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Betriebsrente: Wann lohnt sich das?

Eine Betriebsrente sichert Dir im Alter ein zusätzliches Einkommen. Im besten Fall auf Kosten Deines Chefs! Doch die betriebliche Altersvorsorge hat auch ihre Schattenseiten: Vor allem die Sozialabgaben und die Besteuerung können die Betriebsrente zum Verlustgeschäft machen. Wir sagen Dir, wie die Betriebsrente funktioniert, für wen sie sich lohnt und welche anderen Optionen Du hast, um Dir im Alter ein schönes Einkommen zu sichern.

Was ist eine Betriebsrente?

In Deutschland hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber organisiert sie und übernimmt oft einen Teil oder sogar die gesamten Versicherungsbeiträge. Später wird Dir aus diesen Geldern - zusätzlich zur gesetzlichen Rente - eine Betriebsrente ausbezahlt.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im aktiven Erwerbsleben Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. Aber: In Deiner Rentenzeit musst Du die Betriebsrente versteuern. Außerdem werden Dir die vollen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, mehr als bei einer gesetzlichen Rente!

Ein weiterer Nachteil ist, dass Du Dir als Arbeitnehmer nicht aussuchen kannst, wie das Geld veranlagt wird, denn für die betriebliche Altersvorsorge ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Über die Renditechancen und Sicherheit der Geldanlage entscheidet somit Dein Chef.

Unser Tipp

Du bist nicht verpflichtet, Dich an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Vergleiche das Angebot Deines Arbeitgebers daher unbedingt mit anderen Formen der Altersvorsorge! Manche Betriebsrenten-Verträge lohnen sich ganz einfach nicht, vor allem wenn Dein Arbeitgeber nur wenig zuschießt. Denn dann zahlst Du die Beiträge großteils selbst und musst trotzdem bei Deiner späteren Betriebsrente Abzüge von rund 20 Prozent in Kauf nehmen. Wenn Du hingegen einen privaten Altersvorsorge-Vertrag abschließt, bleibt Dir Deine spätere Rente zu 100 Prozent erhalten. Von einer Privatrente musst Du keine Sozialabgaben abführen.

Über den Online-Vergleichsrechner erhältst Du in wenigen Schritten unverbindliche Versicherungsangebote. Das ermöglicht Dir, die Konditionen der Betriebsrente objektiv zu vergleichen. Achte dabei nicht nur auf die voraussichtliche Höhe der späteren Rente, sondern auch auf die Sicherheit der Anlageform, die mögliche Rendite und eventuelle Nebenkosten!

Wie funktioniert die Betriebsrente?

Im Folgenden erklären wir Dir das Modell der Betriebsrente genauer. Du erfährst,

  • welche Zuschüsse der Arbeitgeber leisten muss
  • wie und wann Du Dir die Betriebsrente auszahlen lassen kannst
  • welche Arten der Betriebsrente es gibt
  • wie die Besteuerung der Betriebsrente funktioniert
  • was es mit der oft kritisierten "Doppelverbeitragung" der Betriebsrente auf sich hat
  • was bei einem Wechsel des Arbeitgebers passiert

Wer leistet die Beiträge?

Es gibt drei Möglichkeiten: Entweder zahlt die Beiträge der Arbeitgeber allein, der Arbeitnehmer allein, oder beide teilen sich die Zahlungen. Kommt das Geld vom Arbeitgeber, dann spricht man auch von "vermögenswirksamen Leistungen". Zahlst Du selbst Beiträge ein, dann handelt es sich um eine "Entgeltumwandlung".

Eine Entgeltumwandlung bedeutet zwar, dass Du auf einen Teil Deines Gehalts unmittelbar verzichten musst. Sie hat aber auch einen kleinen Vorteil: Deine Zahlungen sind sofort "unverfallbar" - das heißt, Dein Anspruch auf Betriebsrente bleibt in jedem Fall erhalten. Wenn das Geld vom Arbeitgeber kommt, kannst Du Dir oft nur dann eine spätere Betriebsrente auszahlen lassen, wenn Du eine bestimmte Zeit (z.B. 3 Jahre) im Unternehmen warst.

Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist der Arbeitgeber seit 1. Januar 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, falls er sich durch die Betriebsrente selbst Steuer und Sozialabgaben spart. Für bestehende Verträge gilt das erst ab 2022. In vielen Branchen gibt es tarifvertragliche Vereinbarungen, die den Arbeitgeber zu höheren Zuschüssen verpflichten.

Wann kommt die Betriebsrente zur Auszahlung?

Grundsätzlich gibt es die folgenden 3 Auszahlungsmodelle:

  • lebenslange monatliche Zusatzrente
  • Einmalzahlung bei Rentenantritt
  • Einmalzahlung von bis zu 30 Prozent und zusätzlich eine lebenslange monatliche Rente

Normalerweise kommt die Betriebsrente zur Auszahlung, wenn Du das reguläre Rentenalter (derzeit 67 Jahre) erreicht hast. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Auszahlung frühestens ab Deinem 62. Geburtstag möglich. Wurde der Vertrag vor 2012 abgeschlossen, kannst Du Dir bereits ab 60 Jahren eine Betriebsrente auszahlen lassen.

Wieviel Rente bekomme ich?

Der Arbeitgeber kann Dir als Mitarbeiter verschiedene Arten von Zusagen machen, die er später verbindlich einhalten muss. Das gilt auch, wenn die Betriebsrente über eine externe Versicherungsgesellschaft organisiert ist. Der Arbeitgeber haftet dafür, dass seine Mitarbeiter später die vertraglich vereinbarten Leistungen bekommen. Folgende Zusagen sind möglich:

  • Feste Rentenhöhe: In diesem Fall nennt der Chef einen konkreten Betrag, der oft davon abhängt, wie lange Du im Unternehmen gearbeitet hast. Es gibt z.B. 10 oder 20 Euro für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • Garantiezins: Oft verspricht der Arbeitgeber keine bestimmte Rentenhöhe, sondern einen Mindestzinssatz auf die eingezahlten Beiträge.
  • Feste Beiträge ohne Garantiezins: Manchmal ist nicht der Zinssatz garantiert, sondern nur die Beitragshöhe. Die Rendite kann unterschiedlich ausfallen, meist verpflichtet sich der Arbeitgeber aber, zumindest die eingezahlten Beiträge zu erhalten.
  • Reine Zielrente ohne Garantien: Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist es seit 1. Januar 2018 auch erlaubt, dass der Arbeitgeber gar keine Garantien mehr abgibt, sondern lediglich eine sogenannte "Zielrente" definiert. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Verbände müssen sich darauf aber tarifvertraglich einigen.

Der Trend geht heute dahin, dass Arbeitgeber immer weniger Garantien abgeben. Weil sie für die einmal gemachten Zusagen haften, können Garantien dem Unternehmen sehr teuer kommen. Für Dich als Arbeitnehmer müssen weniger Garantien nicht zwangsläufig nachteilig sein. Denn die Firma kann dann in renditestärkere Anlageprodukte investieren, auch wenn es für die höhere Rendite keine 100-prozentige Garantie gibt.

Welche Arten der Betriebsrente gibt es?

Es gibt 5 verschiedene Modelle (oft "Durchführungswege" genannt), wie die betriebliche Altersvorsorge organisiert sein kann. Du kannst sie Dir leider nicht selbst aussuchen, denn über die Art der Betriebsrente bestimmt immer der Arbeitgeber. Falls Du nicht weißt, welche Form Dein Arbeitgeber anbietet, dann erkundige Dich beim Chef oder in der Personalabteilung!

