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Überstunden: Wann & wie viel ist erlaubt?

Viele Arbeitnehmer haben die Erfahrung schon gemacht: Du sitzt seit acht Stunden im Büro und kurz vor Feierabend kommt eine Rückmeldung von einem Kunden. Es müssen noch an diesem Tag wichtige Änderungen gemacht werden. Aus den acht Stunden Arbeit werden dann ganz plötzlich zehn und Du hast wieder zwei Stunden auf Deinem Überstundenkonto gutgeschrieben. Doch was genau passiert eigentlich mit den geleisteten Überstunden? Bekommst Du diese immer ausgezahlt? Oder können sie auch mit zusätzlichen Urlaubstagen ausgeglichen werden? Ob Du immer Anspruch auf bezahlte Überstunden hast, wann Du die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden auch unentgeltlich ableisten musst und was das Arbeitsrecht zu Überstunden sagt, erfährst Du hier:

Was sind Überstunden laut Arbeitsgesetz?

Wenn Du ein Arbeitsverhältnis eingehst, werden die Konditionen, die mit der Position einhergehen, in der Regel in einem Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart. Dieser Vertrag regelt im Idealfall auch, wie mit Überstunden umgegangen wird, und wie diese ausgeglichen werden – dies ist aber nicht immer rechtens. Wie das Arbeitsgesetz die Überstunden regelt:

Definition

Bei Überstunden handelt es sich um Arbeitszeit, die über die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegte Stundenzahl hinausgeht. Ist in Deinem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche angegeben, so fallen alle Stunden, die Du über diese 40 Stunden arbeitest als Überstunden an.

Dabei bist Du nicht dazu verpflichtet, mehr zu arbeiten. Erst wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Bereitschaft zu Überstunden vorsieht, kann Dein Vorgesetzter diese auch von Dir verlangen. In einem solchen Fall hast Du dann in der Regel Anspruch auf einen Freizeitausgleich oder eine Bezahlung für die extra geleisteten Stunden.

Abgrenzung zur Mehrarbeit

Als Mehrarbeit versteht man im arbeitsrechtlichen Sinne Arbeitszeit, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Diese gesetzliche Grenze liegt bei 48 Stunden pro Woche – dabei wird hier mit einer sechs-Tage-Woche gerechnet, die eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag vorsieht.

Wenn Du eine Position in Teilzeit hast, so kann es also dazu kommen, dass Du Überstunden leistest, bei denen es sich aber nicht um arbeitsrechtliche Mehrarbeit handelt, da die Überstunden eine Stundenanzahl von acht Stunden am Tag nicht überschreiten.

Folgende Gruppen sind dabei rechtlich von Mehrarbeit ausgeschlossen:

  • Werdende Mütter
  • Stillende Mütter
  • Jugendliche

Zudem dürfen Menschen mit einer schweren Behinderung oder solche, die ihnen arbeitsrechtlich gleichgestellt sind, eine Freistellung von Mehrarbeit verlangen.

Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?

Laut dem Arbeitszeitgesetz sind Arbeitszeiten von acht Stunden pro Tag bei einer sechs-Tage-Woche – also 48 Stunden – zumutbar. Arbeitest Du also in einer Vollzeitposition mit 40 Stunden in der Woche, so kann Dein Vorgesetzter acht zusätzliche Stunde von Dir verlangen.

Dabei kann Dein Arbeitgeber die Acht-Stunden-Schicht auf bis zu zehn Stunden pro Tag ausweiten. Diese Mehrarbeit muss aber innerhalb der nächsten sechs Monate durch einen Freizeitausgleich beglichen werden. Verlangt Dein Vorgesetzter, dass Du mehr als zehn Stunden am Tag arbeitest, ohne Dir in den nächsten sechs Monaten einen Freizeitausgleich zu gewähren, so kannst Du die zusätzlichen Arbeitsstunden auch ablehnen. Wann Überstunden zulässig sind und wann nicht:

Überstunden sind nicht zulässig, wenn...

