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Rückgaberecht: Wann gelten 14-Tage oder mehr?

Wenn Du etwas in einem Geschäft kaufst, wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag ist verpflichtend und beinhaltet nicht, dass Du den gekauften Gegenstand wieder zurückgeben kannst. Dennoch gibt es zahlreiche Händler, die ihren Kunden ein Rückgaberecht einräumen. Dies ist jedoch eine freiwillige Leistung und kann je nach Händler an gewisse Bedingungen geknüpft sein. Anders sieht es hingegen bei einem Online-Kauf aus. Wann das 14-tägige Rückgaberecht gilt, wie das Rückgaberecht sich von der Gewährleistung unterscheidet und wie lange Du defekte Ware zurückgeben kannst, erfährst Du hier:

Was ist das Rückgaberecht?

Das Rückgaberecht ist eine gesetzliche Reglung, welche dem Käufer die Rückgabe von gekaufter Ware zusichert. Was das Rückgaberecht genau ist und worin es sich von der Garantie und der Gewährleistung unterscheidet:

Definition

Das Rückgaberecht bezeichnet das Recht, dass der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten und die Ware gegen den Kaufpreis zurückgeben kann. In Deutschland gibt es kein allgemeines Rückgaberecht, lediglich defekte Ware muss vom Verkäufer zurückgenommen werden. Viele Händler bieten jedoch ein freiwilliges Rückgaberecht an, dieses beruht jedoch auf Kulanz der Händler. Sichert der Verkäufer ein Umtauschrecht zu – etwa wenn dies auf dem Bon vermerkt ist oder es mit diesem Recht wirbt – so muss er sich auch daran halten.

Zudem unterliegt der Onlinehandel einer Sonderregelung: Hier herrscht ein allgemeines 14-Tage-Rückgaberecht, an welches online getätigte Einkäufe gebunden sind.

Abgrenzung zur Garantie

Bei der Garantie handelt es sich nicht um ein Recht, sondern um eine freiwillige Zusatzleistung, die ein Hersteller oder Verkäufer dem Kunden gewährt. Dieser verpflichtet sich mit der Garantie, dass das Gerät über die Garantielaufzeit hinweg funktioniert. Hierbei ist nicht relevant, ob der Mangel bereits beim Kauf des Gegenstandes vorhanden war oder erst nach dem Kauf entstanden ist.

Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, kann der Hersteller die Bedingungen der Rücknahme selbst bestimmten. So erhält der Käufer in der Regel nicht das Geld zurück, sondern bekommt den Gegenstand ersetzt, bekommt diesen repariert oder erhält einen Gutschein in Höhe des Kaufwertes. Hat der Käufer das Gerät hingegen mutwillig zerstört oder ist es aus eigenem Verschulden kaputtgegangen, so greift die Garantie in der Regel nicht.

Abgrenzung zur Gewährleistung

Obwohl umgangssprachlich oft synonym verwendet, unterscheidet sich die Gewährleistung von der Garantie. Denn während es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Händlers handelt, ist die Gewährleistung eine gesetzliche Verpflichtung.

Die Gewährleistung dient dabei zum Schutz des Käufers und gewährleistet diesem, dass die erworbene Neuware über einen Zeitraum von zwei Jahren funktionstüchtig ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand im Falle eines Defekts zu reparieren oder zu ersetzen. Hierbei trägt der Verkäufer alle anfallenden Kosten.

Funktioniert das Gerät auch nach zweimaliger Reparatur nicht oder wird die Ersatzware nicht geliefert, so hast Du als Käufer den Anspruch, dass Du den Gegenstand zurückgibst und dafür den Kaufpreis erstattet bekommst oder das Gerät behältst und einen Teil des Kaufpreises zurückbekommst. Dabei kannst Du bei der Erstattung auf eine Auszahlung beharren, da Du entgegen einer Garantie nicht dazu verpflichtet bist, auch einen Gutschein anzunehmen.

Wichtig

Den Gewährleistungsanspruch kannst Du nur gegenüber dem Verkäufer geltend machen, nicht aber gegenüber dem Hersteller. Dabei ist ein Umtausch ohne Kassenbon in der Regel nicht möglich. Ausgenommen, der Kauf bei diesem Händler ist über andere Wege nachweisbar.

Wann gibt es ein Rückgaberecht?

