Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Ausbildung & Beruf

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Inhalt13 Abschnitte
  1. Wie wird man wissenschaftlicher Mitarbeiter?
  2. Welchen Abschluss brauchst Du?
  3. Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Jura und Kanzlei
  4. Promovieren auf der Stelle
  5. Wie lange darfst Du befristet arbeiten?
  6. Bundestag, Behörden und Institute
  7. Wie bewirbst Du Dich?
  8. Was macht ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?
  9. Englisch, Abkürzung und Schreibweise
  10. Was verdient ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?
  11. Wie sind die Berufsaussichten?
  12. Passt der Beruf zu Dir?
  13. Weiter zu Gehalt und Hochschulkarriere

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, kurz WiMi, ist an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder einer Behörde angestellt und erbringt dort wissenschaftliche Dienstleistungen: Forschung, Seminare und Übungen, dazu oft die eigene Doktorarbeit.

Wie wird man wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Wissenschaftlicher Mitarbeiter wirst Du mit einem Master, Diplom oder Staatsexamen und einer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle, meist an einem Lehrstuhl oder in einem Forschungsprojekt. Eine Ausbildung zum wissenschaftlichen Mitarbeiter gibt es nicht. Entscheidend sind Dein Studium und eine passende Stelle. Davon gibt es vier Arten:

So läuft der Weg an der Hochschule ab

  1. rund 5 JahreBachelor und MasterOder Diplom, Magister, Staatsexamen. Mit dem Bachelor allein gibt es nur einzelne, schlechter bezahlte Projektstellen.
  2. im StudiumHilfskraft werdenAls studentische Hilfskraft lernst Du den Betrieb am Lehrstuhl kennen und knüpfst Kontakt zu einem möglichen Betreuer.
  3. vor dem AbschlussStelle findenHochschulen schreiben Stellen auf ihren Seiten und in Jobbörsen aus, oft für ein bestimmtes Projekt oder einen Lehrstuhl.
  4. BewerbungUnterlagen und GesprächMotivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, je nach Stelle auch ein Forschungskonzept.
  5. StartVertragMeist befristet und oft in Teilzeit, bei Promotionsstellen zum Beispiel 65 oder 75 Prozent.
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Welchen Abschluss brauchst Du als wissenschaftlicher Mitarbeiter?

In der Regel brauchst Du ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium, also Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen. Das Fach ist frei, es muss nur zur Stelle passen. Das legen das Hochschulrahmengesetz und der Tarifvertrag der Länder fest, nach dem die meisten Hochschulen bezahlen.

Kurz beantwortet
Reicht ein Bachelor?Meist nichtFür die übliche Stelle (Entgeltgruppe 13) genügt laut Tarifvertrag auch ein Bachelor mit mehr als sechs Semestern nicht. In DFG-Projekten gibt es Stellen für Bachelor-Absolventen, aber niedriger eingruppiert (E 9 bis E 12).
Zählt ein Master von der Fachhochschule?Ja, wenn er akkreditiert istEr muss den Zugang zum höheren Dienst eröffnen. Das ist bei akkreditierten Mastern der Regelfall.
Welches Fach?Jedes, von Architektur über Psychologie bis JuraDie Stelle hängt an einem Lehrstuhl oder Projekt. Dein Abschluss muss zu dessen Fach passen.
Brauche ich einen Doktortitel?Nein, viele promovieren erst auf der StelleFür Postdoc-Stellen ist die Promotion dagegen Voraussetzung.
Bin ich im öffentlichen Dienst?An staatlichen Hochschulen jaBezahlt wird nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), in Hessen nach eigenem Tarif. Institute wie Fraunhofer zahlen nach dem TVöD des Bundes.

Quellen: Hochschulrahmengesetz § 53; Entgeltordnung zum TV-L (Tarifgemeinschaft deutscher Länder); DFG-Personalmittelsätze 2026; Fraunhofer-Gesellschaft.

