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Freiwillig gesetzlich versichert: Lohnt sich das?

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – das bedeutet, dass jeder Mensch bei einer Krankenversicherung versichert sein muss. Dabei gilt für viele Arbeitnehmer die gesetzliche Versicherungspflicht, sie müssen sich also bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Andere berufstätige Menschen – etwa Freiberufler, Beamte oder auch Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über 69.300 € – stehen nicht unter der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und können frei entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Wer eine solche freiwillige Versicherung abschließen kann, wie viel die Mitgliedschaft kostet und wie hoch der Mindestbeitrag der Krankenversicherung ohne Einkommen ist, erfährst Du hier.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern lassen?

In Deutschland bist Du entweder dazu verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung zu haben oder Du hast die Wahl, Dich bei einer solchen freiwillig zu versichern oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dabei ist in Paragraf 9 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches geregelt, wer sich freiwillig gesetzlich versichern kann

Freiwillig gesetzlich versichern kann sich:

  • Gehalt > 69.300 €: Angestellte mit einem Brutto-Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 €
  • Freiberufler: unabhängig von Deinem Einkommen – also auch wenn Du unter 69.300 € im Jahr verdienst
  • Selbstständige: auch Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen versichern
  • Beamte
  • Richter
  • Zeitsoldaten
  • Ende der Familienversicherung: Menschen, bei denen die kostenfreie Familienversicherung endet
  • Kinder von Privatversicherten: Kinder, die nicht automatisch mit ihren Eltern familienversichert sind, da diese mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und privat versichert sind
  • Ehemalige Kassenpatienten: Wenn diese innerhalb von fünf Jahren vor dem Austritt 24 Monate gesetzlich versichert waren oder direkt vor dem Ende der Versicherungspflicht 12 Monate am Stück bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren
  • Studenten: Wenn diese nicht mehr unter die Vorgaben der Krankenversicherung der Studenten fallen
  • Nach Auslandsaufenthalt: Arbeitnehmer, die aufgrund einer Betätigung im Ausland ihre Mitgliedschaft beendet haben, zurück nach Deutschland kommen und innerhalb von zwei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen
  • Rentner: Wenn diese die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen
  • Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte, die selbst bzw. ein Elternteil oder Ehegatte innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre gesetzlich versichert waren

Bei dem Brutto-Jahreseinkommen von 69.300 € handelt es sich um die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die zum Jahreswechsel in der Regel angehoben wird. Der Grenzbetrag von 69.300 € gilt für das Jahr 2024.

Dabei musst Du Deine gesetzliche Krankenkasse niemals verlassen, wenn Du das nicht möchtest. Ändert sich aus gegebenen Umständen Dein Status, sodass Du nicht mehr gesetzlich pflichtversichert bist, kannst Du auf Wunsch immer bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Nicht frei wählen können hingegen

  • Gehalt 69.300 €: Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen unter 69.300 €
  • Auszubildende
  • Studenten
  • Praktikanten
  • Künstler
  • Publizisten
  • Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Auch Rentner und Arbeitslosengeld- und Unterhaltsgeldempfänger sind unter gewissen Umständen zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet.

Welche freiwillige Krankenversicherung eignet sich am besten für mich?

Welche der gesetzlichen Krankenkassen sich am besten für Dich eignet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und nicht allgemein zu beantworten. Die verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich sowohl in ihren Beiträgen, wie auch in ihren Leistungen:

Beiträge

Die freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihren Beiträgen, wobei der Beitrag immer abhängig vom Gehalt der versicherten Person ist. Angenommen Du bist angestellt und verdienst 3.000 Euro im Monat, so liegt Dein Beitrag bei der Techniker Krankenkasse zum Beispiel bei 237,00 Euro, während Du bei der R+V einen monatlichen Beitrag von 240 Euro zahlen musst. Am günstigsten schneidet hier die BKK Krankenkasse mit 232,50 Euro ab, während die Viactiv Krankenkasse mit Beiträgen von 243 Euro das Schlusslicht bildet.

