Du bist hier

Mietkaution: Definition, Rückzahlung, Bürgschaft

Das Thema Mietkaution sorgt immer wieder für Verunsicherung: Wie viel darf der Vermieter verlangen, was passiert mit dem Geld und wann erhält es der Mieter zurück? Dieser Artikel informiert Dich über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Außerdem verraten wir Dir, welche Möglichkeiten es gibt, sich die Zahlung einer Kaution bei der Miete einer Wohnung überhaupt zu sparen!

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an seinen Vermieter. Sie schützt den Vermieter für den Fall, dass ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sind beispielsweise nach dem Auszug des Mieters noch Monatsmieten oder Betriebskosten offen oder der Mieter bezahlt Schäden an der Wohnung nicht, dann kann der Vermieter die Kaution zurückbehalten. Eine Mietkaution ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich. Oft handelt es sich um einen Geldbetrag, der auf einem Bankkonto hinterlegt wird. Ein anderer Begriff für die Mietkaution ist Mietsicherheit.

Wie kann ich mir die Mietkaution ersparen?

Ein Umzug ist meist mit hohen Kosten verbunden. Transport, neue Möbel und Reparaturen an der alten Wohnung wollen finanziert werden, und dann ist auch noch die Mietkaution für die neue Wohnung fällig. Da kann es schon einmal eng am Konto werden.

Ganz ohne Mietsicherheit hast Du am freien Wohnungsmarkt leider kaum Chancen, eine Wohnung zu finden. Doch es gibt eine Alternative zu einer teuren Barkaution: Du kannst dem Vermieter anstatt des sonst üblichen Geldbetrages auch eine Bürgschaft anbieten. Es gibt Banken und Kautionsversicherungen, die für Dich so eine Mietbürgschaft leisten. Falls der Vermieter nach Deinem Auszug noch Ansprüche an Dich hat und Du nicht bezahlst, könnte er sich das Geld von der Bank oder Versicherung holen.

Genaugenommen ersparst Du Dir so zwar nicht die Mietsicherheit, aber Du ersparst Dir die Zahlung einer hohen Geldsumme. Denn anstatt eines Geldbetrages übergibst Du Deinem Vermieter einfach eine Bürgschaftsurkunde, die ihm als Sicherheit dient.

Übrigens ist eine Mietbürgschaft auch für Dich als Mieter sicherer. Denn gute Mietversicherungen gewähren dem Vermieter nicht einfach so freien Zugriff auf die Kautionssumme. Falls Dein Vermieter nach Deinem Auszug Ansprüche an die Versicherung stellt, prüfen Rechtsexperten erst einmal nach, ob er das überhaupt darf. Hast Du Deinem Vermieter eine Kaution in bar übergeben, sitzt Du in solchen Fällen meist am kürzeren Ast.

Vergleiche die genauen Konditionen und Preise der einzelnen Anbieter doch einfach mit dem Online-Rechner! So verschaffst Du Dir rasch einen Überblick, welche Mietkautionsversicherung Du zu welchen Konditionen abschließen kannst.

Wie ist die Mietkaution gesetzlich geregelt?

Eine Kaution bei der Miete einer Wohnung ist gesetzlich nicht verpflichtend. Das bedeutet, dass sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden muss. Erst wenn Du Deine Unterschrift unter den Mietvertrag setzt, verpflichtest Du Dich eine Kaution für die Wohnung zu leisten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 551 BGB) gibt aber einen rechtlichen Rahmen vor, wie hoch eine Mietkaution sein darf und wie der Vermieter mit dem Geld umgehen muss. Andere Vereinbarungen im Mietvertrag, die für den Mieter nachteilig wären, sind laut Gesetz ungültig.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Nach § 551 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Höhe der Kaution für eine Wohnung ausdrücklich beschränkt: Sie darf maximal drei Netto-Monatskaltmieten betragen. Unter einer "Netto-Kaltmiete" versteht man die reine Miete ohne die Heizkosten oder sonstige Betriebskosten. Beträgt also beispielsweise Deine Kaltmiete 750 Euro und die Warmmiete inklusive Betriebskosten 900 Euro, dann darf der Vermieter maximal eine Mietkaution in der Höhe von 2.250 Euro verlangen. Es steht ihm natürlich frei, die Kautionssumme zu reduzieren.

