Die Einzugsermächtigung ist ein fester Bestandteil des Online-Zahlungsverkehrs in Deutschland. Wir erklären Dir, wie sich diese vom SEPA-Lastschriftverfahren unterscheidet und wie sicher sie ist, um online Geld zu verschicken.
Was ist eine Einzugsermächtigung?
Du kannst zwischen der Einzugsermächtigung und dem SEPA-Lastschriftverfahren unterscheiden:
Alt: Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung war bis Anfang 2014 das Gegenstück zur Überweisung: Du hast anderen dadurch ermöglicht, Geld von Deinem Konto abzubuchen. Dabei konnte es sich um eine einmalige Abbuchung oder eine regelmäßige Abbuchung handeln. Dazu hast Du ein Lastschriftmandat erteilt, wodurch ein bestimmter Betrag von Deinem Konto durch die Angabe Deiner Kontonummer und Bankleitzahl eingezogen werden konnte. In der Praxis, konntest Du dieses Verfahren z. B. nutzen, um die Rechnung für Deinen Handyvertrag zu bezahlen. Die Einzugsermächtigung kam in Deutschland bis einschließlich Januar 2014 zum Einsatz.
Neu: SEPA-Lastschriftverfahren
Seit Februar 2014 wird das SEPA-Lastschriftverfahren verwendet, welches genauso wie eine Einzugsermächtigung funktioniert. Dabei ersetzen IBAN und BIC die Bankleitzahl und Kontonummer. Und: Du kannst Verbrauchern und Unternehmen darüber im ganzen SEPA-Raum die Erlaubnis erteilen, Geld in Euro von Deinem Konto einzuziehen. Dabei ist stets ein genaues Datum angegeben, wann die Zahlung abgebucht wird. Der SEPA-Raum umfasst unter anderem diese Länder:
- Deutschland
- Belgien
- Dänemark
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Malta
- Portugal
- Ungarn
Du kannst zwischen zwei Arten der SEPA-Lastschrift unterscheiden:
SEPA-Basis-Lastschrift: Erteilt eine Privatperson jemandem eine SEPA-Lastschrift, kommt die SEPA-Basis-Lastschrift zum Einsatz. Nach einer Abbuchung hat die Privatperson 8 Wochen Zeit, sich das Geld wieder zurückerstatten zu lassen.
SEPA-Firmen-Lastschrift: Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (Nicht-Verbrauchern) vorgesehen – Verbraucher sind als Zahlungspflichtige ausgeschlossen. Sie wurde als zusätzliches Angebot geschaffen, um die Geschäftsabwicklung zwischen Firmen zu erleichtern. Sobald das Geld vom Konto abgegangen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung; ein Widerruf ist nur bei nicht autorisierten Zahlungseinzügen möglich. Verfügt das zahlungspflichtige Unternehmen nicht über ausreichend Guthaben, kann die Firmenlastschrift von der Bank abgelehnt werden (Quelle: Deutsche Bundesbank).
Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
Du kannst eine Einzugsermächtigung erteilen, indem Du jemandem ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellst. Das funktioniert so:
Ablauf
In der Regel stellen Dir Unternehmen ein entsprechendes Formular zur Einzugsermächtigung – in Papierform oder online – zur Verfügung. Der Vordruck zur Einzugsermächtigung enthält
- die Gläubiger-Identifikationsnummer,
- die Mandatsreferenz,
- einen Hinweis, wer der Zahlungsempfänger ist, sowie
- einen Hinweis, dass Du mit dem Schreiben die Erlaubnis erteilst, Lastschriften einzulösen.
Du machst in dem Formular wichtige Angaben wie
- Deinen Namen,
- Deine Adresse,
- Dein Kreditinstitut und
- Deine IBAN
und unterschreibst das Formular mit Ort und Datum. Fertig ausgefüllt schickst Du es an das entsprechende Unternehmen. Handelt es sich um Lastschriften über 12.500 € ins oder aus dem Ausland, musst Du diese bei der Deutschen Bundesbank anmelden.
Vorlage
Du kannst diese Vorlage verwenden, um eine Einzugsermächtigung zu erteilen:
SEPA – Lastschriftmandat für SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger)
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenz
☐ Wiederkehrende Zahlungen
☐ Einmalige Zahlung
Hiermit ermächtige ich [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Ich weise mein Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] erteilten Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann beginnend mit dem Belastungsdatum innerhalb von 8 Wochen die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber (Vorname, Name)
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Land
IBAN
BIC
Ort und Datum
Unterschrift
Wie kann ich eine Einzugsermächtigung widerrufen?
