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Flugverspätung: Entschädigung von bis zu 600 € erhalten

Eine Flugverspätung oder gar ein Flugausfall sind extrem ärgerlich. Wer kennt das nicht: Man hat sich extra beeilt, um rechtzeitig am Flughafen anzukommen und kann den Urlaub kaum abwarten. Doch dann Hiobsbotschaft: Der Flug ist verspätet. Meistens gibt es zudem wenige Informationen von der Fluggesellschaft und man kocht innerlich vor Wut. Als Passagier musst Du das aber nicht hilflos hinnehmen. Je nach Fall, hast Du bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung. Es ist übrigens egal, ob Dein Ticket ein absolutes Schnäppchen war. Der Kaufpreis spielt bei der Entschädigung von Flugverspätungen keine Rolle. Ebensowenig ist dabei von Relevanz, ob Du den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gekauft hast. Wir erklären Dir, was Deine Fluggastrechte bei einer Verspätungvom Flug sind.

Übrigens: Eine Entschädigung für Flugverspätungen gibt es bis zu 3 Jahre rückwirkend. Wenn Dir also gerade eine Reise aus den letzen Jahren in den Sinn kommt, bei der Du eine Verspätung hattest, kann es auch dafür noch bis zu 600 € geben!

Wie hoch Dein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen ist

Ab einer Verspätung von mindestens 3 Stunden hast Du Anspruch auf eine Entschädigung. Voraussetzung ist, dass Dein Flug aus einem Land der EU gestartet ist. Gleiches gilt, wenn Dein Flug in der EU gelandet ist und Die Fluggesellschaft ihren Sitz in EU hat. Wie hoch Dein Anspruch ausfällt, hängt von der Dauer der Verspätung und der Distanz ab. Je nach Entfernung hast Du einen Anspruch auf eine Flugentschädigung von 600 €, 400 € oder 250 €. Du bekommst also einen Schadensersatz für die Flugverspätung, jedoch nicht direkt das Geld zurück, das Du bezahlt hast. Eine Rückerstattung bei Flugverspätung gibt es nicht.

Langstrecke
  • ab 3.500 KM
  • 600 €
Mittelstrecke
  • bis 3.500 KM
  • 400 €
Kurzstrecke
  • ab 1.500 KM
  • 250 €
600 € Entschädigung

Anspruch auf 600 € Flugentschädigung hast Du bei einer Strecke von 3.500 KM und einem Start oder Ziel außerhalb der EU. Wenn sich Dein Flug jedoch um maximal 4 Stunden verspätet hat, darf die Fluggesellschaft Dir die Entschädigung um 50 % kürzen.

400 € Entschädigung

Anspruch auf 400 € hast Du bei Flügen innerhalb der EU von mehr als 1.500 KM oder aber wenn der Flug außerhalb der EU startet und landet und die Distanz zwischen 1.500 und 3.500 KM liegt.

250 € Entschädigung

Anspruch auf 250 € Entschädigung hast Du bei Flugstrecken bis 1.500 KM.

Wie viel Du für Dein Flugticket ursprünglich bezahlt hast, ist dabei egal. Du hast also keinen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätungen sondern bekommst eine Entschädigung, die unabhängig vom Kaufpreis ist.

Neben der Entschädigung hast Du bei einer Flugverspätung zusätzliche Rechte: Du hast nämlich Anspruch auf Verpflegung ab einer Verspätung von 2 Stunden. Du kannst also Belege für Essen und Getränke einreichen und erhältst damit bei einer Flugverspätung eine Erstattung Deiner Ausgaben. Wenn durch die Verspätung der Abflug erst am nächsten Tag stattfindet, hast Du zudem Anspruch auf eine Übernachtung und den Transfer zum/vom Hotel.

Es ist übrigens auch egal, ob Du den Flug angetreten hast oder nicht. Wenn Du wegen der Verspätung also einen andere Anreise zum Ziel wählst und dadurch den Flug nicht antrittst, hast Du weiterhin Anspruch auf Entschädigung. Hierzu gab es bereits ein Gerichtsurteil in der Vergangenheit.

Wenn Du wegen der Verspätung den Anschlussflug verpasst hast, gibt es auch eine Entschädigung. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Du beide Flüge zusammen gekauft hast. Unklar ist aber noch der Fall, wenn Du wegen einer kleinen Verspätung den Anschlussflug mit einer anderen Fluggesellschaft verpasst hast.

Bei einer Flugverspätung bekommst Du auch eine Entschädigung im Rahmen von Pauschalreisen. Du musst den Flug also nicht getrennt von der Unterkunft erworben haben.

Wenn Du die maximale Entschädigung für Deine Flugverspätung erhalten möchtest

Wenn Du die maximale Entschädigung für Deine Flugverspätung erhalten möchtest, solltest Du die Standardvariante bei einem der Flugrechte-Portale wählen. In diesem Fall kann es bis zu 6 Monate dauern bis alles abgeschlossen ist. Das ist in jedem Fall sehr viel sinnvoller als es auf eigene Faust zu probieren oder einen Anwalt zu beschäftigen.

