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Flugausfall: Entschädigung von bis zu 600 € erhalten

Ein Flugausfall ist für jeden der absolute Albtraum. Man freut sich auf den Urlaub - stattdessen bekommt man erstmal Stress pur. Wenn der Flug annulliert wurde folgen meist eine Reihe von Problemen: Man muss Termine Absagen, man verpasst seinen Anschlussflug und der Flughafentransfer verfällt. Du musst das aber nicht so hinnehmen: Bei einem Flugausfall hast Du Anspruch auf eine Entschädigung - und zwar auch, wenn die Airline Dich direkt auf einen anderen Flug umbucht. Die Entschädigung beim Flugausfall steht Dir sogar zu, wenn Du schon Tage im Voraus von der Fluggesellschaft von der Flugannullierung erfahren hast.

Was Dir bei einem Flugausfall zusteht

1. Erstattung vom Flugticket oder Umbuchung

Bei einem Flugausfall kannst Du grundsätzlich wählen, ob Du das Flugticket erstattet haben möchtest oder ob Du Dich kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen lassen möchtest. Auch eine Beförderung mit einem alternativen Transportmittel ist möglich.

Jetzt solltest Du als erstes prüfen, was Dich ein neuer Flug/ alternatives Transportmittel kosten würde. Denn vielleicht gibt es kurzfristig günstigere Flüge als Dein ursprünglicher Ticketpreis. Wenn Du einen günstigeren Flug findest, solltest Du Dir den Ticketpreis erstatten lassen und selbstständig den neuen Flug buchen. Wenn Du nur teurere Flüge findest, solltest Du Dich von der Fluggesellschaft kostenlos umbuchen lassen.

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Wenn Du Deinen Flug durch die Airline umbuchen lassen möchtest, wird die Fluggesellschaft die Umbuchung normalerweise selbst in die Hand nehmen. Wenn die Airline Dich darum bittet, selbst einen Flug zu buchen, solltest Du Dir schriftlich geben lassen, dass sie Dir die Kosten dafür erstatten.

2. Schadensersatz bei Flugausfall

Wenn Dich die Fluggesellschaft 14 Tage oder noch später über die Flugannullierung informiert, hast Du u. U. Anspruch auf eine Entschädigung. Zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises bzw. der Umbuchung des Fluges kannst Du eine Entschädigung für den Flugausfall erhalten. Wenn Du Anspruch auf Schadensersatz hast, kannst Du zwischen 125 € und 600 € erhalten. Wie viel genau hängt davon ab, wann Du erfahren hast, dass der Flug annulliert ist, wie lange die Flugdistanz ist und wie viel später ein möglicher Ersatzflug startet.

14 Tage vor Abflug oder früher informiert

Wenn die Airline Dich mindestens 14 Tage vor Abflug informiert, dass der Flug gestrichen ist, hast Du keinen Anspruch auf Entschädigung. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Fluggesellschaft beweisen kann, dass sie Dich mindestens 14 Tage im Voraus informiert hat. Es ist bspw. nicht ausreichend, wenn die Fluggesellschaft den Reisevermittler zwar mindestens 14 Tage im Voraus informiert hat, dieser Dir aber weniger als 14 Tage vorher Bescheid gegeben hat. Wenn die Airline Dich also rechtzeitig informiert hat, kannst Du zwar keine Entschädigung für den Flugausfall erhalten, wohl aber das Geld zurückfordern für das Flugticket.

Weniger als 14 Tage vor Abflug informiert

Wenn die Fluggesellschaft Dir weniger als 2 Wochen Abflug Bescheid gibt, hängt die Entschädigung davon ab, ob ein Alternativflug angeboten wurde und mit wie viel Verspätung der Flug landet. Ebenfalls entscheidend ist auch, wann genau die Fluggesellschaft Dich über den Flugausfall informiert. Je eher sie Dich informiert, desto mehr Abweichung zur gebuchten Flugzeit und -dauer musst Du hinnehmen.

Wenn die Fluggesellschaft sich innerhalb der Grenzen der nachfolgenden Tabelle hält, hast Du leider keinen Anspruch auf Entschädigung beim Flugausfall:

Benachrichtigung

7-14 Tage vor Abflug

neuer Abflug

max. 2 Std. eher

neue Ankunft

max. 4 Std. später

Benachrichtigung

weniger als 7 Tage vor Abflug

neuer Abflug

max. 1 Std. eher

neue Ankunft

max. 2 Std. später

Wenn aber Dein Alternativflug später abfliegen oder landen sollte und Du nicht rechtzeitig informiert wurdest, hast Du durchaus einen Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei ist es egal, ob der neue Flug von derselben Airline oder einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Du hast auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der neue Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wurde und dann ebenfalls eine Verspätung hat, die außerhalb der Werte der Tabelle liegen. Die Airline kann die Verantwortung nicht einfach abschieben.