Du siehst also, dass die unterschiedlichen Versicherungen unterschiedliche Beiträge verlangen und diese Differenzen bis zu 23 Euro pro Monat aufweisen – pro Jahr ergibt dies immerhin einen Unterschied von 276 Euro.

Leistungen

Auch unterscheiden sich die Versicherungen in den Leistungen, die sie anbieten, wobei die Liste der Leistungen lang ist. Ein paar Beispiele:

  • Alternative Heilmethoden: Je nach Versicherung sind unterschiedliche alternative Heilmethoden in der Versicherung enthalten. So wird Autogenes Training und QiGong von vielen Kassen unterstützt, während Tanztherapie selten unter den Versicherungsschutz fällt. Phototherapie und Chelattherapie werden hingegen nicht häufig unterstützt, dennoch findest Du noch Krankenkassen, die diese Heilmethoden anbieten. So wird die Chelattherapie zum Beispiel von der Hanseatischen Krankenkasse unterstützt.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Auch bei den Vorsorgeuntersuchungen gibt es deutliche Unterschiede. So versichern die meisten Krankenkassen Untersuchungen zur Hautkrebsvorsorge oder eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Weniger häufig wird die HPV-Impfung bei Männern übernommen, die gesetzlich krankenversichert sind. Früherkennung von Schlaganfallrisiken wird hingegen kaum unterstützt.
  • Zahnbehandlung: Zahnmedizinische Beratung und vergünstigte Leistungen bei Zahnersatz bieten die meisten Kassen an. Spezielle Zuschüsse – wie der Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt – fallen hingegen nur selten unter den Versicherungsschutz.

Um die beste freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Dich zu finden, solltest Du Dich mit den Tarifen und Leistungen der Kassen auseinandersetzen.

Unser Online-Tarifvergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen hilft Dir dabei, die verschiedenen Tarife der freiwilligen Krankenversicherungen zu vergleichen und einfach herauszufinden, welche Versicherung die besten Leistungen zum fairsten Preis für Dich anbietet. Neben dem Service und der Beratung werden die Krankenkassen auch in Hinblick auf verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, besondere Leistungen, Zusatzversicherungen und alternative Heilmethoden verglichen.

Wann startet die freiwillige Krankenversicherung?

Du bist ab dem Punkt freiwillig versichert, an dem Deine Pflichtversicherung endet – etwa wenn Dein Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet oder Du aus der Familienversicherung herausfällst. Entfällt die Pflichtversicherung, bist Du automatisch freiwillig gesetzlich versichert, hierzu brauchst Du keine Beitrittserklärung einzureichen.

Möchtest Du nicht bei Deiner vorherigen Krankenkasse bleiben und Dich privat selbst krankenversichern, kannst Du bei Deiner Krankenkasse austreten. Hierfür hast Du zwei Wochen Zeit. Da Du aber kontinuierlich versichert sein musst, musst Du vor Austritt Deine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nachweisen. Die beiden Versicherungen müssen also nahtlos aneinander anknüpfen.

Nicht mehr als freiwillig gesetzlich versichert giltst Du ab dem Punkt, an dem Du wieder pflichtversichert bist. Dies kann vorkommen, wenn Du zum Beispiel wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 € oder wieder unter die Familienversicherung eines Verwandten fällst.

Wenn Du nicht mehr freiwillig versichert sein möchtest, gilt eine Kündigungsfrist von 18 Monaten. Du musst also mindestens 18 Monate bei Deiner gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein, bevor ein Wechsel möglich ist. Die Bindungsfrist kann unter gewissen Umständen auch über drei Jahre reichen. Führt Deine Krankenkasse hingegen Zuzahlungen ein, gelten Sonderkündigungsrechte, die einen früheren Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen können.