Für Dich besteht in der Regel keine Verpflichtung dazu, zusätzlich geforderte Arbeitsstunden abzuleisten. Hierbei gibt es aber Ausnahmen – etwa wenn mögliche Überstunden vertraglich festgehalten sind. Dabei gibt es aber sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Regeln:

Arbeitgeber weiß nicht von Überstunden

Entscheidest Du Dich aus eigenen Zügen dazu, Überstunden zu leisten, ohne dass Dein Arbeitgeber davon weiß, so hast Du kein Anrecht darauf, dass diese bezahlt werden. Du kannst also nicht kurzerhand mehr arbeiten, um Deine Urlaubskasse etwas aufzubessern – denn aus eigenen Zügen geleistete Überstunden müssen nicht vergütet werden.

Damit die Überstunden vergütet werden, bedarf es einer Anordnung Deines Vorgesetzten. Dabei reicht es oftmals nicht aus, dass Dein Arbeitgeber Dir einen Arbeitsumfang zuteilt, der Überstunden erfordert. Er muss Dir die zusätzlichen Stunden tatsächlich anordnen. Denn vor dem Arbeitsgericht bist Du in der Beweislast. Und hast Du keine Beweise für die angeordneten Überstunden, so kann es schwer werden, einen Ausgleich oder eine Bezahlung für die abgeleistete Mehrarbeit durchzusetzen.

unwirksame Überstundenklauseln

Damit ein Arbeitgeber Überstunden anordnen kann, muss dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein. Dabei ist aber nicht jede Klausel gültig. Dafür entscheidend, ob eine Überstundenklausel rechtens ist oder nicht, ist vor allem, ob daraus hervorgeht, mit welchem Arbeitsaufwand der Angestellte rechnen kann. Das bedeutet, dass gerade sehr allgemein formulierte Klauseln oftmals nicht wirksam sind, da der Arbeitnehmer hier nicht transparent entnehmen kann, welcher Arbeitsumfang auf ihn zukommt.

Damit eine Überstundenklausel wirksam ist, muss sie die Konditionen möglichst präzise und klar beschreiben und dabei für den Arbeitnehmer zumutbar sein. Du musst aus dem Vertrag also schließen können, wie viele Stunden Du für das vereinbarte Gehalt arbeiten musst. Allgemeine Klauseln wie „Mit der vertraglichen Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“ sind in der Regel also nicht gültig. Steht hingegen eine konkrete Zahl in der Klausel – etwa dass drei zusätzliche Stunden pro Woche mit dem Gehalt abgegolten werden – so ist dies rechtlich gültig.

Überstunden sind zulässig, wenn...

Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, dass Du Überstunden leisten musst. Wenn Du also gebeten wirst, länger zu arbeiten, so kannst Du sagen, wenn Du dies nicht möchtest. Lediglich wenn dies in Deiner Betriebsvereinbarung oder Deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag anderes vereinbart ist, kann Dein Vorgesetzter zusätzliche Arbeit von Dir verlangen. Zudem gibt es gewisse Voraussetzungen – etwa wenn ein Notfall eintritt – unter denen Du auch ohne gesetzlich wirksame Reglung Überstunden leisten musst. Wann Überstunden zulässig sind und Du als Arbeitnehmer demnach zum Ableisten dieser verpflichtet bist:

Notfall

In besonderen Notfällen oder bei unvorhersehbaren Vorkommnissen kann Dein Arbeitgeber Dich dazu verpflichten, länger zu arbeiten, auch wenn dies nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Dies ist in § 14 des Arbeitszeitgesetzes festgesetzt. Weigerst Du Dich, in einem Notfall Überstunden zu leisten, so kann dies zu einer Abmahnung und beim wiederholten Male zu einer Kündigung führen. Dabei ist es aber nicht immer eindeutig, wann es sich tatsächlich um einen Notfall handelt.

So zählen zum Beispiel ein üblicher Ausfall an Arbeitskräften, Eilfälle oder plötzliche Auftragsanfragen nicht als Notfall, während ein Rohrbruch, ein Brand oder defekte Maschinen sehr wohl als Notfall ausgelegt werden können und damit zusätzliche Arbeit rechtfertigen.

Einzelvereinbarung

Wenn Dein Vorgesetzter Dich bittet, in einem Einzelfall Überstunden zu leisten und Du einwilligst, so wird diese Einwilligung verpflichtend. Denn hierbei handelt es sich um eine einvernehmliche Vereinbarung, der beide Parteien zugestimmt haben. Dabei reicht theoretisch eine mündliche Absprache. Um sicherzugehen, dass die zusätzliche Arbeit festgehalten wird, kannst Du diese Vereinbarung aber auch schriftlich festhalten.

