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Gemeinschaftskonto: Vergleich der Anbieter

Wer ein Gemeinschaftskonto (auch Partnerkonto genannt) eröffnen will, der muss zuerst einmal eine Bank finden, die das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet. Auch andere Fragen stehen im Raum. Wir informieren Dich, wie Du das beste Konto findest, welche Vor- und Nachteile Du mit einem Konto hast und wie Du ganz einfach eines eröffnest. Los geht’s.

Wo finde ich ein günstiges Gemeinschaftskonto?

So viele Banken und so viele Angebote. Bevor Du Dich kompliziert durch alle Möglichkeiten wühlst, haben wir Dir hier mit unserem Gemeinschaftskonto-Vergleich einen einfachen und praktischen Überblick über die gängigsten Anbieter und deren Preis-Leistungsverhältnis zusammengestellt. Hier kannst Du Dir einen Überblick verschaffen und einen Partnerkonto Vergleich anstellen:

Hinweis: Information laut § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Dieser Vergleich stellt keine vollständige Marktübersicht dar.

letzte Aktualisierung: 15.04.2024.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Partnerkonto ist ein Konto bei einem Kreditinstitut mit mindestens zwei oder mehr gleichberechtigten Kontoinhabern, die darüber Verfügungsgewalt haben. Ein gemeinsames Konto wird meistens von Paaren oder Geschäftspartnern genutzt für die es praktischer ist ein gemeinsames Konto für Ausgaben und Einnahmen zu unterhalten.

Nach welchen Kriterien sollte ich mein Gemeinschaftskonto aussuchen?

Egal ob Du unseren Gemeinschaftskonto-Vergleich benutzt weiter oben benutzt oder Dich selbst im Internet umsiehst, solltest Du vor allem auf folgende Kriterien bei der Kontowahl achten:

Kontoführungsgebühren

Fast alle Dir zu Verfügung stehenden Konten haben inzwischen keinerlei Kontoführungsgebühren mehr. Allerdings solltest Du aufs Kleingedruckte achten. Manchmal handelt es sich nur um ein kostenloses Gemeinschaftskonto, wenn monatlich eine bestimme Mindestsumme auf dem Konto eingeht.

Kreditkartengebühr

Genau wie bei den Kontoführungsgebühren, solltest Du keine Gebühren für Deine Kreditkarte zahlen müssen. Du solltest darauf achten, ob weitere Kreditkarten mit einer Gebühr verbunden sind.

Prämien

Was gibt es extra? Beim Eröffnen eines Kontos bieten Dir einige Banken Prämien an. Das kann durchaus lukrativ sein. Vom Geld für den Kontowechsel über Willkommensprämien kannst Du insgesamt bis zu 820 Euro extra bekommen. Allerdings solltest Du Dich davon nicht so beeindrucken lassen, dass Du Dir die langfristigen Leistungen und Konditionen nicht trotzdem kritisch anschaust.

Online-Sofort-Eröffnung

Für ganz Eilige ist es wichtig, dass das Konto sofort online eröffnet werden kann. Die meisten Banken bieten diesen Dienst inzwischen an, allerdings können die Verfahren, vor allem die Verifizierungsverfahren unterschiedlich sein und mal mehr, mal weniger lang dauern.

Bankautomaten

Im Alltag hochgradig relevant: Wie viele Automaten gibt es, vor allem in Deiner Stadt, bei denen Du kostenlos abheben kannst?

Dispo-Zins

Auch wenn man nicht in den Dispo will — es geschieht doch schneller als man denkt. Die Dispo-Zinsen unterscheiden sich von Bank zu Bank doch manchmal gewaltig. Von 6,99 Prozent p.a. bis zu 10,87 p.a. geht die Spannbreite. Ein wichtiges Entscheidungskriterium also.

Neben all diesen Kriterien, musst Du beim gemeinsamen Konto eröffnen aber vor allem entscheiden, welche Konto-Variante Du bevorzugst.

