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Bauherrenhaftpflicht: Vergleich der Anbieter

Du planst, ein Eigenheim zu bauen oder möchtest an Dein Haus anbauen? Auf einer Baustelle lauern viele Unfallgefahren. Im Schadensfall haftest Du als Bauherr dafür. Um optimal geschützt zu sein, solltest Du daher als Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Wir erklären, wann sie sinnvoll ist und was sie abdeckt.

Welche Bauherrenhaftpflicht ist die beste?

Die beste Bauherrenhaftpflicht ist die, die Dein Bauvorhaben optimal absichert. Es gibt einige Faktoren, von denen Dein Tarif abhängt: Ob es sich um einen Neubau oder eine Renovierung handelt, wie hoch die Neubausumme ist und ob Du Eigenleistungen am Bau erbringen wirst. Über unseren Tarifvergleich findest Du ganz einfach, welche Bauherrenhaftpflicht für Dich die beste und günstigste Versicherung ist.

Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauherrenhaftpflicht ist eine Versicherung, die den Bauherren vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen schützt. Es ist eine freiwillige Versicherung, wird aber dringend empfohlen. Denn als Bauherr bist Du für alles verantwortlich, was auf Deiner Baustelle passiert. Du musst dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abgesichert ist und die Bauvorschriften eingehalten werden.

Es ist üblich, dass Du diese sogenannten Verkehrssicherungspflichten auf einen Architekten oder ein Bauunternehmer überträgst. Dann bist Du jedoch immer noch dafür verantwortlich, den Bauleiter zu überwachen – zumindest im Rahmen dessen, was einem Laien zugemutet werden kann. Wenn Du Gefahren erkennst, musst Du daher handeln und die Firma dazu bringen, die Mängel zu beseitigen. Tust Du das nicht, handelst Du fahrlässig.

Doch trotz aller Umsicht und Vorsicht kann auf einer Baustelle schnell ein Unfall passieren. Egal, ob ein Dachziegel vom Dach fällt und einen Radfahrer trifft oder ein Fußgänger über Holzbalken stolpert – als Bauherr haftest Du dafür.

Selbst wenn die Schuld nicht Dich alleine trifft, kann der Geschädigte die Ansprüche alleine gegen Dich geltend machen. Dies ist durch die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung so geregelt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) musst Du den Schaden wiedergutmachen und Schadenersatz leisten. Das kann ganz schön teuer werden. Deshalb schließt Du eine Bauherrenhaftpflicht ab, die im Schadensfall übernimmt.

Wann ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Eine Bauherrenversicherung ist eine Pflicht für alle, die ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus bauen. Wenn Du bereits Hauseigentümer bist und große Umbauten wie eine Aufstockung oder eine neue Garage planst, ist die Versicherung ebenso sinnvoll. Bei grundlegenden Sanierungen oder Modernisierungen wird eine Bauherrenhaftpflicht ebenso empfohlen.

Bei kleineren Renovierungen benötigst Du in der Regel keine eigene Bauherrenhaftplicht. Denn oftmals reicht die private Haftpflichtversicherung in diesem Fall aus. Ob das so ist, hängt von Deinen Versicherungsbedingungen ab. In den meisten Fällen deckt Deine private Haftpflicht Bauvorhaben nur bis zu einer bestimmten Bausumme – meist zu wenig für einen Anbau oder sogar einen Neubau, doch für eine Renovierung oder eine neue Garage könnte es ausreichen.

Du solltest also überprüfen, ob und wenn ja, bis zu welcher Bausumme Deine private Haftpflichtversicherung im Versicherungsfall aufkommen würde. Eventuell lohnt es sich sogar, vor dem Bauen zu einer Haftpflichtversicherung zu wechseln, die Baumaßnahmen abdeckt. So sparst Du Dir den Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflicht.

Ein Neubau oder eine umfassende Renovierung ist jedoch in der Regel nicht von der Privathaftpflicht gedeckt, Du solltest Dich also um eine Bauherrenversicherung kümmern.

