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Ausbildungsvergütung: Wie viel steht wem zu?

Wieviel Ausbildungsvergütung bekomme ich eigentlich und was bedeutet "brutto" und "netto" auf meinem Gehaltszettel? - Falls Du eine Ausbildung beginnst, schwirren Dir sicher solche und ähnliche Fragen durch den Kopf. Hier haben wir alle wichtigen Infos rund um die Ausbildungsvergütung für Dich gesammelt. Lies nach, in welchen Berufen die Ausbildungsgehälter besonders hoch sind und wie Du an mehr Geld kommst, falls Dir Dein Lehrlingsgehalt nicht zum Leben reicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • In jeder dualen Ausbildung (Lehre) steht Dir eine Ausbildungsvergütung zu.
  • Mindestlohn gibt es seit 2020 auch für Azubis in einigen Branchen.
  • In vielen Berufen regeln Tarifverträge das Ausbildungsgehalt.
  • Wieviel Du verdienst, hängt von Beruf, Branche und Ausbildungsjahr ab.
  • Vom Bruttolohn wird Dir Geld abgezogen. Was auf dem Konto landet, ist der Nettolohn.
  • Wenn Du mit Deinem Azubi-Gehalt nicht auskommst, stehen Dir staatliche Förderungen zu.

In welchen Ausbildungen bekomme ich eine Ausbildungsvergütung?

Ausbildung ist nicht gleich Ausbildung! Du kannst in Deutschland auf verschiedene Arten einen Beruf erlernen. Ob Dir in der Ausbildung ein Gehalt zusteht, hängt davon ab, welche Art von Ausbildung Du machst:

  • Duale Ausbildung (Lehre): Die duale oder betriebliche Ausbildung ist die häufigste Form. Dabei wirst Du in einem Betrieb praktisch ausgebildet und besuchst parallel dazu eine Berufsschule. In einer dualen Ausbildung steht Dir immer eine Ausbildungsvergütung zu. Typische duale Ausbildungsberufe sind:
    • Verkäufer
    • Mechatroniker
    • Friseur
  • Schulische Ausbildung: Es gibt auch rein schulische Ausbildungen, die in Berufsfachschulen stattfinden. Während einer schulischen Ausbildung hast Du leider keinen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Du bekommst aber Beihilfen vom Staat, wenn Dich Deine Eltern nicht unterstützen können. Typische schulische Ausbildungsberufe sind:
    • Erzieher
    • Pflegehelfer
    • Logopäde

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Zwar steht Dir in jeder dualen Ausbildung ein Gehalt zu, die Ausbildungsvergütung fällt aber nicht immer üppig aus. Quer durch alle Branchen haben Azubis (mit Tarifvertrag) im Jahr 2022 in ihrer Ausbildung ein Gehalt von durchschnittlich 1.028 Euro brutto im Monat bekommen. Dabei gibt es aber große Schwankungen. Es kann daher leicht sein, dass Deine Vergütung in der Ausbildung deutlich höher oder auch deutlich niedriger ausfällt als der Durchschnitt.

Gilt für Azubis der Mindestlohn?

Vielleicht fragst Du Dich: Sind 1.028 Euro monatlich nicht weniger als der Mindestlohn? Ganz richtig! Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Im Jahr 2024 sind das 12,41 € pro Stunde. Wer Vollzeit arbeitet, kommt damit auf 2.085 € brutto im Monat.

Im Jahr 2020 wurde ein Mindestlohn auch für Auszubildende eingeführt. Die so genannnte Mindestausbildungsvergütung erhöht sich mit jedem Lehrjahr. Hier findest Du eine Übersicht für das aktuelle Jahr 2024 :

Ausbildungsjahr Mindestausbildungsvergütung pro Monat
1. Ausbildungsjahr 620,00 Euro
2. Ausbildungsjahr 732,00 Euro
3. Ausbildungsjahr 837,00 Euro
4. Ausbildungsjahr 868,00 Euro

Welches Ausbildungsgehalt steht mir vom Gesetz her zu?