2 dieser 5 Modelle (Direktzusage, Unterstützungskassen) sind vom Arbeitgeber selbst organisiert. Bei den anderen 3 Modellen (Direktversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds) stecken externe Versicherungsgesellschaften dahinter. Der Arbeitgeber vermittelt lediglich die Verträge.

Für Dich als Arbeitnehmer macht das folgenden Unterschied: Wenn die Betriebsrente über eine externe Versicherungsgesellschaft organisiert ist, kannst Du den Vertrag privat weiterführen, falls Du den Arbeitgeber wechselst. Bei den vom Arbeitgeber intern organisierten Formen geht das nicht. Außerdem kannst Du bei einem externen Träger optional auch die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen, was aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen sinnvoll ist.

Im Folgenden stellen wir Dir die 5 Modelle der Betriebsrente kurz vor.

Direktzusage (Pensionszusage)

Eine Direktzusage wird vor allem von großen Unternehmen angeboten. Oft bezeichnet sie der Arbeitgeber nicht als "Direktzusage", sondern es ist von "Vorsorgeplänen" oder einem "Vorsorgekonto" die Rede.

Der Arbeitgeber legt dabei für seine Mitarbeiter Geld an. In der Regel musst Du als Arbeitnehmer nichts dazuzahlen! Von dem Geld bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, mit denen er später die Betriebsrenten seiner pensionierten Mitarbeiter finanziert. Er kann das Geld entweder in Anlageprodukte oder in das eigene Unternehmen investieren. Die Renten bezahlt er aus dem Firmenvermögen oder aus laufenden Erträgen. In der Regel kannst Du Dir die Betriebsrente nur auszahlen lassen, wenn Du mindestens 3 Jahre im Unternehmen warst.

Viele Firmen schließen Rückversicherungen ab, damit sie ihre Pensionszusagen auch garantiert einhalten können. Falls Dein Arbeitgeber insolvent wird, ist die Betriebsrente über den sogenannten Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Unterstützungskassen

Unterstützungskassen sind im rechtlichen Sinn selbstständige Einrichtungen. Sie werden von einem, manchmal auch von mehreren Unternehmen gebildet, um die Beiträge zur Betriebsrente zu verwalten. Oft sind sie als Verein, als Stiftung oder GmbH organisiert. Manchmal dient auch eine Bank als Unterstützungskasse. Sie kann dem Unternehmen die Beiträge als Darlehen zur Verfügung stellen, so dass das Kapital wieder in das Unternehmen zurück fließt.

Aus den Erträgen zahlt die Unterstützungskasse später die Betriebsrenten aus. Falls die Unterstützungskasse nicht zahlen kann, muss der Arbeitgeber einspringen. Bei einer Insolvenz greift genauso wie bei Direktzusagen der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).

Direktversicherung

Direktversicherungen werden gerne von kleinen oder mittleren Unternehmen angeboten, weil sie für die Firma einen geringen Aufwand bedeuten. Hinter einer Direktversicherung stecken private Versicherungsgesellschaften. Weil der Arbeitgeber die Verträge im Paket für seine Mitarbeiter abschließt, bekommt er oft bessere Konditionen.

Die Beiträge zur Betriebsrente kann der Arbeitgeber ganz oder teilweise übernehmen. Manchmal vermittelt er lediglich die Versicherung und Du bezahlst sie als Arbeitnehmer großteils selbst. Du kannst die vorgesehenen Versicherungsbeiträge auch freiwillig aufstocken und mehr einzahlen.