Beim Abschluss zu beachten

Du kannst eine Bauherrenversicherung nur abschließen, wenn Du das Bauprojekt mit einem Architekten oder einer Baufirma planst. Für die meisten Versicherer ist das eine Bedingung. Du solltest die Versicherung bereits vor dem Baubeginn abschließen, weil Deine Haftung bereits beginnt, sobald Du den Vertrag mit einem Architekten abschließt oder die Baufirma mit der Planung loslegt.

Wie andere Haftpflichtversicherungen kannst Du auch die Bauherrenversicherung bei der Steuererklärung steuerlich absetzen. Der Versicherungsschutz endet mit der Bauabnahme. Sobald also Dein Haus fertiggestellt und abgenommen ist, erlischt der Schutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Allerdings darfst Du Dir dafür nicht zu viel Zeit lassen. Spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn endet eine Bauherrenhaftpflicht in der Regel.

Solltest Du absehen können, dass die zwei Jahre nicht ausreichen, solltest Du so früh wie möglich Deinen Versicherer kontaktieren. Bei kulanten Versicherern ist eine Verlängerung um wenige Wochen oder Monate kein Problem, doch im schlimmsten Fall musst Du eine komplett neue Versicherung abschließen. Beim Versicherungsvergleich kann es sich daher auch lohnen, nach Erfahrungen anderer mit den Versicherungen zu suchen. So erfährst Du, ob die Versicherung in so einem Fall kulant ist.

Doch auch ein zu kurzer Zeitraum für die Versicherung ist nicht zu empfehlen. Die Haftpflicht ist für die gesamte Bauphase wichtig, und da Du die Dauer bei Vertragsabschluss bestimmst, solltest Du lieber etwas Puffer dazugeben. Schlechtes Wetter, Unfälle oder langsame Firmen können Dein Bauvorhaben erheblich in die Länge ziehen.

Dazu solltest Du den zeitlichen Aufwand für Deine Eigenleistungen nicht unterschätzen. Wenn Du etwas selbst erledigst, kann das deutlich länger dauern, als Du anfangs denkst oder Dir wünscht. Du solltest Verzögerungen auf jeden Fall realistisch einplanen und auf die Bauphase einige Wochen oder sogar Monate aufschlagen.

Wichtige Begriffe

Wenn es um Versicherungen geht, gibt es viele Begriffe, deren Bedeutung nicht ganz klar sind. Wir erklären die wichtigsten:

  • Haftung: Haftung heißt, dass Du für einen Schaden, den Du verursacht hast, geradestehen musst. Das gilt sowohl für Personen als auch Dinge.
  • Fahrlässigkeit: Du handelst fahrlässig, wenn Du die erforderliche Sorgfaltspflicht nicht beachtet hast, obwohl Du weißt, was das für Folgen haben könnte. Fahrlässig heißt aber, dass Du ohne Vorsatz – also nicht mit Absicht – gehandelt hast.
  • Schadenersatz: Den entstandenen Schaden musst Du bezahlen, Du musst den Schaden ersetzen. Bei Gegenständen heißt das, Du musst die Reparatur übernehmen oder einen gleichwertigen Ersatz besorgen, bei Personen handelt es sich um einen Ersatz in Form von Geld.

Welche Leistungen deckt die Bauherrenhaftpflicht ab - und welche nicht?

Deine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt viele Unfälle und Schäden ab, jedoch nicht alle. Was genau Deine Versicherung bezahlt, musst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen, da sich das zum Teil unterscheidet.

versichert

In der Regel kommt Deine Bauherrenhaftpflicht für solche Schäden auf, die Dritten auf der Baustelle zugefügt werden oder die passieren, weil es die Baustelle gibt. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Personenschäden

Deine Versicherung deckt Schäden an Personen ab, die auf oder durch Deine Baustelle verletzt werden. Dazu gehören nicht nur die direkten medizinischen Behandlungskosten, sondern auch Kosten für eine Reha, wenn sie durch den Unfall nötig ist. Verletzt sich jemand schwer, deckt die Versicherung auch entstehende Rentenleistungen.

Sachschäden

Wenn Gegenstände beschädigt werden, kommt die Versicherung für die Reparatur auf. Wenn der Gegenstand komplett zerstört wird, bezahlt die Bauherrenhaftpflicht in der Regel den Zeitwert.