Die Unternehmen haben bei der Ausbildungsvergütung nicht völlig freie Hand. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt vor, dass Dir während einer dualen Ausbildung ein Gehalt zusteht und dass es "angemessen" sein muss. Zwar steht nicht genau im Gesetz, welches Lehrlingsgehalt angemessen ist. In der Praxis gibt es aber schon ein paar Richtlinien, wie viel Ausbildungsvergütung Dir der Arbeitgeber zu zahlen hat. Hier kommen die sogenannten Tarifverträge ins Spiel. Für viele Auszubildende legen Tarifverträge fest, wie hoch ihr Lehrlingsgehalt ist.

Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften. Genauer gesagt stecken auf der einen Seite die sogenannten Arbeitgeberverbände dahinter. Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Unternehmens-Vertretern einer bestimmten Branche. So gibt es beispielsweise den Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen oder den Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie. Sie vertreten die Interessen von Betrieben aus dieser Branche nach außen hin.

Auf der anderen Seite stehen die Gewerkschaften. Sie vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, also der Beschäftigten. Auch die Gewerkschaften sind nach Branchen organisiert. Ein Beispiel ist die IG Metall, die Gewerkschaft der Metaller.

Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften handeln alle ein bis zwei Jahre die Tarifverträge miteinander aus. Ein Tarifvertrag legt unter anderem fest:

  • wie hoch die Ausbildungsgehälter sind
  • wie viel "normale" Beschäftigte verdienen
  • wie hoch die Zulagen für Überstunden oder Nachtarbeit sind

Der Vorteil ist, dass es dadurch gewisse Mindeststandards für die Ausbildungsvergütung gibt. Es steht natürlich jedem Unternehmen frei, höhere Ausbildungsgehälter zu zahlen als im Tarifvertrag festgelegt ist.

Aber: Tarifverträge sind nicht immer allgemeinverpflichtend. Es gibt Betriebe, die zu keinem Arbeitgeberverband gehören, und daher gibt es auch keinen Tarifvertrag. In manchen Branchen sind die Tarifverträge für die Betriebe freiwillig. In größeren Unternehmen wiederum gibt es oft sogenannte Haus- oder Einzeltarifverträge. Sie gelten nur für das jeweilige Unternehmen.

Was ist, wenn es keinen Tarifvertrag gibt?

Selbst wenn Du Deine Ausbildung in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen machst, musst Du Dir um Deine Vergütung in der Ausbildung keine Sorgen machen: Dein Ausbildungsentgelt darf gewisse Grenzen nicht unterschreiten, und dafür gibt es objektive Richtwerte. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) ermittelt jährlich, wie hoch das durchschnittliche Azubi-Gehalt in einer Branche und Region ist. Deine Ausbildungsvergütung darf die oben genannten Werte nicht unterschreiten.

Wovon hängt das Ausbildungsentgelt ab?

Obwohl Unternehmen bei der Ausbildungsvergütung nicht freie Hand haben, kann das Gehalt in der Ausbildung doch sehr unterschiedlich ausfallen: Während sich manche Azubis mit weniger als 620 Euro Ausbildungsvergütung zufrieden geben müssen, verdienen andere 1.200 Euro und mehr. Warum gibt es so große Unterschiede? Entscheidend für das Gehalt in der Ausbildung sind diese Faktoren:

Ausbildungsjahr

Die Ausbildungsvergütung ist gestaffelt: Im ersten Jahr verdienst Du am wenigsten, danach steigt Dein Lehrlingsgehalt mit jedem Jahr an. Durchschnittlich bekommst Du im 4. Lehrjahr (falls die Ausbildung so lange dauert) um 200 Euro mehr Ausbildungsvergütung als im 1. Lehrjahr. Das macht Sinn, denn Du lernst ja laufend dazu und bist im letzten Lehrjahr schon fast eine vollwertige Arbeitskraft.