Du kannst zusätzlichen Arbeitsstunden also immer – ob nun wegen des guten Arbeitsklimas oder aufgrund des Freizeitausgleichs oder der Bezahlung – freiwillig zustimmen.

Arbeitsvertrag

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass Dein Vorgesetzter nach eigenem Ermessen Überstunden anordnen kann, so wird dies verpflichtend für Dich. Dabei muss die betreffende Klausel aber beinhalten, wie viele zusätzliche Stunden Du im Höchstfall leisten musst. Ist die Überstundenklausel zu allgemein formuliert, so kann diese ungültig sein. Du musst aus ihr erkennen können, zu welchen Konditionen Du welche Stundenzahl im Höchstfall ableisten musst.

Betriebsvereinbarung

Wenn Du in einer Firma arbeitest, die einen Betriebsrat hat, so kann dieser mit Deinem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen, die die Konditionen und Umstände der Überstunden regeln. Dieser Betriebsrat hat bei der zusätzlich geleisteten Arbeit dann Mitbestimmungsrecht – Dein Vorgesetzter kann also nicht ohne Weiteres handeln bzw. nur im Rahmen der Betriebsvereinbarung.

Tarifvertrag

Wenn in Deinem Tarifvertrag geregelt ist, ob, in welchem Maße und unter welchen Umständen Überstunden zulässig sind, so kann Dein Arbeitgeber Dich zu diesen zusätzlichen Arbeitsstunden verpflichten. Ebenso wie beim Arbeitsvertrag sind die Angaben im Tarifvertrag bindend, sofern sie dem Arbeitszeitgesetz bezüglich der Überstunden entsprechen.

leitende Angestellte

Bei leitenden Angestellten gelten andere Reglungen, da diese nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Hast Du also eine Position, in der Du Arbeitskräfte einstellen oder auch entlassen kannst, Handlungsvollmacht hast oder aus anderen Gründen eine leitende Tätigkeit in Deinem Unternehmen übernimmst, so kann von Dir zusätzliche Arbeitszeit verlangt werden. Dies ist in § 18 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Diese Position muss dabei aber dauerhaft von Dir besetzt sein. Übernimmst Du nur kurzfristig eine der leitenden Aufgaben, führt das nicht zwangsläufig zu einer leitenden Position.

Teilzeitarbeit

Wenn Du eine Position in Teilzeit ausübst, so kannst Du in der Regel nicht zu Überstunden verpflichtet werden. Denn eine Teilzeitposition sieht dies für gewöhnlich nicht vor. Durch bestimmte Tarifverträge können zusätzliche Arbeitsstunden aber auch bei einer Teilzeitposition in Einzelfällen vorkommen.

Im rechtlichen Sinne verrichtest Du dann aber keine Mehrarbeit: Denn Du leistest mit Deinen Überstunden zwar mehr Arbeit als in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart, doch noch immer weniger, als die gesetzliche Regelarbeitszeit. Du leistest dann zwar keine Mehrarbeit, wenn Du nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeitest, wohl aber Überstunden, da Du mehr arbeitest, als der Vertrag ursprünglich vorsieht.

Jugendliche

Die Arbeitszeiten von minderjährigen Arbeitskräften sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Dieses besagt, dass Jugendliche nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden dürfen. In Einzelfällen ist eine Aufteilung der Arbeitszeit unter den Tagen auch möglich. Hierbei darf die Arbeitszeit aber 8,5 Stunden am Tag nicht überschreiten und auch die 40 Stunden pro Woche-Grenze muss eingehalten werden. Überstunden für Jugendliche sind bei einer Vollzeitposition also gesetzlich untersagt.

Lediglich in besonderen Notfällen kann es dazu kommen, dass auch ein Jugendlicher zusätzliche Arbeitszeit leisten muss. Hierbei muss aber in den folgenden drei Wochen ein Freizeitausgleich stattfinden.

Mütter

Die Arbeitszeiten von werdenden und stillenden Müttern sind im Mutterschutzgesetz geregelt. Dies besagt, dass schwangere oder stillende Frauen nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden dürfen. Dabei muss der werdenden oder stillenden Mutter eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Schichten garantiert werden.