Das Rückgaberecht ist nur bei Bestellungen über das Internet oder das Telefon für jeden Händler verpflichtend, im Einzelhandel unterliegt das Rückgaberecht hingegen der Kulanz des Händlers. Wann das Umtauschrecht gilt:

Einzelhandel (kein Rückgaberecht)

Wenn Du einen Gegenstand im Einzelhandel erwirbst, so hast Du kein Rückgaberecht. Denn im Falle eines Kaufes gehst Du mit dem Verkäufer einen Vertrag ein, der Dich dazu verpflichtet, dass Du die Ware bezahlst. Der Verkäufer wird im Gegenzug dazu verpflichtet, Dir Ware auszuhändigen, die voll funktionstüchtig und unbeschädigt ist. Dieser Vertrag wird mit dem Kauf gültig und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen wieder rückgängig gemacht werden.

Viele Geschäfte bieten aber inzwischen ein Umtauschrecht an, hierbei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Zusatzleistung. Diese kann vom Händler mit bestimmten Konditionen besetzt sein. Welche Bedingungen oft mit einem Rückgaberecht beim Ladenkauf einhergehen:

  • Ausschluss: Bestimmte Produkte wie Kosmetika oder Unterwäsche sind oft vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Rabatt: Auch reduzierte Ware ist oftmals vom Umtausch ausgeschlossen.
  • Verpackung: Der Gegenstand muss noch original verpackt sein.
  • Bon: Eine Reklamation ohne Kassenbon ist oftmals nicht möglich.
  • Gutschein: Die Ware wird nicht gegen Bargeld, sondern nur gegen einen Gutschein zurückgenommen. Hierbei handelt es sich dann um einen Umtausch und nicht um eine Rückgabe.
  • Zeit: Der Umtausch kann nur innerhalb eines gewissen Zeitrahmens stattfinden.

Ob ein Einzelhandelsunternehmen Ware zurücknimmt und zu welchen Konditionen dies passiert, solltest Du vor dem Kauf direkt beim Händler erfragen, wenn dies für Dich relevant ist. Wirbt der Händler mit einem Umtauschrecht, so ist er auch zum Umtausch verpflichtet.

Weist die Ware bereits zum Zeitpunkt des Kaufes Mängel auf, hast Du im Rahmen der Gewährleistung das Recht, diese auch zurückzugeben. Dabei muss der Gegenstand schon bei Erwerb defekt gewesen sein. Hierbei gilt, dass Du innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb des Gegenstandes keinen Nachweis erbringen musst, dass der Gegenstand bereits defekt war. Besitzt Du den Gegenstand länger als sechs, aber kürzer als 24 Monate, so bist Du in der Beweispflicht und musst nachweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf die Mängel aufgewiesen hat. Einige Händler lassen hierbei aber Kulanz walten und erwarten keinen solchen Beweis.

Online-Handel (14-Tage-Rückgaberecht)

Wenn Du Deinen Kauf nicht im Geschäft tätigst, sondern die Ware bestellst, so gibt es eine gesetzliche Rückgabefrist, innerhalb der Du den Kaufpreis zurückerstattet bekommst. Ob Du den Einkauf dabei online, über das Telefon oder einen Katalog getätigt hast, ist hierbei nicht relevant. Denn sobald Du einen Gegenstand bestellst, unterliegt dieser dem gesetzlichen Rückgaberecht.

Im Geschäft kannst Du Dir vor dem Kauf ein Bild von der Ware machen – etwa indem Du ein Kleidungsstück anprobierst oder ein technisches Gerät genau anschaust. Diese Möglichkeit entfällt bei einem Gegenstand, der bestellt wird. Und um diesen Nachteil auszugleichen, gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht für Online-Einkäufe. Hierbei soll der Gegenstand aber nicht im Alltag verwendet werden, sondern vielmehr genauer angeschaut werden können – etwa so, wie wenn Du Dir etwas im Geschäft ansiehst.

Die gesetzliche Rückgabefrist liegt dabei bei 14 Tagen. Die Rückgabe muss dabei auch ohne eine Angabe von Gründen angenommen werden. Dabei ist den Händlern freigestellt, auch eine längere Rückgabefrist anzubieten. Viele Händler nutzen eine solche verlängerte Rückgabefrist, um den Kauf für Kunden so attraktiver zu machen. Die Frist beginnt dabei mit dem Erhalt der Ware.

Leicht verderbliche Waren wie Lebensmittel oder Produkte die einzig für den Käufer angefertigt wurden – etwa ein Fotobuch mit persönlichen Bildern – sind vom Umtauschrecht ausgeschlossen.