Wenn Dein Flug außerhalb der Rahmenwerte der oben stehenden Tabelle liegt, hast Du Anspruch auf 125-600 € Entschädigung. Wie hoch Dein Anspruch ist, hängt davon ab, wann die Airline Dich informiert hat und wie lang die Flugdistanz ist.

Langstrecke
  • ab 3.500 KM
  • Verspätung: < 4h
  • Verspätung: > 4h
  • 300 €
  • 600 €
Mittelstrecke
  • bis 3.500 KM
  • Verspätung: < 3h
  • Verspätung: > 3h
  • 200 €
  • 400 €
Kurzstrecke
  • ab 1.500 KM
  • Verspätung: < 2h
  • Verspätung: > 2h
  • 125 €
  • 250 €

Für Flüge innerhalb der EU liegt die maximale Entschädigung für Fluganullierungen generell bei 400 €.

Übrigens: Wenn Dein Flug vorverlegt wird kannst Du auch eine Entschädigung verlangen. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass es um mehrere Stunden geht. Bei einer Vorverlegung des Flugs von mehreren Stunden wird dies einer Flugannullierung gleichgesetzt.

3. Anspruch auf Verpflegung am Flughafen

Wenn Du die Umbuchung akzeptiert hast, muss die Airline sich um Dich kümmern während Du auf den neuen Flug wartest. D. h. Du bekommst am Flughafen kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Außerdem stehen Dir 2 Telefonate, Faxe oder E-Mails zu. Wenn der neue Flug erst am nächsten Tag startet, hast Du zudem Anspruch auf eine Übernachtung und den Transfer. Im Normalfall übernimmt die Fluggesellschaft die Buchung von Hotel und Transfer selbst. Wenn die Fluggesellschaft Dir hierzu nichts anbietet, solltest Du fragen, was sie Dir erstatten, wenn Du selbst buchst.

Wenn Du die Entschädigung für den Flugausfall sofort willst

Wir empfehlen Dir grundsätzlich ein Flugrechte-Portal zu nutzen. Denn dort kümmern sich Flugrechtsexperten um Deinen Fall. Das kostet Dich wenige Minuten und Du bekommst sehr einfach und schnell zu Deiner Entschädigung. Dabei hast Du grundsätzlich 2 Optionen zur Wahl: Entweder Du lässt Dir die Entschädigung sofort auszahlen. In diesem Fall kauft das Flugrechte-Portal Dir Deinen Entschädigungsanspruch ab und Du bekommst das Geld innerhalb von 24 Stunden. Die andere Option ist, dass Du mit einem Flugrechte-Portal auf Provisionsbasis arbeitest. In diesem Fall bekommt das Portal im Erfolgsfall einen kleinen Teil Deiner Entschädigung. Wenn Du das Geld sofort möchtest, behält sich das Portal einen etwas größern Teil ein. Wenn die Provision erst im Erfolgsfall fällig wird, ist der Anteil etwas kleiner. Dafür kann der 2. Weg auch 6 Monate dauern.

Anbieter

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Honorar im Erfolgsfall

i.d.R. 20-30 %*
zzgl. MwSt.

Erfahrung

3.200.000
Fälle

Zusatzkosten bei Vergleich/ Klage

Anwalts- und Gerichtskosten können mit Entschädigung verrechnet werden

Zustimmung bei Vergleich

Der Vorteil der Sofort-Auszahlungsvariante ist aber auch, dass Du keinerlei Risiko trägst. Wenn das Portal Deine Entschädigung doch nicht durchsetzen kann, zahlst Du dennoch nichts. Außerdem ist die Sache für Dich innerhalb weniger Minuten vom Tisch.

Wenn Du die maximale Entschädigung für die Flugannullierung erhalten möchtest

Wenn Du das Geld nicht sofort haben möchtest und etwas Geduld mitbringst, musst Du wahrscheinlich etwas weniger von Deiner Entschädigung als Provision abgeben. Die Portale haben Erfolgsquoten von 98-99% vor Gericht. Dort arbeiten Reiserechtsexperten mit mehreren hunderttausenden Fällen Erfahrung. Wir raten Dir auf jeden Fall davon ab, es auf eigene Faust zu probieren. Denn Betroffene berichten regelmäßig, dass ihnen die Fluggesellschaften gar nicht antworten oder ihre Forderung abtun.

Übrigens: Die Entschädigung gibt es bis zu 3 Jahre rückwirkend. Wenn Dir das also schon früher mal passiert ist, wäre jetzt die Gelegenheit, Deinen Anspruch geltend zu machen.

Anbieter

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Honorar im Erfolgsfall

i.d.R. 20-30 %*
zzgl. MwSt.