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Jura und Kanzlei

In Jura heißen auch Teilzeitstellen in großen Kanzleien "wissenschaftlicher Mitarbeiter". Dort arbeiten meist Juristen nach dem ersten Examen. Große Kanzleien werben damit, dass sich die Stelle mit Promotion, Referendariat oder einer Wartezeit verbinden lässt. Eine Stelle in der Wissenschaft ist das nicht: Das Gesetz zur Befristung in der Wissenschaft gilt in Kanzleien nicht.

So arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiter in Kanzleien
Wer?Nach dem ersten Staatsexamen, manchmal schon im StudiumCMS verlangt mindestens den staatlichen Teil des ersten Examens, Gleiss Lutz und andere suchen auch im Studium.
Wann?Neben Promotion oder Referendariat, oder in einer WartezeitZum Beispiel vor dem Referendariat, vor einem Auslandsaufenthalt oder vor der mündlichen Prüfung.
Wie viel?In Teilzeit, bei CMS mindestens zwei Tage pro WocheAndere Kanzleien nennen keinen festen Umfang.
Was?Recherche, Gutachten, SchriftsätzeDu arbeitest Anwälten an echten Mandaten zu.
Im Referendariat?Nur mit Genehmigung als NebentätigkeitBayern genehmigt in der Regel bis zu 14 Stunden pro Woche, Baden-Württemberg bis zu 35 Stunden im Monat.

Quellen: Karriereseiten von CMS, Gleiss Lutz, Noerr und Hengeler Mueller; Oberlandesgerichte Bayern (Merkblatt für Rechtsreferendare 2026); Justiz Baden-Württemberg; Wissenschaftszeitvertragsgesetz § 1.

An der Uni sind Jura-Stellen klassische Lehrstuhlstellen: Du betreust Übungen, korrigierst Klausuren und schreibst Deine Dissertation. Bewerber legen meist Lebenslauf sowie Abitur- und Examenszeugnisse vor.

Promovieren als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Für die Hälfte der Doktoranden ist eine Stelle an Hochschule oder Institut die wichtigste Geldquelle. Die Stelle bezahlt Dich, und ein Teil der Arbeitszeit gehört Deiner Doktorarbeit. Das Hochschulrahmengesetz schreibt vor, dass Du ausreichend Gelegenheit zur eigenen Forschung bekommst. Brandenburg nennt mindestens ein Drittel der Arbeitszeit.

216.200
Doktoranden
in Deutschland, 2025
31 %
mit Stelle an ihrer Hochschule
in Ingenieurwissenschaften 46 %
5,1 Jahre
dauert die Promotion
im Schnitt, je nach Fach 4,4 bis 6,3
Quellen: Statistisches Bundesamt, Promovierende 2025 (eigene Rechnung); Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiK) 2025

Wie viel Prozent hat eine Promotionsstelle?

Volle Stellen sind vor allem in Technik und Informatik üblich. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gibt für ihre Projekte diese Richtwerte vor:

Stellenumfang für Doktoranden nach Fach
Richtwerte der DFG, Anteil einer Vollzeitstelle
Informatik, Ingenieurwissenschaftenbis 100 %
Psychologiebis 75 %
Geisteswissenschaften, Medizinin der Regel65 %

Quelle: DFG, Vordruck 55.02 (10/24)

Wie viel musst Du unterrichten?

Die Lehrstunden legt jedes Land in einer eigenen Verordnung fest. Gezählt wird pro Woche im Semester. Bayern senkt sie auf Promotionsstellen im Einzelfall auf 2, Baden-Württemberg erhöht sie nach der Qualifikation auf 6:

Bundeslandbefristete StelleDauerstelle
Nordrhein-Westfalenmeist 4 Stundenbis 9 Stunden (Akademischer Rat)
Bayern5 Stunden, im Einzelfall 2bis 10 Stunden (Beamte)
Baden-Württemberg4 Stunden, später 6je nach Aufgaben 5 bis 25

Quellen: Lehrverpflichtungsverordnung NRW § 3; AVBayHIG § 3; LVVO Baden-Württemberg § 1; Hochschulrahmengesetz § 53; Brandenburgisches Hochschulgesetz § 52.

Wie lange darfst Du als wissenschaftlicher Mitarbeiter befristet arbeiten?

