Integrationshelfer: Ausbildung & Beruf

keine Pflicht-Ausbildung3 Wege in den Beruf4.461 € Gehalt als Fachkraft258.000 Förderschüler an Regelschulen
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Inhalt8 Abschnitte
  1. Wie wird man Integrationshelfer?
  2. Was macht ein Integrationshelfer?
  3. Was verdient ein Integrationshelfer?
  4. Welche Voraussetzungen brauchst Du als Schulbegleiter?
  5. Welche Kinder bekommen eine Schulbegleitung?
  6. Wie sind die Berufsaussichten?
  7. Passt der Beruf zu Dir?
  8. Weiter zu sozialen Berufen

Integrationshelfer, auch Schulbegleiter genannt, begleiten Kinder mit Behinderung durch den Schultag.

Wie wird man Integrationshelfer?

Eine vorgeschriebene Ausbildung zum Integrationshelfer gibt es nicht: Du kannst als Quereinsteiger anfangen, mit einer Ausbildung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger oder mit einem Studium. Welche Qualifikation Du für einen Einsatz brauchst, legt das Amt fest, das die Begleitung bezahlt: Für Hilfen im Alltag reicht eine angelernte Kraft, für besondere Unterstützung braucht es eine Fachkraft.

1. Quereinstieg ohne Ausbildung

Ohne Ausbildung fängst Du als angelernte Kraft an. Das Grundwissen holst Du Dir zum Beispiel mit einem dieser vier Fernkurse:

Du bekommst ein Zeugnis oder Zertifikat des Anbieters, aber keinen Berufsabschluss: Als Fachkraft zählst Du damit bei den Ämtern nicht.
1
Laudius
Schulbegleiter*in
Laudius* · Fernkurs
Fernkurs
2
ILS
Inklusives Arbeiten im schulischen Kontext
ILS* · Fernkurs
Fernkurs
3
ILS
Inklusives Arbeiten in Krippe und Kita
ILS* · Fernkurs
Fernkurs
4
Fernakademie für Erwachsenenbildung
Fachkraft für Inklusions- und Integrationspädagogik
Fernakademie für Erwachsenenbildung* · Fernkurs
Fernkurs

Ein Kurs ersetzt keine Ausbildung, gibt Dir als Quereinsteiger aber das Grundwissen für den Start. Alle vier Kurse hat die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. Du lernst Grundlagen zu Inklusion, Behinderungen und Förderschwerpunkten und übst, wie Du mit Eltern und anderen Fachleuten zusammenarbeitest.

KursDauerDas brauchst Du
Laudius12 Monate, 8 Stunden pro Wocheab 21 Jahren, Erfahrung im sozialen Bereich empfohlen
ILS Schuleetwa 6 Monate, 8 Stunden pro Wocheab 21 Jahren und 2 Jahre Berufserfahrung in einem beliebigen Beruf
ILS Krippe und Kitaetwa 6 Monate, 8 Stunden pro Wochewie beim ILS-Kurs für die Schule
Fernakademie14 Monate, 6 bis 8 Stunden pro Wocheab 21 Jahren und 2 Jahre Berufserfahrung in einem beliebigen Beruf
Was Du als angelernte Kraft wissen musst
Wofür reicht das?Für Hilfen im SchulalltagDafür braucht es keine besondere Qualifikation. In den Vorgaben der Ämter heißt das Nicht-Fachkraft oder Hilfskraft.
Wer schult Dich?Dein ArbeitgeberDie Grundschulung ist seine Aufgabe, so steht es etwa in den Vorgaben des Kreises Warendorf in NRW.
Wo ist die Grenze?Bei Kindern, für die das Amt eine Fachkraft verlangtDort kommst Du ohne Ausbildung nicht zum Zug.
Was heißt das fürs Geld?Du verdienst weniger als eine FachkraftDie Ämter bezahlen Schulbegleitung je nach Qualifikation.