Normalerweise handelt es sich bei Direktversicherungen um eines der folgenden Anlageprodukte:

  • Kapitallebensversicherung: Diese Versicherung kombiniert einen Sparvertrag mit einer Lebensversicherung, durch die Du Deine Angehörigen absicherst. Die Beiträge fließen überwiegend in sichere Anlageformen wie Staatsanleihen. Dafür kann die Versicherungsgesellschaft eine Mindestrente oder eine Mindestverzinsung garantieren, oft zusammen mit einer variablen Überschussbeteiligung. Falls Du als Versicherungsnehmer vor Vertragsende verstirbst, steht das Geld Deinen Angehörigen zu. Die zusätzliche Lebensversicherung geht aber auf Kosten der - ohnehin schon geringen - Rendite. Verbraucherschützer raten daher derzeit von dieser Form eher ab.
  • Klassische Rentenversicherung: Dabei handelt es sich um ein reines Sparprodukt ohne Lebensversicherung. Klassische Rentenversicherungen zeichnen sich durch eine konservative Anlagestrategie aus. Die Beiträge sind sicher angelegt, erwirtschaften in der derzeitigen Niedrigzinsphase aber nur wenig Rendite.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung: Höhere Renditechancen bieten fondsgebundene Produkte, die in Aktien- oder Anleihenfonds investieren. Meistens garantiert die Versicherungsgesellschaft nur den Erhalt der eingezahlten Beiträge, aber keine spätere Mindestrente.

Ein Manko vieler Direktversicherungen ist die geringe Rendite. Der durch das Bundesfinanzministerium gesetzlich fixierte Garantiezins für klassische Lebensversicherungen liegt momentan bei mageren 0,25 Prozent (Stand: 2022). In den Jahren 1994 - 1999 lag er noch bei 4 Prozent. Fondsgebundene Rentenversicherungen können derzeit höhere Gewinne einfahren. Wie hoch Deine spätere Betriebsrente konkret ausfällt, hängt bei fondsgebundenen Produkten von der langfristigen Entwicklung der Finanzmärkte ab.

Pensionskassen

Pensionskassen als Form der Betriebsrente findet man häufig in größeren Unternehmen mit Tarifvertrag. Es handelt sich um rechtlich eigenständige Gesellschaften oder Vereine, die oft mit einer bestimmten Branche oder einer Berufsgruppe in Verbindung stehen. Manche Pensionskassen wurden als Tochtergesellschaften von großen Versicherungsunternehmen gegründet.

Ähnlich wie Direktversicherungen bieten auch Pensionskassen private Rentenversicherungen an, die der Arbeitgeber im Paket für seine Mitarbeiter abschließt. Einen entscheidenden Unterschied zu Direktversicherungen gibt es aber: Die Pensionskassen sind nicht an den gesetzlich fixierten Garantiezins gebunden, wie er für die privaten Renten- und Lebensversicherungen gilt. Sie können daher auch einen höheren Garantiezins versprechen.

Oft sind in den Tarifverträgen Zulagen des Arbeitgebers vereinbart. In nicht tarifgebundenen Unternehmen kann es sein, dass Du als Arbeitnehmer die Beiträge selbst leisten musst.

In den letzten Jahren sind einzelne Pensionskassen unter Druck geraten, weil sie in der anhaltenden Niedrigzinsphase zu wenig Erträge erwirtschaften, um die garantierten Zinssätze einhalten zu können. In Einzelfällen stehen Leistungskürzungen für Versicherte im Raum. In diesem Fall würde der Arbeitgeber für die zugesagte Betriebsrente haften.

Pensionsfonds

Pensionsfonds werden oft von großen Unternehmen mit tausenden Mitarbeitern gegründet. Es handelt sich aber um rechtlich eigenständige Einrichtungen, die ähnlich wie klassische Fondsgesellschaften arbeiten.

Oft übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge. Du kannst den vorgesehen Beitrag auch freiwillig aufstocken. Wie das Geld veranlagt wird, hängt vom Unternehmen ab: Manche Pensionsfonds investieren hauptsächlich in renditestarke Aktienfonds, andere setzen auf konservativere Anlageprodukte wie Anleihen oder Anleihenfonds.

Manche Pensionsfonds legen die Beiträge jüngerer Arbeitnehmer zunächst in Aktienfonds an, um eine höhere Rendite zu erzielen. Einige Jahre vor Rentenantritt werden die Beiträge in sehr sichere Anlageprodukte mit geringerer Rendite umgeschichtet. Das soll verhindern, dass das Vermögen bei Turbulenzen am Finanzmarkt an Wert verliert, kurz bevor die Betriebsrente zur Auszahlung kommt.