Höchstens sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion, in der Medizin danach neun Jahre. Das regelt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es gilt an staatlichen Hochschulen und an staatlich finanzierten Forschungsinstituten:

  1. bis 6 JahreVor der PromotionEs zählen alle Verträge mit mehr als einem Viertel der vollen Arbeitszeit. Jobs als Hilfskraft im Studium zählen nicht mit.
  2. bis 6 JahreNach der PromotionIn der Medizin bis 9 Jahre. Was Du vor der Promotion nicht gebraucht hast, kommt dazu.
  3. plus 2 JahreJe KindBetreust Du ein Kind unter 18, verlängert sich die Grenze um zwei Jahre.
  4. danachDrittmittel oder DauerstelleBezahlt ein Projekt Deine Stelle, darf sie für die Laufzeit des Projekts befristet werden. Eine Pflicht, Dich fest anzustellen, hat die Hochschule nicht.
Was die Reform ändern soll
Erster VertragMindestens 3 Jahre vor der Promotion, 2 Jahre danachSo steht es im Entwurf der Bundesregierung vom Juli 2026.
MedizinNach der Promotion 6 statt 9 JahreDie Sonderregel für die Medizin soll wegfallen.
HilfskräfteBis 8 statt 6 Jahrefür studentische Hilfskräfte
Ab wann?Noch nicht beschlossenDer Bundestag berät am 8. Oktober 2026 in erster Lesung. In Kraft treten soll es sechs Monate nach der Verkündung.

Quellen: Wissenschaftszeitvertragsgesetz §§ 1, 2, 5, 6; Bundestag, Drucksache 21/8281 und Textarchiv 2026 (KW 41).

Und nach der Postdoc-Phase?

Die meisten Verträge laufen nicht über die ganze Zeit, sondern werden verlängert: Doktoranden hatten im Schnitt Verträge über 29,6 Monate, Promovierte über 34,3 Monate. Feste Stellen gibt es als Akademischer Rat, in NRW etwa erst auf Zeit für drei plus drei Jahre. Wer Professor werden will, braucht nach der Promotion weitere Forschung, eine Habilitation oder eine Juniorprofessur, mehr dazu unter Professor werden.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag, in Behörden und Instituten

Wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten überall, wo geforscht oder Wissen aufbereitet wird. An Instituten und in Behörden unterrichtest Du in der Regel nicht, sondern forschst oder schreibst Gutachten:

ArbeitgeberGrößeWas Du dort machst
Max-Planck-Gesellschaft85 Institute, 26.700 BeschäftigteGrundlagen­forschung
Fraunhofer-Gesellschaft74 Institute, über 30.000 Beschäftigteangewandte Forschung mit Firmen
Helmholtz-Gemeinschaft18 Zentren, 47.650 Beschäftigtegroße Anlagen, etwa für Energie und Gesundheit
Leibniz-Gemeinschaft96 Einrichtungen, 12.267 Forschervon Wirtschaft bis Museum
Bundes­behördenmehr als 40 Forschungs­einrichtungenGutachten und Forschung für Ministerien
Gerichte, Stiftungen, VerbändeRechts­gutachten, Berichte, Fachtagungen

Quellen: Max-Planck-Gesellschaft (Stand 31.12.2025), Fraunhofer (2026), Helmholtz (Dezember 2024), Leibniz-Gemeinschaft (2025), Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen, BERUFENET.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag
Wer stellt ein?Die Abgeordneten selbstDer Abgeordnete ist Dein Arbeitgeber, nicht der Bundestag. Du gehörst nicht zum öffentlichen Dienst.
Wer zahlt?Der Bundestag erstattet die KostenJeder Abgeordnete hat dafür im Monat bis zu 27.396 € für alle seine Mitarbeiter.
Was machst Du?Reden, Anträge, Ausschussvorlagenfür die Themen Deines Abgeordneten
Wie lange?Bis zum Ende der WahlperiodeSo sieht es der Mustervertrag vor.
Und die Wissenschaftlichen Dienste?Eine eigene Abteilung der VerwaltungEtwa 70 Fachleute schreiben dort neutrale Gutachten für alle Abgeordneten.

