Du bist hier

Arbeitsrechtsschutz: Vergleich der Anbieter

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sichert Dich ab gegen die hohen Kosten eines Rechtsstreits und ermöglicht Dir, für Dein Recht notfalls vor Gericht zu ziehen. Wir erklären Dir, in welchen Fällen der Arbeitsrechtsschutz greift und worauf Du achten solltest, wenn Du die Versicherung abschließt.

Welche Arbeitsrechtsschutzversicherung ist die beste für mich?

Befindest Du Dich gerade auf der Suche nach einem Rechtsschutz fürs Arbeitsrecht, um Dich gegen künftige Rechtstreitigkeiten mit Deinem Arbeitgeber abzusichern? Dann nutze doch unseren unten stehenden kostenlosen Online-Arbeitsrechtsschutz-Vergleich. Trage dafür einfach die gewünschten Leistungen in die entsprechenden Felder ein und erhalte umgehend passende Vorschläge.

Wenn Du noch nicht genau weißt, worauf es beim Berufsrechtsschutz ankommt, kann Dir der folgende Text als Hilfe bei der Auswahl des richtigen Versicherungs-Anbieters dienen und aufzeigen, worauf Du bei der Auswahl eines passgenauen Arbeitsrechtsschutzes besonderes Augenmerk legen solltest.

Was ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sichert Dich gegen diejenigen Kosten ab, die bei Konflikten mit dem Arbeitgeber entstehen können – zum Beispiel, wenn Du anwaltlichen Beistand benötigst oder ein Streit sogar bis vors Gericht geht. Damit Du in einem solchen Fall nicht auf den Kosten, die gut und gern in die Tausende gehen können, sitzenbleibst, kannst Du bei einem Versicherer eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen, auch bekannt unter dem Namen Berufsrechtsschutz.

Bei einem Streit mit dem Arbeitgeber, der als großes Unternehmen womöglich über eine eigene Rechtsabteilung und damit über jede Menge Know-how und Ressourcen verfügt, kannst Du mit einer solchen Versicherung Chancengleichheit herstellen und musst Dich nicht vor den finanziellen Folgen einer solchen Auseinandersetzung fürchten.

Analog zum Arbeitsrechtsschutz gibt es übrigens auch den Privatrechtsschutz, den Mietrechtsschutz und den Verkehrsrechtsschutz. Wie diese verschiedenen Versicherungen und Rechtsbereiche miteinander zusammenhängen, auch dazu erfährst Du später mehr.

Was ist beim Arbeitsrechtsschutz versichert und was nicht?

Ob ausbleibende Lohnzahlungen, eine Abmahnung oder ungerechtfertigte Kündigung vom Chef, ein fehlerhaftes Arbeits- oder verweigertes Zwischenzeugnis – Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber sind in vielerlei Hinsicht denkbar – und führen die Konfliktparteien in Deutschland jährlich Hunderttausende Male bis vors Arbeitsgericht.

Allerding ist nicht jeder Konflikt mit dem Arbeitgeber auf den Arbeitsrechtsschutz anwendbar. Hier findest Du eine Auflistung, die Dir Auskunft darüber gibt, in welchen Fällen der Arbeitsrechtsschutz greift und in welchen Fällen die Versicherung nicht zuständig ist.

immer versichert

  • Kündigung: Hast Du eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten, dann kannst Du Deinen Arbeitsrechtsschutz in Anspruch nehmen, um dagegen vorzugehen.
  • Abmahnung: Das Gleiche gilt bei einer Abmahnung: Auch in diesem Fall kannst Du Dich an Deinen Versicherer wenden.
  • Arbeitszeugnis: Verweigert Dein Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses oder hat er Dir ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis ausgestellt , ist auch das ein Fall für die Rechtsschutz im Arbeitsrecht.
  • Lohn: Ist Dein Arbeitgeber in Verzug, was die Lohnzahlung für den abgelaufenen Monat angeht, kannst Du ebenfalls einen Anwalt konsultieren, deine Arbeitsrechtsschutzversicherung wird an Deiner Seite stehen.
  • Urlaubsgeld: Auch das Urlaubsgeld kann zum Streitfall werden. Besteht laut Arbeitsvertrag ein entsprechender Anspruch, Dein Arbeitgeber zahlt jedoch zu wenig oder gar nicht, dann kannst Du dagegen vorgehen.

