Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert Studenten, die für das Stipendium vorgeschlagen wurden, mit bis zu 1.155 € monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit. Das Grundstipendium ist einkommensabhängig und beträgt bis zu 855 € monatlich. Dazu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 € monatlich, die Du unabhängig vom Einkommen bekommst. Zusätzlich gibt es Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Kinderbetreuung.
Du kannst vorgeschlagen werden:
Einige dieser Personen werden von der Studienstiftung selbst angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Hochschullehrer können jederzeit und ganzjährig Vorschläge einreichen.
Zur Förderung gehört ein Bildungs- und Veranstaltungsprogramm samt Beratungsangebot. Als Stipendiat kannst Du an Seminaren, Workshops, Kollegs und Sommerakademien teilnehmen. Auch die Vernetzung der Stipendiaten untereinander wird aktiv unterstützt.
Auf diesem Weg kannst Du Dich nicht selbst bewerben – Du musst vorgeschlagen werden. Nach der Prüfung des Vorschlags fordert die Studienstiftung weitere Unterlagen bei Dir an, die Du per Post einreichst. Für Vorschläge durch Hochschullehrer gibt es keine Frist, sie sind ganzjährig möglich. Im nächsten Schritt folgt ein Auswahlseminar, bei dem über die Aufnahme entschieden wird.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.