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Einlagensicherung: Einlagensicherungsfonds & Erklärung

Ob der Sparvertrag für die Kinder oder das Sparkonto für das Alter – wer sein Geld bei der Bank anlegt, erwartet, dass dieses dort sicher verwahrt wird. Doch was passiert, wenn die eigene Bank insolvent geht? Ist das Geld in diesem Fall verloren? Zum Glück nicht: Denn es gibt eine Absicherung, die Gläubigern zumindest einen Teil ihres Geldes zusichert, wenn die Bank nicht mehr zahlungsfähig ist. Diese Absicherung nennt sich Einlagensicherung. Was es mit der Einlagensicherung auf sich hat, bis zu welchem Betrag das Geld versichert ist und was Du sonst noch über die Einlagensicherung wissen musst, erfährst Du hier.

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung sichert Gläubiger für den Fall ab, dass ihre Bank zahlungsunfähig wird. Ihre Ersparnisse sind durch die Einlagensicherung bis zu einer gewissen Höhe abgesichert, sodass sie keine Angst haben müssen, ihr ganzes Geld zu verlieren, wenn ihre Bank insolvent gehen sollte oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig ist.

Die Sicherung gilt für folgende Einlagen:

  • Tagesgeldkonten
  • Festgeldkonten
  • Girokonten
  • Sparguthaben
  • Sparbriefe

Dabei gibt es sowohl eine gesetzliche Einlagensicherung, die gesetzlich verpflichtend ist, wie auch eine freiwillige Einlagensicherung, die jede Bank ihren Kunden freiwillig anbieten kann:

Die gesetzliche Einlagensicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – kurz EAEG – festgesetzt und sichert Bankkunden zu, dass sie bei einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung ihrer Bank immer das Anrecht auf eigenes Vermögen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Person und Institut haben. Das Gesetz bietet den Kunden also Schutz vor möglichen Vermögensschäden.

Wertpapiere und Wertgegenstände wie Schmuck werden von der Bank übrigens nur verwahrt – kommt es zu einer Insolvenz, hast Du weiterhin Anspruch auf die Gegenstände und Papiere. Ihr Wert beeinflusst auch nicht die 100.000 Euro-Grenze – die gesetzliche Einlagensicherung steht Dir also trotz möglicher Wertpapiere oder -gegenstände in voller Höhe zu.

Die freiwillige Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Absicherung haben viele Banken auch eine freiwillige Einlagensicherung. Diese freiwillige Absicherung soll sicherstellen, dass Kundengelder auch über den gesetzlich geregelten Betrag von 100.000 Euro hinaus versichert sind. Auf diese freiwillige Einlagensicherung gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch.

Private Banken können die Gelder ihrer Kunden über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. absichern, während öffentliche Banken den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands zur zusätzlichen Absicherung nutzen können.

Eigenkapitalvorschriften

Banken verwalten zwar viel Geld, besitzen jedoch selbst nicht so viel, wie man als Laie vielleicht vermuten könnte. Um während einer Bankenkrise ihren Kunden aber das Geld auszahlen zu können, ist Eigenkapital in einer gewissen Höhe vonnöten – dies stellt einerseits eine Liquidität der Bank sicher und schützt sie so andererseits auch vorsorglich vor einer Insolvenz. Diese Eigenkapitalvorschriften sind in der Kapitaladäquanzverordnung festgelegt und EU-weit gültig.

Haftung innerhalb einer Bankgruppe

Da sich eine Insolvenz aber nicht so einfach durch eine Eigenkapitalvorschrift ausschließen lässt, gibt es zusätzlich eine Haftungsreglung innerhalb der jeweiligen Bankgruppen. Denn Banken stehen selten für sich allein, sondern sind meist Teil einer Bankengruppe oder auch eines Konzerns.

Innerhalb dieser Gruppen oder Konzerne gibt es Haftungsreglungen, die dafür sorgen, dass die jeweiligen Teile der Gruppe oder des Konzerns sich gegenseitig absichern. Diese Haftungsreglung kann formeller und informeller Natur sein, wobei formell hier rechtlich verbindlich bedeutet, während informell eine freiwillige Haftungsreglung beschreibt.