Dies gilt dabei für Frauen, die 18 Jahre oder älter sind. Bist Du unter 18 Jahren, so darf Deine Arbeitszeit acht Stunden pro Tag und 80 Stunden pro Doppelwoche nicht überschreiten. Die Ruhezeit von mindestens elf Stunden steht Frauen unter 18 Jahren ebenfalls zu.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer können sich von möglichen zusätzlichen Arbeitsstunden freistellen lassen. Dies ist jedoch freiwillig und nur möglich, wenn die Arbeitszeit dann unter die gesetzlich geregelte Mehrarbeit fallen würde – also dann, wenn die Arbeitszeit mit den Überstunden mehr als acht Stunden pro Tag in Anspruch nehmen würde. Wenn eine schwerbehinderte Person also in Teilzeit arbeitet, so kann diese sich nicht von Überstunden befreien lassen bzw. nur von den Überstunden, die über acht Arbeitsstunden am Tag hinausreichen.

Grenzen laut Arbeitszeitgesetz (Arb­ZG)

Im Arbeitszeitgesetz ist festgesetzt, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer arbeiten darf. Das Gesetz sieht dabei Arbeitszeiten von acht Stunden am Tag vor, wobei hier von einer sechs Tage Woche ausgegangen wird.

In Ausnahmefällen ist es rechtlich akzeptabel, wenn ein Arbeitnehmer auch zehn Stunden am Tag arbeitet. Die geleisteten Überstunden müssen innerhalb von sechs Monaten jedoch wieder abgegolten werden – dies passiert in der Regel durch einen Freizeitausgleich. Nur wenn im Arbeitstag anderes vereinbart ist – etwa dass die Überstunden ausgezahlt werden können – können die zusätzlichen Stunden auch finanziell entlohnt werden.

Missachtet Dein Vorgesetzter die Gesetzeslage, so macht er sich strafbar. Ihm droht dann ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.

Lage der Überstunden

Wenn Du Überstunden ableisten musst, kann Dein Arbeitgeber Dir in der Regel vorschreiben, in welchem zeitlichen Rahmen diese auszuführen sind – lediglich, wenn in Deinem Arbeitsvertrag bestimmte Arbeitstage festgelegt sind, kann er nicht willkürlich andere bestimmen. Zudem gelten für Sonn- und Feiertage andere Regeln. Wann Dein Vorgesetzter Dich zu Überstunden verpflichten kann:

Änderung der normalen Arbeitszeit

Dein Arbeitgeber hat die Berechtigung dazu, die Arbeitszeiten ohne Dein Einverständnis festzulegen und auch zu ändern. Dabei muss er jedoch auf Deine persönlichen Interessen und Deine familiäre Situation Rücksicht nehmen.

Beispiel

Thomas arbeitet von Montag bis Freitag und ist jeden Morgen um 9 Uhr im Büro – die Mittagspause mit eingeschlossen verbringt Thomas 9 Stunden auf seiner Arbeit und verlässt das Büro um 18 Uhr. Thomas‘ Chef beschließt jedoch, dass das ganze Büro ab kommendem Monat zur gleichen Zeit mit der Arbeit beginnt und verlegt Thomas‘ Arbeitszeit eine Stunde vor, sodass dieser nun von 8 bis 17 Uhr im Büro anwesend ist. Thomas‘ Chef ist dazu berechtigt, dies frei zu entscheiden.

Samstagsarbeit

Dein Arbeitgeber hat auch das Recht dazu, an einem Samstag Arbeit von Dir zu verlangen, wenn dies nötig ist, da Samstag als Werktag gilt. Lediglich wenn in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass Du nur an gewissen Tagen – also zum Beispiel von Montag bis Freitag – arbeitest, kann Dein Arbeitgeber Dich nicht ohne Weiteres an einem Samstag zur Arbeit einteilen. Dabei kann er Dir als Ausgleich einen anderen Tag in der Woche freigeben, damit es nicht zu Überstunden kommt. Findet kein Freizeitausgleich statt, so gelten die am Samstag gearbeiteten Stunden als Überstunden.