Quellen: Abgeordnetengesetz § 12; Deutscher Bundestag (Mitarbeiterpauschale, Wissenschaftliche Dienste WD 6-025/17, Textarchiv).

Wie bewirbst Du Dich als wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Du bewirbst Dich auf eine ausgeschriebene Stelle, direkt bei der Hochschule oder dem Institut. Was genau verlangt wird, steht in der Stellenbeschreibung der Ausschreibung. Hilfreich sind Kontakte aus der Zeit als Hilfskraft oder aus der Abschlussarbeit: Dann kennt Dich der Lehrstuhl schon.

Was in die Bewerbung gehört
AnschreibenKurzes MotivationsschreibenWarum dieses Projekt, was Du dafür mitbringst
Lebenslauf und ZeugnisseMaster- oder Examenszeugnis, oft auch AbiturAn Jura-Lehrstühlen üblich.
ForschungskonzeptWenn die Ausschreibung es verlangtEin ausführliches Exposé brauchst Du vor allem für die Aufnahme in ein Promotionsprogramm.
Veröffentlichungen, ReferenzenFalls vorhandenzum Beispiel zwei Kontakte, die Dich empfehlen

Quellen: Ausschreibungen der Universitäten Bamberg und Würzburg (2026); Bielefeld Graduate School (BGHS).

Was macht ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter forschst Du, lehrst, betreust Studierende und arbeitest an Deiner eigenen Qualifikation, meist der Promotion oder Habilitation. Wie sich die Zeit verteilt, hängt vom Arbeitgeber ab: An Instituten forschst Du meist ausschließlich, an der Hochschule kommt die Lehre dazu. Die fachliche Verantwortung trägt ein Professor oder die Projektleitung.

Aufgaben im Alltag
LehreSeminare, Übungen, PraktikaDu planst sie in Absprache mit dem Professor, suchst Literatur und hältst sie im Semester selbst.
PrüfungenKlausuren korrigieren, Hausarbeiten betreuenje nach Stelle auch Abschlussarbeiten
ForschungExperimente, Studien, TexteIn den Naturwissenschaften im Labor, in den Geisteswissenschaften mit Quellen und Theorien.
VeröffentlichenAufsätze und Vorträgeoft im Team, auf Tagungen auch im Ausland
DrittmittelAnträge mitschreibenGeld von Stiftungen, Ministerien oder Firmen, das nicht aus dem Haushalt der Hochschule kommt
Beratung und VerwaltungStudienberatung, Auslandsberatung, Gremienje nach Lehrstuhl

Wo arbeitest Du?

Meist im Büro am Computer, dazu im Seminarraum und Hörsaal. Je nach Fach kommen Labor, Bibliothek, Archiv, Ausgrabung oder Gerichtssaal dazu. Vieles geht auch im Homeoffice. Für Tagungen bist Du öfter unterwegs, manchmal im Ausland.

Was heißt wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Englisch?

Üblich sind "researcher", "research assistant" oder für Doktoranden "doctoral researcher". Die offizielle Bezeichnung bleibt in Deutschland Deutsch. In ihren Glossaren übersetzen Hochschulen den Begriff so:

Kurz beantwortet
Englischresearcher, research assistant oder doctoral researcherDie Uni Göttingen warnt: "research assistant" wird leicht mit Hilfskraft verwechselt. Mit Lehraufgaben passt auch "teaching assistant".
AbkürzungWiMiSo steht es etwa in den Hinweisen der Uni Göttingen.
Akademischer Mitarbeiter?Dasselbe, so heißen sie in Baden-WürttembergEin Akademischer Rat ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Beamtenverhältnis.
Und eine Hilfskraft?Arbeitet weniger, in NRW unter der Hälfte der vollen ZeitStudentische und wissenschaftliche Hilfskräfte fallen nicht unter den Tarifvertrag der Länder.
Wissenschaftlicher Assistent?Ähnliche BezeichnungDie Bundesagentur für Arbeit führt Hochschulassistenten und wissenschaftliche Assistenten unter wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Groß oder klein?Im Text klein: wissenschaftlicher MitarbeiterAls Funktionsbezeichnung, etwa in der Signatur, ist "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" auch groß erlaubt.