Vermögensschäden

Damit sind Folgeschäden gemeint, die nicht unmittelbar auftreten, genauso wie Verdienst- und Nutzungsausfälle. Wenn ein Auto durch einen umfallenden Bauzaun eine Woche in die Werkstatt muss, und der Eigentümer ein Mietauto braucht, bezahlt das Deine Bauherrenhaftpflicht.

nicht versichert

Es gibt einige Schadensfälle, welche von der Versicherung nicht übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Schäden bei engeren Familienmitgliedern, die in Deinem Haushalt leben. Wird Dein Kind von einem herabfallenden Dachziegel getroffen, springt die Bauherrenhaftpflicht nicht ein.

Außerdem übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung keine Schäden, die aufgrund der vorsätzlichen Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungspflicht entstehen. Sicherst Du Deine Baustelle bewusst nicht ab, weil Du keine Zeit dafür hast oder Dir das Geld für den Bauzaun fehlt, und es passiert ein Unfall, zahlt die Versicherung nicht.

Wenn sich ein Arbeiter auf der Baustelle verletzt, ist das kein Fall für die Bauherrenhaftpflicht, sondern für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Bauherrenhaftpflicht wehrt über den sogenannten passiven Rechtsschutz jedoch unberechtigte Ansprüche gegen Dich ab. Weil sich manchmal nicht sofort sagen lässt, wer bei einem Schaden haftet, trägt die Versicherung die Kosten für Anwälte und Sachverständige, bis die Sache geklärt ist.

Mögliche Unfälle

Es gibt eine ganze Menge Unfälle, die auf einer Baustelle passieren können, selbst wenn Du so gut wie möglich aufpasst und Dich an alle gesetzlichen Vorschriften hältst. Diese Beispiele geben Dir eine Vorstellung, was passieren kann und in welchen Fällen die Bauherrenhaftpflicht den Schaden reguliert.

  • Schneefall: Ende März bricht eine Kältewelle herein und es schneit. Die Bauarbeiten an Deiner Baustelle sind gerade erst losgegangen. Du denkst deshalb nicht daran, dass Du auch den Gehweg vor Deiner Baustelle räumen musst. Ein Fußgänger rutscht aus, stürzt und bricht sich den rechten Arm. Er muss eine Woche ins Krankenhaus. Weil er freiberuflicher Grafiker ist, kommt auch ein Verdienstausfall für die Zeit, in der er einen Gips trägt, hinzu.
  • Spielende Kinder: Am Sonntag finden Kinder eine kleine Lücke in der Absperrung Deiner Baustelle. Sie schlüpfen hindurch und spielen auf der Baustelle Fangen. Ein Kind fällt in die gerade ausgehobene Baugrube. Das Mädchen hat sich den Fuß gebrochen, muss von der Feuerwehr gerettet werden und eine Zeitlang ins Krankenhaus.
  • Helfende Nachbarn: Deine Nachbarn helfen auf Deiner Baustelle mit. Einer mauert eine Wand, doch ihm rutscht ein Stein aus der Hand. Er fällt auf dessen Fuß, der Zeh ist gequetscht. Der Notarzt muss ihn behandeln.
  • Totalschaden: Das Haus ist fast fertig, Maler gestalten gerade die Fassade. Das Gerüst stürzt bei einem Sturm auf zwei parkende Autos – es entsteht ein Totalschaden an beiden Wagen.
  • Kaputter Kran: Der Kran hebt Steine von der einen Seite der Baustelle zur anderen. Dabei reißt das Kranseil, die Steine stürzen auf den Wintergarten des Nachbarn. Verletzt wird zum Glück niemand, doch der Wintergarten ist zerstört.
  • Dachbalken: Die Dachbalken wurden geliefert. Sie sind so lang, dass sie auf den Gehweg hinausragen. Eine Fahrradfahrerin übersieht sie im morgendlichen Nebel und baut einen Unfall. Sie muss ambulant behandelt werden.