Wie ist die Betriebsrente zu versteuern und welche Sozialabgaben werden fällig?

Weil der Staat die betriebliche Altersvorsorge fördern möchte, können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit der Betriebsrente Steuer- und Sozialabgaben sparen. Andererseits musst Du auf die spätere Betriebsrente Abzüge in Kauf nehmen - man spricht von einer "nachgelagerten Besteuerung" der Betriebsrente.

Besonders hart trifft das Arbeitnehmer, die ihren Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen haben. Denn sie mussten bereits auf ihre Beiträge zur Betriebsrente Steuer und Sozialabgaben leisten. Diese "Doppelverbeitragung" der Betriebsrente wird oft als unfair angesehen. Der Verfassungsgerichtshof hat aber bisher alle Klagen dagegen abgeschmettert.

Die Regeln für die Sozialabgaben und die Besteuerung der Betriebsrente wurden mit dem Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz im Jahr 2004 geändert. Für vor und nach dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge gelten daher unterschiedliche Regeln, wie die Betriebsrente zu versteuern ist.

Neue Verträge seit 01.01.2005

Einzahlphase

Die Beiträge zur Betriebsrente gehen vom Bruttolohn ab. Das bedeutet: Es fallen bis zu einer gewissen Grenze keine Beiträge in die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung an - weder für Dich als Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber. Die Obergrenze für die abgabenfreien Beiträge liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2024 sind das 282 € im Monat oder 3.384 Euro jährlich (zum Vergleich 2021: 284 € monatlich, 3.408 € jährlich). Bis zu dieser Höhe werden auf die Beiträge zur Betriebsrente keine Abzüge fällig.

Gutverdiener profitieren von diesem Vorteil aber nicht wirklich. Wenn Dein Gehalt auch nach Abzug der Beiträge zur Betriebsrente über den Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und Krankenversicherung liegt, zahlst Du gleich viel Sozialabgaben wie vorher. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 bei 4.987,50 € (2021: 4.837,50 €), bei der Rentenversicherung sind es 7.050 € (2021: 7.100 €) in den alten bzw. 6.750 € (2021: 6.700 €) in den neuen Bundesländern.

Falls Du als Arbeitnehmer die Versicherungsbeiträge allein zahlst, erspart sich Dein Chef trotzdem seinen Pflichtbeitrag zur Sozialversicherung. Seit Anfang 2019 muss der Arbeitgeber bei neuen Verträgen mindestens 15 Prozent zuschießen, wenn er sich Sozialabgaben spart. Ab 2022 gilt die Zuschusspflicht auch rückwirkend für Altverträge.

Bei der Besteuerung der Betriebsrente gilt sogar eine höhere Obergrenze als bei den Sozialabgaben: Beiträge von bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Im Jahr 2024 sind das 564 €, im Jahr 2021 zuvor waren es 568 € pro Monat.

Auszahlphase

Gehst Du in Rente, dann musst Du von Deiner Betriebsrente für Krankenversicherung und Pflegeversicherung die vollen Pflichtbeiträge leisten. Das sind insgesamt fast 20 Prozent der gesamten Rente! Bei der gesetzlichen Rente übernimmt dagegen die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge - so wie früher der Arbeitgeber. Somit werden bei der Betriebsrente mehr Abzüge fällig als bei der gesetzlichen Rente.

Ausgenommen sind nur niedrige Betriebsrenten von weniger als 164,50 Euro monatlich (2021: ebenfalls 164,50 €). Bis zu dieser Höhe bleibt die Zusatzrente frei von Sozialabgaben. Auch privat Krankenversicherte müssen keine Beiträge abführen.

