Was ist ein Integrationshelfer bzw. Schulbegleiter?
Ein Integrationshelfer hilft Kindern sowie Jugendlichen mit geistiger, seelischer oder mit körperlicher Behinderung, an dem Schulunterricht an einer allgemeinbildenden Schule teilzunehmen. Ein anderes Wort für den Beruf ist deshalb auch Schulbegleiter. Die Berufsbezeichnung unterliegt keinen rechtlich-formellen Strukturen. Es ist also nicht einheitlich geregelt, was diesen Job ausmacht und wer ihn ausführen darf.
Was macht ein Schulbegleiter?
Zu Deinen Schulbegleiter-Aufgaben gehört nicht das Unterrichten, sondern die individuelle Betreuung von Kindern oder Jugendlichen, die im Vergleich zu den anderen Schülern Defizite in dem sozialen, emotionalen oder in dem kommunikativen Bereich aufweisen. Diese Benachteiligungen sollen durch Dich als Schulbegleiter oder Schulbegleiterin ausgeglichen werden. Du bist also eine langfristige Eingliederungshilfe für die betroffenen Schüler. Die konkreten Aufgaben vom Schulbegleiter hängen davon ab, welche Bedürfnisse die Kinder und Jugendlichen haben.
Immer dazu gehört aber die Hilfestellung während des Unterrichts, also das Erklären von den Aufgaben, die der Lehrer fordert. Falls der geforderte Inhalt zu schwierig ist, besteht Deine Aufgabe darin, den Inhalt an den Leistungsstand des Schülers anzupassen. Darüber hinaus ist die Integrationshilfe auch dafür zuständig, dass der Schüler vor und nach dem Schulunterricht dazu in die Lage gebracht wird, sich in dem Schulalltag zurechtzufinden. Das Umziehen vor dem Sportunterricht kann ebenso dazugehören, wie die Hilfestellung bei dem Toilettengang. Auch die allgemeine Orientierung in dem Schulgebäude, sowie das Begleiten zu der Schule hin und wieder zurück sind Bestandteil von den Integrationshelfer-Aufgaben.
Wie wird man Schulbegleiter?
Es gibt keine Ausbildung und kein Studium, das Du unbedingt absolvieren musst, um Schulbegleiter werden zu können. Der Anspruch, dass Kinder und Jugendliche mit sowie ohne Behinderung zusammen unterrichtet werden sollten, ist noch recht neu. So gibt es immer noch keine einheitlich qualifizierende Ausbildung als Integrationshelfer. Deshalb hast Du zahlreiche, unterschiedliche Optionen, Schulbegleiter werden zu können. Verschiedene Ausbildungen und Studiengänge machen den Einstieg in den Beruf möglich.
Falls Du erst einmal ausprobieren möchtest, ob die Integrationshelfer-Aufgaben zu Dir passen, kannst Du in dem Bereich zunächst auch ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, oder nebenberuflich als Integrationshelfer ohne Ausbildung als ungelernte Hilfskraft jobben.
Rechtsanspruch auf Schulbegleitung
Die rechtliche Grundlage der Schulbegleitung (auch Integrationshilfe genannt) speist sich aus zwei getrennten Sozialgesetzbüchern, wobei sich die Zuordnung des Anspruchs nach der Art der Behinderung richtet: Bei einer seelischen Behinderung greift das SGB VIII, bei einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung das SGB IX bzw. SGB XII.
Zentrale Anspruchsgrundlage für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder wenn eine solche droht ist § 35a SGB VIII. Der Anspruch besteht, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung ergibt sich der Anspruch aus § 112 SGB IX (bzw. SGB XII). Beide Regelungen sichern einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Auch Kinder mit ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen oder Entwicklungsverzögerungen können Schulbegleitung erhalten.
Die Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe, die die Teilhabe am Bildungssystem und die Teilnahme am Regelunterricht ermöglichen soll - sie ist weder Nachhilfe noch ein therapeutisches Angebot. Die Kosten trägt in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe, nicht die Schule und nicht die Familie; für Familien ist die Schulbegleitung damit in der Regel kostenfrei.
Für die konkrete Beantragung und Finanzierung sind die Jugendämter bzw. die Träger der Eingliederungshilfe zuständig, wobei sich die Zuständigkeit nach der Art der Behinderung richtet: Bei einer seelischen Behinderung ist in der Regel das Jugendamt zuständig, bei körperlicher oder geistiger Behinderung der Träger der Eingliederungshilfe. Teils übernimmt das Sozialamt diese Aufgabe, weil Sozialämter oft nicht nur die Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe, sondern auch die des Trägers der Eingliederungshilfe wahrnehmen. Nach § 14 SGB IX muss die zuerst angefragte Stelle die Zuständigkeit kurzfristig klären, sodass Anträge nicht zwischen den Trägern verloren gehen. Für verbindliche Auskünfte zu Ansprüchen, Antragsverfahren und Finanzierung solltest Du Dich an das zuständige Jugendamt, den Eingliederungshilfeträger oder eine Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wenden - die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune erheblich.
Ausbildungen
Du kannst aber auch Integrationshelfer werden, indem Du eine Ausbildung als Erzieher oder eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger abschließt. Für einige Arbeitgeber in diesem Bereich ist eine abgeschlossene Schulbegleiter-Ausbildung in einem dieser Ausbildungsberufe sogar Voraussetzung für eine Anstellung. Um eine dieser Integrationshelfer-Ausbildungen beginnen zu dürfen, benötigst Du meistens einen Realschulabschluss. Du solltest für eine solche Schulbegleiter-Ausbildung etwa drei Jahre einplanen.