Ergänzende Versicherungen für Dich als Bauherr

Weil die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht alles abdeckt, gibt es noch weitere Versicherungen, die Du als Bauherr haben solltest. Eine Bauleistungsversicherung ist sinnvoll, um Schäden am Bau selbst abzusichern.

Die greift zum Beispiel, wenn bei einem Sturm die Mauer einen Schaden nimmt oder wenn Regen den Keller unter Wasser setzt. Die Bauleistungsversicherung greift auch bei Vandalismus sowie bei Folgeschäden durch Material- und Konstruktionsfehler.

Schäden, die durch Blitzschlag, Brand und Explosionen entstehen, können auch durch so eine Bauleistungsversicherung gedeckt werden. Ansonsten benötigst Du für solche Fälle eine Feuerrohbauversicherung.

Die ist zwar keine Pflichtversicherung, doch oft verlangen Banken diese Versicherung, bevor sie Dir einen Kredit geben. Beide Versicherungen, manchmal noch gemeinsam mit der Bauherrenhaftpflicht oder weiteren, sind häufig Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung, die ein ganzes Paket an Versicherungen vereint.

Nach der Fertigstellung des Gebäudes wird die Feuerrohbauversicherung zum Teil auch in eine Gebäudeversicherung umgewandelt. Ob sich so eine Gebäudeneubauversicherung als Paket lohnt, solltest Du gut abwägen. Zum Teil kommen dabei Versicherungen dazu, die Du nicht brauchst.

Außerdem sind bestimmte Häuser – zum Beispiel solche, die unter Denkmalschutz stehen – davon ausgenommen. In diesem Fall benötigst Du also ohnehin eine eigene Bauherrenhaftpflicht. Es kann jedoch auch günstiger sein, mehrere Versicherungen gemeinsam abzuschließen, manchmal bekommst Du so besonders gute Konditionen.

Ist Dein Eigenheim fertig, solltest Du über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nachdenken. Wenn Du das Haus selbst bewohnst, kann diese Versicherung bereits in Deiner Privathaftpflicht enthalten sein, solltest Du das Haus vermieten, ist dies wahrscheinlich nicht der Fall.

Nach der Übergabe solltest Du auch eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten für Schäden, die durch Feuer, Sturm oder Hagel entstehen. Eine Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung ist sinnvoll, wenn Du einen über- oder unterirdischen Öltank auf dem Grundstück hast. Die Versicherung zahlt dann, wenn durch den Öltank Grundwasser oder Erdreich verschmutzt wird.

Wonach sollte ich die Bauherrenhaftpflicht auswählen?

Es gibt viele Versicherungen, die Du im Bauherrenhaftpflicht-Vergleich einander gegenüberstellen kannst. Dabei sollest Du auf diese Faktoren achten.

Beitrag

Natürlich ist der Beitrag, den Du für die Versicherung zahlst, ein entscheidender Faktor beim Vergleich. Beim Hausbau kommen schon viele Kosten auf Dich zu, weshalb Du eine möglichst günstige Bauherrenhaftpflicht finden solltest.

Wenn Du Dich nach Deinem Bauherrenhaftpflichtversicherung-Vergleich für eine Versicherung entscheidest und sie abschließt, gibst Du als Bauherr die voraussichtliche Bausumme an. Es gibt zwei Möglichkeiten: Wie viel Du tatsächlich bezahlst, wird entweder erst nach dem Bauprojekt anhand der tatsächlichen Bausumme abgerechnet.

Oder aber Du musst dem Versicherer unbedingt mitteilen, wenn Du die versicherten Baukosten übersteigen wirst. Du musst dann Deinen Versicherungsschutz erweitern. Das ist meist für einen geringen Aufpreis möglich. Du riskierst sonst die Gefahr, dass Du den Versicherungsschutz komplett verlierst.

Als Faustregel gilt, dass die Versicherung etwa ein Promille – also ein Tausendstel – der Bausumme kostet. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro kann die Bauherrenhaftpflicht etwa zwischen einmalig 100 und 350 Euro kosten. Allerdings unterscheiden sich dabei auch die Leistungen zum Teil erheblich, insbesondere die Versicherungssumme. Die billigste Versicherung ist also nicht unbedingt die für Dich am besten geeignete.