Formelle Haftungsregeln bestehen dabei zum Beispiel oftmals zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, in der Sparkassengruppe besteht hingegen eine sogenannte Institutionssicherung, ebenso wie bei der Gruppe der Genossenschaftsbanken. Gerät also eine Bank einer solchen Gruppe in finanzielle Schwierigkeiten, so stützen die anderen Mitglieder der Gruppe diese und schützen so die Einlagen und den Bestand der in Schwierigkeiten geratenen Bank.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Innerhalb Deutschlands und in den EU-Ländern gibt es eine einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Einlagensicherung, außerhalb der EU variiert die Höhe der Einlagensicherung jedoch. Wo Du mit welcher Absicherung rechnen kannst:

Banken in Deutschland

In Deutschland liegt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung bei 100.000 Euro pro Person und Institution – liegt Dein Vermögen unter dieser Grenze, ist es komplett abgesichert, besitzt Du mehr, so ist der darüber liegen Teil nicht abgesichert. Teilst Du ein Konto mit Deinem Partner, so verdoppelt sich der Betrag auf 200.000 Euro.

Einlagensicherung im Überblick:

Besondere Umstände können dazu führen, dass Du die Höchstgrenze sich auf bis zu 500.000 Euro erhöht. Festgesetzt ist dies im Paragraf 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes. Dieser Schutz ist aber an bestimmte Bedingungen gekoppelt und immer nur über sechs Monate gültig. Neben dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie oder der Auszahlung einer Versicherungsleistung können besondere Lebensereignisse zu diesem erhöhten Betrag führen. Zu diesen Lebensereignissen gehören zum Beispiel:

  • Geburt
  • Hochzeit
  • Scheidung
  • Entlassung
  • Ruhestand
  • Krankheit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Tod

Banken in der EU

Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro gilt dabei nicht nur in Deutschland, sondern innerhalb der gesamten Europäischen Union. Bedenke dabei aber, dass die gesetzliche europäische Einlagensicherung nur so viel wert ist, wie die Bonität des Landes, indem die Bank ihren Sitz hat – denn im Ernstfall ist es der Staat, der die letzte Verantwortung trägt. Dein Geld ist Dir im schlimmsten Fall bei einem finanzstarken Land also schneller und sicherer zugänglich, als bei einem finanzschwächeren Land. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Bonität des Landes, in dem die auserwählte Bank sitzt, unbedingt bei Deiner Wahl nach der richtigen Bank beachten solltest.

Für einen leichteren Überblick über die Bonität der einzelnen EU-Länder haben die Ratingagenturen Standard & Poor‘s (S&P), Moody‘s und Fitch die verschiedenen Länder eingeordnet und bewertet. Die Bestnote liegt hier bei AAA – dieses Land hat die höchste Kreditwürdigkeit. Das Ranking der EU-Länder anhand der drei Ratingagenturen:

Land S & P Moody's Fitch
Belgien AA Aa3 AA-
Bulgarien BBB- Baa2 BBB
Dänemark AAA Aaa AAA
Deutschland AAA Aaa AAA
Estland AA- A1 AA-
Finnland AA+ Aa1 AA+
Frankreich AA+ Aa1 AA+
Griechenland B+ B3 BB-
Großbritannien AA Aa2 AA
Irland A+ A2 A+
Italien BBB Baa3 BBB
Kroatien BB Ba2 BB+
Lettland A A3 A-
Litauen A A3 A-
Luxemburg AAA Aaa AAA
Malta A- A3 A+
Niederlande AAA Aaa AAA
Österreich AA+ Aa1 AA+
Polen A- A2 A-
Portugal BBB- Baa3 BBB
Rumänien BBB- Baa3 BBB-
Schweden AAA Aaa AAA
Slowakei A+ A2 A+
Slowenien A+ Baa1 A-
Spanien A- Baa1 A-
Tschechische Republik AA- A1 AA-
Ungarn BBB- Baa3 BBB-
Zypern BBB- Ba2 BBB-

Stand: Januar 2019

Banken im Ausland

Möchtest Du Dein Geld bei einer Bank außerhalb der EU anlegen, so gilt je Land ein anderer Höchstbetrag, wenn es zu einer Insolvenz kommen sollte. So kannst Du in Norwegen mit einer Entschädigung von bis zu 236.000 Euro rechnen, während Dir in Russland eine Zusicherung von nur 18.500 Euro zusteht – es ist also wichtig, vorher abzuwägen, in welchem Land Du Dein Geld anlegst, um einen möglichst hohen Betrag abgesichert zu wissen. Wo Du mit welcher Höchstentschädigung rechnen kannst:

Staat Höchstbetrag der Entschädigung
Norwegen 2 Millionen NOK (ca. 197.000 €)
Island 20.887 €
Russland 1.400.000 RUB (ca. 15.500 €)
Japan 10 Millionen JPY (ca. 77.000 €)
Schweiz 100.000 CHF (ca. 90.500 €), max. 6 Milliarden CHF total
Kanada 100.000 CAD (ca. 67.500 €)
USA 250.000 USD (ca. 211.500 €)

Wie funktioniert die Einlagensicherung in Deutschland?

Das Bankensystem in Deutschland ist alles andere als unkompliziert. Grund hierfür ist vor allem, dass es in Deutschland nicht nur private und öffentliche Banken gibt, sondern auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Alle drei Bankgruppen haben unterschiedliche Sicherungssysteme. Wie die Einlagensicherung bei den verschiedenen Bankenformen funktioniert:

private Banken

Zu den privaten Banken zählen zum Beispiel die Deutsche Bank und die ING-Diba. Die per Gesetz definierte Einlagensicherung dieser privaten Banken ist über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken – kurz EdB – geregelt. Die EdB finanziert sich dabei über die Beiträge der Mitglieder, sodass die Banken sich untereinander absichern. Wie hoch die Einlagen sind, ist nicht bekannt, jedoch kann man davon ausgehen, dass die Beiträge bei einer schweren Bankenkrise, von der viele private Banken – vor allem große – betroffen sind, möglicherweise nicht ausreicht, um alle Kunden der Banken abzusichern. Private Banken müssen sich nur dann an die Regeln des EdB halten, wenn sie ihren Sitz auch in Deutschland haben. Sitzt die Bank in einem anderen Land, so muss sie sich an die Einlagensicherung dieses Landes richten.

Neben der gesetzlichen Absicherung sind viele der privaten Banken zusätzlich Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken – kurz BdB. Dieser Fonds soll das Vermögen der Kunden über die gesetzliche Absicherung hinaus bis zu einem Betrag von derzeit 20 Prozent der Eigenmittel der jeweiligen Bank absichern – liegt Dein angelegtes Vermögen nicht über diesem Grenzwert, so ist dies also komplett abgesichert. Dabei muss jede der Banken, die Mitglied des BdB sind, ein Mindesteigenkapital von fünf Millionen Euro aufweisen. Bei 20 Prozent ist also ein Betrag von einer Million Euro durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert.

Die Grenze von 20 Prozent wird bis 2025 aber stufenweise auf knapp unter neun Prozent gesenkt. Kommt es zur Insolvenz einer oder mehrerer privater Banken hast Du auf die freiwillige Einlagensicherung jedoch keinen rechtlichen Anspruch – auf die gesetzliche jedoch schon.

öffentliche Banken

Neben den privaten Banken gibt es öffentliche Banken wie die Deutsche Kreditbank (DKB). Für die gesetzliche Einlagensicherung der öffentlichen Banken ist die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands – kurz EdÖ – zuständig.

Neben den Vorgaben des Einlagensicherungsgesetztes sichern viele öffentliche Banken ihren Kunden zusätzlichen Schutz durch freiwillige Einlagensicherungsfonds zu, die über den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) organisiert sind. Wie hoch diese zusätzliche Absicherung ist, wird von dem Verband nicht kenntlich gemacht. Auf diese freiwilligen Fonds besteht in einem Schadensfall jedoch kein Rechtsanspruch.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Andere Banken wie Landes- und Genossenschaftsbanken oder Sparkassen organisieren sich nicht über die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen, sondern stützen sich gegenseitig – genannt wird dies Institutssicherung. Dabei haben die verschiedenen Bankengruppen unterschiedliche Sicherungssysteme: So organisieren sich die Genossenschaftsbanken zum Beispiel über Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), während bei der Sparkassen-Finanzgruppe ein nahezu insolventes Mitglied von den anderen Mitgliedern der Finanzgruppe abgesichert wird.

