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Elternzeit Vater: Zeitpunkt, Dauer & Antrag

Seit 2007 dürfen Eltern dank des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Elternzeit gehen. Das gilt auch für Väter. In der Praxis nehmen das jedoch bisher nur 1,6 Prozent der Männer wahr. Viele nehmen sich statt der Elternzeit Urlaub, reduzieren ihre Arbeitszeit oder feiern Überstunden ab, um sich ihrem Kind zu widmen. Wir zeigen Dir, warum es für Väter genauso einfach ist, in Elternzeit zu gehen und was sie dabei beachten sollten.

Wann kann man in Elternzeit als Vater?

Für die Elternzeit als Mann ist es irrelevant, ob Du aktuell in Teilzeit oder Vollzeit arbeitest oder einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Solange Du

  • Dich in einem bezahlten Arbeitsverhältnis befindest,
  • Deinen festen Wohnsitz in Deutschland hast und
  • mit Deinem Kind in einem Haushalt lebst,

kannst Du als Vater Elternzeit beantragen. Dabei muss das Kind nicht einmal Dein leibliches Kind sein. Es kann zum Beispiel auch

  • ein Pflegekind,
  • ein Adoptivkind,
  • Dein Enkel,
  • Dein Neffe oder
  • Deine Nichte sein.

Zudem musst Du Dich für die Elternzeit als Vater zwar in einem bezahlten Arbeitsverhältnis befinden, das kann jedoch auch eine Ausbildung sein. Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Deines Kindes darf Dein Arbeitgeber Deine Elternzeit als Vater nicht ablehnen. Denn: Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf. Zwischen dem dritten und achten Lebensjahr kann es jedoch passieren, dass Dein Arbeitgeber Deinen Antrag ablehnt. Das darf er, wenn er zum Beispiel dringende betriebliche Gründe hat.

Keinen Anspruch auf Elternzeit hast Du als Vater, wenn Du in keinem bezahlten Arbeitsverhältnis stehst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du

  • Student,
  • Schüler,
  • Hausmann,
  • FSJler,
  • Ehrenamtler oder
  • arbeitslos

bist.

Wie lange ist die Elternzeit für Väter?

Wie lange die Elternzeit für Väter ist, hängt davon ab,

  • wie lange der Mann Vaterzeit nehmen will und
  • wann er diese nehmen will.

Dabei gelten diese Vorgaben:

Regelfall

Grundsätzlich haben Männer einen Anspruch auf eine Väterzeit von maximal 36 Monaten. Diese kann ein Vater am Stück nehmen, wenn er sie direkt bei der Geburt des Kindes beginnt. Er kann die Elternzeit jedoch auch aufteilen. So kann er beispielsweise zunächst 12 Monate Elternzeit nehmen, wenn das Kind zwischen 0 und 3 Jahren alt ist. Die verbleibenden 24 Monate kann er dann zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Eine Aufteilung kommt in der Praxis deutlich häufiger vor. Denn: Auf diese Weise muss der Arbeitgeber nicht zu lange am Stück auf die Arbeitsleistungen seines Angestellten verzichten. Wie lange die Elternzeit für Väter geht, können Männer frei entscheiden. So können sie nur wenige Tage, einige Wochen oder die ganzen 3 Jahre in Elternzeit gehen. Eine Mindestdauer existiert nicht.

Ob Männer die Elternzeit für Väter gleichzeitig mit ihrer Frau nehmen, spielt für die Dauer der Elternzeit keine Rolle. So kann beispielsweise erst die Mutter bei Geburt des Kindes eine Auszeit von einem Jahr nehmen und der Vater schließt daran seine eigene Auszeit an, um Zeit mit dem Kind zu verbringen.

Hast Du die Elternzeit einmal begonnen, kannst Du diese nicht ohne Grund wieder beenden. Das geht nur, wenn Dir Dein Arbeitgeber dafür das „ok“ gibt. Diese Zustimmung benötigst Du nicht, wenn

  • Du in der Zeit noch einmal Vater geworden bist,
  • ein Elternteil oder ein Kind gestorben ist,
  • ein Elternteil oder ein Kind schwer erkrankt ist oder
  • Deine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist.

