Du von der gewünschten Zusatzversicherung auch weiterhin Gebrauch machen kannst und eine eigene Police für diese abschließt. Der Beitrag für die einzelne Versicherung ist dabei in der Regel höher, als wenn Du mehrere Versicherungen in Kombination abgeschlossen hast.

Risikolebensversicherung

Neben der Kapitallebensversicherung gibt es die Risikolebensversicherung. Diese Versicherung ist nicht mit einer Auszahlung am Ende der Laufzeit verknüpft, sondern sichert nur ab, dass Hinterbliebene im Todesfall nicht ohne finanzielle Mittel dastehen. Im Gegenzug ist diese Versicherung deutlich günstiger.

Möchtest Du Deine Familie weiterhin abgesichert wissen, wenn der Todesfall eintritt und trotzdem die Kapitallebensversicherung verkaufen, so bietet es sich an, dass Du eine Risikolebensversicherung abschließt.

Nicht vergessen: Der Dauerauftrag

Hast Du einen Dauerauftrag bei Deiner Bank eingerichtet, der regelmäßig die Beiträge an den Versicherer überweist, musst Du diese selbstverständlich beenden, sobald Du die Lebensversicherung verkauft hast.

Solltest Du dies vergessen haben, so kannst Du Dir die fälschlich gezahlten Beiträge vom Aufkäufer zurückholen.

Hinterbliebene bleiben in der Pflicht

Lässt der Ankäufer den Vertrag weiterlaufen und es kommt zum Todesfall, so müssen die Hinterbliebenen dies der Versicherung und dem Ankäufer melden. Diese Pflicht entfällt erst, wenn die Lebensversicherung von Dir oder dem Ankäufer gekündigt wird.

Die Lebensversicherung verkaufen: Beispiele

Beispiel 1:

René hat schon mit 25 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Mit 31 verliert er seinen Job und meint, seine Lebensversicherung verkaufen zu müssen. Er hat erst sechs Jahre eingezahlt und die Abschlusskosten der Lebensversicherung haben sich noch nicht amortisiert – der Rückkaufwert ist sehr gering. René informiert sich und stellt fest, dass der momentane Verkauf für ihn mehr Nachteile als Vorteile birgt, weshalb er sich dazu entschließt, die Lebensversicherung nicht zu verkaufen, sondern diese nur beitragsfrei zu stellen, bis er wieder einen Job gefunden hat.

Beispiel 2:

Anders Lara: Sie ist alleinerziehend und kommt in eine finanzielle Notsituation. Um aus der Situation herauszukommen beschließt sie, ihre Lebensversicherung zu verkaufen. Sie holt sich bei verschiedenen Ankäufern ein Angebot ein. Da sie bereits über 25 Jahre eingezahlt hat, bekommt sie von einem Ankäufer einen Kaufpreis von dem Rückkaufwert plus vier Prozent angeboten. Lara wägt ab: Ihre jüngste Tochter ist 17 Jahre alt und bereits in der Ausbildung, sodass auch das Nesthäkchen bald auf eigenen Beinen steht. Da das Angebot gut ist und vermutlich keiner ihrer Kinder auf das Geld aus der Versicherung angewiesen ist, beschließt sie, die Lebensversicherung zu verkaufen und so aus der Notsituation zu entkommen.

Beispiel 3:

Tim hat bereits im Sommer 2007 mit 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nun ist er 32 Jahre alt und möchte für seine kleine Familie ein Haus bauen. Da er nicht über ausreichende Mittel verfügt, beschließt er seine Lebensversicherung zu verkaufen. Nach eingehender Recherche stellt er fest, dass er zu den Menschen gehört, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben. Er zieht einen unabhängigen Berater zur Rate und findet heraus, dass er bei Abschluss seiner Lebensversicherung tatsächlich nicht gut genug über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht aufgeklärt wurde, weshalb er dem Vertrag widerspricht. Tims Widerspruch ist erfolgreich und der Vertrag wird rückabgewickelt: Er bekommt also alle seine Beiträge zusätzlich der Zinsen zurückerstattet.