Beispiel:

Torben ist als 24-jähriger Student bei seinen Eltern familienversichert. Direkt nach seinem Studium startet er einen Job als Ingenieur, wo er durch seine Vorkenntnisse mit einem Einstiegsgehalt von 66.700 Euro im Jahr rechnen kann – er hat mit Jobbeginn also die Wahl, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Direkt an seinem ersten Arbeitstag erlischt die Familienversicherung. Torben bleibt automatisch bei der Krankenkasse seiner Eltern, wo er nun eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung hat. Da er dies auch nicht ändern möchte, ist er von nun an freiwillig versichert. Nach drei Jahren wechselt Torben den Job, da er zu seiner Freundin nach Köln zieht. Sein Gehalt fällt hier deutlich geringer aus – anstelle der 66.700 Euro im Jahr verdient er in Köln bloß 60.000 Euro, womit er nicht mehr freiwillig gesetzlich versichert, sondern wieder pflichtversichert ist.

Welche Vor- und welche Nachteile bietet die freiwillige gesetzliche Versicherung gegenüber der privaten?

Dabei ist es nicht immer leicht, sich zwischen den Vorteilen einer privaten und den einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden, da jede der beiden ihre Daseinsberechtigung hat. Folgende Punkte sprechen für eine freiwillige Krankenversicherung:

Vorteile

  • Kinder mitversichern: Kinder sind bei einer freiwilligen Krankenversicherung mitversichert
  • Konstante Beiträge: Die Beiträge steigen im Alter nicht an
  • Direkte Abrechnung über die KV: Du musst bei Behandlungen nicht in Vorkasse gehen – die Krankenkassenkarte reicht
  • Wechsel zurück nur schwer möglich: Erst einmal zu einer privaten Versicherung gewechselt, ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich wieder freiwillig gesetzlich zu versichern
  • Für jeden geeignet: Vor Beitritt ist keine Gesundheitsprüfung vonnöten
  • Niedriger Beitrag bei niedrigem Gehalt: Der Beitrag richtet sich nach Deinem Gehalt – verdienst Du wenig, so ist auch Dein Beitrag dementsprechend gering

Diesen Vorteilen stehen jedoch auch Nachteile gegenüber. So kannst Du bei einer freiwilligen Krankenversicherung zum Beispiel nicht wählen, ob Du lieber den Basis-, Komfort- oder Premiumtarif möchtest, wie es bei einer privaten Krankenversicherung der Fall ist. Weitere Nachteile, wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist, sind:

Nachteile

  • Eventuelle Wartezeiten: Die Ausgaben, die für Ärzte getätigt werden, sind budgetiert. Wenn das Budget für das jeweilige Quartal schon ausgeschöpft ist, müssen diese umsonst arbeiten, weshalb es zu langen Wartezeiten für gesetzlich versicherte Personen kommen kann
  • Qualität: Die Leistungen können geringer ausfallen
  • Mehrbettzimmer: Bei einem Krankenhausaufenthalt sind Mehrbettzimmer die Regel
  • Veränderung möglich: Leistungen können eventuell gekürzt werden
  • Zuzahlungen: Auf verschreibungspflichtige Medikamente fallen Zuzahlungen an

Wie viel kostet eine freiwillige Krankenversicherung?

Wie hoch Dein Beitrag ist, wenn Du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, richtet sich einerseits nach der Höhe Deines Einkommens und andererseits danach, ob Du angestellt oder selbstständig tätig bist.

Allgemein gilt: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung belaufen sich auf 14,6 Prozent Deines Gehaltes. Hinzu kommen Zusatzbeiträge, die durchschnittlich bei 0,9 Prozent liegen und die Beiträge zur Pflegeversicherung. Dabei gibt es aber eine Beitragsbemessungsgrenze, die bei einem Einkommen von 4.987,50 € im Monat liegt – verdienst Du mehr, muss das überschüssige Einkommen nicht bei der Berechnung Deines Krankenkassenbeitrags berücksichtigt werden. Dein monatlicher Höchstbeitrag bei der GKV, wenn Du freiwillig versichert bist, liegt also bei rund 952,61 Euro im Monat. Dieser Betrag wird bei freiwillig gesetzlich versicherten Menschen oft angesetzt. Liegt Dein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze, so kannst Du dies nachweisen und zahlst einen dementsprechend geringeren Beitrag an Deine Krankenkasse.