Studiengänge
Darüber hinaus bietet es sich außerdem an, für den Job als Integrationshilfe ein Studium der Heilpädagogik oder der Sozialpädagogik zu beginnen. Du benötigst meistens mindestens einen Fachhochschulabschluss, kannst aber manchmal auch nach einer beruflich abgeschlossenen Ausbildung in diesem Fachbereich die Zulassung für einen solchen Studiengang bekommen!
Top 5 Studiengänge
Schulbegleiter-Ausbildung bringt Vorteile
Obwohl Du auch Integrationshelfer ohne Ausbildung werden kannst, ist es sehr sinnvoll, irgendeine der Integrationshelfer-Ausbildungen zu absolvieren. Schließlich trägst Du in dem Beruf die Verantwortung für einen Menschen und solltest Dich sowohl mit der Art der Behinderung oder Beeinträchtigung auskennen, als auch über pädagogisches Wissen verfügen.
Es gibt auch bereits ein paar Modellprojekte, die eine einheitliche Integrationshelfer-Ausbildung und ausreichende Qualifizierung für den Beruf anstreben.
Wo arbeitet ein Integrationshelfer?
Als Inklusionshelfer kannst Du hier eine Anstellung finden:
- An Regelschulen
- An Förderschulen
- Bei Vereinen für Menschen mit Behinderung
- Bei Sozialverbänden
- Bei Wohlfahrtsverbänden
Wie sieht der Arbeitsalltag aus?
Falls Du Schulbegleiter werden möchtest, solltest Du Dir vorher die typischen Schulbegleiter-Aufgaben einmal ansehen. So bekommst Du eine bessere Vorstellung von dem Berufsalltag als Inklusionshelfer:
Wie sieht der Arbeitsplatz aus?
Es kommt ganz darauf an, welche Bedürfnisse das von Dir zu betreuende Kind mitbringt, ob Du es bereits von zu Hause abholst oder erst täglich in der Schule triffst. Den Großteil Deiner Arbeit verbringst Du aber allgemein in diesen Räumen der Schule:
- Im Klassenzimmer
- Auf dem Pausenhof
- In der Umkleidekabine und in der Sporthalle
- In Werksräumen
Was verdient ein Schulbegleiter?
Was Du während Deiner Integrationshelfer-Ausbildung verdienst, hängt davon ab, welchen Ausbildungsweg Du wählst. Meistens erhältst Du aber, wie beispielsweise in der Heilerziehungs-Ausbildung, kein Ausbildungsgehalt.
Wenn Du in das Berufsleben startest, kannst Du allerdings mit etwa 2.400 € monatlich als Einstiegsgehalt rechnen. Der durchschnittliche Verdienst im Beruf liegt bei rund 35.400 € brutto im Jahr, wobei das Gehalt stark vom Träger abhängt, für den Du arbeitest.
Wo finde ich einen Job als Schulbegleiter?
Wie sind die Berufsaussichten für Schulbegleiter?
Es gibt einen Mangel an gut qualifizierten Schulbegleitern. Falls Du also eine Ausbildung in dem Bereich abgeschlossen hast, sind Deine Berufschancen sehr gut! Schließlich gibt es viele ungelernte Integrationshilfen und mit einer Ausbildung wirst Du natürlich bevorzugt eingestellt!
Seit der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009 besteht die Forderung, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemeinsam an Schulen mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung unterrichtet werden sollten. Trotzdem ist das in Deutschland erst bei circa 20 % der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung so. Damit immer mehr eine Chance auf gleichwertigen Unterricht und Gleichbehandlung bekommen können, werden immer mehr Inklusionshelfer benötigt!
Welche Spezialisierungen gibt es?
Da es nicht einmal eine einheitlich geregelte Integrationshelfer-Ausbildung gibt, besteht auch keine Möglichkeit, sich während dieser zu spezialisieren. Allerdings kannst Du als Inklusionshelfer unterschiedliche Fortbildungen bei Trägern machen. Unter anderem gibt es die Option, dass Du Dich auf diese Bereiche konzentrierst:
- Unterstützungsmaßnahmen bei einer Behinderung vom Körper
- Helfen bei Aufmerksamkeitsdefizitstörung
- Umgang mit Autismus
- Unterstützen bei Verhaltensauffälligkeiten
- Helfen bei Sprachstörungen und bei Lese- Rechtschreibschwäche
Passt der Beruf Schulbegleiter zu mir?
Wenn Du Schulbegleiter bzw. Integrationshelfer werden willst, solltest Du Dir vorher bewusst machen, welche Eigenschaften und Fähigkeiten Du für den Beruf mitbringen solltest. Denn wenn Du Dir diese bewusst machst, kannst Du besser einschätzen, ob Du Dich in dem Berufsalltag wohl fühlen könntest. Hier findest Du deshalb einige Integrationshelfer-Voraussetzungen:
Das Wichtigste ist aber, dass Du eine Beziehung zu Deinem Schüler aufbauen kannst! Alles andere kann sich dann entwickeln. Denn nicht nur der Schüler mit Behinderung lernt von Dir, sondern im Idealfall lernst Du auch von ihm!
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