Du kannst eine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, indem Du das SEPA-Lastschriftmandat kündigst. Dabei musst Du das Schreiben eigenhändig unterzeichnen und per Post an Deinen Vertragspartner schicken. Eine telefonische Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail werden in der Regel nicht akzeptiert. Kündigungsfristen musst Du dabei nicht beachten. Du solltest lediglich darauf achten, wann die nächste Abbuchung fällig wäre, sodass Du pünktlich kündigst.
Für den Widerruf machst Du in Deinem Schreiben folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Dein Name und Deine Anschrift
- Datum und Ort
- Deine Kunden- oder Vertragsnummer
- Deine Kündigung in wenigen Sätzen mit Angabe Deiner IBAN und Deiner Bank
- Datum, wann Deine Kündigung wirksam werden soll
- Deine Unterschrift
Hast Du die Ermächtigung gekündigt, hat das keine Auswirkungen auf Deinen bestehenden Vertrag mit dem Unternehmen. Du musst dann selbst dafür sorgen, dass der fällige Betrag pünktlich beim Vertragspartner landet. Hast Du das SEPA-Lastschriftmandat nur für eine einmalige Überweisung abgegeben, musst Du dies nicht extra widerrufen.
Wie sicher ist die Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung ist sehr sicher, da eine Abbuchung von Unternehmen nicht möglich ist, wenn sie kein von Dir erteiltes Lastschriftmandat haben. Du kannst zudem jede Abbuchung auf Deinem Konto über die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz nachvollziehen. Du kannst so überprüfen, ob diese mit Deinem erteilten Lastschriftmandat übereinstimmen.
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, Dir eine anstehende Abbuchung 14 Tage vorher mit Angabe des Betrags anzukündigen. Eine kürzere Frist ist nur möglich, wenn Du das mit Deinem Vertragspartner vereinbart hast. Für die Praxis heißt das: Du weißt stets, wer, wann und welche Summe von Deinem Konto abbucht.
Zusätzliche Sicherheit hast Du, weil Du das Mandat jederzeit widerrufen kannst. Und: Du kannst jede autorisierte Abbuchung innerhalb von 8 Wochen wieder rückgängig machen – ohne Angabe von Gründen. Dafür fallen keine Gebühren an.
Wurde eine Lastschrift ohne gültiges Mandat abgebucht (sogenannte nicht autorisierte Lastschrift) – etwa weil Du Dein Mandat bereits widerrufen hast, ein Vertrag längst beendet ist oder Du einem Einzug nie zugestimmt hast – kannst Du den Betrag sogar bis zu 13 Monate nach der Kontobelastung zurückbuchen lassen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Belastung bzw. dem Zeitpunkt, zu dem Dich die Bank (in der Regel über den Kontoauszug) über die Abbuchung informiert hat. Nach § 675u BGB muss die Bank nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten (Quelle: bankdaten.de, kanzlei-hollweck.de).
Unterm Strich bleibt bei einem Lastschriftmandat daher nur das Risiko, dass Dein Vertragspartner aus Versehen über einen Zahlendreher oder einen Komma-Fehler einen falschen Betrag abbucht. Das kannst Du jedoch jederzeit rückgängig machen.
FAQs
Wie lang ist ein Lastschriftmandat gültig?
Ein Lastschriftmandat ist unbefristet gültig. Nach 36 Monaten ohne Abbuchung verfällt jedoch die Gültigkeit des Mandats. Du musst dann ein neues Mandat ausstellen.
Kann man eine Einzugsermächtigung sperren?
Du kannst eine Einzugsermächtigung sperren, indem Du diese widerrufst. Dafür musst Du ein Schreiben aufsetzen, in dem Du den Widerruf erklärst. Du schickst den Widerruf unterschrieben an den Vertragspartner.
Was ist ein Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung ist die Erlaubnis für einen Vertragspartner, ein Lastschriftverfahren anzuwenden. Das heißt: Über die Einzugsermächtigung erlaubst Du es einem Unternehmen, Geld von Deinem Konto abzubuchen. Beim Lastschriftverfahren nimmt das Unternehmen dann die Abbuchung in der Praxis vor.
Was ist eine Zahlungsermächtigung?
Eine Zahlungsermächtigung ist ein anderer Begriff für die Einzugsermächtigung. Der Begriff wird vor allem in der Schweiz verwendet.