2. Mit einer Ausbildung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger

Mit einer abgeschlossenen pädagogischen oder pflegerischen Ausbildung giltst Du als Fachkraft. Dann kannst Du auch Kinder begleiten, für die das Amt eine Fachkraft verlangt. Typisch sind Erzieher und Heilerziehungspfleger.

AusbildungZählst Du damit als Fachkraft?
ErzieherJa. Du lernst an einer Fachschule, in Vollzeit in der Regel 3 Jahre.
Heilerziehungs­pflegerJa. Du lernst an einer Fachschule, in Vollzeit in der Regel 3 Jahre.
Kinderpfleger,
Sozialassistent,
Heilerziehungs­pflege­assistent
Je nach Amt. Die Ausbildung ist kürzer. Der Bezirk Schwaben in Bayern etwa trennt Hilfskräfte mit pädagogischer Ausbildung von Fachkräften.
So kommst Du an die Fachschule
Du hast den mittleren Schulabschluss?Dann brauchst Du dazu eine passende Berufsausbildung, zum Beispiel als Sozialassistent oder KinderpflegerMit diesen Ausbildungen kannst Du auch schon in der Schulbegleitung arbeiten.
Du hast Abitur oder Fachhochschulreife?Dann brauchst Du dazu Praxis im sozialen BereichSo steht es in der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Fachschulen.

3. Mit einem Studium

Ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit, Heilpädagogik oder Erziehungswissenschaft macht Dich ebenfalls zur Fachkraft. Damit kannst Du auch einen Schulbegleitdienst koordinieren, im Kreis Warendorf zum Beispiel übernehmen das pädagogische Fachkräfte. Für das Studium brauchst Du in der Regel Abitur oder Fachhochschulreife. Unter bestimmten Voraussetzungen geht es auch mit Berufsausbildung und Berufserfahrung.

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Was macht ein Integrationshelfer?

Als Schulbegleiterin oder Schulbegleiter hilfst Du einem Kind mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, am Schulleben teilzunehmen. Du betreust ein Kind oder einen Jugendlichen im Unterricht und in den Pausen und begleitest auf dem Schulweg und bei Ausflügen. Den Unterricht hält die Lehrkraft. Du sorgst dafür, dass Dein Schüler mitkommt und in der Klasse dazugehört. Was genau Du machst, hängt davon ab, was das Kind braucht.

So sieht Dein Alltag aus
Im UnterrichtDu erklärst Arbeitsanweisungen der Lehrkraft noch einmal und hilfst bei Übungen.Dabei achtest Du darauf, dass Dein Schüler aufmerksam bleibt.
Im SchulalltagDu hilfst beim Essen, beim Umziehen für den Sport und beim Packen der Schultasche.Dazu können einfache pflegerische Aufgaben kommen, etwa beim Toilettengang.
In der KlasseDu förderst den Kontakt zu Mitschülern und Lehrkräften.In Krisen gibst Du Halt und stärkst die Freude am Lernen.
AbsprachenDu stimmst Dich mit Lehrkräften, Eltern, Therapeuten und Ämtern ab.Außerdem hältst Du fest, wie sich das Kind entwickelt.

Die meiste Zeit bist Du im Klassenzimmer, in der Sporthalle und auf dem Pausenhof. Integrationshelfer gibt es aber auch in der Krippe und im Kindergarten.

Kurz beantwortet
Wer stellt Integrationshelfer ein?Ambulante Dienste für Menschen mit Behinderung und WohlfahrtsverbändeDazu kommen kirchliche Dienste, Vereine der Behinderten- und Jugendhilfe und Schulen. In Stellenangeboten heißt die Stelle oft Schulbegleitung.
Sind Schulbegleiter und Integrationshelfer das Gleiche?Ja, beides meint denselben Beruf.Andere Namen sind Inklusionshelfer, Inklusionsassistent, Individualbegleiter und Teilhabeassistent.

Was verdient ein Integrationshelfer?

Als Integrationshelferin oder Integrationshelfer mit pädagogischer Ausbildung verdienst Du im Mittel 4.461 € brutto im Monat, als angelernte Kraft ohne pädagogische Ausbildung 3.429 €. Mehr Zahlen, etwa nach Bundesland und Berufserfahrung, findest Du im Artikel Integrationshelfer-Gehalt.