Quellen: Universität Göttingen, Universität Bremen (Glossar), Universität Passau (Glossar); Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg § 52; Hochschulgesetz NRW § 46; TV-L § 1; Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung § 63.

Was verdient ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Als wissenschaftlicher Mitarbeiter verdienst Du im Mittel 6.119 € brutto im Monat. Was Du in Teilzeit, mit Promotion oder in Deinem Bundesland bekommst, steht im Artikel Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gehalt.

Wie sind die Berufsaussichten für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Stellen gibt es viele, feste Stellen in der Wissenschaft wenige. Wer in der Wissenschaft bleiben will, muss mit vielen Verträgen auf Zeit und manchmal mit Umzügen rechnen. Wer nach der Promotion wechselt, findet meist schnell eine Stelle.

80,5 %
befristet
aller wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen, 2024
unter 10 %
unbefristet
neue Stellen in der Wissenschaft bis 2 Jahre nach der Promotion
1 bis 2 %
arbeitslos
Promovierte 3 bis 7 Jahre nach der Promotion
Quellen: Statistisches Bundesamt, Hochschulpersonal 2024 (eigene Rechnung); BuWiK 2025
Wie es weitergehen kann
ProfessurHabilitation, Juniorprofessur oder NachwuchsgruppeDer klassische Weg in der Wissenschaft, mehr unter Professor werden.
DauerstelleAkademischer Rat oder unbefristete Stelle für Lehre und Forschung
WirtschaftÜber 70 % unbefristetSo viele neue Stellen in der Privatwirtschaft sind fest, für Promovierte bis zwei Jahre nach dem Abschluss.
BedarfWächst laut Bundesagentur für ArbeitDie Berufsgruppe Lehre und Forschung an Hochschulen wird laut Prognose bis 2040 größer.

Quellen: BuWiK 2025, BERUFENET (Berufsgruppe Lehr- und Forschungstätigkeit an Hochschulen), Hochschulgesetz NRW § 44.

Passt der Beruf zu Dir?

Was solltest Du mitbringen?

Das passt zu Dir, wenn Du ...
  • für Dein Fach brennst und immer weiter fragst
  • Dich lange mit einem Thema beschäftigen kannst
  • Dich selbst motivierst, auch wenn ein Versuch scheitert
  • gern schreibst und vor Leuten sprichst
  • Wissen verständlich erklären kannst
  • gut im Team arbeitest und sicher Englisch liest
Eher nicht, wenn Du ...
  • schnell eine feste Stelle brauchst
  • nicht für einen neuen Vertrag umziehen willst
  • ungern Anträge und Berichte schreibst
  • nach Feierabend nichts mehr mit dem Job zu tun haben willst

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Quellen dieses Artikels Beruf, Aufgaben, Arbeitsorte: Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in · Recht: Hochschulrahmengesetz §§ 42, 53; Wissenschaftszeitvertragsgesetz; Bundestag Drucksache 21/8281; Hochschulgesetz NRW, BayHIG, Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, Brandenburgisches Hochschulgesetz · Lehre: Lehrverpflichtungsverordnungen NRW, Bayern, Baden-Württemberg · Tarif: Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Entgeltordnung TV-L), Fraunhofer-Gesellschaft · Promotion: DFG (Vordruck 55.02), Statistisches Bundesamt (Promovierende 2025) · Zahlen: Statistisches Bundesamt (Hochschulpersonal 2024), BuWiK 2025, Max-Planck, Fraunhofer, Helmholtz, Leibniz · Kanzlei: CMS, Gleiss Lutz, Noerr, Hengeler Mueller, Justiz Bayern und Baden-Württemberg · Bundestag: Abgeordnetengesetz § 12, Deutscher Bundestag · Begriffe: Universitäten Göttingen, Bremen, Passau; Rat für deutsche Rechtschreibung · Gehalt: Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung

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