Welche Varianten des gemeinsamen Kontos gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten des Gemeinschaftskontos, die sich danach unterscheiden, ob man einzeln oder gemeinschaftlich darüber verfügt. Diese zwei Arten des gemeinsamen Kontos nennt man Und-Konto bzw. Oder-Konto. Diese beiden Arten des Partnerkontos unterscheiden sich folgendermaßen:

Und-Konto

Ein Und-Konto ist ein gemeinsames Konto, dass dadurch gekennzeichnet ist, dass alle Kontoinhaber gemeinsame Verfügungsbefugnisse haben. Das heißt dieses Konto wird mit einer einheitlichen Verfügungsmacht geführt und alle Beteiligten sind Mitgläubiger. Verfügungen, Kontoumschreibungen, Auflösungen und Vollmachten zugunsten Dritter können immer nur gemeinschaftlich veranlasst und gehandhabt werden. Das macht ein Partnerkonto im Und-Stil zwar sicher aber so gut wie untauglich für den Alltag, denn es müssen immer alle alles gemeinsam machen.

Oder-Konto

Ein Konto im Oder-Stil ist ein typisches Partnerkonto für Eheleute oder Lebenspartner und die alltagstaugliche Variante eines gemeinsamen Kontos. Bei diesem Konto handelt es sich im eine Gesamtgläubigerschaft, sprich die Bank kann alle Beteiligten zur Rechenschaft ziehen und tun dies in der Regel zu gleichen Anteilen. Eine anderweitige Aufteilung des gemeinsamen Kontos müsste man schriftlich vereinbaren.

Jeder Kontoinhaber ist selbst und einzeln befugt das Konto zu nutzen und nicht abhängig von den anderen Nutzern. Nur Kreditanträge für das Konto müssen zusammen und in Gemeinschaft beantragt werden. Hier kann also nicht ein Partner ohne den anderen einen hohen Kredit aufnehmen. Dispositionskredite oder Überziehungszinsen sind wiederum auch einzeln nutzbar.

Welche Konten kann man als Gemeinschaftskonto eröffnen?

Es gibt drei verschiedene Arten des Gemeinschaftskontos, die jeweils an die verschiedenen Zwecke und Dienstleistungen angepasst sind. Du kannst folgende Arten von Gemeinschaftskonten eröffnen:

Girokonto

Das Gemeinschaftskonto als Girokonto ist die meistverbreitete Variante eines Partnerkontos. Girokonten sind Konten des täglichen Gebrauchs über die Einnahmen und Ausgaben und der komplette bargeldlose Zahlungsverkehr geleitet wird. Egal ob Ein- und Auszahlungen, Daueraufträge oder Überweisungen — alles geht mit dem Girokonto, was man im alltäglichen Leben so braucht.

Tagesgeld & Festgeld

Du kannst auch ein Gemeinschaftskonto als Tagesgeld- oder Festgeldkonto eröffnen. Allerdings lassen nicht alle Banken diese Art des Kontos zu. Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto ohne festgelegte Laufzeit, das zur Geldanlage dient. Wenn es ein Gemeinschaftskonto ist, dann können alle Kontoinhaber jeder Zeit auf eine beliebige Höhe des dort lagernden Geldes zugreifen und es abziehen.

Ein Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto ist wiederum ein Konto, dass ebenfalls verzinst ist. Hier können alle Kontoinhaber aber nicht jederzeit auf das Geld zugreifen. Es muss dort als Geldanlage für einen bestimmten kurz- bis mittelfristigen Zeitraum lagern und kann nicht vorher benutzt werden.