Partnermonate

Grundsätzlich können beide Elternteile zusammen maximal 12 Monate lang Elterngeld beziehen. Diesen Anspruch können sie jedoch um 2 Monate verlängern, wenn die Voraussetzungen für Partnermonate erfüllt sind. Du und Deine Frau haben Anspruch auf die zwei zusätzlichen Monate, wenn

  • ihr Anspruch auf Elterngeld habt,
  • ihr beide Elterngeld beantragt habt,
  • ihr beide in Elternzeit seid,
  • ihr die Partnermonate in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes nehmt und
  • wenn einer von euch beiden sein Einkommen für mindestens zwei Lebensmonate des Kindes im Vergleich zum Einkommen vor der Geburt vermindert, indem einer von euch beiden in Teilzeit (maximal 30 Stunden) oder gar nicht arbeitet.

Du kannst die zwei zusätzlichen Monate auch in Anspruch nehmen, wenn Du alleinerziehend bist. Dafür musst Du vor der Geburt des Kindes ein Erwerbseinkommen erzielt haben. Und: Das Kind muss mit dem Elternteil, der für die elterliche Sorge verantwortlich ist, aber ohne den anderen Elternteil in einer Wohnung zusammenleben. Dabei muss das Kind zu mindestens 70 Prozent bei einem Elternteil leben.

In der Praxis nehmen Mütter oftmals eine Elternzeit von 12 Monaten und Väter eine Elternzeit von 2 Monaten, um insgesamt von 14 Monaten Elterngeld profitieren zu können.

Wie viel Elterngeld bekomme ich als Vater?

Wie viel Elterngeld Du bekommst, ist von Deinem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt Deines Kindes abhängig. § 2 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes schreibt dazu vor, dass Du 67 Prozent Deines vorherigen Lohns als Elterngeld erhältst. Unabhängig davon bekommst Du mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro als Elterngeld. Arbeitest Du während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit, wird Dir der Verdienst daraus auf das Elterngeld angerechnet. Du beantragst das Elterngeld bei staatlichen Elterngeldstellen, wie zum Beispiel der Familienkasse.

Du kannst das Elterngeld beantragen, sobald Dein Kind geboren wurde. Beantragst Du das Geld später, wird es Dir maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Willst Du also beispielsweise Elterngeld ab Geburt Deines Kindes beziehen, musst Du dies innerhalb der ersten 3 Monate danach beantragen.

Elterngeld als Vater erhältst Du für maximal 12 Monate. Kommst Du zusammen mit Deiner Frau auf insgesamt mindestens 14 Monate Elternzeit, sind 14 Monate Elterngeld möglich. Willst Du Dir das Elterngeld aufteilen, kannst Du als Vater das Elterngeld Plus beantragen. Dabei bekommst Du das Geld doppelt so lange, erhältst jedoch jeden Monat auch nur die Hälfte des Dir zustehenden Betrags.

Wie kann ich Elternzeit als Vater beantragen?

Um den Antrag für Elternzeit als Vater einzureichen, musst Du diese Vorgaben beachten:

Frist

Wann Du den Antrag für Elternzeit als Vater einreichen musst, ist davon abhängig, wann Du Deine Auszeit nehmen willst. Willst Du diese innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Deines Kindes nehmen, musst Du den Elternzeitantrag als Vater spätestens 7 Wochen vorher stellen. Willst Du Deine Auszeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Deines Kindes nehmen, musst Du den Antrag für Elternzeit als Vater spätestens 13 Wochen vor dem Start der Elternzeit einreichen.

Form

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, um Elternzeit als Vater zu beantragen. Je nach Verhältnis zu Deinem Chef kannst Du also ein einfaches, formloses Schreiben aufsetzen, das die wichtigsten Daten zu Deiner Elternzeit führt.