Beruf

Auch der konkrete Beruf ist für die Vergütung in der Ausbildung entscheidend: Das Azubi-Gehalt ist oft höher, wenn es in einem Beruf einen Bewerbermangel gibt. Das ist beispielsweise in vielen Handwerks-Berufen der Fall. Es spielt außerdem eine Rolle, welchen Schulabschluss der "typische" Azubi mitbringt. Die Ausbildungsvergütung fällt meistens höher aus, wenn ein Großteil der Auszubildenden in einem Beruf Abitur hat.

Branche

In bestimmten Branchen ist das Lohnniveau allgemein höher als in anderen und das wirkt sich auch auf die Ausbildungsgehälter aus. Du kannst also in ein und demselben Ausbildungsberuf viel oder wenig verdienen, je nachdem, welcher Branche Dein Ausbildungsbetrieb angehört. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob Du Deine Ausbildung zum Bürokaufmann in einem Unternehmen der Metallindustrie machst oder in einer Werbeagentur. Das Metall-Unternehmen wird wahrscheinlich eine höhere Ausbildungsvergütung bezahlen.

Diese Branchen zahlen normalerweise besonders gut:

  • Banken und Versicherungen
  • Automobilindustrie
  • öffentlicher Dienst
  • chemische Industrie
  • Druckindustrie

Eher schmälere Ausbildungsgehälter sind in folgenden Branchen üblich:

  • Gastronomie
  • Tourismus
  • Gebäudereinigung
  • Spedition und Transport
  • Werbung und PR

Region oder Bundesland

Es gibt leider immer noch ein Ost-West-Gefälle: In den neuen Bundesländern (Ost) bekommen Auszubildende durchschnittlich um 6 Prozent weniger Ausbildungsvergütung als in den alten Bundesländern (West). Immerhin holen die östlichen Bundesländer auf, der Unterschied ist in den letzten Jahren immer kleiner geworden. Auch von Bundesland zu Bundesland kann die durchschnittliche Ausbildungsvergütung schwanken.

Unternehmen

Letztlich hängt Dein Ausbildungsgehalt auch immer vom individuellen Unternehmen ab. Ein wichtiger Faktor ist die Unternehmensgröße. Als Faustregel gilt, dass große Unternehmen und internationale Konzerne meist eine höhere Vergütung in der Ausbildung bezahlen als kleine Unternehmen und Familienbetriebe.

In welchen Berufen verdienen Azubis viel?

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) erhebt jährlich die Ausbildungsvergütung in verschiedenen Berufen. Überdurchschnittlich hoch war das Ausbildungsentgelt im Jahr 2022 zum Beispiel in folgenden Berufen:

  • Maurer
  • Zimmerer
  • Bankkaufmann
  • Straßenbauer

In diesen Berufen lag das durchschnittliche Azubi-Gehalt über die gesamte Ausbildungsdauer gerechnet bei mehr als 1.200 Euro. Weil das Gehalt jährlich ansteigt, verdienst Du im ersten Lehrjahr zwar weniger, im letzten Lehrjahr aber bereits deutlich mehr!

In welchen Berufen verdienen Azubis wenig?

Eher mager fällt die Ausbildungsvergütung in folgenden Berufen aus:

In diesen Berufen verdienen Lehrlinge im Schnitt 850 Euro oder weniger über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg. Das Schlusslicht bilden Orthopädieschuhmacher-Lehrlinge in Ostdeutschland, die in ihrer Ausbildung ein Gehalt von nur 652 Euro erhalten.

Natürlich solltest Du Dir Deine Ausbildung nicht nur nach dem Gehalt aussuchen. Ganz unwichtig ist die Ausbildungsvergütung aber auch nicht. Wenn Du zwei oder mehr Berufe in der engeren Auswahl hast, kann das Lehrlingsgehalt vielleicht das Zünglein an der Waage sein.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Gehalt in der Ausbildung?

Was bedeutet "brutto" und "netto"?

Bisher war immer vom Bruttogehalt die Rede. Das ist aber leider nicht der Betrag, der am Ende des Monats tatsächlich auf Deinem Konto landet. "Brutto" bedeutet nämlich so viel wie "vor Abzug der Kosten". Das Bruttogehalt ist das, was Dein Arbeitgeber bezahlt. Einen Teil davon behält aber der Staat ein: Vom Bruttogehalt werden Sozialabgaben und eventuell Steuern abgezogen. Was anschließend übrig bleibt, ist das Nettogehalt. Das Nettogehalt ist also das, was Du als Arbeitnehmer effektiv bekommst.