Entscheidend ist immer die Höhe der Miete, die ursprünglich im Mietvertrag vereinbart wurde. Wird die Miete für die Wohnung später erhöht, dann darf der Vermieter keine Kautions-Nachzahlung verlangen. Umgekehrt wird die Kaution aber auch nicht reduziert, falls sich die Miete später erniedrigt (das könnte zum Beispiel wegen Mängeln an der Wohnung der Fall sein).

Falls im Mietvertrag eine Mietkaution in der Höhe von mehr als drei Netto-Monatskaltmieten vereinbart wird, dann ist die Regelung laut Gesetz ungültig. Selbst wenn Du die Kaution bereits bezahlt hast, kannst Du den zu viel gezahlten Betrag vom Vermieter zurückfordern.

Eine Ausnahme gilt nur, falls Du als Mieter dem Vermieter freiwillig eine höhere Mietkaution anbietest. Dann ist die Vereinbarung gültig und der Vermieter dürfte bei einer Zahlungsforderung auch in voller Höhe auf die Kaution zugreifen. In der Praxis passiert so etwas häufig, wenn der Mieter ein Student oder Auszubildender ohne eigenes Einkommen ist. Oft bieten die Eltern dem Vermieter dann zusätzlich zur maximal erlaubten Kaution für die Wohnung eine private Bürgschaft an. Denn sonst haben es viele Jugendliche schwer, eine Mietwohnung zu bekommen.

Wann genau muss ich die Mietkaution bezahlen?

Fällig wird die Mietkaution mit Beginn des Mietverhältnisses laut Mietvertrag - also nicht bereits an dem Tag, an dem Du den Mietvertrag unterzeichnest. Unterschreibst Du beispielsweise den Mietvertrag an einem 14.11. und es wird darin der 01.12. als Mietbeginn vereinbart, dann wird die Kaution am 01.12. fällig. In der Praxis leisten viele Mieter die Kaution bei der Schlüsselübergabe. Das ist sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter am sichersten.

Muss ich die Mietkaution in einem Betrag bezahlen?

Laut § 551 Abs. 2 BGB hast Du als Mieter das Recht, die Kaution für die Miete der Wohnung in drei gleichen Monatsraten zu bezahlen. Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite und dritte Rate jeweils zusammen mit den nächsten Mietzahlungen. Im obigen Beispiel würdest Du die erste Rate also am 01.12. bezahlen, die zweite Rate am 01.01. und die dritte Rate am 01.02.

Der Vermieter darf Dir die Ratenzahlung an sich nicht verweigern. Wenn im Mietvertrag steht, dass Du die Kaution für die Wohnung auf einmal bezahlen musst, dann ist diese Vereinbarung gesetzlich ungültig. In der Praxis hast Du als Mieter trotzdem meist das Nachsehen, wenn Du die Wohnungskaution nicht in einer Summe aufbringst. Denn der Vermieter kann die Wohnung einfach an einen anderen Interessenten vergeben, der ihm sofort die volle Kaution für die Miete bezahlt.

Was passiert, wenn ich die Kaution nicht rechtzeitig bezahle?

Wenn Du als Mieter die Kaution nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe bezahlst, dann hat der Vermieter das Recht, Dich fristlos zu kündigen. Das gilt auch, wenn die zweite oder dritte Rate nicht fristgerecht beim Vermieter einlangen.

Du als Mieter darfst die Mietkaution auch nicht als Druckmittel benutzen, wenn der Vermieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn beispielsweise an der Wohnung noch etwas zu reparieren ist und der Vermieter veranlasst das nicht rechtzeitig, hast Du trotzdem nicht das Recht, die Kaution für die Miete der Wohnung deswegen zurückzubehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen darfst Du in solchen Fällen aber eine geringere Mietzahlung leisten.