Der Beitrag besteht aus zwei Elementen – Deinen geplanten Eigenleistungen sowie der Bausumme. Für Eigenleistungen musst Du einen Aufschlag bezahlen, weil der Versicherer davon ausgeht, dass das Risiko für einen Unfall höher ist, wenn Du die Arbeiten selbst und nicht eine Firma sie durchführt. Deshalb musst Du alles, was Du selbst am Haus machen willst, als Wert in Euro angeben. Je mehr Eigenleistungen Du erbringst, desto höher sind die Beiträge für die Bauherrenhaftpflicht.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch sein, damit im Schadensfall alle Kosten von der Versicherung übernommen werden. Empfohlen wird eine Schadenssumme von mindestens 3 Millionen Euro, besser sind jedoch 5 Millionen Euro. Beim Bauherrenhaftpflicht-Vergleich kannst Du danach filtern. Außerdem ist es ratsam, für Personen- und Sachschäden eine Pauschalsumme festzuhalten.

Vermögensschäden treten zwar vergleichsweise selten auf, sollten jedoch mit mindestens 250.000 Euro in der Bauherrenversicherung eingeschlossen sein. Diese Summe wird dann von der übrigen Deckungssumme abgegrenzt. Mit steigender Versicherungssumme steigt die Prämie, anders als vielleicht vermutet, gar nicht so sehr an. Eine Versicherungssumme von 10 Millionen statt 5 Millionen kostet nur etwa 50 Euro mehr.

Hast Du die Versicherungssumme zu gering gewählt, besteht das Risiko einer Unterversicherung. Übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme, haftest Du mit Deinem gesamten, auch zukünftigen, Vermögen. Die Differenz zwischen Versicherungssumme und Schaden musst Du selbst zahlen – im schlimmsten Fall ein Leben lang, wenn jemand so schwer verletzt wird, dass die Person eine lebenslange Rente erhalten muss.

Wenn Fußgänger auf nicht geräumten Gehwegen stürzen, werden ihnen regelmäßig von Gerichten 3000 bis 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dazu kommen Behandlungskosten und Verdienstausfall. Nicht zu vernachlässigen sind auch Gerichts- und Gutachterkosten. Stürzt, wie im obigen Beispiel, ein Gerüst auf zwei parkende Neuwagen im Wert von insgesamt 50.000 Euro, kommen zu diesen Kosten noch Gerichtskosten von fast 9000 Euro.

Behandlungskosten sind besonders teuer. Laut der Versicherung R+V kostet ein Beckenbruch sowie gerissene Sehnen bei einem Kind, ein Unfall, der eine jahrelange medizinische Behandlung erfordern kann, etwa 165.000 Euro. All diese Kosten übernimmt Deine Bauherrenhaftpflicht.

Leistungsumfang

Je mehr Leistungen Deine Versicherung beinhalten soll, desto teurer wird sie. Bei der Bauherrenhaftpflicht gibt es jedoch nur eine überschaubare Zahl an Zusatzleistungen, für die Du Dich entscheiden kannst.

Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die durch Hebungen oder Senkungen von Grundstücken (außer Deinem eigenen) entstehen. Außerdem versichern nicht alle Bauherrenversicherungen alle auf der Baustelle befindlichen Baugeräte. Meist sind Arbeitsmaschinen eingeschlossen, aber Baugeräte wie ein Drehkran nicht. Auch sogenannte Tätigkeitsschäden – also solche, die bei Tätigkeiten entstehen – sollten zum Leistungsumfang gehören. Dazu gehören zum Beispiel Be- und Entladeschäden.

Selbstbeteiligung

Wenn Du eine Selbstbeteiligung bei der Versicherung hast, wird sie natürlich günstiger. Ob Du Dich für eine Selbstbeteiligung – und wenn ja, wie hoch – entscheidest und dafür bei der Versicherungsprämie sparst, ist Deine Entscheidung. Teilweise lässt sich dadurch einiges sparen, doch eine hohe Selbstbeteiligung kann auch ein finanzielles Risiko bedeuten.