manchmal versichert

  • Aufhebungsvertrag: Hat Dein Arbeitgeber Dir angeboten, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, dann ist das erst mal nicht zwingend ein Fall für den Arbeitsrechtsschutz. Die entsprechende Vertragsausgestaltung ist nämlich grundsätzlich Deine eigene Angelegenheit. Einige Versicherer bieten trotzdem einen entsprechenden Service an und zahlen Dir die diesbezügliche Beratung mit einem Anwalt. In den meisten Fällen ist diese Beratung jedoch gedeckelt, das bedeutet, der Versicherer hat eine Kostengrenze festgelegt, bis zu der er die Kosten übernimmt. Alles, was darüber liegt, musst Du dann aus eigener Tasche zahlen. Setzt Dein Arbeitgeber Dich bei der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags allerdings unter Druck, indem er zum Beispiel andernfalls mit einer Kündigung droht, dann stellt sich Situation anders dar. In einem solchen Fall ist Dein Versicherer sogar verpflichtet, die Kosten für die Beratung mit einem Anwalt zu übernehmen.

nicht versichert

  • Fristlose Kündigung aufgrund einer Straftat: Wenn Du selbst durch eine Straftat eine fristlose Kündigung verschuldet hast, zum Beispiel indem Du Eigentum des Arbeitgebers unerlaubt entwendet oder bei der Abrechnung der Spesen betrogen hast, dann wird die Arbeitsrechtsschutzversicherung keine Kosten für Dich übernehmen.
  • Allgemeine Beratung beim Anwalt: Der Berufsrechtsschutz greift erst im tatsächlichen Versicherungsfall. Der reine Verdacht oder die Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber lässt den Arbeitsrechtsschutz hingegen noch nicht in Kraft treten. Wer sich also im Vorhinein mit einem Anwalt beraten will, um im Falle einer Kündigung vorbereitet zu sein, muss diese Beratungsgespräche aus eigener Tasche zahlen. Die Kosten für eine allgemeine Rechtsberatung übernimmt der Versicherer nicht. Allerdings stellen viele Anbieter ihren Versicherten eigens eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung zur Verfügung, die diese in der Regel in allen Rechtsfragen konsultieren können.
  • Vor Versicherungsbeginn begonnene Rechtsstreitigkeiten: Für bereits schwelende Konflikte ist Deine Rechtsschutzversicherung fürs Arbeitsrecht nicht zuständig. Hast Du also bereits vor Vertragsbeginn einen Anwalt konsultiert, kannst Du auch die Kosten für das weitere Verfahren nicht mit Deinem Berufsrechtsschutz abrechnen.
  • Aussichtslose Verfahren: Dein Versicherer bewertet vor einem Rechtsstreit die Chancen auf Erfolg. Werden diese als zu gering eingestuft, kann es sein, dass der Versicherer nicht zahlt.

Welche Kosten übernimmt die Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Eine Auseinandersetzung im Bereich Arbeitsrecht kann Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen, insbesondere dann, wenn der Konflikt vor einem Gericht endet und das Verfahren womöglich sogar mehrere Instanzen durchläuft.

Dabei bietet das Arbeitsrecht eine Besonderheit im Vergleich mit anderen Rechtsgebieten. Denn die Parteien, die einen Konflikt im Arbeitsrecht austragen, müssen ihre außergerichtlichen und erstinstanzlichen Kosten in jedem Fall selbst tragen – und zwar unabhängig davon, ob sie vor Gericht gewonnen oder verloren haben – oder ob sich beide Seiten einvernehmlich auf einen Vergleich einigen konnten. Der Verlierer muss neben den eigenen auch die Gerichtskosten tragen.

Diese besondere Regelung hat Vor- und Nachteile: Einerseits schützt sie Arbeitnehmer im Falle einer Niederlage vor der Übernahme von überbordenden Kosten für die Gegenseite, die viele Arbeitnehmer vermutlich davon abhalten würden, überhaupt einen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber zu beginnen, aus Angst, sich finanziell zu ruinieren.