Depotkonto

Ein Depotkonto als Gemeinschaftskonto ist ein Konto über das Wertpapierorders abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden. Manchmal wird es auch Anlagekonto genannt. Das Depot als Gemeinschaftskonto nimmt gerade als Oder-Konto eine Sonderstellung ein. Grund sind die Besitzverhältnisse an den durch die Bank verwahrten Wertpapieren. Dabei muss zwischen den Rechten aus dem Depotvertrag und dem Eigentumsverhältnis an den Papieren unterschieden werden. Gegenüber der Bank besteht nur eine Gesamtgläubigerschaft aus dem Depotvertrag, die Besitzverhältnisse an den Wertpapieren werden intern geregelt. Gerade bei Aktien, die als Inhaberpapiere gelten, existiert keine Gesamtgläubigerschaft.

Das heißt konkret, dass alle Beteiligten eines Depots als Gemeinschaftskonto für sich selbst regeln müssen wem wie viel der Aktien zusteht und wie man diese aufteilt.

Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto macht immer dann Sinn, wenn man in irgendeiner Art und Weise zusammen wirtschaftet. Das heißt konkret, dass ein gemeinsames Konto sich vor allem für folgende Gruppen eignet:

  • Paare
  • Geschwister
  • Geschäftspartner
  • Eigentümergemeinschaften
  • freiberufliche Unternehmen mit mehreren Beteiligten
  • Erbengemeinschaften
  • Wohngemeinschaften

Ob Geschwister, Paare (egal ob verheiratet oder nicht) oder Geschäftspartner — ein Gemeinschaftskonto als Girokonto in der Oder-Variante macht sehr viel Sinn. Hier wird gemeinsam gewirtschaftet und ein gemeinsames Ziel verfolgt. Zwischen zusammen leben und wohnen und zusammen eine Geschäft haben, ist an dieser Stelle gar nicht so viel Unterschied.

Für Partner eignet sich das gemeinsame Konto neben dem eigenen Girokonto hervorragend für alle gemeinsamen Ausgaben wie Miete, das gemeinsame Fahrzeug, Urlaub oder Ausgaben für Essen etc. Im Scheidungsfall bekommen übrigens beide genau die Hälfte des Geldes, das noch auf dem Konto zu finden ist. Im Falle des Todes erhält der Erbe diese 50% des Guthabens.

Für Geschäftspartner läuft es ähnlich. Alle haben Zugriff auf das Konto und das Geld in gleichen Anteilen, außer es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen, welche die Anteile am Guthaben auf dem Konto anderweitig verteilt. Vollmachten und Sondervereinbarungen lassen auch hier einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen das Gemeinschaftskonto als Geschäftskonto noch individualisiert werden kann. Vor allem ist hier die Frage relevant, ob man lieber ein Und-Konto oder ein Oder-Konto als Gemeinschaftskonto haben möchte, sprich, ob alle gemeinsam verfügen müssen oder jeder einzelne individuelle Rechte hat.

Achtung:

Ein Gemeinschaftskonto eignet sich nicht pauschal für alle Unternehmensformen. Am besten geeignet ist es für Sozietäten und BGB-Gesellschaften und alle anderen Formen, in denen auf einer gemeinschaftlichen Rechnung gearbeitet wird, wie zum Beispiel freiberufliche Unternehmen mit mehreren Beteiligten oder Gründern.

Ähnlich sinnvoll ist die Einrichtung eines solchen Kontos, wenn es sich beispielsweise um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also eine GbR, handelt. Da diese Unternehmensform ebenfalls naturgemäß mindestens zwei Gesellschafter erfordert, bietet sich das Konto geradezu an.

Auch Wohngemeinschaften sind mit einem Gemeinschaftskonto gut beraten. Hier kann jeder einen gleichen Anteil an Geld einzahlen, mit dem dann Miete und häusliche Anschaffungen wie zum Beispiel eine neue Waschmaschine getätigt werden können. Bei größeren WGs kann es sein, dass nicht alle als Kontoinhaber geführt werden können. Mit Vollmachten kann man diesem Problem entgegenwirken und allen Zugriff auf das gemeinsame Konto verschaffen.