Vorlage

Du findest bei vielen zuständigen Behörden, die sich um die Belange von Elternzeit und Elterngeld kümmern, eine Vorlage für den Antrag für Elternzeit als Vater. Achte dabei darauf, dass Du bei diesen

  • Deine vollständigen Daten und
  • den Zeitraum der Elternzeit

eintragen kannst. Daneben sollte das Schreiben auch eine Bestätigung des Arbeitgebers einfordern, dass dieser den Antrag erhalten hat und die Elternzeit genehmigt.

Welche Rechte habe ich als Vater in Elternzeit?

In Elternzeit bist Du als Vater weiterhin bei Deinem Arbeitgeber angestellt. Du kannst daher nach Ende der Elternzeit in Deinen alten oder einen vergleichbaren Job zurückkehren. Während der Elternzeit stehen Dir diese Rechte zu:

Urlaub

Gehst Du in Elternzeit als Vater, steht es so um Deinen Anspruch auf Urlaub:

  • Erholungsurlaub: Je nachdem, wie lange Du in Elternzeit gehst, verringert sich auch Dein Anspruch auf Erholungsurlaub im Jahr. Dabei gilt: Jeden vollen Monat, den Du in Elternzeit bist, verringert sich Dein jährlicher Anspruch auf Erholungsurlaub um ein Zwölftel. Gehst Du also ein ganzes Jahr in Elternzeit, hast Du am Ende des Jahres keinen Urlaub mehr übrig. Endet Deine Elternzeit jedoch beispielsweise mitten im Monat, bleiben die Dir den Monat zustehenden Urlaubstage bestehen. Trittst Du während Deiner Elternzeit eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit an, kann Dein eigentlicher Arbeitgeber Deinen Urlaubsanspruch kürzen. Denn: Auf diese Weise stehen Dir theoretisch 2 Urlaubsansprüche von 2 Arbeitgebern zur Verfügung. Dein eigentlicher Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, Deinen Urlaub zu kürzen.
  • Resturlaub: Hast Du vor Deiner Elternzeit als Vater noch Resturlaub, bleibt dieser bestehen. Du kannst diesen dann also nehmen, wenn Du wieder anfängst zu arbeiten. Kündigst Du Deinen Job zum Ende der Elternzeit, ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, Dir Deinen Resturlaub auszuzahlen. Arbeitest Du in Deiner Auszeit bei Deinem Arbeitgeber in Teilzeit weiter, hat das keine Auswirkungen auf Deinen Urlaubsanspruch während der Elternzeit als Vater.

Kündigungsschutz

In der Elternzeit als Vater genießt Du einen besonderen Kündigungsschutz. Reichst Du Deine Auszeit in den ersten drei Lebensjahren Deines Kindes ein, greift dieser maximal 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Nimmst Du Deine Auszeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Deines Kindes, greift der Kündigungsschutz maximal 14 Wochen vorher.

Gehst Du in Elternzeit als Vater, arbeitest jedoch in Teilzeit weiter, hast Du ebenfalls einen Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz. Das gilt auch, wenn Du bereits vor der Auszeit in Teilzeit gearbeitet hast und gar nicht in Elternzeit gehst, wenn Du ein Kind bekommen hast. Du musst dann lediglich in den ersten 14 Lebensmonaten Deines Kindes Elterngeld beziehen. In genau diesem Zeitraum hast Du dann den besonderen Kündigungsschutz. Mit Beginn des 15. Monats fällt der Kündigungsschutz weg. Arbeitest Du während Deiner Auszeit bei einem anderen Arbeitgeber (in Teilzeit), hast Du dort keinen besonderen Kündigungsschutz.

Dein Arbeitgeber kann Dich trotz dieses Kündigungsschutzes entlassen, wenn

  • das Unternehmen insolvent geht,
  • Du bei einem Kleinbetrieb angestellt bist, der keine qualifizierte Ersatzkraft für Dich findet,
  • Dein Betrieb teilweise stillgelegt werden muss, weil Du in Elternzeit gehst oder
  • wenn Du eine besonders schwere Pflichtverletzung begehst.