Auf eine einfache Formel gebracht: NETTO = BRUTTO minus ABZÜGE

Wie viel bleibt netto übrig vom Ausbildungsgehalt?

Wieviel in der Ausbildung netto vom Brutto-Gehalt übrig bleibt, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Das hängt nämlich ab von:

  • der Höhe des Gehalts: Man hat unterschiedlich hohe Abzüge, je nachdem, wieviel man brutto verdient. Bei einem sehr geringen Einkommen wird gar nichts abgezogen.
  • der Steuerklasse: Je nachdem, ob Du ledig oder verheiratet bist und ob Du Kinder hast, fällst Du in unterschiedliche Steuerklassen. Wenn Du unverheiratet bist und keine Kinder hast, ist es beispielsweise die Steuerklasse I.

Als Faustregel gilt: Je geringer Dein Brutto-Gehalt in der Ausbildung, desto weniger Abzüge hast Du. Der Staat holt sich von Gutverdienern also verhältnismäßig mehr Geld als von Schlechtverdienern.

Was genau wird mir vom Ausbildungsgehalt abgezogen?

Die Abzüge teilen sich grundsätzlich in zwei Bereiche auf:

  • Steuern
  • Sozialabgaben

Steuern

Steuern bezahlst Du generell nur dann, wenn Du in der Ausbildung ein Gehalt von mehr als 1.014 Euro (brutto) monatlich bekommst (Stand 2024). Diese Grenze kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Viele Azubis bezahlen erst im letzten Ausbildungsjahr Steuern - wenn überhaupt. Falls Du steuerpflichtig bist, zieht Dir Dein Arbeitgeber den Betrag automatisch von Deiner Ausbildungsvergütung ab und überweist ihn ans Finanzamt. Du musst Dich also selbst nicht darum kümmern.

Diese Steuern werden Dir abgezogen:

  • Lohnsteuer: Falls Du in Deiner Ausbildung ein Gehalt von weniger als 1.014 Euro brutto monatlich hast, bezahlst Du gar keine Lohnsteuer. Bei 1.200 Euro bezahlst Du ca. 6 Euro Lohnsteuer pro Monat. Hast Du ein Ausbildungsgehalt von 1.300 Euro, werden Dir rund 20 Euro abgezogen. Deine Steuerbelastung hält sich bei einem typischen Azubi-Gehalt also in Grenzen.
  • Kirchensteuer: Kirchensteuer zahlst Du nur dann, wenn Du der evangelischen oder der römisch-katholischen Kirche angehörst. Sie beträgt je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent von der Lohnsteuer (also nicht von der Ausbildungsvergütung). Falls Du keine Lohnsteuer zahlen musst, verzichten die Kirchen auch auf die Kirchensteuer.
  • Solidaritätszulage: Diese Zulage zahlst Du aber nur dann, wenn Du jährlich mehr als 16.956 Euro Lohnsteuer zahlst. Um auf diese Summe zu kommen, musst Du mehr als 6.000 Euro brutto monatlich verdienen! Die Solidaritätszulage beträgt dann 5,5 Prozent der Lohnsteuer (nicht der Ausbildungsvergütung).

Falls Dir von Deinem Ausbildungsentgelt Steuern abgezogen werden, kannst Du Dir unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Steuererklärung wieder Geld vom Finanzamt zurückholen.

Sozialabgaben

Die meisten Azubis zahlen zu Beginn ihrer Ausbildung keine Steuern, sondern nur Sozialabgaben. Das sind Beiträge in die Sozialversicherung, die in Deutschland verpflichtend ist. Grundsätzlich teilst Du Dir die Sozialabgaben mit Deinem Arbeitgeber. Genauso wie bei den Steuern gibt es aber auch bei den Sozialabgaben eine Grenze: Wenn Du in Der Ausbildung ein Gehalt von weniger als 325 Euro hast, übernimmt Dein Arbeitgeber die gesamten Sozialabgaben. Bei einer so geringen Ausbildungsvergütung entspricht das Bruttogehalt also dem Nettogehalt.