Mittleres Bruttogehalt im Monat
Vollzeit, Berufsgruppe Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik
Fachkraftmit pädagogischer Ausbildung4.461 €
Helferungelernt oder angelernt3.429 €

Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung April 2025 (Heilerziehungspflege, Sonderpädagogik: Fachkraft bzw. Helfer).

Zu dieser Berufsgruppe zählt die Bundesagentur für Arbeit auch Schulbegleiter. Was am Ende auf Deinem Konto landet, hängt von Deinen Stunden und vom Tarif Deines Trägers ab. Arbeitest Du in Teilzeit, bekommst Du entsprechend weniger.

Welche Voraussetzungen brauchst Du als Schulbegleiter?

Einen bestimmten Schulabschluss oder Beruf schreibt niemand vor. Vor dem ersten Arbeitstag brauchst Du aber einige Nachweise.

Kurz beantwortet
Kann jeder Schulbegleiter werden?Im Prinzip ja, auch ohne Ausbildung als Quereinsteiger.Du brauchst aber ein paar Nachweise. Verlangt das Amt eine Fachkraft, brauchst Du eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung oder ein Studium.
Welche Nachweise brauche ich?Ein erweitertes FührungszeugnisArbeitgeber in der Eingliederungshilfe sollen es vor der Einstellung und danach regelmäßig verlangen.
Brauche ich eine Masernimpfung?Ja, wenn Du nach 1970 geboren bist.Für die Arbeit an Schulen und Kitas musst Du den Masernschutz vor dem Start nachweisen.
Brauche ich einen Führerschein?ManchmalZum Beispiel, wenn Du das Kind zur Schule fährst.
Wie viele Stunden arbeitet man als Schulbegleiter?So viele, wie das Amt bewilligtEs legt fest, wie lange das Kind Begleitung bekommt: im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen und Klassenfahrten.
Kann ich den Beruf erst ausprobieren?Ja, im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst.Der Bezirk Schwaben in Bayern zum Beispiel setzt Freiwillige als eigene Gruppe in der Schulbegleitung ein.

Was verlangen die Ämter? Zwei Beispiele aus NRW und Bayern

Was genau verlangt wird, legt das zuständige Amt fest. Deshalb unterscheiden sich die Regeln von Ort zu Ort.

Kreis Warendorf (NRW)Bezirk Schwaben (Bayern)
StufenNicht-Fachkraft, FachkraftHilfskraft ohne oder mit pädagogischer Ausbildung, Fachkraft, Freiwillige
Wer braucht was?Alltagshilfen: keine besondere Qualifikation. Besondere Hilfen: Vorerfahrung oder FachkraftLegt der Bezirk für jedes Kind im Bescheid fest
Vertrag und GeldBezahlung je nach QualifikationRegulärer Vertrag nach Tarif des Trägers, keine Minijobs
AußerdemGrundschulung durch den ArbeitgeberDie Schulleitung muss den Einsatz genehmigen

Quellen: Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET), § 124 SGB IX, § 20 Infektionsschutzgesetz, Kreis Warendorf, Bezirk Schwaben.

Welche Kinder bekommen eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung, auch Integrationshilfe genannt, bekommen Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die ohne Hilfe nicht am Unterricht teilnehmen können. Wer sie bezahlt, hängt von der Art der Behinderung ab.

BehinderungWer zahlt?
Körperlich oder geistigDer Träger der Eingliederungshilfe, also das Amt für Leistungen an Menschen mit Behinderung. Je nach Bundesland ist das zum Beispiel der Kreis, in Bayern der Bezirk. Grundlage ist § 112 SGB IX.
SeelischDas Jugendamt, nach § 35a SGB VIII. Voraussetzung: Die seelische Gesundheit des Kindes weicht wahrscheinlich länger als 6 Monate vom Üblichen für sein Alter ab, und es kann deshalb nicht voll am Leben teilhaben.

