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Auto anmelden: Online-Zulassung, Unterlagen & Kosten

Ein Auto anmelden kann in Deutschland manchmal eine Geduldsprobe sein! Die Schlangen auf den Verkehrsämtern sind mitunter lang. Doch ohne gültige Zulassung darfst Du das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht nutzen. Wir sagen Dir, wie Du Dir die Wartezeiten sparst und welche Dokumente Du brauchst, damit das Kfz anmelden auf Anhieb klappt.

Wo kann ich mein Auto anmelden?

Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 46 Abs. 2 FZV) ist die örtliche Zulassungsbehörde an Deinem Hauptwohnsitz für die Kfz-Anmeldung zuständig. Je nach Wohnort findest Du sie im Verkehrsamt, Bürgerbüro oder Landratsamt.

Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, wenn Du ein Auto anmelden willst:

  • Auto selbst anmelden: Du kannst zur örtlichen Zulassungsstelle gehen und dort Dein Auto selbst anmelden. Die Anmeldung ist an sich kein großer Aufwand und in wenigen Minuten erledigt. Es kann aber etwas dauern, bis ein Sachbearbeiter für Dich Zeit hat.
  • Online anmelden per i-Kfz: Das Verkehrsministerium möchte zukünftig auch Online-Zulassungen ermöglichen. Am 15. Februar 2019 ist eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten. Das Projekt "i-Kfz" steckt derzeit aber noch in den Startlöchern, nicht alle Zulassungsbehörden bieten diesen Dienst aktuell an. Ab Herbst 2019 sollen erstmals flächendeckend internetbasierte Zulassungen möglich sein. Um ein Kfz online anmelden zu können, braucht es aber bestimmte technische Voraussetzungen wie ein NFC-fähiges Handy.
  • Kfz online anmelden per Zulassungsdienst: Du kannst aber bereits jetzt Dein Auto bequem online anmelden, wenn Du einen Zulassungsdienst damit beauftragst. So ersparst Du Dir Behördenwege und lästige Wartezeiten. Die Dokumente und Dein neues Kennzeichen erhältst Du innerhalb weniger Tage per Post.
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Welche Fahrzeuge müssen angemeldet werden?

Nach § 3 Abs. 1 FZV brauchen Kraftfahrzeuge eine gültige Zulassung bzw. Anmeldung bei der Behörde, damit man sie auf öffentlichen Straßen bewegen darf. Zulassung bedeutet: Die Behörde stellt eine Zulassungsbescheinigung aus und teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu.

Die Zulassungspflicht gilt für

  • Autos (egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen)
  • Motorräder
  • Busse und Kleintransporter
  • Wohnmobile oder Wohnwägen
  • Anhänger

Von der Zulassungspflicht ausgenommen sind Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h. Zwar brauchen auch diese Fahrzeuge im Straßenverkehr ein gültiges Kennzeichen. Das sogenannte "Mopedkennzeichen" bekommst Du aber über die Versicherung, Du musst dazu nicht aufs Amt gehen.

Wann muss ich ein Kfz anmelden?

Laut Gesetz muss das Auto zulassen "unverzüglich" erfolgen, sonst drohen Bußgelder. Eine genaue Frist ist gesetzlich aber nicht festgelegt. Grundsätzlich ist die Kfz-Anmeldung in Deutschland Ländersache. Wie kulant die Behörden sind, kann daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Erfahrungsgemäß kommst Du bei einer Verspätung von bis zu 1 Monat meist ohne Strafe davon - das liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Wartest Du mit der Kfz-Anmeldung mehr als 6 Monate, musst Du mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Besser ist es, mit dem Auto zulassen nicht zu lange zu warten, denn erspart bleibt es Dir ohnehin nicht!

Du musst übrigens nicht nur ein neues Auto anmelden, auch ein Gebrauchtwagen muss vom Vorbesitzer ab- und auf Deinen Namen angemeldet werden. Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk musst Du ebenfalls zur Behörde und Dein Fahrzeug anmelden. Dein Kennzeichen kannst Du seit 2015 aber mitnehmen.

Was braucht man zum Auto anmelden?