Wie kann ich ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Inzwischen gibt es kaum etwas Leichteres als ein Konto - auch ein gemeinsames Konto - zu eröffnen. Du kannst (fast) alles komplett online erledigen. Hier sind alle Schritte, die Du vollziehen musst, um ein gemeinsames Konto zu eröffnen.

Online vergleichen

Benutz einfach unseren Gemeinschaftskonto-Vergleich, den Du hier am Anfang des Textes findest, um die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Achte dabei auch auf Zinsen, Prämien und darauf, dass Du es genügen Bankautomaten gibt, an denen Du möglichst kostenlos abheben kannst. Hast Du beim Gemeinschaftskonto-Vergleich zwei bis drei gute Angebote gefunden, kannst Du die Konditionen in wenigen Klicks online vergleichen. Achte hier vor allem auf das Kleingedruckte.

Antrag stellen

Wenn Du Dich dann einmal für ein gemeinsames Konto entschieden hast, kannst Du, ebenfalls online, einen Antrag stellen. Das kostet Dich im Durchschnitt nicht mehr als zwei Minuten Deiner Zeit, wenn Du alle Deine Daten griffbereit hast. Danach musst Du Dich nur noch verifizieren.

Verifikation

Um einem Betrug jeglicher Art vorzubeugen, musst Du Deine Identität noch verifizieren. Hierfür gibt es zwei einfache Möglichkeiten:

  • Video-Identifizierung
  • Post-Ident-Verfahren

Bei der Video-Verifizierung gibt es einen kurzen Videoanruf mit einem Mitarbeiter der jeweiligen Bank, die kurz überprüfen, ob Du wirklich Du bist. Dazu musst Du Deinen Ausweis bereit halten und während des Videoanrufs auch in die Kamera halten bzw. bestimmte Daten von Dir parat haben. Eventuell wird dann noch von Dir ein Foto gemacht. Das dauert meist keine fünf Minuten und schon bist Du verifiziert.

Beim Post-Ident-Verfahren kannst Du aus sechs verschiedenen Möglichkeiten, online und offline wählen:

Online

  • durch Videochat
  • durch Foto
  • durch neuen Personalausweis

Der Videochat des Post-Ident-Verfahrens funktioniert genau wie die Video-Identifizierung. Bei der Verifikation durch Fotos musst Du Fotos von Deinem Ausweis und Deinem Führerschein machen und eine kurze Videosequenz per Webcam erstellen. Die Daten schickst Du dann an die Post, die Dich verifiziert. Die Verifizierung durch den Personalausweis ist komplizierter und bedarf eines Kartenlesegeräts, welches den Ausweis einscannt.

Offline

  • durch Postfiliale
  • durch Postboten

Wenn Du offline verifiziert werden willst, bekommt Du einen Postident Coupon zugeschickt. Danach gehst Du mit einem gültigen Ausweis und ggf. weiteren Unterlagen zur Filiale, wo Dich ein Mitarbeiter verifiziert. Alternativ kann das Ganze auch durch den Postboten an der Haustür geschehen.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Gemeinschaftskonto?

Vorteile

Die Vorteile liegen auf der Hand. Gemeinsam mit anderen kann man einfach und übersichtlich für ein gleiches Anliegen Geld anlegen und damit wirtschaften, ohne dabei große Überweisungen und Umwirtschaftungen von Geldern von einem Konto auf ein anderes in Kauf nehmen zu müssen. Jeder Beteiligte hat gleiche Rechte und eine transparente Übersicht über die Geschäfte, Ein- und Abgänge. Je nachdem, ob es sich bei dem Konto um ein Und-Konto oder ein Oder-Konto handelt, werden entweder alle relevanten Entscheidungen zusammen gefällt oder jeder Beteiligte hat seine eigene Vollmacht und Bankkarte.

