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Thesaurierend vs. ausschüttende Fonds: ETFs als Geldanlage

Wer in Fonds investieren möchte, kommt um Begriffe wie thesaurieren oder ausschütten nicht herum. Denn diese beschreiben die zwei Gruppen, in die sich Fonds teilen. Dabei hat jede dieser Gruppen ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sie wiederum für unterschiedlichen Menschen attraktiv machen. Was Du über thesaurierende Fonds wissen musst, wie sich diese von ausschüttenden Fonds unterscheiden und für wen sich welche Fonds eignen, erfährst Du hier.

Was ist der Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds?

Hast Du Dich entschieden, an der Börse zu investieren, kannst Du dies über Fonds tun. Bei Fonds handelt es sich um Aktienpakete – anstatt nur in ein Unternehmen zu investieren, investierst Du so gleich in mehrere Unternehmen. Das Risiko, Dein ganzes Geld zu verlieren, verringert sich so, da Du nicht allein von dem Erfolg eines Unternehmens abhängig bist.

Dabei teilen sich diese Fonds in zwei Gruppen, zwischen denen Du wählen kannst:

  • Die ausschüttenden Fonds
  • Die thesaurierenden Fonds

ausschüttende Fonds

Bei ausschüttenden Fonds werden die Gewinne an die Investoren ausgeschüttet. Sie erhalten die Erträge ausgezahlt, während das Investment in den Fonds weiterhin bestehen bleibt und so weiter Gewinn erwirtschaftet. Die Erträge werden in der Regel alle drei, sechs oder auch zwölf Monate ausgeschüttet und können nach eigenem Belieben genutzt werden.

Die Vorteile der ausschüttenden Fonds:

  • Regelmäßige Auszahlungen
  • Freie Verfügbarkeit über die Erträge

Die Nachteile der ausschüttenden Fonds:

  • Eine große Wertsteigerung ist unwahrscheinlich
  • Nach Ausschüttung muss gegebenenfalls eine neue Investitionsmöglichkeit gefunden werden

thesaurierende Fonds

Thesaurierende Fonds sind hingegen Fonds, die ihre erwirtschafteten Gewinne nicht ausgeben oder ausschütten, sondern diese einbehalten. Diese Gewinne nennt man auch ausschüttungsgleiche Erträge. Die erwirtschafteten Erträge werden wieder angelegt, wodurch sich der Wert dieses Fonds um den Gewinn erhöht – sie reinvestieren also automatisch. Ziel der thesaurierenden Fonds ist eine permanente Wertsteigerung des erworbenen Fondsanteils und eine damit verbundene Steigerung des Vermögens.

Die Vorteile der thesaurierenden Fonds:

  • Eine große Wertsteigerung ist möglich
  • Keine Extragebühren bei Reinvestition

Die Nachteile der thesaurierenden Fonds:

    Während der Laufzeit des Fonds keine Ausschüttung des Gewinns Höheres Verlustrisiko

Wer sollte in thesaurierende Fonds investieren - und wer in ausschüttende?

Ob sich eher der thesaurierende oder der ausschüttende Fonds für Dich lohnt, hängt vor allem davon ab, was Du Dir von der Investition erhoffst. Für wen sich welcher der Fonds eignet.

Für wen sich die thesaurierenden Fonds eignen

Für einen thesaurierenden Fonds solltest Du Dich dann entscheiden, wenn Du über einen längeren Zeitraum möglichst viel Gewinn erwirtschaften möchtest. Da sich der Wert des Fonds erhöht, wenn die Gewinne nicht ausgezahlt, sondern wieder angelegt werden, kannst Du so im selben Zeitraum mehr Gewinn erwirtschaften. Bist Du auf regelmäßige Auszahlungen angewiesen, bietet sich diese Art der Fonds nicht für Dich an.

Thesaurierende Fonds an einem Beispiel:

Tobias hat gerade eine Gehaltserhöhung erhalten und macht sich Sorgen, ob die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter ausreicht, weshalb er beschließt in Fonds zu investieren. Tobias’ Ziel ist es, dass er in 35 Jahren – wenn er dann in Rente geht – möglichst hohe Erträge aus seinen Anlagen erwirtschaftet hat, um im Alter sorgenfrei leben zu können. Für Tobias bieten sich demnach thesaurierende Fonds an, da er über einen längeren Zeitraum möglichst viel Geld erwirtschaften möchte.

Für wen sich ausschüttende Fonds eignen

Ist es Dir hingegen wichtiger, regelmäßige Auszahlungen zu erhalten, sind ausschüttende Fonds die richtige Wahl für Dich. Denn bei ausschüttenden Fonds erhältst Du die erwirtschafteten Gewinne immer wieder ausgezahlt, wodurch sich der Wert des Fonds aber auch nicht erhöht.

Ausschüttende Fonds an einem Beispiel:

Gabi hat etwas Geld über und beschließt ebenfalls, dieses in Fonds anzulegen. Daraus erhofft sie sich, dass sie auf lange Sicht immer wieder kleine Gewinne erwirtschaften kann, um sich ihren alljährlichen Urlaub etwas luxuriöser gestalten zu können. Gabi sollte sich aufgrund ihres Ziels für ausschüttende Fonds entscheiden – diese bieten ihr regelmäßige Auszahlungen und freie Verfügbarkeit über diese.

Wie kann ich in thesaurierende Fonds investieren?

Wenn Du in thesaurierende Fonds investieren möchtest, solltest Du Dir genau überlegen, welche Art der Fonds am besten zu Dir passt. Hier bieten sich zum Beispiel Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds an.