Ein Auto zulassen bedeutet ein wenig Papierkram! Die benötigten Unterlagen zum Auto anmelden solltest Du unbedingt vollständig vorbereiten, damit Du Deine Zulassung sofort in der Tasche hast. Was genau Du brauchst, hängt davon ab,

  • ob Du einen Gebrauchtwagen oder ein neues Auto anmelden willst
  • ob der Wagen aus dem Inland oder dem Ausland stammt

Im Folgenden fassen wir zusammen, welche Unterlagen für die Kfz-Zulassung jeweils nötig sind.

Neuwagen anmelden

Neuwagen aus Deutschland

Wenn Du im Inland ein neues Auto kaufst, brauchst Du folgende Unterlagen für die Kfz-Anmeldung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2: Dieses Dokument erhältst Du unmittelbar beim Autokauf. Es ersetzt seit Oktober 2005 den früheren "Fahrzeugbrief".
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Damit Du ein Kfz anmelden kannst, brauchst Du zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Bescheinigung darüber stellt Dir die Versicherungsgesellschaft aus. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) wird in einem zentralen Register gespeichert.
  • Gültiger Ausweis: Zum Auto anmelden brauchst Du entweder Deinen Personalausweis oder Deinen Reisepass gemeinsam mit einer Meldebestätigung.
  • Girokonto-Daten: Ein Fahrzeug anmelden ist nur möglich, wenn Du der Behörde eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilst. Ein Formular dafür liegt bei der Zulassungsbehörde auf. Zum Ausfüllen solltest Du Deine Kontodaten bereithalten.
  • Bargeld, EC- oder Kreditkarte: Bei der Autoanmeldung fallen Gebühren an. Du solltest daher etwas Bargeld oder eine Bank- bzw. Kreditkarte bei Dir haben.

Neuwagen aus dem EU-Ausland

Als "Neuwagen" gelten in der EU Autos, die nicht älter als 6 Monate sind ODER nicht mehr als 6.000 km gefahren wurden. Führst Du einen Neuwagen aus der EU ein, dann brauchst Du zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten noch die folgenden Unterlagen, damit Du das neue Auto anmelden kannst:

  • COC-Dokument bzw. EWB-Übereinstimmungsbescheinigung: Mit diesen Dokumenten wird belegt, dass das Auto nach EU-Vorschriften geprüft wurde und dass eine Typengenehmigung vorliegt. Die Datenblätter stellt normalerweise der Hersteller zur Verfügung. Auch die deutsche Schadstoffklassifizierung (7-stellige Nummer) sollte darauf angegeben sein. Wenn Du kein COC-Dokument hast, musst Du den Wagen bei einer Prüfstelle wie dem TÜV kostenpflichtig prüfen lassen.
  • Eigentumsnachweis: Die Zulassungsbehörde verlangt einen Nachweis, dass Du der rechtmäßige Eigentümer des Autos bist. Du brauchst daher die Originalrechnung oder den Kaufvertrag, am besten beide Dokumente.
  • Einfuhrumsatzsteuer-Erklärung: Einfuhrumsatzsteuer fällt nur bei Neuwägen an. Die Erklärung über die Umsatzsteuer gibt die Zulassungsbehörde an das Finanzamt weiter.

Falls ein Händler den Wagen importiert, kann es sein, dass er das Auto bereits in Deutschland angemeldet hat. Du kaufst den Wagen dann ganz normal vom Händler und brauchst nur die Unterlagen für die Kfz-Zulassung, die für ein deutsches Auto nötig sind.

Neuwagen aus dem Nicht-EU-Ausland

Wenn Du einen Neuwagen aus einem Nicht-EU-Land einführst, brauchst Du folgende zusätzliche Unterlagen für die Kfz-Anmeldung:

  • Original-Fahrzeugpapiere des Herstellers: Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden von der Zulassungsstelle eingezogen. Sie stellt Dir anschließend die in Deutschland gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 aus.
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung: Du brauchst zum Kfz anmelden eine Bescheinigung, dass das Auto in technischer Hinsicht EU-Vorschriften erfüllt. Hast Du keinen Nachweis, dann musst Du selbst ein technisches Vollgutachten (inklusive Abgasuntersuchung) in Auftrag geben.
  • Eigentumsnachweis: Mit Kaufvertrag und / oder Originalrechnung weist Du nach, dass Du der rechtmäßige Besitzer bist.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes: Durch einen Verzollungsnachweis belegst Du, dass Du das Auto legal eingeführt und die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hast.