Alle Portale arbeiten auf Provisionsbasis. D. h. Du gibst nur im Erfolgsfall einen Teil Deiner Flugentschädigung ab. Dieser Anteil ist aber sehr viel niedriger als wenn Du das Geld sofort ausgezahlt haben möchtest. Während diese bei der Sofortauszahlung bei ca. 45 % liegt, kann diese je nach Fall und Anbieter bei Auszahlung im Erfolgsfall bei nur 20 % liegen. Die Kosten der Vertragsanwälte und Gerichtskosten trägt das jeweilige Unternehmen sofern sie nicht von der Airline übernommen werden.

Wir empfehlen als Anbieter Flightright. Flightright hat eine sehr hohe Erfolgsquoten von 98-99% vor Gericht. Außerdem kannst Du die Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend erhalten. Die Prüfung Deiner Erfolgsaussichten ist innerhalb von 2 bis 3 Minuten komplett online möglich.

Anbieter

Flightright Logo

Honorar im Erfolgsfall

i.d.R. 20-30 %*
zzgl. MwSt.

Erfahrung

3.200.000
Fälle

Zusatzkosten bei Vergleich/ Klage

Anwalts- und Gerichtskosten können mit Entschädigung verrechnet werden

Zustimmung bei Vergleich

*250 € - 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 - 30 % zzgl. MwSt.)

Fairplane und Flightright holen übrigens vorab von Dir das Einverständnis ein, wenn sie mit der Airline einen Vergleich schließen wollen. Flugrecht.de fragt Dich nicht explizit um Einverständnis, handelt aber ebenso in Deinem Sinn. Denn für alle 3 Anbieter gilt gleichermaßen: Sie haben genau wie Du ein Interesse daran, die höchstmögliche Entschädigung für Deine Flugverspätung zu erhalten. Denn ihr Honorar ist ja eine Provision von Deiner Entschädigung.

Der Schadensersatz für die Flugverspätung ist übrigens steuerfrei, weil Du hierfür keine Leistung erhalten hast. D. h. Du musst ihn in der Steuererklärung angeben.

Um bei Flugverspätungen eine Entschädigung zu bekommen, gibt es außer den 3 Jahren keine weitere Frist zu beachten. Du kannst Deine Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.

Welcher Ansatz ist der beste: Flugrechte-Portale, Anwalt oder selbst kümmern?

Es gibt 3 Wege, Deinen Entschädigungsanspruch einzufordern: Du kannst Dich selbst kümmern und der Airline schreiben, Du kannst ein Flugrechte-Portal nutzen und Du kannst einen Anwalt beauftragen. Wir empfehlen Dir ganz klar ein Flugrechte-Portal zu nutzen. Denn wenn Du Dich selbst kümmerst ist völlig offen, ob Du Deine Entschädigung überhaupt erhältst. Die Airline hat sicherlich ein erfahrenes Anwaltsteam, tausende ähnliche Fälle und viel Erfahrung, wie sie möglichst wenig oder keine Entschädigung zahlen. Immerhin werden die meisten Beschwerden abgelehnt oder komplett ignoriert.

Die Flugrechte-Portale sind auch sehr viel empfehlenswerter als ein Anwalt. Denn beim Anwalt kommt es auf seine Spezialisierung und Erfahrung mit der Verhandlung von Entschädigungen bei Flugverspätungen an. Bei Flugrechte-Portalen arbeiten ausschließlich Experten auf diesem Gebiet. Zudem arbeiten Flugrechte-Portale erfolgsabhängig, beim Anwalt ist völlig unklar, wie teuer es Dich am Ende kommt. Wenn der Anwalt keinen Erfolg hat, zahlst Du trotzdem. Nicht so beim Flugrechteportal.

Selbst Flugrechte-Portale Anwalt
Kostenrisiko 0 € 0 € 768 €*
Erfolgschance gering hoch unklar
Zeitaufwand viele Std. 2 Min. viele Std.
Erfahrung gering
komplexes Rechtsgebiet
hoch
erfahrene Reiserechtsexperten
unklar
je nach Spezialisierung

*Anwaltskosten für eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in 1. Instanz sowie Gerichtskosten bei einem Streitwert von 800 € und deutschem Gerichtsstand

Wann Du Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen hast - und wann nicht

Bei einer Flugverspätung steht Dir eine Entschädigung laut EU-Verordnung zu, wenn die Airline die Verspätung hätte vermeiden können. Hingegen hast Du leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zur Verspätung des Flugs geführt haben.