Bei einer Einmalauszahlung der Betriebsrente sind für Krankenversicherung und Pflegeversicherung genauso die vollen Pflichtbeiträge zu leisten. Du zahlst sie aber nicht in einer Summe, sondern die Beiträge werden auf 10 Jahre verteilt und monatlich abgezogen.

Genauso wie eine gesetzliche Rente musst Du die Betriebsrente versteuern. Zur Berechnung der Steuer zählt Dein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen. Die Besteuerung der Betriebsrente erfolgt mit Deinem persönlichen Steuersatz, der von der Einkommenshöhe abhängig ist. Ein Grundfreibetrag bleibt immer steuerfrei, im Jahr 2024 sind das 11.604 € jährlich (2021: 9.744 €).

Altverträge vor 01.01.2005

Einzahlphase

Bei Altverträgen gehen die Beiträge im Unterschied zu neueren Verträgen vom Netto-Lohn ab. Auf die Beiträge zur Betriebsrente sind für Krankenversicherung, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung somit die vollen Arbeitnehmer-Anteile zu leisten. Anders ist es, wenn Dein Chef die Beiträge bezahlt: Er kann sich seinen Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung ersparen.

Darüber hinaus zahlst Du bei Altverträgen auch Lohnsteuer auf Deine Beiträge. Dabei greift eine Pauschale von 20 Prozent - unabhängig davon, wie hoch Dein persönlicher Steuersatz ist. Die Besteuerung der Betriebsrente wird automatisch bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Auszahlphase

Ursprünglich sollte die Betriebsrente bei der Auszahlung steuer- und abgabenfrei sein. Doch das wurde im Jahr 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz geändert, auch rückwirkend für Altverträge! Egal wann der Vertrag abgeschlossen wurde: Von der Betriebsrente werden für die Krankenversicherung rund 15,5 Prozent abgezogen, hinzu kommen der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse und die Beiträge zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent bzw. 3,30 Prozent mit Kinderlosenzuschlag. Das macht insgesamt Sozialabgaben von rund 20 Prozent, obwohl Versicherte bereits in der Einzahlphase Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben. Diese Doppelverbeitragung der Betriebsrente macht Altverträge ziemlich unattraktiv - zumindest dann, wenn Arbeitnehmer die Beiträge aus eigener Tasche zahlen.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, wie Du die Doppelverbeitragung der Betriebsrente eventuell vermeiden kannst. Falls Dein Rentenanspruch derzeit geringer als 164,50 Euro monatlich ist, kannst Du die Einzahlungen stoppen, denn bis zu dieser Grenze bleibt die Betriebsrente abgabenfrei. Alternativ kannst Du Rentenverträge, die über eine externe Versicherungsgesellschaft laufen, auf Dich als Privatperson überschreiben lassen. Für den Privatanteil der Rente zahlst Du später keine Abgaben.

Bei der Besteuerung der Betriebsrente sind Altverträge dagegen etwas begünstigt. Es muss nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente versteuert werden. Dieser hängt davon ab, wann Du in Rente gehst: Im Alter von 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 Prozent, bei einem Rentenantritt mit 62 Jahren sind es 21 Prozent. Der Rest ist nicht steuerpflichtig.

Welche direkten staatlichen Förderungen gibt es?

Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge indirekt, indem Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Betriebsrente Steuer- und Sozialabgaben einsparen können. In bestimmten Fällen gibt es auch direkte Zuschüsse:

Geringverdienerförderung

Seit 2018 werden Geringverdiener mit einem Brutto-Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich beim Aufbau einer Betriebsrente besonders unterstützt. Von der Förderung profitierst aber nicht direkt Du als Arbeitnehmer, sondern Dein Chef. Zahlt er zwischen 240 und 480 Euro jährlich für Dich in eine betriebliche Altersvorsorge ein, dann werden ihm 30 Prozent der Beiträge vom Staat erstattet.