Verdienst Du mehr als 325 Euro monatlich, dann werden Dir von Deiner Ausbildungsvergütung insgesamt rund 20 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen abgezogen. Hast Du beispielsweise in der Ausbildung ein Gehalt von 600 Euro brutto, dann werden Dir 121,95 Euro abgezogen. Dein Netto-Gehalt beträgt somit 478,05 Euro.

Die Beiträge in die Sozialversicherung teilen sich auf in:

  • Krankenversicherung: Wenn Du eine Ausbildung beginnst, musst Du Dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das solltest Du in den ersten 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn tun. Du hast dabei die Wahl zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen. Wenn Du Dich für eine entschieden hast, teilst Du das Deinem Arbeitgeber mit, der sich dann um die Anmeldung kümmert. Dein Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung beträgt standardmäßig 7,3 Prozent Deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Dazu kommt noch ein kleiner Zusatzbeitrag, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist. Er liegt bei rund 0,3 bis 1,7 Prozent.
  • Rentenversicherung: Wenn Du eine Ausbildung beginnst, zahlst Du vom ersten Tag an auch Beiträge in die Rentenversicherung. Dein Anteil beträgt 9,3 Prozent von Deinem Brutto-Ausbildungsgehalt. Über die Rentenversicherung bekommst Du später einmal eine Altersrente. Außerdem übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für eine Reha, wenn Du durch eine Krankheit oder einen Unfall arbeitsunfähig wirst.
  • Arbeitslosenversicherung: Über die Arbeitslosenversicherung erhältst Du Arbeitslosengeld, falls Du einmal keinen Job findest. Die Beitragshöhe ist 1,2 Prozent Deiner Ausbildungsvergütung.
  • Pflegeversicherung: Über die Pflegeversicherung wird die nötige Hilfe finanziert, wenn Du im Alter oder wegen einer Behinderung oder Krankheit pflegebedürftig wirst. Du bezahlst 1,525 Prozent Deiner Brutto-Ausbildungsvergütung.

Als Azubi machen die Sozialversicherungsbeiträge den größten Teil Deiner Abzüge aus. Dafür bekommst Du aber auch etwas zurück, wenn Du krank wirst, den Job verlierst oder im Alter nicht mehr arbeiten kannst.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?

Falls Dir von Deiner Vergütung in der Ausbildung Steuern abgezogen wurden, solltest Du prüfen, ob Du über eine Steuererklärung Geld zurückbekommst. Eine Steuererklärung macht vor allem dann Sinn, wenn Du hohe Werbungskosten geltend machen kannst. Unter "Werbungskosten" versteht man alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit Deiner Ausbildung angefallen sind.

Typische Werbungskosten sind zum Beispiel:

  • Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung (Fotos, Kopien, Fahrten, etc.)
  • Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsschule
  • Fachliteratur und Bücher, die Du in der Berufsschule brauchst
  • Arbeitsmittel wie Taschenrechner, Bleistifte etc.
  • Computer und Handy, wenn Du die Geräte für die Ausbildung benötigst
  • Verpflegungskosten bei Dienstsreisen
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für einen nötigen Umzug

Für jeden Arbeitnehmer setzt das Finanzamt einen Werbungskosten-Pauschalbetrag von 1.230 Euro voraus. Dieser Betrag wird bei der Berechnung Deiner Lohnsteuer ganz automatisch berücksichtigt - selbst wenn Du in Wirklichkeit weniger ausgegeben hast. Falls Du Werbungskosten von mehr als 1.230 Euro nachweisen kannst, solltest Du eine Steuererklärung abgeben. Denn dann bekommst Du Geld zurück und kannst Dir so einen Teil oder sogar die gesamten Steuern ersparen.

Wie komme ich während der Ausbildung an zusätzliches Geld?

