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Einzugsermächtigung erteilen: SEPA-Lastschriftmandat im Überblick

Die Einzugsermächtigung ist fester Bestandteil des Online-Zahlungsverkehrs in Deutschland. Wir erklären Dir, wie sich diese vom SEPA-Lastschriftverfahren unterscheidet und wie sicher sie ist, um online Geld zu verschicken.

Was ist eine Einzugsermächtigung?

Du kannst zwischen der Einzugsermächtigung und dem SEPA-Lastschriftverfahren unterscheiden:

alt: Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung war bis Anfang 2014 das Gegenstück zur Überweisung: Du hast anderen darüber ermöglicht, Geld von Deinem Konto abzubuchen. Dabei konnte es sich um eine einmalige Abbuchung oder eine regelmäßige Abbuchung handeln. Dazu hast Du ihnen ein Lastschriftmandat erteilt. Dies erlaubte es ihnen über die Angabe Deiner Kontonummer und Bankleitzahl, einen bestimmten Betrag von Deinem Konto einzuziehen. Du konntest dieses Verfahren in der Praxis zum Beispiel nutzen, um die Rechnung für Deinen Handyvertrag zu bezahlen. Es kam in Deutschland bis einschließlich Januar 2014 zum Einsatz.

neu: SEPA-Lastschriftverfahren

Seit Februar 2014 kommt das SEPA-Lastschriftverfahren zum Einsatz. Dies funktioniert genauso wie eine Einzugsermächtigung. Dabei ersetzen IBAN und BIC die Bankleitzahl und Kontonummer. Und: Du kannst Verbrauchern und Unternehmen darüber im ganzen SEPA-Raum die Erlaubnis erteilen, Geld in Euro von Deinem Konto einzuziehen. Dabei ist stets ein genaues Datum angegeben, wann die Zahlung abgebucht wird. Der SEPA-Raum umfasst unter anderem diese Länder:

  • Deutschland
  • Belgien
  • Dänemark
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Malta
  • Portugal
  • Ungarn

Du kannst zwischen zwei Arten der SEPA-Lastschrift unterscheiden:

SEPA-Basis-Lastschrift: Erteilt eine Privatperson jemandem eine SEPA-Lastschrift, kommt die SEPA-Basis-Lastschrift zum Einsatz. Nach einer Abbuchung hat die Privatperson 8 Wochen Zeit, sich das Geld wieder zurückerstatten zu lassen.

SEPA-Firmen-Lastschrift: Erteilt keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen eine Einzugsermächtigung, kommt die SEPA-Firmen-Lastschrift zum Einsatz. Sobald dabei das Geld vom Konto abgegangen ist, besteht kein Anspruch mehr auf eine Erstattung.

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?

Du kannst eine Einzugsermächtigung erteilen, indem Du jemandem ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellst. Das funktioniert so:

Ablauf

In der Regel stellen Dir Unternehmen ein entsprechendes Formular zur Einzugsermächtigung – in Papierform oder online – zur Verfügung. Der Vordruck zur Einzugsermächtigung führt

  • die Gläubiger-Identifikationsnummer,
  • die Mandatsreferenz,
  • einen Hinweis, wer der Zahlungsempfänger ist sowie
  • einen Hinweis, dass Du mit dem Schreiben die Erlaubnis erteilst, Lastschriften einzulösen.

Du machst in dem Formular wichtige Angaben wie

  • Deinen Namen,
  • Deine Adresse,
  • Dein Kreditinstitut und
  • Deine IBAN

und unterschreibst das Formular mit Ort und Datum. Fertig ausgefüllt schickst Du es an das entsprechende Unternehmen. Handelt es sich um Lastschriften über 12.500 Euro ins oder aus dem Ausland, musst Du diese bei der Deutschen Bundesbank anmelden.

Vorlage

Du kannst diese Vorlage verwenden, um eine Einzugsermächtigung zu erteilen:

SEPA – Lastschriftmandat für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger)


Gläubiger-Identifikationsnummer


Mandatsreferenz

Wiederkehrende Zahlungen

Einmalige Zahlung

Hiermit ermächtige ich [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Ich weise mein Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] erteilten Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kontoinhaber (Vorname, Name)


Straße und Hausnummer


PLZ und Ort


Land

IBAN

BIC

Ort und Datum

Unterschrift

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung widerrufen?