Gleichzeitig bedeutet diese Regelung jedoch, dass auf den Arbeitnehmer in jedem Fall eine finanzielle Belastung zukommt – eben auch dann, wenn er zweifelsfrei im Recht ist. Verbunden damit sind auch entsprechende Einbußen bei einer womöglich vor Gericht erstrittenen Zahlung durch den Arbeitgeber.

Die Kosten, die im Laufe einer rechtlichen Auseinandersetzung anfallen, übernimmt im Versicherungsfall die Arbeitsrechtsschutzversicherung. Zu den Kostenfaktoren zählen zum Beispiel die folgenden:

  • Anwaltskosten: Die Kosten für den Anwalt, der Dich während der gesamten Auseinandersetzung berät und schließlich auch vor Gericht Deine Interessen vertritt, fallen für die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht in der Regel am stärksten ins Gewicht.
  • Gerichtskosten: Aber nicht nur für den Anwalt, sondern auch für die Verhandlung vor Gericht fallen Kosten an.
  • Zeugengeld: Werden Zeugen vor Gericht geladen, um bei der Aufklärung eines umstrittenen Sachverhalts mitzuwirken, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese angemessen entschädigt werden – sowohl für ihre Fahrtkosten als auch für den Einkommensausfall aufgrund der verpassten Arbeitszeit kommt Dein Arbeitsrechtsschutz auf.
  • Gutachterhonorare: In manchen Fällen müssen im Laufe des Verfahrens Gutachter hinzugezogen werden. Auch die Kosten für diese Gutachter übernimmt die Rechtsschutzversicherung fürs Arbeitsrecht.
  • Schlichtungsverfahren: Genauso kommt der Berufsrechtsschutz zum Tragen, wenn der Konflikt außergerichtlich geklärt wird, beispielsweise durch eine Schlichtung.

Wonach sollte ich den Arbeitsrechtsschutz auswählen?

Bei der Wahl des richtigen Arbeitsrechtsschutzes solltest Du einiges beachten, denn die Versicherung sollte bestmöglich zu Dir und Deinen persönlichen Ansprüchen und Anforderungen passen. Im folgenden Textabschnitt erfährst Du Näheres zu den wichtigsten Auswahlkriterien und erhältst einen Überblick, welche Unterschiede die Verträge beinhalten können.

Leistungsspektrum

Wie Du im vorangegangenen Teil des Textes bereits erfahren hast, gibt es in Sachen Leistungsspektrum durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern, auch wenn sich der Grundstock beim Arbeitsrechtsschutz generell weniger unterscheidet. Du solltest Dir also vor Vertragsabschluss Gedanken machen, welche Konflikte mit Deinem Arbeitgeber auftreten könnten, um herauszufinden, welcher Versicherer die benötigten Leistungen anbietet.

Im Falle einer Kündigung oder Abmahnung kannst Du unabhängig vom Versicherer auf den Arbeitsrechtsschutz zählen, Gleiches gilt, wenn Dein Arbeitgeber Dir zum Beispiel zu wenig Urlaubsgeld ausgezahlt hat. In anderen Fällen solltest Du dagegen ganz genau in die Vertragsunterlagen schauen: Brauchst Du Rechtsberatung bezüglich Deiner Ansprüche im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers oder möchtest mit einem Anwalt die Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrags besprechen , dann solltest Du besonders auf den entsprechenden Passus im Vertrag achten, denn nicht alle Arbeitsrechtsschutz-Versicherer kommen für solche Leistungen auf. Andere haben für solche Fälle mitunter eine Kostenobergrenze im Vertrag festgehalten. Bei der Beratung zum Aufhebungsvertrag liegt diese beispielsweise meist bei 1000 Euro.

Beitrag

Der Beitrag für die Arbeitsrechtsschutzversicherung beträgt grundsätzlich nur wenige Euro im Monat. Allerdings ist der Arbeitsrechtsschutz immer eingebettet in einen umfassenderen Rechtsschutz, der neben dem Arbeitsrechtsschutz zumindest den privaten, meist auch noch weitere Rechtsbereiche abdeckt, zum Beispiel das Wohnrecht und/oder das Verkehrsrecht.