Riester-Förderung

Die staatliche Riester-Förderung kannst Du dann in Anspruch nehmen, wenn die Betriebsrente über einen externen Träger organisiert ist - also über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Die Sache hat aber einen Haken: Wenn Du Dich für die Riester-Förderung entscheidest, sind Deine Beiträge in die Betriebsrente nicht von Sozialabgaben und Steuer befreit. Sie gehen dann vom Netto- und nicht vom Brutto-Gehalt ab.

Die Riester-Förderung lohnt sich daher nur unter bestimmten Voraussetzungen: wenn Du ein eher geringes Einkommen und mehrere Kinder hast. Denn Du bekommst folgende Zulagen:

  • Grundzulage: 175 Euro jährlich
  • Kinderzulagen: 185 Euro für bis 2007 geborene Kinder, 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder

Damit Du diese Zulagen in voller Höhe ausschöpfen kannst, musst Du mindestens 4 Prozent Deines Vorjahreseinkommens in den Altersvorsorge-Vertrag einzahlen.

Darüber hinaus kannst Du Steuern sparen: Beiträge von bis zu 2.100 jährlich sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Dabei werden aber die Zulagen mit Deiner Steuerersparnis gegenverrechnet. Unterm Strich lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge mit Riester-Förderung hauptsächlich für Geringverdiener mit mehreren Kindern.

Was passiert bei einem Wechsel des Arbeitgebers?

Eines vorweg: Wenn Du sehr häufig den Job wechselst, sind Betriebsrenten oftmals nicht sehr attraktiv. Denn ob Du den Vertrag ohne Nachteile zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kannst, hängt von einer Reihe an Voraussetzungen ab. So macht es einen wichtigen Unterschied, ob Du selbst oder der Arbeitgeber die Beiträge zur Betriebsrente zahlt.

Kündigen und vorzeitig auszahlen lässt sich eine betriebliche Altersvorsorge übrigens nicht! Das ist ein großer Unterschied und ein Nachteil gegenüber privaten Rentenversicherungen. Die Betriebsrente lässt sich nur ruhend stellen.

Arbeitnehmerfinanzierte Verträge

Beiträge, die Du selbst in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlst, sind sofort unverfallbar. Das heißt, die einmal erworbenen Ansprüche bleiben Dir in jedem Fall erhalten. Ob Du Deinen Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kannst, hängt davon ab, wann er abgeschlossen wurde: Bei Neuverträgen ab 2005 sichert Dir das Betriebsrentengesetz (§ 4 Abs. 3 BetrAVG) einen Mitnahmeanspruch zu. Bei Altverträgen muss der Arbeitgeber zustimmen, damit Du Deine Ansprüche auf sein System übertragen kannst. Doch für die Übertragung können Gebühren anfallen - erkundige Dich unbedingt danach! Direktversicherungen, hinter denen eine externe Versicherungsgesellschaft steht, kannst Du alternativ auch privat weiterführen. Falls Du das nicht möchtest, bleibt oft nur die Möglichkeit, den Vertrag ruhend zu stellen.

Arbeitgeberfinanzierte Verträge

Zahlt Dein Chef, dann behältst Du Deinen gesetzlichen Anspruch auf die Betriebsrente bei einem Jobwechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Vor 01.01.2018 abgeschlossener Vertrag: Deine Ansprüche werden erst dann "unverfallbar", wenn Du mindestens 5 Jahre im Unternehmen warst und beim Jobwechsel mindestens 25 Jahre alt bist.
  • Nach 01.01.2018 abgeschlossener Vertrag: Bei neueren Verträgen musst Du nur 3 Jahre im Unternehmen gewesen sein und bei Deinem Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt sein.

Fazit: Wann lohnt sich eine Betriebsrente?

Grundsätzlich gilt: Jeder sollte heute in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren. Denn die gesetzlichen Renten sind zwar sicher, sie werden aber vermutlich nicht reichen, um Deinen Lebensstandard im Alter zu halten.