Du kannst eine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, indem Du das SEPA-Lastschriftmandat kündigst. Dabei musst Du das Schreiben eigenhändig unterschreiben und per Post an Deinen Vertragspartner schicken. Kündigungsfristen musst Du dabei nicht beachten. Du solltest lediglich darauf achten, wann die nächste Abbuchung fällig wäre, so dass Du pünktlich kündigst.

Für den Widerruf musst Du in Deinem Schreiben diese Angaben machen:

  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Dein Name und Deine Anschrift
  • Datum und Ort
  • Deine Kunden- oder Vertragsnummer
  • Deine Kündigung in wenigen Sätzen mit Angabe Deiner IBAN und Deiner Bank
  • Datum, wann Deine Kündigung wirksam werden soll
  • Deine Unterschrift.

Hast Du die Ermächtigung gekündigt, hat das keine Auswirkungen auf Deinen bestehenden Vertrag mit dem Unternehmen. Du musst dann selbst dafür sorgen, dass der fällige Betrag pünktlich beim Vertragspartner landet. Hast Du das SEPA-Lastschriftmandat nur für eine einmalige Überweisung abgegeben, musst Du dies nicht extra widerrufen.

Wie sicher ist die Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung ist sehr sicher, da eine Abbuchung von Unternehmen nicht möglich ist, wenn sie kein von Dir erteiltes Lastschriftmandat haben. Du kannst zudem jede Abbuchung auf Deinem Konto über die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz nachvollziehen. Du kannst so überprüfen, ob diese mit Deinem erteilten Lastschriftmandat übereinstimmen.

Zudem sind Unternehmen verpflichtet, Dir eine anstehende Abbuchung 14 Tage vorher mit Angabe des Betrags anzukündigen. Eine kürzere Frist ist nur möglich, wenn Du das mit Deinem Vertragspartner vereinbart hast. Für die Praxis heißt das: Du weißt stets, wer wann wie viel von Deinem Konto abbucht.

Zusätzliche Sicherheit hast Du, weil Du das Mandat jederzeit widerrufen kannst. Und: Du kannst jede Abbuchung innerhalb von 8 Wochen wieder rückgängig machen – ohne Angabe von Gründen. Dafür fallen keine Gebühren an. Hat ein Vertragspartner eine unautorisierte Abbuchung vorgenommen, weil Du beispielsweise Dein Mandat bereits widerrufen hast, hast Du 13 Monate Zeit, das Geld auf Dein Konto zurückbuchen zu lassen.

Unterm Strich bleibt bei einem Lastschriftmandat daher nur das Risiko, dass Dein Vertragspartner aus Versehen über einen Zahlendreher oder einen Komma-Fehler einen falschen Betrag abbucht. Das kannst Du jedoch jederzeit rückgängig machen.

FAQs

Wie lange ist ein Lastschriftmandat gültig?

Ein Lastschriftmandat ist unbefristet gültig. Nach 36 Monaten ohne Abbuchung verfällt jedoch die Gültigkeit des Mandats. Du musst dann ein neues Mandat ausstellen.

Kann man eine Einzugsermächtigung sperren?

Du kannst eine Einzugsermächtigung sperren, indem Du diese widerrufst. Dafür musst Du ein Schreiben aufsetzen, indem Du den Widerruf erklärst. Du schickst den Widerruf unterschrieben an den Vertragspartner.

Was ist ein Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung ist die Erlaubnis für einen Vertragspartner, ein Lastschriftverfahren anzuwenden. Das heißt: Über die Einzugsermächtigung erlaubst Du es einem Unternehmen, Bargeld von Deinem Konto abzubuchen. Beim Lastschriftverfahren nimmt das Unternehmen dann die Abbuchung in der Praxis vor.

Was ist eine Zahlungsermächtigung?

Eine Zahlungsermächtigung ist ein anderer Begriff für die Einzugsermächtigung. Der Begriff wird vor allem in der Schweiz verwendet.