Als groben Richtwert kannst Du zwischen 15 und 40 Euro pro Monat für Deine Rechtsschutzversicherung einplanen. Je mehr Rechtsbereiche Du mit Deiner Versicherung abdecken möchtest, desto höher ist natürlich auch Dein Beitrag. Seine genaue Höhe hängt aber vor allem davon ab, ob Du in der Vergangenheit bereits Rechtsstreitigkeiten hattest und wie lange diese zurückliegen.

Entsprechende Angaben musst Du deshalb beim Vertragsabschluss machen. In der Regel gilt dabei ein Referenzzeitraum von fünf Jahren vor Vertragsabschluss. Bist Du in dieser Zeit frei von Rechtsstreitigkeiten geblieben, dann schätzen die Versicherer das Risiko für künftige Versicherungsfälle ebenfalls gering ein, sodass Du meist nur einen vergleichsweise niedrigen Beitrag entrichten musst.

Hast Du dagegen bereits eine oder sogar mehrere solcher Auseinandersetzungen in der jüngeren Vergangenheit vorzuweisen, kann Dein Beitrag gut und gern das Doppelte dessen betragen, was Du sonst bezahlt hättest. Sind Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitgebern bei Dir an der Tagesordnung, wirst Du es unter Umständen schwerhaben, überhaupt einen Versicherer zu finden, Der Dir Arbeitsrechtsschutz gewährt.

Deckungssumme

Die sogenannte Deckungssumme stellt eine wichtige Größe im Arbeitsrechtsschutz dar. Denn sie gibt Auskunft darüber, bis zu welcher Höhe Dein Versicherer die Kosten für ein Verfahren trägt.

Ist die Deckungssumme Deiner Rechtsschutzversicherung fürs Arbeitsrecht zu niedrig, schränkt das Deine Chancen im Verfahren erheblich ein. Denn in diesem Fall wärst Du für die Begleichung der darüber liegenden Kosten selbst verantwortlich.

Darum solltest Du genau darauf achten, mit welchen Deckungssummen die verschiedenen Arbeitsrechtsschutz-Anbieter werben. Normalerweise liegt die Deckungssumme einer Rechtsschutzversicherung nicht unter 300 000 bis 500 000 Euro. Viele Versicherer bieten jedoch gegen einen Aufschlag beim monatlichen Beitrag auch bedeutend höhere Deckungssummen an, etwa eine oder zwei Millionen Euro, oder sie verzichten sogar gänzlich auf eine Begrenzung der Deckungssumme.

Wichtig zu wissen: Die Deckungssumme steht Dir für jeden einzelnen auftretenden Fall zur Verfügung, sie ist also nicht als Pool zu betrachten, der mit jedem Verfahren kleiner wird.

Wartezeiten

Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht enthalten in aller Regel eine Wartezeit. Diese beträgt meist drei Monate ab Beginn der Versicherung. Während dieser Zeit kannst Du bei Deinem Versicherer noch keine Versicherungsfälle melden.

Das bedeutet für Dich: Auf den letzten Drücker noch schnell eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht abzuschließen, wenn sich ein Konflikt mit dem Arbeitgeber bereits anbahnt, rechnet sich nicht. In einem solchen Fall wirst Du nämlich auf den Kosten sitzenbleiben, wenn es innerhalb der ersten drei Versicherungsmonate tatsächlich zum befürchteten Rechtsstreit kommt. Es gilt also, in Sachen Arbeitsrechtsschutz vorausschauend zu handeln.

Diese Wartezeit-Regelung gilt allerdings nur für neu Versicherte in einer Arbeitsrechtsschutzversicherung. Verfügst Du bereits über einen Arbeitsrechtsschutz und willst lediglich den Anbieter wechseln, dann bleibt der Rechtsschutz beim neuen Versicherer unvermindert bestehen.

Beim Wechsel ist aber Genauigkeit gefragt, der Übergang zwischen den beiden Policen muss fließend sein. Denn schon ein einziger Tag ohne Versicherung macht Dich zum neu Versicherten und setzt die dreimonatige Wartezeit wieder in Kraft.

Selbstbeteiligung

Wie andere Versicherungen enthält auch die Arbeitsrechtsschutzversicherung meist eine Selbstbeteiligung. Damit ist der Betrag gemeint, den Du selbst zahlen musst, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Übersteigen die anfallenden Kosten die Selbstbeteiligung nicht, dann muss Deine Versicherung nichts zahlen.