Ebenso wie einen Höchstbeitrag bei der GKV gibt es aber auch eine Untergrenze. Diese liegt im Jahr 2022 bei 1.131,67 Euro im Monat – Dein Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung würde mit 14,6 Prozent also bei rund 165,22 Euro im Monat liegen – bzw. mit 14 Prozent bei 158,43 Euro. Eine Minderung des Beitragssatzes von 0,6 Prozent ist möglich, wenn Du auf den Krankengeldanspruch verzichtest. Verdienst Du weniger als 1.131,67 Euro im Monat, so bist Du dennoch dazu verpflichtet, den Mindestsatz zu zahlen. Der Mindestbeitrag bei der freiwilligen Krankenversicherung liegt also auch ohne Einkommen bei 158,43 Euro im Monat. Kannst Du diese nicht zahlen – etwa weil Du erwerbslos bist – musst Du Dich an das Sozialamt wenden, um Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dann giltst Du jedoch als gesetzlich pflichtversichert und nicht freiwillig gesetzlich versichert.

Bist Du fest angestellt, so übernimmt Dein Arbeitgeber die Hälfte der Kosten – Du zahlst also noch 7,3 Prozent zuzüglich der Hälfte der Zusatzbeiträge und der Pflegeversicherung. Selbstständige und Freiberufler müssen die gesamten Kosten hingegen selbst tragen.

Für Selbstständige zählt inzwischen auch die Mindesteinkommensgrenze – noch vor einem Jahr lag der Mindestbeitrag der Krankenversicherung für Selbstständige nicht bei 158,43, sondern 320 Euro pro Monat. Dies wurde von der Bundesregierung geändert, sodass Menschen, die ihr Einkommen über eine selbstständige Tätigkeit erzielen und nur ein geringes Einkommen haben finanziell entlastet werden.

Verdienst Du weniger als den angesetzten Mindestbeitrag von 1.131,67 Euro im Monat, so kannst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse eine Beitragsanpassung beantragen. Nach Prüfung kann Deine freiwillige Krankenversicherung Deinen Beitrag an Dein tatsächliches Gehalt anpassen, sodass Du finanziell entlastet wirst.

Beispiel:

Johannes ist Beamter und verdient Monat 3.200 Euro brutto. Nachdem seine Pflichtversicherung abgelaufen ist, hat er sich entschieden, bei seiner Krankenkasse freiwillig krankenversichert zu bleiben. Sein monatlicher Beitrag liegt bei rund 467 Euro – 234 Euro davon muss er zahlen, die andere Hälfte sein Arbeitgeber. Johannes‘ Chef – er ist ebenfalls verbeamtet und freiwillig gesetzlich versichert – verdient hingegen 6.800 Euro im Monat und liegt damit über der Beitragsbemessungsgrenze. Anstelle der 14,6 Prozent seines Gehaltes – also rund 992 Euro – muss er nur rund 808 Euro Beitrag pro Monat zahlen – die Hälfte davon übernimmt sein Arbeitgeber.

Anders Thomas: Thomas ist Freiberufler. Sein monatliches Einkommen beträgt im Schnitt 2.400 Euro im Monat. Auch Thomas hat beschlossen, bei seiner ehemaligen Krankenkasse freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben. Sein monatlicher Beitrag liegt bei rund 350 Euro. Entgegen Johannes und seinem Chef ist Thomas nicht fest angestellt, er muss den vollen Krankenkassenbeitrag für seine freiwillige Krankenversicherung also selbst tragen. Bei allen drei Beispielen handelt es sich um den Krankenkassenbeitrag – Zuzahlungen und die Kosten für die Pflegeversicherung wurden hier nicht berücksichtigt.