Sollte eine der Banken in eine finanzielle Notsituation geraten, so wird sie von den anderen verbündeten Banken unterstützt, um so eine Insolvenz zu verhindern. Als Kunde hat dies den Vorteil, dass das gesamte Vermögen abgesichert ist – vorausgesetzt natürlich, dass nicht alle Banken im Verbund gleichzeitig in eine finanzielle Notlage geraten.

Wie schnell bekomme ich mein Geld im Falle einer Bank-Pleite?

Laut einer Vorgabe der EU ist Deine Bank dazu verpflichtet, Dir Dein Guthaben im Zuge der Einlagensicherung innerhalb von 20 Tagen auszuzahlen. Diese Frist wurde inzwischen auf nur sieben Tage gekürzt – spätestens ab dem Jahr 2024 muss Deine Bank Dir Dein Geld also innerhalb einer Woche auszahlen, wenn diese insolvent geht.

Wo finde ich eine gute Bank mit 100 % Einlagensicherung?

Um Dein Vermögen auch oberhalb der gesetzlichen 100.000-Euro-Grenze abgesichert zu wissen, solltest Du Dich mit den verschiedenen Banken und ihrem Schutz auseinandersetzen. Unsere Vergleichsrechner helfen Dir dabei, sowohl für Deine Tages- wie auch für Deine Festgeldanlage die richtige Bank zu finden.

Tagesgeld

Unser Tagesgeldvergleich-Rechner hilft Dir ganz unkompliziert dabei, die richtige Bank für Dein Vermögen zu finden. Neben Deinem Anlagebetrag und der Dauer kannst Du auch entscheiden, ob Du nur Banken in Deutschland bei der Suche berücksichtigen willst oder auch internationale Banken mit in den Vergleich einfließen. Dabei zeigt der Vergleich Dir, welche Bank den besten Schutz für Dein Vermögen bietet, welche über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus absichert und wo sich die Anlage am meisten lohnt.

Festgeld

Neben dem Tagesgeld kannst Du Dein Vermögen auch auf ein Festgeldkonto einzahlen. Auch hier ist es wichtig, eine Bank zu wählen, bei der das Geld in voller Höhe sicher angelegt ist. Nutze unseren Festgeldvergleich-Rechner, um die verschiedenen Anbieter ganz einfach zu vergleichen und Dir ein Bild von der Dir gegeben Absicherung zu machen.

Wie sichere ich mein Geld am besten ab?

Um sicherzugehen, dass Du Dein Geld bestmöglich vor einer Bankenkrise schützt, gibt es zwei Tipps zu beachten:

1. Bank mit EU-Sitz wählen

Aufgrund der Regelungen innerhalb der EU ist es sinnvoll, wenn Du Dich für eine Bank innerhalb der EU entscheidest. Denn alle Länder unterliegen der einheitlich geregelten Einlagensicherung, die jedes EU-Land dazu verpflichtet, Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Kommt es zu einer Bankenkrise liegt letzten Endes das Land, in dem die jeweilige Bank ihren Sitz hat, in der Pflicht – innerhalb der EU ist Dein Vermögen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro durch die Einlagensicherung also abgesichert.

Neben der Haftung der Länder bieten die Banken der EU-Länder zudem den Vorteil, dass sie zu einer gewissen Transparenz verpflichtet sind: So müssen sie ihren Kunden zum Beispiel mitteilen, durch welche Sicherungseinrichtung deren Vermögen abgesichert ist.

2. Höhere Summen auf Banken aufteilen

Die Summe von 100.000 Euro gilt pro Person UND Institut. Teilst Du Dein Vermögen also auf mehrere Institute auf, so summiert sich die Absicherung. Angenommen Du hast 350.000 Euro angespart, so kannst Du Dein Vermögen auf vier verschiedene Banken aufteilen und hast so theoretisch Anspruch auf die komplette Summe, auch wenn pro Bank nur 100.000 Euro abgesichert sind. Beachte hierbei: Es handelt sich um das Institut, nicht um das Bankkonto. Errichtest Du also mehrere Konten bei einer Bank, so nützt Dir das nichts – erst wenn Du dies auch bei unterschiedlichen Banken tust, kannst Du die Einlagensicherung mehrfach nutzen.