Meist hast Du bei der Vertragsgestaltung verschiedene Optionen, was die Höhe der Selbstbeteiligung angeht, über die Du auch direkt Einfluss auf Deinen monatlichen Beitrag nehmen kannst. Denn: Je höher Du Deine Selbstbeteiligung wählst, desto weniger musst Du für die Versicherung bezahlen.

Normalerweise liegt die Selbstbeteiligung im Streitfall zwischen 150 und 350 Euro. Allerdings gibt es auch Versicherer, die eine Rechtsschutzversicherung für den Beruf ganz ohne Selbstbeteiligung anbieten. Das wiederum schlägt sich dann aber im monatlichen Beitrag nieder.

Manche Anbieter belohnen ihre Versicherten auch mit einer sinkenden Selbstbeteiligung, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keinen Versicherungsfall gemeldet haben. Wieder andere bieten eine niedrigere Selbstbeteiligung an, wenn Du im Gegenzug auf die freie Anwaltswahl verzichtest und stattdessen einen von der Versicherung vermittelten Anwalt konsultierst.

Anwaltswahl

Die Wahl des Anwaltes kann mitunter entscheidenden Einfluss auf den Erfolg eines Rechtsstreits haben. Nicht nur weil es bessere und schlechtere Anwälte gibt, sondern auch weil das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt von großer Bedeutung ist.

Die meisten Versicherer stellen die Wahl des Anwalts daher frei. Nur einige wenige Anbieter handhaben das anders. In einem solchen Fall musst Du zum Beispiel mit einer höheren Selbstbeteiligung rechnen, wenn Du einen anderen als den von der Versicherung vermittelten Anwalt wählst. Informiere Dich daher im Vorfeld eines Vertragsabschlusses genau darüber, ob Du im Fall eines Rechtsstreits mit Deinem Arbeitgeber selbst darüber entscheiden darfst, wer Dich vertreten soll, oder ob Deine Versicherung diesen Job übernimmt.

Telefonberatung

Eine rechtliche Telefonberatung beziehungsweise kostenlose Anwaltshotline bieten mittlerweile die meisten guten Versicherer. Diese kannst Du auch dann nutzen, wenn noch kein Versicherungsfall eingetreten ist. Auch wenn die telefonische Beratung nicht gleichzusetzen ist mit einem Gespräch beim Anwalt Deines Vertrauens, so lassen sich auf diesem Wege viele allgemeinere Fragen unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten klären. Bei den meisten Versicherern umfasst die Hotline auch die Beratung in den nicht versicherten Bereichen.

Schadensfreiheitsbonus

Musst Du von Deiner Versicherung im ersten Jahr keinen Gebrauch machen, kann Dir das einen Bonus bescheren. Einige Versicherer senken für diesem Fall die Selbstbeteiligung Jahr für Jahr ab. Manchmal kannst Du Dir bei einem Wechsel auch schadenfreie Jahre aus der alten Arbeitsrecht Versicherung anrechnen lassen. Doch auch der umgekehrte Weg ist denkbar. Erkundige Dich also am besten rechtzeitig, ob die Selbstbeteiligung nach einem Versicherungsfall ansteigt.

Kündigung durch den Versicherer

Wie bereits angeführt halten sich Versicherer die Option offen, Dich al Versicherten abzulehnen, wenn Du bereits zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitgebern hattest. Ebenso beinhalten die Versicherungs-Verträge für den Anbieter in der Regel eine Option zur vorzeitigen Beendigung der vertraglichen Vereinbarung. Diese tritt normalerweise dann in Kraft, wenn zwei Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres meldest.

Wann lohnt sich der Versicherungsschutz und wann nicht?

Eine Rechtsschutzversicherung fürs Arbeitsrecht ist nicht für jeden notwendig. Vor einem Vertragsabschluss sollte daher eine genaue Analyse stehen. Wie ist Deine Situation bei der Arbeit? Hast Du vor, Dich in Zukunft beruflich zu verändern? Sind Rechtsstreitigkeiten wahrscheinlich oder zeichnen sich sogar schon ab? Gab es eventuell schon Konflikte? Wer Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber befürchtet, für den ist die Arbeitsrechtsschutzversicherung in jedem Fall eine sinnvolle Wahl.