Wenn der erste eigene Gehaltszettel ins Haus flattert, ist das normalerweise ein Grund zur Freude. Bei manchen Azubis hält sich die Begeisterung aber in Grenzen. Denn die Ausbildungsvergütung reicht nicht immer aus, um Miete, Essen, Handy, Kleidung und alles andere, was man so braucht, zu finanzieren. Doch keine Panik! Du schwimmst während Deiner Ausbildung zwar nicht in Geld, aber Du bekommst Beihilfen, falls Du mit Deiner Ausbildungsvergütung nicht über die Runden kommst.

Wann steht mir staatliche Unterstützung zu?

Grundsätzlich sind Deine Eltern verpflichtet, Dich während Deiner ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen, falls Deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht. Das steht sogar so im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1602 BGB). Du hast übrigens auch dann Anspruch auf Unterhalt von Deinen Eltern, wenn Du schon volljährig bist. Die einzigen Voraussetzungen sind:

  • Deine Ausbildungsvergütung deckt Deine Lebenserhaltungskosten nicht
  • es handelt sich um Deine erste Ausbildung
  • Deine Eltern verdienen genug, um Dich unterstützen zu können

Entscheidend ist also das Einkommen Deiner Eltern. Wenn das Einkommen Deiner Eltern zu niedrig ist, um Dich finanziell zu unterstützen, springt der Staat für sie ein. Oft wird auch das Geld, das Deine Eltern aufbringen können, durch staatliche Beihilfen aufgestockt.

Welche Förderungen gibt es zusätzlich zur Ausbildungsvergütung?

Förderungen und Einkommensgrenzen - das klingt im ersten Moment ziemlich kompliziert. Doch keine Sorge, hier erklären wir Dir:

  • unter welchen Voraussetzungen Dir welche Förderung zusteht
  • wie viel Geld Du zusätzlich zum Ausbildungsentgelt bekommst
  • wo und wie Du die Förderung beantragst

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist die typische Unterstützung für Auszubildende, genauso wie für Studenten das BAföG. Das sind die genauen Bedingungen, unter denen Du BAB beziehen kannst:

  • Anerkannter Ausbildungsberuf: Du musst eine duale Ausbildung in einem der 324 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe machen.
  • Ausbildungsvertrag: Eine weitere Voraussetzung ist, dass Du schon einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hast und der Vertrag von der zuständigen Stelle (z.B. IHK) abgestempelt wurde. Damit ist Deine Ausbildung "offiziell".
  • Erste Ausbildung: Normalerweise wird nur die erste Ausbildung gefördert. Während einer zweiten Ausbildung kannst Du ausnahmsweise BAB bekommen, wenn Du Deine erste Lehre aus einem wichtigen Grund abgebrochen hast (z.B. aus gesundheitlichen Gründen).
  • Deutsche Staatsbürgerschaft: Für ausländische Staatsbürger gelten spezielle Regelungen. Normalerweise hast Du aber Anspruch auf BAB, wenn Du aus einem EU-Land kommst.
  • Wohnort nicht bei den Eltern: BAB kannst Du nur beantragen, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst oder wohnen kannst. Falls Du unter 18 bist, wird vorausgesetzt, dass Dein Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Entscheidend ist nicht die reine Kilometer-Anzahl, sondern dass Du mehr als 2 Stunden für die Hin- und Rückfahrt brauchst. Bist Du über 18, ist es egal, wo Dein Ausbildungsbetrieb ist - entscheidend ist nur, dass Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.
Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Höhe der BAB orientiert sich immer am individuellen Bedarf. Zuerst wird ermittelt, wie viel Geld Du insgesamt brauchst. Dabei werden neben den Kosten für Miete und Essen auch Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc. berücksichtigt. Von diesem Gesamtbedarf wird anschließend Deine Ausbildungsvergütung abgezogen. Falls Du Unterhalt von Deinen Eltern bekommst, wird auch dieser Betrag abgezogen. Was dann als Restbedarf übrig bleibt, wird Dir als Berufsausbildungsbeihilfe ausbezahlt.

Wie und wo beantrage ich Berufsausbildungsbeihilfe?