Welche Finanzierungslösungen für die Mietkaution gibt es?

Du hast durch den Umzug nicht genügend Geld übrig, um die gesamte Mietkaution zu stemmen? Dann bleibt Dir in der Praxis meist nichts anderes übrig, als Dich um eine Finanzierungslösung zu kümmern. Du hast dabei folgende Möglichkeiten:

  • Dispositionskredit: Falls Du auf Deinem Girokonto einen Dispositionsrahmen hast, kannst Du Dein Konto überziehen. Das ist zwar die einfachste, aber nicht unbedingt die beste Lösung. Der Vorteil ist: Einen sogenannten Dispositionskredit bekommst Du ganz unbürokratisch, ohne erst einen Termin mit Deinem Bankberater vereinbaren zu müssen. Auch in der Rückzahlung bist Du flexibel. Dafür zahlst Du aber sehr hohe Zinsen - je nach Bank bis zu 14 Prozent! Das ist deutlich mehr als bei jedem "normalen" Bankkredit.
  • Kleinkredit: Um Dir teure Dispo-Zinsen zu ersparen, kannst Du bei Deiner Bank um einen Kleinkredit anfragen. Falls Du ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität hast, wird Dir die Bank den Kredit normalerweise nicht verweigern. Zwar bezahlst Du natürlich wie für jeden Bankkredit Zinsen, sie sind aber immerhin niedriger als der Dispo-Zinssatz. Als Student oder Auszubildender erhältst Du einen Kleinkredit meist nur gegen zusätzliche Sicherheiten - beispielsweise wenn Deine Eltern für Dich bürgen.
  • Mietkautionsbürgschaft: Eine Alternative zu einem Kredit ist es, dem Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft anzubieten. Ist der Vermieter damit einverstanden, ersparst Du Dir die Zahlung einer hohen Geldsumme. Denn die Mietkautionsversicherung bürgt für Dich und die Bürgschaftsurkunde dient dem Vermieter als Mietsicherheit. So muss überhaupt kein Bargeld fließen. Die jährlichen Kosten, die Dir für eine Mietbürgschaft entstehen, betragen im Schnitt 5 Prozent der Kautionssumme.

Welche Arten von Mietsicherheit gibt es?

Mietsicherheit kannst Du grundsätzlich auf verschiedene Arten leisten. Ein Geldbetrag ist in der Praxis zwar die häufigste Form, aber nicht die einzig mögliche. Du kannst mit dem Vermieter auch jede andere Art einer Kaution vereinbaren, solange beide Mietparteien damit einverstanden sind. Hier stellen wir Dir die verschiedenen Möglichkeiten im Überblick vor.

Barkaution

Darunter versteht man nicht nur die klassische Übergabe von Bargeld. Du kannst den Geldbetrag auch überweisen oder eine Lastschrift bzw. einen Scheck ausstellen. Der Vermieter kann auch ein sogenanntes Treuhandkonto auf Deinen Namen einrichten. Auf dieses Konto überweist Du das Geld und es bleibt dort, bis das Mietverhältnis beendet wird. Falls Du Deinem Vermieter die Kaution in bar übergibst, dann vergiss nicht, Dir eine Quittung ausstellen zu lassen!

Sparbuch / Sparkonto

Ist der Vermieter damit einverstanden, kannst auch Du als Mieter ein Sparbuch bzw. Sparkonto einrichten und es an den Vermieter verpfänden. Das verpfändete Sparbuch dient dem Vermieter dann als Sicherheit. Viele Banken bieten bereits vorgefertigte Formulare für Kautionskonten an. Ein Nachteil ist, dass die Zinsen bei solchen Konten oder Sparbüchern meist sehr gering sind.

Als Mieter solltest Du darauf achten, dass bei dem Sparkonto oder Sparbuch ein sogenannter Sperrvermerk vorgenommen wird. Nur so ist sichergestellt, dass der Vermieter nicht eigenmächtig auf das Sparbuch zugreifen kann. Eine Auszahlung sollte nur möglich sein, wenn sich beide Mietparteien einig sind.