Beispiel

Jenny arbeitet in einer Vollzeitposition als Sport-Redakteurin bei einem Online-Magazin. In der Regel arbeitet sie von Montag bis Freitag, jeweils acht Stunden pro Tag. An einem Samstag findet jedoch eine wichtige Fußballveranstaltung statt, über die Jenny berichten soll, weshalb Jenny auch an dem betreffenden Samstag arbeiten muss. Damit keine Überstunden zusammenkommen, bekommt Jenny dafür am darauffolgenden Dienstag frei – es findet also ein Freizeitausgleich statt.

Sonntagsarbeit

In der Regel darf Dein Arbeitgeber Dich weder an Sonn-, noch an Feiertagen beschäftigen. Dies gilt auch für zusätzliche Überstunden. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen – so gibt es bestimmte Bereiche wie Krankenhäuser, die Feuerwehr oder andere Notfalldienste, ebenso wie Berufe, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dienen und auch andere Bereiche wie die Landwirtschaft, in denen Sonntagsarbeit gestattet ist. Welche das sind, ist in § 10 des Arbeitszeitgesetzes geregelt.

Wann kann ich mir Überstunden auszahlen lassen?

Wie Überstunden vergütet werden, ist rechtlich nicht festgelegt. Entweder sind die Bedingungen in Deinem Arbeitsvertrag vermerkt, Dir steht Dein gewöhnlicher Stundenlohn zu, oder Du erhältst einen Freizeitausgleich. Wie Deine zusätzlichen Arbeitsstunden vergütet werden:

Regelung zur Abgeltung vorhanden

Im Idealfall sind die Konditionen, zu denen Du Überstunden leistest, in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Hast Du einen Vertrag mit festen Überstundenreglungen, so gelten diese auch, solange sie nicht rechtswidrig sind. Dabei kann es bei bezahlten Überstunden je nach Vertrag auch dazu kommen, dass Du für die zusätzliche Arbeit einen Zuschlag erhältst.

Regelung zur Abgeltung nicht vorhanden

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag keine Reglung zur Vergütung der Überstunden vermerkt ist, so muss Dein Arbeitgeber diese laut der gesetzlichen Überstundenreglung vergüten. Dabei erhältst Du für die zusätzlichen Arbeitsstunden in der Regel den normalen Stundenlohn. Auch wenn Du ein festes Monatsgehalt erhältst, bekommst Du laut Arbeitsrecht die Überstunden anteilig ausgezahlt.

Freizeitausgleich

Als Gegenleistung für Deine zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden kann je nach Unternehmen auch ein Freizeitausgleich geschaffen werden. In einem solchen Fall bekommst Du Deine geleistete Stunden quasi gutgeschrieben und kannst an einem anderen Tag früher gehen oder Du kannst Dir – je nach Anzahl der Überstunden – auch einen oder mehrere Tage ganz freinehmen.

Damit ein Freizeitausgleich möglich ist, muss dies im Vertrag vereinbart bzw. mit dem Vorgesetzten abgesprochen sein. Dabei ist diese Form der Überstundenabrechnung nicht unüblich. Bei einigen Unternehmen sammelt man die zusätzlichen Arbeitsstunden an und muss diese abfeiern, sobald man eine bestimmte Anzahl erreicht hat. Bei anderen Unternehmen kann man Überstunden über einen gewissen zeitlichen Rahmen ansammeln und sie nach Ablauf dieses Rahmens dann in Freizeit umwandeln.

Überstundenzuschlag

Das Arbeitszeitgesetz sieht bei Überstunden einen Zuschlag nicht unbedingt vor. Jedoch kann es in Deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein, dass Du bei zusätzlichen Arbeitsstunden nicht nur den normalen Stundenlohn, sondern zu diesem auch einen Überstundenzuschlag erhältst. Dieser Zuschlag lieg dabei in der Regel zwischen 15 und 40 Prozent. Hast Du eine Teilzeitstelle und laut Vertrag Anspruch auf einen Zuschlag, so ist dieser Anspruch erst gültig, wenn Du mit Deinen zusätzlich geleisteten Stunden eine gewöhnliche Vollzeitposition überschreitest.

Wo erhalte ich eine Ersteinschätzung zu meinem Fall?