Wie wird der Beitrag bei einem schwankenden Einkommen berechnet?

Gerade Freiberufler und Selbstständige haben selten ein geregeltes Einkommen – der Verdienst schwankt oft und richtet sich immer nach der aktuellen Auftragslage. Wie berechnet man also die Beiträge der Menschen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, aber ein unregelmäßiges Einkommen haben?

In der Regel bitten die Krankenkassen bei freiwillig gesetzlich Versicherten mit schwankendem Einkommen nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Anhand dieses Bescheids werden die Beiträge für das kommende Jahr festgelegt. Ist ein neuer Einkommenssteuerbescheid vorhanden, werden die Beiträge, die das Jahr über für die freiwillige Krankenversicherung gezahlt wurden angepasst: hast Du mehr verdient als der Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorjahr vermuten lässt, so musst Du Beiträge nachzahlen. Trifft das Gegenteil zu und Du hast weniger verdient, so erhältst Du Teile Deiner Beiträge zurück.

Fehlen plötzlich Einnahmen – etwa dann, wenn ein wichtiger Kunde abspringt oder die Aufträge ganz ausbleiben – kannst Du Deine Krankenkasse kontaktieren und um eine Beitragsänderung bitten. Auch kannst Du freiwillig den Höchstsatz an Deine freiwillige Krankenversicherung zahlen. So kannst Du mögliche Nachzahlungen vermeiden, bekommst aber eventuell Beiträge zurück.

Beispiel:

Lars ist freiberuflich tätig und freiwillig krankenversichert. Als Architekt verdient er sehr unregelmäßig, weshalb sein Beitrag anhand seines Einkommenssteuerbescheids festgelegt wird – er muss den Höchstsatz von 807,98 Euro zahlen. Dieses Jahr läuft es aber überhaupt nicht gut für ihn, da sein wichtigster Kunde abgesprungen ist. Anstelle seines Jahreseinkommens von 67.000 Euro verdient er in diesem Jahr nur rund 40.000 Euro. Sobald er den neuen Einkommenssteuerbescheid bei seiner Krankenkasse einreicht, wird Lars rund 5.839 Euro zurückbekommen, da er bei dem tatsächlichen Einkommen theoretisch jeden Monat nur 486,62 anstelle der 807,98 Euro an die Krankenkasse hätte zahlen müssen. Zudem wird sein neuer Mitgliedsbeitrag an das geringere Gehalt des neuen Steuerbescheids angepasst.

Kann ich mich noch als Rentner freiwillig krankenversichern?

Wenn Du die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllst, hast Du die Möglichkeit, dass Du Dich freiwillig versichern kannst. Hierfür musst Du aber einige Voraussetzungen erfüllen. So musst Du entweder 12 Monate direkt vor Rentenbeginn oder innerhalb der letzten fünf Jahre zwei Jahre am Stück bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied gewesen sein.

Entschließt Du im Alter, Dich freiwillig gesetzlich zu versichern, so werden Deine Beiträge nicht nur an Deiner Rente gemessen, sondern durch andere Einkünfte wie Vorsorgebezüge – etwa Betriebsrente, Beamtenpensionen oder Pensionsfonds –, private Einnahmen wie Mieteinnahmen oder Erwerbseinkommen durch eine Tätigkeit beeinflusst.

Dabei wird die Hälfte der Krankenkassenbeiträge vom Rentenversicherungsträger übernommen – er übernimmt quasi den Anteil, der zuvor vom Arbeitgeber getragen wurde. Für die Beiträge, die aus Versorgungsbezügen, Erwerbseinkommen oder Einnahmen aus Miet- oder Kapitalvermögen entstehen, musst Du Deinen Anteil von 14,6 Prozent für die Krankenversicherung selbst zahlen.