Den Antrag für BAB stellst Du bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk, in dem Du Deinen Wohnsitz hast. Dort erhältst Du auch das Antragsformular. Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular musst Du Folgendes vorweisen:

  • Personalausweis
  • Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweis der Eltern
  • Nachweis über Deine Geschwister (z.B. Geburtsurkunden)

Kindergeld

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Kindergeld bekommen Deine Eltern ganz automatisch bis zu Deinem 18. Lebensjahr - egal ob Du eine Ausbildung machst oder noch zur Schule gehst. Wenn Du über 18 bist und eine Ausbildung machst, können Deine Eltern unter folgenden Voraussetzungen die Fortzahlung des Kindergeldes beantragen:

  • Alter: Kindergeld gibt es maximal bis zum 25. Lebensjahr.
  • Anerkannte Ausbildung: Du musst einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernen.
  • Erste Ausbildung: Normalerweise wird nur die erste Berufsausbildung gefördert. Hast Du die erste Ausbildung aus wichtigen Gründen abgebrochen, wird auch während der zweiten Ausbildung Kindergeld bezahlt.

Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung und das Einkommen Deiner Eltern spielen beim Kindergeld keine Rolle.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes hängt davon, wie viele Geschwister Du hast, für die Deine Eltern noch Kindergeld beziehen. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld im Jahr 2024 jeweils 250 € pro Monat. Für das dritte Kind gibt es 250 €, für jedes weitere Kind 250 €.

Wie und wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld beantragst Du bzw. beantragen Deine Eltern bei der örtlichen Familienkasse der Arbeitsagentur. Den Antrag kann man sowohl in Papierform als auch online stellen. Folgendes ist für den Antrag nötig:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld bezieht
  • Deine eigene Steuer-Identifikationsnummer
  • Kindergeldnummer (falls vorhanden)
  • Kontodaten Deiner Eltern (IBAN / BIC)

Das Kindergeld wird normalerweise an Deine Eltern ausbezahlt. Falls Du nicht mehr zu Hause wohnst, sind sie aber verpflichtet, es an Dich weiterzugeben. Sollten sich Deine Eltern weigern, kannst Du bei der Familienkasse einen Antrag stellen, damit das Kindergeld direkt auf Dein Konto überwiesen wird.

Wohngeld

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wohngeld kannst Du nur dann bekommen, wenn Du keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast. Wenn Du beispielsweise eine zweite Ausbildung oder eine staatlich nicht anerkannte Ausbildung machst, hast Du keinen Anspruch auf BAB. Du kannst aber trotzdem Wohngeld beziehen. Wichtig ist, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Du bist volljährig
  • Du wohnst nicht mehr bei Deinen Eltern
  • Du bekommst in Deiner Ausbildung ein Gehalt, mit dem Du Dir keine angemessene Wohnung leisten kannst

Ob Dir Wohngeld bewilligt wird, hängt nicht nur von Deiner Ausbildungsvergütung ab, sondern auch davon, wie hoch die Mieten in Deiner Region sind. Lebst Du in einer teuren Stadt, sind Deine Chancen also höher als auf dem Land, wo die Mieten niedriger sind.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes orientiert sich am individuellen Bedarf. Die genaue Berechnung wird im Wohngeldgesetz (§ 19) näher beschrieben. Entscheidend sind die folgenden Faktoren:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Einkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Höhe der Miete
Wie und wo beantrage ich Wohngeld?

Den Antrag auf Wohngeld stellst Du bei der Wohngeldstelle Deiner Stadt-, Kreis- oder Gemeinde-Verwaltung. Bewilligt wird das Wohngeld immer nur für 12 Monate. Du musst also nach einem Jahr einen neuen Antrag stellen, falls Deine Ausbildungsvergütung immer noch zu niedrig ist.

Schüler-BAföG

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Machst Du eine schulische Ausbildung, kannst Du keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, dafür aber Schüler-BAföG. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Die Ausbildung dauert mindestens 2 Jahre
  • Es handelt sich um eine Vollzeit-Ausbildung
  • Du bist jünger als 45
  • Du hast noch keine andere Berufsausbildung abgeschlossen
Wie hoch ist das Schüler-BAföG?