Ob Du unvergütet Überstunden leistest, eventuell eine unzulässige Überstundenklausel in Deinem Vertrag steht, oder Dein Arbeitgeber Dir mit einer Kündigung droht, da Du zusätzliche Arbeitsstunden abgelehnt hast: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine abgeleisteten Überstunden rechtens behandelt werden, solltest Du Dich mit einem Fachanwalt für Arbeitnehmerrechte zusammensetzten.

Ein auf Arbeitsrecht und Überstunden spezialisierter Anwalt kann Dir dabei helfen, Deine Situation richtig einzuschätzen, Deine rechtliche Lage zu beurteilen und gegebenenfalls zusammen mit Dir rechtliche Schritte einleiten. Über das Formular unten kannst Du kostenlos und unverbindlich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung treten und von ihm eine kostenlose Ersteinschätzung zu genau Deinem Fall erhalten.


Wie kann ich meine Überstunden berechnen?

Um Dein zusätzliches Gehalt für Deine extra geleisteten Stunden zu berechnen, musst Du lediglich Deinen Stundenlohn mit der Anzahl der Überstunden multiplizieren. Angenommen Du verdienst 21 Euro brutto die Stunde und hast im letzten Monat 22 Stunden zusätzlich gearbeitet, die alle vergütet werden, so erhältst Du zu Deinem eigentlichen Monatslohn zusätzlich 462 Euro brutto.

Doch auch wenn Du nicht direkt nach Stundensatz bezahlt wirst, sondern ein monatliches Festgehalt erhältst, werden Deine Überstunden nach Deinem Stundenlohn vergütet. Hierbei musst Du Deinen Stundenlohn aber berechnen. Eine Möglichkeit, wie Du Deinen durchschnittlichen Stundenlohn bei einem Festgehalt errechnen kannst:

Du kannst den Stundenlohn eines Festgehalts berechnen, indem Du Dein monatliches Bruttogehalt durch 4,33 teilst – nun hast Du das Gehalt, welches Du in einer Woche verdienst. Dieses Wochengehalt teilst Du nun durch Deine pro Woche geleisteten Arbeitsstunden, womit Du auf Deinen durchschnittlichen Stundenlohn kommst.

Diesen Stundenlohn kannst Du nun mit der Anzahl von Dir geleisteter Überstunden multiplizieren und Du erhältst Dein durch die Überstunden verdientes zusätzliches Gehalt.

Beispiel

Mike erhält für seine Arbeit ein Festgehalt von 4.000 Euro im Monat, wobei er 40 Stunden in der Woche arbeitet. Letzten Monat hat Mike 22 Überstunden abgeleistet.

Mikes durchschnittlicher Wochenlohn: 4.000 € / 4,33 = 923,79 €
Mikes durchschnittlicher Stundenlohn: 923,79 € / 40 = 23,09 €
Mikes Gehalt für 22 Überstunden: 23,09 € * 22 = 507,98 €

Mike erhält also eine Überstundenvergütung von 507,98 Euro brutto. Insgesamt hat er im letzten Monat also 4.507,98 Euro brutto verdient.

Wie kann ich Überstunden geltend machen?

Um Deine Überstunden geltend zu machen, solltest Du zuerst prüfen, was Dein Arbeits- oder Tarifvertrag zu den zusätzlichen Stunden sagt. Steht Dir eine Auszahlung oder ein Freizeitausgleich zu, solltest Du Dich an Deinen Vorgesetzten wenden und ihm Deine geleisteten Extrastunden mitteilen. Im Idealfall wird dieser Dir die Überstunden dann mit dem nächsten Gehalt auszahlen oder Dir freie Zeit einteilen.

Kommt es jedoch zu dem Fall, dass Dein Vorgesetzter Dir die Überstunden nicht zugesteht, so solltest Du wie folgt vorgehen: Da Du in der Beweislast liegst, ist es sinnvoll, dass Du die zusätzlichen Arbeitsstunden dokumentierst, notierst, welche Arbeit Du in der Zeit geleistet hast und die Überstunden von Deinem Vorgesetzten abzeichnen lässt. Denn Du hast nur Anspruch auf ausgezahlte Extrastunden, wenn Dein Vorgesetzter diese auch verlangt hat oder mit ihnen einverstanden war. Sollte Dein Vorgesetzter die Überstunden schriftlich angeordnet haben, solltest Du das Schreiben oder die E-Mail behalten.