Doch nicht immer ist die Betriebsrente als zusätzliche Vorsorge sinnvoll. Denn die Sozialabgaben, die auf die Rentenzahlungen später anfallen, mindern die Rendite. Und die ist zumindest bei klassischen Lebensversicherungen ohnehin gering: Verbraucherschützer haben berechnet, dass man bei vielen Verträgen über 90 Jahre alt werden müsste, damit sich die Versicherung bei einer effektiven Verzinsung von 2 Prozent überhaupt lohnt. Und der garantierte Mindestzinssatz liegt derzeit bei nur 0,25 Prozent.

Ob eine Betriebsrente sinnvoll ist oder nicht, hängt vor allem von diesen Bedingungen ab:

  • Arbeitgeber-Anteil: Das wahrscheinlich wichtigste Kriterium ist, wieviel Dein Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge beisteuert. Wenn er die Beiträge zur Betriebsrente zur Gänze finanziert, dann solltest Du das Geschenk auf jeden Fall annehmen! Du zahlst heute keinen Cent und bekommst später eine höhere Rente - auch wenn Du einen Teil davon wieder an den Staat abführen musst. Falls Dein Chef hingegen nur seinen Pflichtanteil von 15 Prozent leistet, solltest Du hingegen genau abwägen, ob sich der Vertrag lohnt.
  • Höhe der Betriebsrente: Falls Dein Rentenanspruch weniger als 164,50 Euro beträgt, bleibt die betriebliche Zusatzrente abgabenfrei. Es handelt sich dann zwar nur um ein kleines Zubrot, doch Du musst davon immerhin nichts abtreten.
  • Art der Krankenversicherung: Bist Du privat krankenversichert, zahlst Du auf Deine spätere Betriebsrente keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge. Auch in diesem Fall kann sich die betriebliche Altersvorsorge lohnen.
  • Stabiles Arbeitsverhältnis oder häufiger Jobwechsel: Falls Du damit rechnest, häufig den Arbeitgeber zu wechseln, ist die Betriebsrente recht unflexibel. Unter Umständen hast Du mehrere parallele Verträge, die Du weder kündigen noch zusammenführen kannst. Von den rein arbeitgeberfinanzierten Vorsorgeformen profitierst Du in der Regel erst, wenn Du mindestens 3 Jahre im Unternehmen bleibst.

Und wenn sich eine Betriebsrente für Dich nicht lohnt? Dann hast Du eine Menge anderer Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen, die teilweise auch staatlich gefördert werden. Hier ein kurzer Überblick:

  • Riester-Rentenversicherung: Staatlich geförderte Riester-Verträge kannst Du auch privat - unabhängig von der Betriebsrente - abschließen. Sie sind vor allem für Arbeitnehmer mit mehreren Kindern interessant. Du erhältst direkte Zulagen und kannst außerdem Steuern sparen.
  • Rürup-Rentenversicherung: Damit kannst Du als Selbstständiger oder Freiberufler staatlich gefördert für die Rente vorsorgen. Auch für gut verdienende Angestellte können Rürup-Verträge als zusätzliche Altersvorsorge lohnend sein.
  • Private Rentenversicherung: Zwar finanzierst Du private Vorsorge-Verträge zu 100 Prozent selbst. Dafür kannst Du flexibel über den Anbieter und die Anlageform entscheiden. Und das Wichtigste: Du musst von der Privatrente keine Sozialabgaben abführen.
  • Wertpapier-Fonds: Natürlich kannst Du mit jeder anderen Anlageform Geld für die Rente ansparen, selbst wenn nicht "Altersvorsorge" auf dem Etikett steht! Wenn Du Dich nicht mit den geringen Zinsen auf konventionelle Sparprodukte zufrieden geben willst, sind Wertpapier-Fonds eine gute Wahl. Vor allem ETF-Fonds weisen eine sehr schlanke Kostenstruktur auf, so dass für Sparer mehr Rendite übrig bleibt.