Die Höhe des Schüler-BAföG wird individuell berechnet. Dabei wird Folgendes berücksichtigt:

  • Einkommen Deiner Eltern bzw. Deines Partners
  • Dein eigenes Einkommen (falls vorhanden)
  • Deine Wohnsituation
  • ob Du eigene Kinder hast

Der Höchstsatz liegt im Jahr 2024 bei 903 €, falls Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst. Wer noch zu Hause wohnt, erhält maximal 602 €.

Wie und wo beantrage ich Schüler-BAföG?

Den Antrag richtest Du an das Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort Deiner Eltern. Leben Deine Eltern getrennt oder nicht in Deutschland, ist das Amt an Deinem eigenen Wohnort zuständig. Die Formulare für den BAföG-Antrag bekommst Du online oder direkt beim BAföG-Amt. Dort beantwortet man Dir auch alle Fragen rund um den BAföG-Antrag.

Stipendium

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Stipendien sind nur etwas für Studenten? Stimmt nicht, auch für Azubis gibt es das eine oder andere Stipendien-Programm! Stipendien werden nicht nur von staatlichen Stellen, sondern sehr oft von privaten Stiftungen vergeben. Die Voraussetzungen können je nach Stipendien-Programm sehr unterschiedlich sein: Manche Stipendien richten sich an sozial Bedürftige, die in ihrer Ausbildung ein Gehalt bekommen, das nicht zum Leben reicht. Andere Programme wiederum fördern Auslandsaufenthalte während einer Ausbildung. Meistens musst Du in einem Motivationsschreiben begründen, warum gerade Du das Stipendium erhalten solltest.

Wie hoch sind Stipendien?

Es gibt Stipendien, bei denen Dir ein einmaliger Betrag ausbezahlt wird, z.B. für einen Auslandsaufenthalt. Falls Du in Deiner Ausbildung ein Gehalt hast, das Deine Lebenskosten nicht deckt, kannst Du eventuell auch während Deiner gesamten Ausbildungsdauer eine Unterstützung erhalten. Wie viel ist je nach Stipendienprogramm sehr unterschiedlich.

Wie und wo beantrage ich ein Stipendium?

Am einfachsten und schnellsten findest Du geeignete Stipendien durch eine Online-Stipendiensuche. Den Antrag richtest Du direkt an die Organisation, die das Stipendium vergibt. Dort erfährst Du auch, welche Unterlagen Du einreichen solltest.

Sozialleistungen nach § 27 SGB II

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die sogenannten "Leistungen nach § 27 SGB II" (Sozialgesetzbuch II) sind für Härtefälle gedacht: Falls Du bereits alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hast und Deine Ausbildungsvergütung hinten und vorne nicht reicht, kannst Du kurzfristig Geld vom Staat bekommen. Ob so ein Härtefall vorliegt, wird immer im Einzelfall geprüft. Als Härtefall gilt es z.B. wenn

  • Du wegen einer schweren Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder Geburt höhere Ausgaben hast
  • sich die Auszahlung von BAB oder BAföG am Beginn der Ausbildung verzögert
  • Du ohne finanzielle Unterstützung Deine Ausbildung abbrechen müsstest
Wie hoch sind die Leistungen nach § 27 SGB II?

Die Leistungen nach § 27 SGB II erhältst Du entweder als Zuschuss oder Darlehen. Ein Darlehen musst Du später wieder zurückzahlen, einen Zuschuss nicht. Wieviel Geld Du zusätzlich zur Ausbildungsvergütung bekommst, hängt von Deiner individuellen Situation ab und wird immer im Einzelfall geprüft.

Wie und wo beantrage ich Leistungen nach § 27 SGB II?

Zuständig ist das Jobcenter der Stadt bzw. des Landkreises, in dem Du Deinen Wohnsitz hast. Welche Unterlagen Du vorweisen musst, erfährst Du vom zuständigen Jobcenter-Mitarbeiter.