Nachteile

Die Nachteile eines gemeinsamen Kontos müssen allerdings auch in Betracht gezogen werden. So bedarf es vor allem bei der Und-Variante schon eines großen Vertrauens aller Beteiligten, dass keiner der Bevollmächtigten Schindluder mit dem Konto und den auf ihm angelegten Geldern treibt. Außerdem steht im Falle einer Trennung oder Auflösung des Kontos jedem Inhaber ein gleicher Anteil zu, egal ob dieser auch wirklich so viel selbst angelegt hat. Weiterhin haften in den meisten Fällen (Und-Konto) alle Gläubiger. Sollte also einer der Beteiligten das Konto in die Miesen treiben, können alle zur Zahlung herangezogen werden. Das Risiko liegt also zumeist auf der gesamten Gemeinschaft.

Großer Nachteile des Gemeinschaftskontos ist weiterhin das Steuerproblem, welches zwar nicht bei Girokonten, aber bei Einlagekonten und Depots, die als gemeinsames Konto geführt werden, entsteht.

Wie läuft die Besteuerung bei einem Partnerkonto?

Regelfall

Dein Gemeinschaftskonto ist ein Einlagekonto oder Depot? Dann werden dort steuerpflichtige Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne ausgezahlt. Diese werden den Kontoinhabern gemeinsam gutgeschrieben. Um eine mögliche Besteuerung zu vermeiden, sollten die Kontoinhaber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag beantragen. Dieser macht allerdings nur Sinn, wenn der einzelne Kontoinhaber noch keinen Freistellungsauftrag für andere, persönliche Konten gestellt hat.

Schenkungssteuer

Worauf Du auch noch achten musst: Vor allem für Partner kann das Gemeinschaftskonto, wenn es kein Haushaltskonto/Girokonto ist, sondern der Geldanlage dient, zu einer Steuerfalle werden. Denn rein rechtlich betrachtet handelt es sich hierbei um die Zugewinngemeinschaft mit Gütertrennung und der Verpflichtung zum Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Ehe, also insbesondere bei Scheidung oder den Tod des Partners. Kurzum: das Geld ist kein gemeinsames Vermögen, die Übertragung auf das gemeinsame Konto wird zu 50 Prozent als Schenkung an den Partner berechnet. Sollte nur ein Partner Geld einzahlen, wäre es sogar eine Schenkung von 100 Prozent. Hier kann nun eine Schenkungssteuer ins Spiel kommen.

Allerdings erst, wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind. Diese sind:

  • bei Verheirateten: 500.000 Euro
  • bei Nicht-Verheirateten: 20.000 Euro

Diese Summen erscheinen zunächst groß. Achtung: Bei der Berechnung des Freibetrages werden alle Schenkungen innerhalb einer Zeitspanne von zehn Jahren zusammengerechnet.

Wenn Du ein gut gefülltes Depot oder Einlagekonto erst nachträglich in ein gemeinsames Konto umwandeln möchtest, entsteht das gleiche Problem. Auch hier bist Du von der Schenkungssteuer betroffen: Außerdem bist Du verpflichtet den Vorgang dem Finanzamt zu melden.

Was passiert bei Tod eines Kontoinhabers?

Bei einem Oder-Konto kann der oder die hinterbliebenen Kontoinhaber in voller Höhe über das Guthaben verfügen, ohne, dass ein Testament vorliegen muss. Die Erben nehmen jedoch die Rechte des Verstorbenen wahr und haben die Option, Einzelverfügungen zu widerrufen. Widerruft ein Erbe im Rahmen eines Oder-Kontos die Einzelverfügung des oder der hinterbliebenen Kontoinhaber, so bedarf jede weitere Verfügung seiner Zustimmung. Widerrufen mehrere der Hinterbliebenen des Verstorbenen die Einzelverfügungsberechtigung der anderen Kontoinhaber, dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch gemeinschaftliche Verfügungen, analog zu einem Und-Konto, vorgenommen werden.