Hast Du Dir ein ungefähres Bild gemacht, in welche Richtung Du investieren möchtest, musst Du Dir eine vertrauensvolle und günstige Depotbank suchen. Wichtig ist hier, dass Du bei dieser geringe Ausgabeaufschläge zahlen musst – gerade bei beliebten Fonds können hohe Ausgabeaufschläge anfallen. Achte bei der Auswahl des Wertpapierdepots – also quasi Deinem Konto für Wertpapiere – darauf, dass der Anbieter des Depots eine möglichst vielfältige Auswahl an Fonds anbietet, die keinen Ausgabeaufschlag beinhalten.

Um einen ebenso günstigen, wie auch vertrauensvollen Anbieter zu finden, kannst Du unseren Depotvergleich nutzen. Dieser hilft Dir dabei, Dir ein Bild von den verschiedenen Angeboten zu machen, die Dich auf dem Aktienmarkt erwarten. Hier kannst Du ganz einfach die verschiedenen Anbieter und ihre Konditionen miteinander vergleichen, um so das beste Fonds-Depot für Dich zu finden.

Wann zahle ich Abgeltungssteuer?

Auf alle Erträge, die Du durch Deine Fonds erhältst, ist die Abgeltungssteuer fällig. Dabei ist irrelevant, ob diese Erträge aus ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds stammen, da beide versteuert werden müssen. Einzig wenn Deine Fonds unter einem gewissen Freibetrag liegen, brauchst Du keine Steuer an den Fiskus abzuführen.

Dabei gab es früher große Unterschiede zwischen der Versteuerung von inländischen und ausländischen Fonds. Mit einer Reform wurde dies im Jahr 2018 aber weitestgehend beglichen. Was es bei den inländischen und den ausländischen Fonds zu beachten gibt:

inländische Fonds

Sind Deine Fonds in Deutschland ansässig, so gelten die Gewinne dieser als steuerpflichtiges Einkommen und müssen als Abgeltungssteuer versteuert werden. Ob die Gewinne aus ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds stammen, ist dabei an sich nicht relevant, da beide Formen als Sondervermögen aufgefasst werden und somit versteuert werden müssen. Sollte der Freibetrag überschritten und damit Steuern fällig werden, so werden diese von der Depotbank direkt an den Fiskus abgeführt.

Die Vorabpauschale: Durch eine Reform werden seit 2018 alle Fonds anhand einer Pauschale besteuert. Diese Pauschale wird Vorabpauschale genannt und ergibt sich, wenn Du den Wert des Fondsanteils zu Beginn des Jahres mit dem Basiszinssatz multiplizierst. Die Steuer wird dabei direkt von der Depotbank abgeführt – Du selbst musst Dich also weder darum kümmern, dass der Fiskus die Steuern erhält, noch darum, die Pauschale zu errechnen.

Dabei mindert die tatsächliche Dividende – also der Gewinn des Aktionärs – die Pauschale bei ausschüttenden Fonds. Handelt es sich hingegen um thesaurierende Fonds, so wird der Ertrag nur anhand der Pauschale versteuert.

Die Teilfreistellung: Je nach Fonds gibt es zudem eventuell eine Teilfreistellung, die gewährt, dass ein Teil des Gewinns nicht versteuert werden muss. Bei Aktienfonds liegt diese Freistellung bei 30 Prozent, hast Du in Mischfonds investiert, hingegen bei 15 Prozent. Bei den Mischfonds gilt jedoch die Regel, dass 25 Prozent der Anlagen aus Aktien bestehen müssen. Die anteilige Freistellung ersetzt die Anrechnung der Quellensteuer, wie es vor 2018 nötig war.

Der Freibetrag: Ob ausschüttender oder thesaurierender Fonds, wenn Du bei Deiner Verwahrstelle – also dem Kreditinstitut, bei dem die Investmentfonds hinterlegt sind – einen Freistellungsauftrag einreichst, so wird die Abgeltungssteuer bis zu einem Betrag von 801 Euro (für Paare gilt der doppelte Betrag von 1.602 Euro) pro Steuerjahr nicht an das Finanzamt abgeführt – er ist also steuerfrei. Bei dem Betrag handelt es sich um den Sparer-Pauschbetrag, ein Freibetrag aus dem deutschen Einkommensteuergesetz.

ausländische Fonds

Seit der Reform 2018 ist das Versteuern der im Ausland ansässigen thesaurierenden Fonds leichter geworden: Ob im In- oder Ausland, die Systematik ist seitdem die gleiche. Wie die Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds gehandhabt wird:

Wo Du vor 2018 als Anleger ausländischer thesaurierender Fonds noch die ausschüttungsgleichen Erträge in Erfahrungen bringen musstest, um sie in der Steuererklärung zu vermerken und alle relevanten Dokumente aufbewahren musstest, wird heute auch bei ausländischen Fonds die Abgeltungssteuer auf die Pauschale fällig. Diese Pauschale wird von Deiner Depotbank von Deinem Verrechnungskonto direkt abgeführt und beim Verkauf mit dem Verkaufserlös verrechnet. Ausländische thesaurierende Fonds müssen also nicht mehr in der Steuererklärung vermerkt werden.

Auch hier gilt natürlich der Freibetrag von 801 Euro pro Jahr: Liegst Du unter diesem Betrag, so werden auch keine Steuern fällig – die Depotbank führt in diesem Fall also auch keine Pauschale von Deinem Verrechnungskonto ab.