Mietkautionsdepot

Einige Banken bieten sogenannte Mietkautionsdepots an. Dabei handelt es sich um Wertpapier-Fonds, die Du ähnlich wie ein Sparbuch an den Vermieter verpfändest. Mietkautionsdepots sind meist breiter gestreut als herkömmliche Fonds und dadurch einigermaßen wertstabil. Sie versprechen höhere Erträge als ein Sparbuch, im Vergleich zu diesem haben sie aber auch ein etwas höheres Risiko.

Bausparvertrag

Die Mietkaution lässt sich grundsätzlich auch in Form eines Bausparvertrages anlegen. Wichtig sind die genauen Konditionen: Damit ein Bausparvertrag als Mietsicherheit geeignet ist, muss es möglich sein, sich ohne große Nachteile während der Vertragslaufzeit Geld auszahlen zu lassen.

Tagesanleihe

Du kannst dem Vermieter auch eine Tagesanleihe der Bundesrepublik Deutschland als Kaution für die Wohnung anbieten. Dazu eröffnest Du auf Deinen Namen ein Schuldbuchkonto bei der Deutschen Finanzagentur und kaufst eine Tagesanleihe in der Höhe der geschuldeten Mietkaution. Das Konto verpfändest Du anschließend kostenlos an den Vermieter. Zwar ist auch die Verzinsung von Tagesanleihen nicht allzu hoch, doch anders als bei den meisten Sparbüchern erhöht sich der Zinssatz automatisch, sobald der allgemeine Marktzins steigt.

Wertpapiere

Grundsätzlich kannst Du mit dem Vermieter auch alle anderen Arten von Geldanlagen wie Aktien oder Fondsanteile vereinbaren. Weil Wertpapieren durch Kursschwankungen aber stark an Wert verlieren können, hat so eine Anlage ein hohes Risiko und eignet sich daher nur bedingt als Mietsicherheit.

Mietkautionsbürgschaft

Anstatt die Kaution für die Miete der Wohnung als Geldbetrag zu hinterlegen, kannst Du dem Vermieter auch eine Bürgschaft anbieten. Der Unterschied zu den oben beschriebenen Varianten ist, dass hier keine Geldsumme als Sicherheit dient, sondern eine dritte Partei für Dich bürgt. Falls der Vermieter offene Forderungen an Dich hat, die Du nicht begleichst, steht dieser Bürge für Dich ein. Der Vorteil einer Bürgschaft ist, dass nicht eine hohe Geldsumme auf unbestimmte Zeit "stillgelegt" wird, ohne dass Du oder der Vermieter sie verwenden können.

Es gibt unterschiedliche Arten von Bürgschaften:

Privatbürgschaft

Bei einer Privatbürgschaft verpflichtet sich eine andere Person, gegenüber dem Vermieter für Dich gerade zu stehen. Falls Du Mietschulden hast oder Schäden in der Wohnung nicht bezahlst, kann der Vermieter von diesem Bürgen Geld einfordern. Am häufigsten ist in der Praxis die Elternbürgschaft. Dabei bürgen beide Eltern oder ein Elternteil für ein Kind, das noch in Ausbildung ist bzw. ein zu geringes oder unregelmäßiges Einkommen hat. Auch bei erwachsenen Person ohne eigenes Einkommen oder mit negativen Schufa-Einträgen verpflichten sich manchmal Verwandte oder Freunde als Bürgen. Denn ansonsten haben diese Personen oft geringe Chancen, einen Mietvertrag zu bekommen.

Grundsätzlich kann jede volljährige Person - ob verwandt oder nicht - einen Bürgschaftsvertrag für eine Mietkaution unterschreiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Bürgschaft laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) aber auch "sittenwidrig" und damit ungültig sein. Das gilt etwa für Ehepartner und andere nahe Angehörige, wenn diese durch die Bürgschaft finanziell krass überfordert wären.

Ganz abgesehen von solchen gesetzlichen Regelungen solltest Du bedenken: Eine Privatbürgschaft kann im schlimmsten Fall Familien zerrütten oder Freundschaften zerstören. Es ist daher meist besser, eine Bank oder eine Versicherung als Bürgen einzusetzen.