Selbst kündigen kannst Du übrigens während der Elternzeit als Vater immer. Du musst dabei lediglich die im Vertrag festgehaltene Kündigungsfrist einhalten. Kündigst Du zum Ende Deiner Auszeit Deinen Job, musst Du Dich an eine Kündigungsfrist von 3 Monaten halten.

Teilzeitarbeit

Willst Du zwar in Elternzeit gehen, aber gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten, darfst Du dabei nicht mehr als 30 Stunden die Woche tätig werden. Diese Stunden musst Du nicht unbedingt bei Deinem bisherigen Arbeitgeber absolvieren. Du kannst sie auch bei einem anderen Arbeitgeber leisten. Dafür musst Du Dir jedoch erst die Zustimmung Deines aktuellen Arbeitgebers einholen. Dein Anliegen muss dieser dann innerhalb von 4 Wochen beantworten.

Weiterbildung

Du kannst die Elternzeit als Vater auch dazu nutzen, beispielsweise

  • eine Fortbildung,
  • ein Studium oder
  • eine Ausbildung

zu absolvieren. Wie bei der Teilzeitarbeit gilt auch hier: Die Weiterbildung darf 30 Stunden die Woche nicht überschreiten.

Welche Vor- und Nachteile hat die Elternzeit als Vater?

Die Elternzeit zu beantragen als Vater bringt diese Vor- und Nachteile mit sich:

Vorteile

Als Vater in Elternzeit kommst Du in den Genuss dieser Vorteile:

  • Zeit mit Deinem Kind: 40 Stunden arbeiten lassen Dir nur wenig Zeit, Deinem Kind dabei zuzuschauen, wie es anfängt zu laufen und zu sprechen. Die Elternzeit gibt Dir die Möglichkeit, diese Momente miterleben zu können.
  • Stärkere emotionale Bindung zum Kind: Während Du ohne Elternzeit Dein Kind oftmals nur morgens kurz siehst und abends ins Bett bringen kannst, kannst Du während der Elternzeit den ganzen Tag mit Deinem Kind verbringen. Das sorgt für eine stärkere emotionale Bindung zwischen euch.
  • Unterstützung der Mutter: Windeln wechseln, nachts das Kind wieder in den Schlaf wiegen und stundenlang spielen – Kinder aufziehen und betreuen kostet viel Zeit und Mühe. Nimmst Du Elternzeit als Vater, könnt ihr euch diese Aufgaben teilen – und somit mehr Spaß an eurem Kind haben.
  • Kündigungsschutz: Während der Elternzeit musst Du keine Angst um Deinen Job haben. Denn: Du genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Du kannst daher in der Regel in Deinen alten oder einen vergleichbaren Job zurückkehren, wenn die Elternzeit vorbei ist.

Nachteile

Die Elternzeit zu beantragen als Vater kann diese Nachteile mit sich bringen:

  • Mögliche finanzielle Einbußen: Je nachdem, wie viel Du vorher verdient hast und ob Du einen Anspruch auf Elterngeld hast, musst Du während der Elternzeit finanzielle Einbußen hinnehmen. Mit einem laufenden Kredit für ein Haus oder Auto kann Dich das vor eine Herausforderung stellen.
  • Eventuelle Benachteiligung bei Beförderungen: Viele Arbeitgeber messen ihre Arbeitnehmer heute noch immer daran, wie viele Stunden sie für das Unternehmen leisten. Das spielt insbesondere bei Beförderungen eine wichtige Rolle. Gehst Du in Elternzeit, kann es daher sein, dass Du bei einer anstehenden Beförderung nicht berücksichtigt wirst.
  • Gefahr durch Mobbing: Elternzeit ist heute nach wie vor ein gesetzlicher Anspruch, den vor allem Frauen wahrnehmen. Männer bleiben in der Regel in Vollzeit bei ihrem Arbeitgeber angestellt. Väter, die in Teilzeit gehen, erleben daher am Arbeitsplatz manchmal Mobbing, da sie mit der Auszeit vermeintlich eine Frauenrolle einnehmen.