Einen aus dem Nicht-EU-Raum importierten Wagen musst Du für die Kfz-Anmeldung außerdem bei der Zulassungsstelle vorführen. Die Mitarbeiter überprüfen vor der Anmeldung das Auto und kontrollieren dabei unter anderem, ob die Fahrzeugidentifikationsnummer mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmt. Erkundige Dich, ob Du dafür einen Termin vereinbaren musst!

Falls ein Händler das Fahrzeug einführt, hat er die Kfz-Anmeldung in Deutschland möglicherweise bereits erledigt. Dann funktioniert das Auto anmelden genauso wie bei jedem anderen im Inland gekauften Wagen.

Gebrauchtwagen anmelden

Gebrauchtwagen aus Deutschland

Wenn Du einen Gebrauchtwagen anmelden willst, kommt es darauf an, ob das Auto beim Kauf noch auf den Vorbesitzer angemeldet ist oder ob er es vorher bereits abgemeldet hat.

Abgemeldetes Auto zulassen

Hat der Vorbesitzer den Wagen bereits abgemeldet, brauchst Du folgende Unterlagen zum Auto anmelden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1: Das ist der frühere "Fahrzeugschein".
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2: Das ist der frühere "Fahrzeugbrief". Achte unbedingt darauf, dass Dir der Vorbesitzer beide Zulassungsbescheinigungen übergibt!
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Auch bei einer Gebrauchtwagen-Anmeldung muss das Auto versichert sein. Zur Bestätigung brauchst Du die eVB-Nummer.
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung / TÜV-Bescheinigung (falls das Auto 3 Jahre oder älter ist): Frage unbedingt beim Vorbesitzer nach, wann die letzte Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt wurde. Falls die Plakette nicht mehr gültig ist, musst Du die HU selbst in Auftrag geben, damit Du den Gebrauchtwagen anmelden kannst.
  • Gültiger Ausweis: Zum Pkw anmelden brauchst Du in jedem Fall Deinen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Girokonto-Daten: Halte Deine Kontodaten bereit, damit Du der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen kannst.
  • Bargeld, EC- oder Kreditkarte: Außerdem brauchst Du zum Auto anmelden Bargeld oder eine Bankkarte, um die anfallenden Gebühren vor Ort zu bezahlen.
Auf den Vorbesitzer angemeldetes Auto ummelden

Du brauchst alle Unterlagen für die Kfz-Zulassung, die auch bei einem bereits abgemeldeten Gebrauchtwagen erforderlich sind. Zusätzlich musst Du beim Auto anmelden das alte Kennzeichen abliefern, damit Dir ein neues ausgestellt werden kann.

Du solltest mit dem Vorbesitzer unbedingt Vereinbarungen treffen, wann Du das Fahrzeug ummeldest! Für die Überführungsfahrt lassen sich mit der Autoversicherung oft Sonderregelungen vereinbaren. Dann greift bei einem Unfall Deine Versicherung, auch wenn Du das Auto noch nicht umgemeldet hast.

Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland

Führst Du einen Gebrauchtwagen aus einem EU-Land ein, dann brauchst Du für die Kfz-Anmeldung zunächst einmal alle Unterlagen wie für einen deutschen Gebrauchtwagen. Zusätzlich wird die Behörde Folgendes verlangen:

  • Original-Fahrzeugpapiere: Achte darauf, vom Vorbesitzer die Original-Zulassungspapiere zu bekommen, denn Kopien werden beim Auto anmelden oft nicht akzeptiert!
  • COC-Dokument bzw. EWB-Übereinstimmungsbescheinigung: Falls diese Dokumente nicht vorhanden sind, musst Du den Wagen bei einer Prüfstelle wie dem TÜV selbst kostenpflichtig prüfen lassen
  • Eigentumsnachweis: Die Zulassungsbehörde verlangt die Originalrechnung oder den Kaufvertrag. Nimm am besten beide Dokumente mit.
  • Ausländisches Kennzeichen: Dieses zieht die Behörde ein, bevor sie Dir das deutsche Kennzeichen ausstellt.