Lohnt sich

Bist Du abhängig beschäftigt, solltest Du Dir in jedem Fall Gedanken über einen Arbeitsrechtsschutz machen, denn ein mehrere Instanzen durchlaufender Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der meisten Arbeitnehmer.

Lohnt sich nicht

Wenn Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, dann brauchst Du Dich normalerweise nicht mehr um einen Arbeitsrechtsschutz zu kümmern, denn dieser ist bereits Teil Deiner Mitgliedschaft. Auch hier gilt genau wie beim Versicherungsunternehmen eine dreimonatige Wartezeit.

Welche Unterschiede gibt beim Arbeitsrechtsschutz für unterschiedliche Berufsgruppen?

Inwiefern eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll oder notwendig für Dich ist, hängt aber auch davon ab, ob Du abhängig beschäftigt, selbstständig oder verbeamtet bist. Folgendes ist zu beachten:

Angestellte

Angestellte stellen den Normalfall für den Arbeitsrechtsschutz dar. Sie profitieren von einem Berufsrechtsschutz wie dargestellt vor allem dann, wenn sie Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber haben.

Selbstständige und Freiberufler

Bist Du selbstständig tätig, dann musst Du keine Konflikte mit einem Arbeitgeber befürchten, Rechtsstreitigkeiten im Beruf sind deswegen aber keineswegs ausgeschlossen. Für Selbstständige bieten Arbeitsrechtsschutz-Versicherer daher in der Regel gesonderte gewerbliche Rechtsschutz-Tarife an, die speziell auf die selbstständige Tätigkeit zugeschnitten sind – und zum Beispiel die Bereiche Vertragsrecht, Sachenrecht, Steuern und Ordnungswidrigkeiten abdecken. Auch Auseinandersetzungen mit Angestellten sind dabei versichert. Die Tarife sind jedoch teurer als Tarife für Angestellte

Beamte

Als Beamter kannst Du nicht gekündigt werden. Dennoch kann ein Rechtsschutz im Beruf durchaus sinnvoll sein, etwa um Dich in einem Disziplinarverfahren gegenüber Deinem Dienstherrn zur Wehr zu setzen, wenn Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, oder um eine Versetzung an einen anderen Dienstort zu verhindern. In der Regel sind Rechtsschutzversicherungen fürs Arbeitsrecht für Beamte sogar ein paar Euro günstiger als für Angestellte.

Was kostet ein Streit vor dem Arbeitsgericht?

Was ein Streit vor dem Arbeitsgericht kostet, ist abhängig vom Streitwert und im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt. Der Streitwert liegt bei einer Kündigung (bis zu drei Bruttomonatsgehälter) wesentlich höher als bei einer Abmahnung (ein Bruttomonatsgehalt) oder einem fehlerhaften Zeugnis (0,1 bis 1 Bruttomonatsgehalt). Anhand des Streitwerts werden die Gerichtskosten berechnet. Diese müssen vom Verlierer bezahlt werden und entfallen bei einem Vergleich. Beträgt der Streitwert zum Beispiel 3000 Euro, liegt die einfache Gerichtsgebühr bei 108 Euro. Diese muss dann mit einem bestimmten Faktor multipliziert werden, der sich je nach Verfahrensart unterscheidet. Bei einem allgemeinen Verfahren beträgt er 2,0, bei einem Berufungsverfahren bereits 3,2. Und er kann noch deutlich steigen.

Hinzu kommen die Anwaltskosten, die meist am schwersten wiegen. Auch diese werden entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz normalerweise am Streitwert bemessen, es sei denn, Du hast eine explizit davon abweichende Vereinbarung mit dem Anwalt getroffen. Bei einer Kündigung und einem entsprechenden Streitwert von zum Beispiel 9000 Euro liegt das Anwaltshonorar bereits bei gut 1500 Euro. Wie viel Geld Du letztlich für den Anwalt zahlen musst, hängt aber auch davon ab, was der Anwalt genau tut, ob er zum Beispiel eine Klage erhebt oder Dich vor Gericht vertritt.