Privatkauf (kein Rückgaberecht)

Auch bei einem Kaufgeschäft unter Privatpersonen wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, der nur aufgelöst werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Wie beim Einzelhandel unterliegt auch der Privatkauf keinem Rückgaberecht. Auch wenn der Kauf online stattgefunden hat, muss der private Verkäufer keine 14-tägige Rückgabefrist gewähren.

Dennoch müssen auch private Verkäufer die Funktionstüchtigkeit der Ware gewährleisten – das heißt, dass Du als Käufer einen Gewährleistungsanspruch hast und die Ware entsprechend der Angaben funktionieren muss. Versucht ein privater Verkäufer also, unbemerkt defekte Ware an den Mann zu bringen, so ist dies nicht rechtens. Er muss die defekte Ware ebenso zurücknehmen, wie ein Einzelhändler.

Wo erhalte ich eine kostenlose Ersteinschätzung zu meinem Fall?

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob das Umtauschrecht bei Deinem Kauf rechtens behandelt wird, lohnt es sich gerade bei größeren Summen, dass Du Dich in Form einer kostenfreien Ersteinschätzung beraten lässt. Bei dieser Einschätzung wird das Problem besprochen, die anfallenden Kosten eingeschätzt und über das weitere Vorgehen beraten, sodass Du danach eine informierte Entscheidung treffen kannst, wie Du mit Deinem Fall umgehst.


Wie lange kann man gekaufte Ware zurückgeben?

Wie lange Du gekaufte Ware zurückgeben kannst, hängt in erster Linie davon ab, wo Du diese gekauft hast und ob sie funktionstüchtig ist. Wie lange Du unbeschädigte Ware und solche mit Defekt zurückgeben kannst:

Ware ohne Defekt

Möchtest Du Ware zurückgeben, die keinen Defekt aufweist, so hast Du theoretisch nicht das Recht dazu. Denn mit dem Kauf bist Du einen Vertrag eingegangen, der nur rückgängig gemacht werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es für den Händler nicht, eine voll funktionsfähige Ware zurückzunehmen. Dies gilt zumindest für den Einzelhandel oder den Privatkauf.

Hast Du die Ware hingegen online erworben oder anderweitig bestellt, so hast Du ein 14-Tage-Rückgaberecht. Innerhalb dieser Frist kannst Du die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Sowohl Onlinehändler, wie auch Einzelhändler können jedoch eine freiwillige Leistung anbieten und die Ware auch nach dem Kauf zurücknehmen bzw. die Frist der Rückgabe verlängern. In diesem Fall werden die Konditionen der Rückgabe vom Verkäufer bestimmt.

Ware mit Defekt

Ist die Ware defekt, ist der Käufer durch das Gesetz geschützt. Denn durch die Gewährleistung ist der Händler verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Ware zu bieten. Erhält der Käufer also defekte Ware, so hat dieser im Rahmen der Gewährleistung das Recht, diese zurückzugeben. Der Händler muss die defekte Ware dann reparieren oder ersetzen.

Funktioniert der gekaufte Gegenstand nach der zweiten Reparatur oder dem Umtausch nicht, so hat der Kunde das Recht, die Ware zurückzugeben und als Gegenzug den Kaufpreis ausgezahlt zu bekommen.

Die Frist, in der der Käufer defekte Ware im Rahmen der Gewährleistung zurückgeben kann, beträgt zwei Jahre. Dabei muss der Käufer ab dem siebten Monat nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf bestand. Einige Händler verzichten jedoch freiwillig auf diesen Nachweis.

FAQ

Wann gilt das Rückgaberecht von 14 Tagen und wie lange darf man gekaufte Ware überhaupt zurückgeben? Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Rückgaberecht beantworten wir Dir hier:

Wann gilt das 14 Tage Rückgaberecht?

Bei einem Online-Kauf ist das Rückgaberecht von 14 Tagen gesetzlich verpflichtend, ebenso wie bei anderen Einkäufen, die bestellt werden. Dies gilt etwa bei einem Kauf über das Telefon oder einen Katalog. Privatkäufe oder Käufe im Einzelhandel unterliegen keiner gesetzlichen Rückgabefrist.

Wie lange kann man gekaufte Ware zurückgeben?

Das Online-Rückgaberecht besagt, dass Du Deine Ware 14 Tage lang zurückgeben darfst. Viele Händler bieten zudem freiwillig eine längere Rückgabefrist an. Im Einzelhandel sind die Verkäufer hingegen nicht verpflichtet, die gekaufte Ware zurückzunehmen, solange diese nicht defekt ist. Dennoch bieten viele Händler eine freiwillige Rückgabe an, die aber nicht auf geltendem Recht, sondern auf Kulanz beruht.