Gebrauchtwagen aus dem Nicht-EU-Ausland

Stammt der Gebrauchtwagen aus einem Nicht-EU-Land, dann brauchst Du die gleichen Dokumente wie für ein Auto aus dem EU-Raum. Zusätzlich ist zum Fahrzeug anmelden noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes nötig. Damit belegst Du, dass der Wagen legal eingeführt und verzollt wurde.

Wer darf ein Fahrzeug anmelden?

Du musst als Fahrzeughalter nicht zwingend persönlich Deinen Pkw anmelden, sondern kannst auch eine andere Person damit beauftragen. Das kann ein Freund oder Familienangehöriger sein, der Autohändler oder ein professioneller Zulassungsdienst.

Du musst Deinem Vertreter aber eine schriftliche Vollmacht ausstellen, damit er die Autoanmeldung für Dich erledigen darf. Außerdem muss der Vertreter seinen eigenen Ausweis sowie eine Kopie Deines Ausweises bei sich haben.

Normalerweise muss man zum Auto zulassen volljährig sein. Falls Du am begleiteten Fahren ab 17 teilnimmst, ist die Kfz-Anmeldung auch auf Deinen Namen möglich, wenn Deine Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben.

Welche Gebühren entstehen beim Auto anmelden?

Weil die Kfz-Anmeldung in Deutschland Ländersache ist, sind die Gebühren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grob kannst Du beim Kfz anmelden mit folgenden Kosten rechnen:

  • Neues Auto anmelden: 25 - 30 Euro
  • Gebrauchtwagen ummelden im gleichen Zulassungsbezirk: 11 - 18Euro
  • Gebrauchtwagen ummelden (anderer Bezirk oder anderer Halter): 25 - 30 Euro
  • Neues Kennzeichen: 30 - 50 Euro (im Internet oft günstiger!)
  • Auto zulassen mit Wunschkennzeichen: zusätzlich 10,20 Euro (bundeseinheitlich)
  • Plakette für Umweltzone: 5 Euro

Wie funktioniert die Kfz-Anmeldung Schritt für Schritt?

Ein Auto anmelden ist an sich nicht kompliziert. Lästig können in erster Linie die Wartezeiten bei den Zulassungsbehörden sein. Du kannst sie verkürzen, indem Du einen Termin vereinbarst. Oder Du gehst von vornherein den bequemeren Weg und meldest Dein Auto online an.

Hier erklären wir Dir Schritt für Schritt, wie die verschiedenen Varianten funktionieren.

Auto anmelden bei der Zulassungsstelle

Schritt 1: eVB-Nummer beantragen

Für die Anmeldung muss das Auto bereits versichert sein. Die Versicherungsgesellschaft stellt Dir die sogenannte eVB-Nummer aus. Das ist eine 7-stellige Zahl, die als Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung dient.

Schritt 2: Unterlagen zum Kfz anmelden vorbereiten

Stelle vor dem Termin bei der Zulassungsstelle alle benötigten Unterlagen für die Kfz-Anmeldung zusammen. Vorsicht, zum Auto zulassen brauchst Du normalerweise die Original-Papiere, keine Kopien!

Schritt 3: Zur Zulassungsstelle gehen

Anschließend gehst Du mit den Papieren zur örtlichen Zulassungsbehörde. Du brauchst zum Fahrzeug anmelden keinen Termin, kannst Dir aber einen geben lassen, um die Wartezeit zu verkürzen. Der Sachbearbeiter wird die Dokumente prüfen und die Daten in das zentrale IT-System aufnehmen. Außerdem weist er Dir ein Kennzeichen zu oder stellt Dir ein Wunschkennzeichen aus.

Schritt 4: Kennzeichen anfertigen lassen

Meistens kannst Du die neuen Kennzeichen unmittelbar in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Du kannst sie aber auch bei spezialisierten Anbieter zu günstigen Preisen im Internet bestellen.

Schritt 5: Kennzeichen siegeln lassen

Die Kennzeichen erhalten anschließend auf der Zulassungsstelle ein amtliches Siegel und eine Prüfplakette - nur so sind sie gültig.