Erfahrung

3.200.000
Fälle

Zusatzkosten bei Vergleich/ Klage

Anwalts- und Gerichtskosten können mit Entschädigung verrechnet werden

Zustimmung bei Vergleich

*250 € - 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i.d.R. 20 - 30 % zzgl. MwSt.)

Flightright schließtt keine Vergleiche mit den Fluggesellschaften ab, ohne dass Du dem explizit zustimmst. Falls ein Vergleich die sinnvollste Alternative ist, schlagen Sie Dir diesen vorerst vor. Flugrecht.de fragt Dich nicht explizit nach einer Zustimmung zu einem Vergleich. Allerdings handeln sie wie die anderen beiden Anbieter in Deinem Sinn. Denn sie verdienen alle an der Provision. D. h. je höher Deine Entschädigung ausfällt, desto höher auch ihr Verdienst.

Die Entschädigung für den Flugausfall ist übrigens steuerfrei. Du musst sie also nicht in Deiner Steuererklärung angeben.

Welcher Ansatz der beste ist: Flugrechte-Portale, selbst kümmern oder Anwalt

Grundsätzlich kannst Du die Entschädigung für den Flugausfall selbst einfordern, ein Flugrechte-Portal nutzen oder einen Anwalt beauftragen. Wir raten Dir ganz klar zum Flugrechte-Portal. Denn wenn Du Dich selbst kümmerst, ist es höchst unsicher, ob Du überhaupt eine Entschädigung erhältst. Denn Betroffene berichten regelmäßig, dass ihre Beschwerden abgelehnt oder ignoriert werden. Denn die Fluggesellschaften haben erfahrene Anwaltteams, die darauf spezialisiert sind, die Entschädigungszahlungen der Airlines zu minimieren. Sie können auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen, weil das für Fluggesellschaften das täglich Brot ist. Du hingegen hast vermutlich wenig oder keine Erfahrung. Viele Passagiere berichten auch, dass die Airlines sie mit Flugmeilen oder anderen Gutscheinen abspeisen wollten anstatt die Entschädigung in voller Höhe auszuzahlen.

Auch der Weg über einen Anwalt ist nicht ratsam. Denn hierbei sind die Kosten nicht überschaubar. Das kann möglicherweise recht teuer kommen - mit ungewissem Ausgang. Denn der Anwalt arbeitet im Gegensatz zum Flugrechte-Portal nicht erfolgsorientiert. Bei den Flugrechte-Portalen arbeiten im Übrigen auch Anwälte, die auf Reiserecht spezialisiert sind und den ganzen Tag nichts anderes machen als Fälle wie Deinen zu vertreten.

Selbst Flugrechte-Portale Anwalt
Kostenrisiko 0 € 0 € 768 €*
Erfolgschance gering hoch unklar
Zeitaufwand viele Std. 2 Min. viele Std.
Erfahrung gering
komplexes Rechtsgebiet
hoch
erfahrene Reiserechtsexperten
unklar
je nach Spezialisierung

Wann Du Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugannullierung hast - und wann nicht

Wenn Du die Voraussetzungen mit Blick auf den Zeitpunkt der Benachrichtigung und den Start / Landung des Ersatzfluges erfüllst, kann es dennoch sein, dass die Fluggesellschaft Dir keine Entschädigung für den Flugausfall zahlen muss. Das ist dann der Fall, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, für die die Fluggesellschaft nichts kann. Wenn es also nicht in der Macht der Airline lag, dass die Flugannullierung zu verhindern, muss sie Dich auch nicht entschädigen.

Solche außergewöhnlichen Umstände liegen vor, wenn der Flug wegen des Wetters oder wegen einem von der Gewerkschaft organisierten Streiks gestrichen wurde.

Entschädigung

  • Technischer Defekt
  • Frostschutz und Enteisungsmittel nicht parat
  • Personalausfälle
  • Kranke Crew-Mitglieder
  • Ankunftsverspätung bei Anschlussflügen

Keine Entschädigung

  • Wetter
  • Streik (Generalstreik, Piloten, Fluglotsen)
  • Radarausfall
  • Luftraumsperrungen
  • Vogelschar

Viele Passagiere berichten, dass die Airline versucht hat sich rauszureden. Aber auch in einem solchen Fall solltest Du Dich nicht abspeisen lassen. Ein Flugrechte-Portal hilft da auf jeden Fall. Diese Portale haben eine sich laufend aktualisierende Datenbank zu Flug- und Wetterdaten. Wenn also eine Fluggesellschaft den Flugausfall auf das Wetter schiebt, kann ein Flugrechte-Portal leicht überprüfen, ob Wetterbedingungen ausgereicht haben für den Flugausfall. Denn wenn bspw. der Flug gestrichen wird, weil die Fluggesellschaft das Flugzeug nicht auf die Wetterbedingungen vorbereitet hatte, gilt das nicht als außergewöhnlicher Umstand und Du hast weiterhin Anspruch auf Entschädigung.

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