So läuft der Antrag

  1. Schritt 1Die Eltern stellen den AntragSie wenden sich an das Jugendamt oder an den Träger der Eingliederungshilfe.
  2. Schritt 2Das Amt prüft, ob es zuständig istDafür hat es 2 Wochen. Ist es nicht zuständig, muss es den Antrag an die richtige Stelle weiterleiten.
  3. Schritt 3Das Amt entscheidetEs legt fest, wie viele Stunden Begleitung das Kind bekommt und welche Qualifikation die Schulbegleitung braucht.
Kurz beantwortet
Müssen Eltern etwas zahlen?Nein, für die Hilfe zur Schulbildung nach SGB IX nicht.Das regelt § 138 SGB IX.
Kann ein Integrationshelfer mehrere Kinder begleiten?Ja, wenn das für die Kinder zumutbar ist.Das erlaubt § 112 Absatz 4 SGB IX.

Quellen: § 35a SGB VIII, §§ 14, 112 und 138 SGB IX, Bezirk Schwaben, Kreis Warendorf.

Wie sind die Berufsaussichten?

Seit 2013 lernen deutlich mehr Kinder mit Förderbedarf an einer normalen Schule. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet, dass bis 2040 mehr Menschen in Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege arbeiten.

258.000
Förderschüler an Regelschulen
im Jahr 2022
44 %
aller Förderschüler lernen dort
2013 waren es erst 31 %
bis 2040
mehr Beschäftigte erwartet
in Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege
Quellen: Kultusministerkonferenz, Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2013 bis 2022; Bundesagentur für Arbeit (BERUFENET)

Wie kommst Du weiter?

Weiterbildung und Karriere
SpezialisierenMit einer Weiterbildungzum Beispiel für die Arbeit mit Kindern mit geistiger, körperlicher oder psychischer Behinderung oder mit Lernbehinderung.
Fachkraft werdenMit einer Ausbildung als Erzieher oder HeilerziehungspflegerDann kannst Du auch Kinder begleiten, für die das Amt eine Fachkraft verlangt.
AufsteigenMit einem Studium in Heilpädagogik, Sozialer Arbeit, Sonderpädagogik oder ErziehungswissenschaftOhne Studium geht es mit der Aufstiegsweiterbildung zum Fachwirt im Erziehungswesen.
KoordinierenEinen Schulbegleitdienst leitenDafür setzt etwa der Kreis Warendorf pädagogische Fachkräfte ein, also Leute mit Ausbildung oder Studium.

Passt der Beruf zu Dir?

Was solltest Du mitbringen?

Das passt zu Dir, wenn Du ...
  • Dich gut in Kinder und Jugendliche hineinversetzen kannst
  • ruhig bleibst, wenn Dein Schüler laut wird oder um sich schlägt
  • gut zwischen Eltern, Lehrkräften und Therapeuten vermitteln kannst
  • Nähe und professionellen Abstand gut ausbalancierst
Eher nicht, wenn Du ...
  • selbst unterrichten willst, dafür ist Lehramt der richtige Weg
  • engen Körperkontakt, etwa beim Umziehen oder beim Toilettengang, nicht magst
  • belastende Situationen nur schwer loslassen kannst

Weiter zu sozialen Berufen

Quellen dieses Artikels Tätigkeit, Zugang, Nachweise, Weiterbildung: Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET Schulbegleiter/in · Qualifikation und Einsatz: Kreis Warendorf, Rahmenleistungsbeschreibung Schulbegleitung; Bezirk Schwaben, Leistungsvereinbarung Schulbegleitung (2022) · Recht: § 35a SGB VIII, §§ 14, 112, 124 und 138 SGB IX, § 20 Infektionsschutzgesetz · Erzieher und Heilerziehungspfleger: KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Fassung März 2026) · Kurse: Angaben von Laudius, ILS und Fernakademie, Stand September 2026 · Gehalt: Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung April 2025 · Förderschüler: Kultusministerkonferenz, Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2013 bis 2022

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