Schritt 6: Kennzeichen am Auto montieren

Nachdem Du die gesiegelten Kennzeichen montiert hast, ist die Autoanmeldung abgeschlossen und Du hast freie Fahrt.

Auto online anmelden über i-Kfz

Der Online-Zulassungsservice "i-Kfz" wurde im Laufe des Jahres 2019 sukzessive ausgebaut. Derzeit sind Online-Zulassungen bei etwa zwei Drittel der Zulassungsstellen möglich. Um ein Kfz online anmelden zu können, brauchst Du zwingend einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion. Außerdem brauchst Du ein Kartenlesegerät, ein NFC-fähiges Handy oder die kostenlose "AusweisApp2". So soll das Auto anmelden über i-Kfz funktionieren:

Schritt 1: Identität nachweisen

Im ersten Schritt rufst Du das Online-Portal der lokalen Zulassungsbehörde auf und weist dort per Online-Personalausweis Deine Identität nach.

Schritt 2: Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil 2 freilegen

Anschließend rubbelst Du den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 frei. Dabei handelt es sich um eine Buchstaben-Ziffern-Kombination.

Schritt 3: Online-Antragsformular ausfüllen

Bereite alle Unterlagen zum Auto anmelden vor, wie Du sie auch bei der Zulassungsstelle brauchst. Denn die Daten musst Du nun selbst in ein Online-Formular eingeben. Neben dem freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung zählen dazu die eVB-Nummer, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und gegebenenfalls der Code auf dem letzten Hauptuntersuchungs-Prüfbericht.

Schritt 4: Kennzeichen auswählen

Anschließend kannst Du ein freies Kennzeichen auswählen oder prüfen, ob Dein Wunschkennzeichen verfügbar ist.

Schritt 5: Gebühren bezahlen

Im letzten Schritt musst Du die Gebühren für das Auto anmelden bezahlen. Meistens funktioniert das per Kreditkarte, Giropay-Funktion oder SEPA-Einzugsverfahren.

Schritt 6: Dokumente und Plaketten per Post erhalten

Dein Antrag wird nun geprüft. Die Zulassungsbescheinigung und die amtlichen Prüfplaketten stellt Dir die Behörde per Post zu.

Schritt 7: Kennzeichen anfertigen lassen

Die Auto-Kennzeichen kannst Du in der Zwischenzeit bei einem beliebigen Anbieter herstellen lassen.

Schritt 8: Kennzeichen mit Plakette montieren

Nachdem Du die Kennzeichen mit aufgeklebter Plakette montiert hast, ist das Pkw anmelden erledigt.

Auto online anmelden über Zulassungsdienst

Am wenigsten Arbeit und Mühe hast Du, wenn Du einen professionellen Zulassungsdienst mit dem Auto anmelden beauftragst! So funktioniert das Auto zulassen über einen Dienstleister:

Schritt 1: Online-Antrag stellen

Gehe auf die Webseite des Anbieters und stelle dort einen Zulassungsantrag. Das ist in 5 Minuten erledigt, Du musst nur einige Angaben zum Fahrzeug und zu Deiner Person machen und gegebenenfalls Dein Wunschkennzeichen bekannt geben.

Schritt 2: Dokumente zusammenstellen und einsenden

Der Dienstleister wird Dir gemeinsam mit der Auftragsbestätigung eine Checkliste zur Verfügung stellen, welche Dokumente zum Auto zulassen nötig sind. Die Original-Dokumente sowie eine unterschriebene Vollmacht verschickst Du per Einschreiben oder Wertbrief an den Zulassungsdienst.

Schritt 3: Kennzeichen und Zulassungspapiere per Post erhalten

Damit ist das Fahrzeug anmelden für Dich auch schon erledigt - um alles Weitere kümmert sich der Dienstleister. Die Zulassungsbescheinigung und Dein fertiges Kennzeichen erhältst Du innerhalb weniger Tage per Post.

Schritt 4: Kennzeichen montieren und losfahren

Um die Kfz-Anmeldung abzuschließen, bringst Du die Kennzeichen am Auto an. Damit ist Dein Auto für den Straßenverkehr zugelassen.