Sollte Dein Arbeitgeber Dir Deine Überstunden noch immer nicht zugestehen, führt der letzte Schritt wohl über das Arbeitsgericht. In einem solchen Fall solltest Du Dich zuvor aber unbedingt von einem Fachanwalt beraten lassen. Vor Gericht können auch Zeugen helfen, die mitbekommen haben, dass Dein Vorgesetzter Dir zusätzliche Arbeitsstunden angeordnet hat.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Überstundenausgleich prüfen?

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Überstunden korrekt vergütet werden oder ob Du Anspruch auf einen Ausgleich hast, kannst Du dies anhand folgender Schritte selbst überprüfen:

1. Ersteinschätzung vom Anwalt

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine zusätzliche Arbeitszeit rechtens behandelt wird, solltest Du Dir zuerst eine Einschätzung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bezüglich Deiner Überstunden holen. Einen Anwalt, der sich mit Deiner speziellen Problematik auskennt, findest Du zum Beispiel bei Webseiten wie klugo.de.

2. Dokumentation der Überstunden

Bedenke

Im Streitfall bist Du in der Beweislast. Notiere Dir genau, wie viele Überstunden Du machst, wann Du diese abgeleistet hast und welche Arbeit Du in dieser Zeit erledigt hast. Des Weiteren solltest Du die betriebliche Anordnung, dass Du diese zusätzlichen Arbeitsstunden leisten solltest, aufbewahren. Lass Dir die geleisteten zusätzlichen Stunden, wenn möglich von Deinem Vorgesetzten abzeichnen.

Auch wenn Dein Vorgesetzter Dich vorher per Mail oder auf anderweitig nachweisbarem Weg zu den Überstunden aufgefordert hat, solltest Du dies unbedingt behalten.

3. Prüfung des Tarifvertrags

Schaue Dir Deinen Tarifvertrag genau an: Wie ist zusätzliche Arbeit hier geregelt? Welche Rechte hast Du laut dem Tarifvertrag? Schaue nach, welche Reglung der Vertrag bei Überstunden vorsieht und ob Dir eventuell eine Auszahlung oder ein Freizeitausgleich zusteht.

4. Prüfung des Arbeitsvertrags

Der nächste Schritt sollte sein, dass Du Dir Deinen Arbeitsvertrag genauer anschaust. Sieh nach, ob, wenn und wie Überstunden in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sind. Schaue Dir gerade pauschale Überstundenklauseln an: sind diese allgemein formuliert und vergüten alle zusätzlichen Arbeitsstunden allein über Dein Gehalt, so sind diese Klauseln vermutlich nicht rechtens. In einem solchen Fall hast Du Anspruch auf Vergütung.

Wenn Du in Deinem Arbeitsvertrag keine zu Überstunden gesetzlich wirksame Reglungen findest, so bedeutet dies in der Regel, dass Deine zusätzlich geleistete Arbeit mit Deinem normalen Stundenlohn vergütet werden.

5. Höhe des Gehalts

Ab einer gewissen Gehaltshöhe hast Du in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine Bezahlung von zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden, da diese dann im Gehalt bereits mit inbegriffen sind. Diese Gehaltshöhe richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze, die 2020 in den alten Bundesländern bei einem Jahreseinkommen von 82.800 Euro lag (ab 2024: 85.200 €) und in den neuen Bundesländern bei 77.400 Euro (ab 2024: 80.400 €). Liegt Dein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze, so hast Du laut Arbeitsrecht Anspruch auf Überstunden, wenn dies nicht in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt ist.

6. Verjährung

Beachte, dass Du laut dem Arbeitsrecht Deine Überstunden nach spätestens drei Jahren verjähren und Du damit Deinen Anspruch auf Auszahlung oder Freizeitausgleich verlierst. Vergewissere Dich auch, ob Dein Arbeitsvertrag möglicherweise anderen Richtlinien unterliegt und Du Deinen Anspruch auf Ausgleich bereits vor Ablauf der dreijährigen Frist verlierst. Denn manche Unternehmen haben eine verkürzte Ausschlussfrist von teilweise nur drei Monaten.