Entschädigung

  • Technischer Defekt
  • Frostschutz und Enteisungsmittel nicht parat
  • Personalausfälle
  • Kranke Crew-Mitglieder
  • Ankunftsverspätung bei Anschlussflügen

Keine Entschädigung

  • Wetter
  • Streik (Generalstreik, Piloten, Fluglotsen)
  • Radarausfall
  • Luftraumsperrungen
  • Vogelschar

Hier aufgeführt sind nur ein Bruchteil der Gründe, die einen Entschädigungsanspruch begründen oder auch nicht. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen, die wir hier nicht alle abbilden können. Wir raten Dir, den kostenlosen Service der Flugrechte-Portale zu nutzen. Das geht mit wenigen Klicks online. Du erfährst innerhalb von 2 Minuten ob und wie hoch Dein Anspruch ist.

Die häufigsten Gründe für Verspätungen sind übrigens:

  • Vorangegangene Verspätungen (50%)
  • Technische Defekte (30%)
  • Außergewöhnliche Umstände (10%)
  • Sonstiges (10%)

Die außergewöhnlichen Umstände machen also nur 10% der Flugverspätungen aus.

Bei folgenden Gründen für die Flugverspätung hast Du keinen Anspruch auf Entschädigung:

Wetter

Wenn das Wetter so schlecht ist, dass der Flug nicht rechtzeitig starten kann, zählt dies als außergewöhnlicher Umstand. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es einen Schneesturm gibt und der Flughafen deshalb vorübergehend keine Starterlaubnis erteilt.

Anders ist es jedoch, wenn die Fluggesellschaft kein Enteisungsmittel parat hat oder das Flugzeug nicht angemessen auf den Winter vorbereitet wurde. In diesen beiden Fällen hast Du weiterhin Anspruch auf Entschädigung für die Flugverspätung.

Lasse Dich also nicht einfach mit der Begründung "Wetter" abspeisen. Vielmehr solltest Du in Erfahrung bringen, warum genau das Wetter zur einem verspätetem Start geführt hat. Auch wenn die Airline sagt, das Flugzeug sei schon an einem anderen Ort verspätete gestartet wegen Wetterproblemen, kann man dies überprüfen. Im Zweifelsfall solltest Du es immer probieren - zu verlieren gibt es nichts.

Streik

Es gilt leider auch ein Streik der Piloten und/oder Fluglotsen als außergewöhnlicher Umstand. In einem solchen Fall bekommst Du also auch keine Entschädigung.

Nicht ganz so klar ist die Situation wenn es sich um einen sogenannten Wilden Streik handelt. Wenn also die Belegschaft kollektiv die Arbeit niederlegt, ohne dass dieser Streik durch eine Gewerkschaft geführt wird. Hierzu laufen aktuell verschiedene Verfahren.

Wenn Du einen anderen Grund genannt bekommen hast oder die Airline keinen Grund nennen möchte, solltest Du in jedem Fall eine Ausgleichszahlung fordern. Normalerweise muss die Fluggesellschaft dann beweisen, dass sie die Flugverspätung wirklich nicht zu verantworten hat.

Sehr gute Karten hast Du übrigens, wenn die Fluggesellschaft als Grund einen technischen Defekt oder eine Überbuchung angibt.

Was Du jetzt als erstes tun solltest, wenn Dein Flug verspätet ist

Bei einer Verspätung vom Flug solltest Du erstmal alle Informationen sammeln:

  1. Lasse Dir die Verspätung und den Grund bescheinigen: Melde Dich am Flughafen beim Airline-Schalter und lasse Dir die Verspätung und die Begründung schriftlich bestätigen. Sollte die Airline keinen Grund nennen wollen, solltest Du Dir auch dies bescheinigen lassen. In diesem Fall solltest Du in jedem Fall eine Entschädigung einfordern.
  2. Hebe alle Quittungen für Ausgaben auf: Hebe alle Belege für Ausgaben auf, die Du im Zusammenhang mit der Verspätung getätigt hast. Wenn Du also ein Hotel gebucht hast, Essen, Trinken, WLAN, Transport oder Kleidung für den Notfall gekauft hast, solltest Du diese gut aufgewahren.
  3. Tausche Kontakte mit anderen Passagieren aus: Lasse Dir die Kontaktdaten von anderen Passagieren geben, die vom selben Problem betroffen sind.
  4. Berechne die Distanz: Die Entfernung zwischen Abflugort und Zielflughafen musst Du nach der Methode der Großkreis-Entfernung ermitteln. Bitte beachte dabei, dass bei einem Zwischenstopp nicht die beiden Teilstrecken addiert werden. Das ist die Vorschrift der Europäischen Kommission. Die Distanz bemisst sich also nach der Entfernung zwischen Startflughafen und Ziel und nicht nach der tatsächlich geflogenen Strecke.
  5. Ermittle die Verspätung: Hierbei gilt die Differenz zwischen dem geplanten Landezeitpunkt und dem Zeitpunkt zu dem mindestens eine Tür zum Ausstieg geöffnet wird (Passagiere müssen das Flugzeug verlassen können, öffnen allein reicht nicht!).
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