Bankbürgschaft (Bankaval)

Springt eine Bank als Bürge Dich als Mieter ein, spricht man auch von einem Bankaval oder Mietaval. Der Vermieter kann sich an die Bank wenden, falls er offene Forderungen an Dich hat. Die Bank bezahlt den Betrag und fordert das Geld anschließend von Dir ein.

Für eine Bürgschaft verlangt die Bank von Dir jährliche Gebühren und zusätzliche Sicherheiten. Die Kosten richten sich meist nach der Höhe der Mietkaution und nach Deiner Bonität. Hast Du negative Schufa-Einträge, verlangt die Bank mehr Geld oder kann Dir die Bürgschaft überhaupt verweigern.

Die meisten Banken wollen sich auch zusätzlich absichern: Beispielsweise wird Dein Dispo-Limit gekürzt oder eine Sperreinlage in der Höhe der Mietkaution vertraglich vereinbart.

Bei einer Bankbürgschaft hast Du üblicherweise nicht die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern, weil viele Banken diesen Service nur bestehenden Kunden anbieten. Du musst Dich in der Regel also an Deine Hausbank wenden, auch wenn diese vergleichsweise schlechte Konditionen hat.

Mietkautionsversicherung

Eine Alternative sind Mietkautionsversicherungen. Das sind spezialisierte Anbieter von Mietkautions-Bürgschaften. Wenn Du mit solchen Versicherungen einen Vertrag abschließt, erhältst Du eine Bürgschaftsurkunde, die Du anstelle der Mietkaution Deinem Vermieter übergibst. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit. Er bekommt den fälligen Betrag von der Versicherung ausbezahlt, falls Du mit der Miete in Rückstand gerätst oder andere Mietschäden nicht begleichst.

Für diesen Service bezahlst Du eine jährliche Prämie, die rund 5 Prozent der Mietkaution beträgt. Dafür ersparst Du Dir, einen hohen Geldbetrag für die Mietkaution aufbringen zu müssen. Der Vermieter kann sich trotzdem sicher sein, dass er bei Mietschäden nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Sprich mit Deinem Vermieter, wenn Du anstatt eines Geldbetrages lieber eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit hinterlegen willst! Falls er damit einverstanden ist, dann vergleiche unbedingt die genauen Konditionen der Anbieter. Gute Mietversicherungen zeichnen sich durch einen speziellen Mieterschutz aus. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht willkürlich eine Auszahlung verlangen kann, sondern jeder Fall zuerst von Rechtsexperten überprüft wird. Das schützt Dich vor unrechtmäßigen Forderungen des Vermieters.

Wie muss der Vermieter die Mietkaution veranlagen?

Falls Du Dich mit dem Vermieter auf eine Barkaution einigst, hat er mit dem Geld nicht freie Hand. Nach § 551 Abs. 3 BGB ist er dazu verpflichtet, die Geldsumme wie folgt anzulegen:

  • getrennt von seinem eigenen Vermögen
  • auf einem verzinsten Sparkonto zu dem für solche Sparanlagen üblichen Zinssatz
  • mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Viele Banken bieten für die Hinterlegung einer Mietkaution spezielle Konten an, die Bezeichnungen wie "Sonderkonto Mietkaution" tragen. Solche Konten bekommen einen Sperrvermerk und sind damit insolvenzsicher. Das heißt, dass eine Bank oder ein Gläubiger nicht einfach auf das Konto zugreifen kann, falls der Vermieter pleite geht.

Der Zinssatz für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist in der Regel nicht hoch, er beträgt derzeit selten mehr als 0,5 Prozent. Der Vermieter kann das Geld auch zu einem höheren Zinssatz anlegen, solange die Geldanlagen von seinem eigenen Vermögen getrennt. Selbst spekulative Anlageformen wie Fonds und Aktien sind möglich, falls Du Dich mit dem Vermieter darauf einigst.

Doch Vorsicht: Wird die Kaution für die Miete der Wohnung mit Deinem Einverständnis spekulativ angelegt, dann trägst Du als Mieter die Risiken des Finanzmarktes. Falls es zu Kursverlusten kommt, bekommst Du bei Deinem Auszug die Mietkaution nur in der Höhe zurück, die dem aktuellen Wert der Anlage entspricht. Auch der Vermieter hat in so einem Fall Nachteile, weil sich für ihn die Mietsicherheit verringert.

Wie kann ich sichergehen, dass der Vermieter das Geld korrekt veranlagt?

Du hast das Recht, von Deinem Vermieter einen Nachweis zu verlangen, dass er die Mietkaution zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen angelegt hat. Zahlst Du die Kaution für die Miete der Wohnung auf Raten, muss Dir der Vermieter diesen Nachweis schon nach der ersten Ratenzahlung vorweisen. Bleibt Dein Vermieter diesen Nachweis schuldig, dann hast Du sogar das Recht, die Miete in der Höhe der Kaution zunächst zurückzubehalten.

Wem stehen die Zinsen zu?

Die Zinsgewinne aus der Anlage der Mietkaution stehen in voller Höhe Dir als Mieter zu. Der Vermieter muss sie Dir nach dem Ende des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution auszahlen. Du kannst die Zinsen leider nicht einfordern, solange die Miete noch aufrecht ist. Der Vermieter muss Dich aber regelmäßig über den aktuellen Zinsstand informieren.

Du hast übrigens auch dann ein Anrecht auf die Zinsen, wenn Dein Vermieter die Kaution nicht wie gesetzlich vorgeschrieben zinslich angelegt hat. Er müsste Dir dann bei Deinem Auszug zusammen mit der Mietkaution auch einen Betrag in der Höhe der normalerweise erwirtschafteten Zinsen auszahlen.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Die Mietkaution inklusive Verzinsung erhältst Du vom Vermieter zurück, wenn

  • das Mietverhältnis durch eine Kündigung beendet worden ist
  • Du ausgezogen bist und die Wohnung an den Vermieter übergeben hast
  • der Vermieter überprüft hat, dass keine Forderungen (z.B. Mietschulden) mehr offen sind

Um zu überprüfen, ob Du ihm noch Geld schuldest, steht dem Vermieter eine "angemessene Frist" zu. Leider wird im Gesetz nicht genau definiert, was angemessen ist. Bei Gerichtsprozessen haben die Gerichte dem Vermieter häufig eine Frist von 6 Monaten eingeräumt, in Einzelfällen sogar mehr.

Es kann also leicht sein, dass Du einige Monate auf die Rückzahlung Deiner Mietkaution warten musst. Und das selbst dann, wenn Du alles fristgerecht bezahlt hast und somit völlig "schuldlos" bist! Denn wenn die Endabrechnung über die Betriebskosten noch nicht erstellt ist und Du voraussichtlich noch eine Nachzahlung leisten musst, darf der Vermieter die Mietkaution oder einen Teil davon einbehalten. Der Betrag darf aber höchstens vier Monatsbeträge der sonst üblichen Betriebskosten betragen.

Diese - völlig legalen - Verzögerungen bei der Rückzahlung sind besonders ärgerlich, weil die Mietkaution für die neue Wohnung meist fällig ist, noch bevor Du die alte Kaution zurück erhältst. Dadurch bist Du bei einem Umzug doppelt belastet.

Wann darf der Vermieter die Wohnungskaution einbehalten?

Im Normalfall bekommst Du die Kaution für die Miete der Wohnung zurück, nachdem sich der Vermieter vergewissert hat, dass Du ihm kein Geld mehr schuldest und in der Wohnung keine Schäden entstanden sind, für die Du aufkommen musst.

Er darf die Mietkaution aber einbehalten, wenn Mietschäden entstanden sind und Du ihm diese nicht ersetzt. Unter Mietschäden versteht man offene Forderungen aller Art, beispielsweise

  • Mietschulden
  • Zahlungsrückstände bei den Betriebskosten
  • Schäden an der Wohnung
  • ausstehende Reparaturen, zu denen Du vertraglich verpflichtet bist

Hat der Vermieter nach Deinem Auszug noch Forderungen an Dich, dann muss er Dir eine ordnungsgemäße Abrechnung darüber erstellen. Es muss nachvollziehbar sein, wofür genau Du ihm Geld schuldest. Hast Du beispielsweise Schäden in der Wohnung verursacht und der Vermieter hat sie reparieren lassen, muss er Dir die Belege für die Reparaturarbeiten vorweisen.

Falls die Ansprüche des Vermieters an Dich gerechtfertigt sind und Du Deine Schulden nicht begleichst, darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten. Sie dient ihm dann als Schadensersatz. Darüber hinaus kann er seine offenen Forderungen vor Gericht einklagen. Die Kosten für den Prozess müsstest Du als Mieter zahlen, falls die Forderungen des Vermieters legitim sind.

Der Vermieter darf die Mietkaution aber nur in der Höhe der offenen Forderungen zurückbehalten. Er muss Dir also zumindest einen Teil der Wohnungskaution auszahlen, falls Du ihm einen geringeren Betrag als die gesamte Kaution schuldest.

Was passiert bei einem Wechsel des Vermieters?

Wenn Du einen neuen Vermieter hast, weil die Wohnung zwischenzeitlich verkauft worden ist, ändert das nichts an Deinen grundsätzlichen Rechten. Du kannst die Kaution für die Wohnung vom neuen Eigentümer einfordern, wenn Du ausziehst. Dabei spielt es keine Rolle, ob der alte Vermieter dem neuen Vermieter die Kaution übergeben hat oder nicht. Sollte sich der neue Vermieter weigern, Dir die Kaution für die Miete der Wohnung auszuzahlen, kannst Du sie sogar vom alten Vermieter zurückfordern.

Falls der Eigentümerwechsel nach dem 31.08.2001 stattgefunden hat, müsste Dir der alte Vermieter sogar dann die Kaution erstatten, wenn er nachweisen kann, dass er das Geld ordnungsgemäß an den neuen Eigentümer übergeben hat.

Was passiert bei Insolvenz des Vermieters?

Selbst wenn Dein Vermieter pleite geht, behältst Du Deinen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Falls Du ausziehst, kannst Du die Wohnungskaution vom Insolvenzverwalter bzw. Zwangsverwalter einfordern. Es spielt keine Rolle, ob dieser das Geld vom insolventen Vermieter bekommen hat oder bekommen wird.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Der Vermieter zahlt die Kaution für die Wohnung nicht zurück, obwohl Du ihm nachweislich kein Geld mehr schuldest? In diesem Fall hast Du folgende Möglichkeiten:

1. Schriftlich auffordern

Fordere den Vermieter schriftlich dazu auf, Dir die Kaution für die Miete der Wohnung auszuzahlen. Falls noch Rechnungen offen waren, die Du inzwischen bezahlt hast, dann sende eine Kopie der Belege mit. Setze dem Vermieter eine angemessene Frist für die Zahlung (z.B. 2 Wochen). Am besten versendest Du den Brief per Einschreiben mit Rückschein.

2. Unterstützung holen

Bist Du Mitglied einer Mietervereinigung oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Dann lass Dich beraten, wie Du vorgehen kannst, um die Kaution für die Wohnung zurück zu erhalten. Oft reicht schon der Brief eines Mietervereins, um einen säumigen Vermieter zu einer Rückzahlung zu bewegen. Es gibt auch spezialisierte Anbieter, die Rechtsstreitigkeiten bei Mietangelegenheiten zu einem günstigen Preis prüfen.

3. Gerichtlich einklagen

Falls die Kaution für die Miete weiter auf sich warten lässt, bleibt Dir oft nur eine Klage vor Gericht. Falls Du keinen Mieterverein, Rechtsschutz- oder andere Versicherung im Rücken hast, solltest Du Dir aber genau überlegen, ob Du das Kostenrisiko tragen willst.