Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 23.03. - 15.04.
- Bewerbung aus der EU: 01.06. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.04. - 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.01.
Fachlich geht es um Diagnose, Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen der Zähne, des Mundraums und der Kiefer sowie um Zahn- und Kieferfehlstellungen. Der Weg dorthin führt über mehrere Stufen:
- naturwissenschaftliche Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik
- medizinische Grundlagen in Anatomie, Biochemie und Physiologie
- zahnmedizinische Propädeutik und Übungen am Phantomkopf
- Behandlung von Patienten im späteren Studienverlauf
Das Studium ist in drei Abschnitte geteilt, die jeweils mit einer Staatsprüfung enden: Z1 nach vier Semestern, Z2 zwei Semester später, Z3 nach vier weiteren Semestern. Bevor Du zu Z1 zugelassen wirst, musst Du einen Erste-Hilfe-Kurs und ein vierwöchiges Krankenpflegepraktikum nachweisen - beides lässt sich vor Studienbeginn oder in den Semesterferien erledigen. Neben der Vergabe über Abiturnote gibt es eine Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz („Landzahnarztquote"), für die Du Dich mit einem eigenen Auswahlverfahren direkt bei der Landesdirektion Sachsen bewirbst. Für das Auswahlverfahren der Hochschule und die Zusätzliche Eignungsquote brauchst Du ein TMS-Ergebnis. Ein Semester an einer europäischen Universität oder an der University of Alberta in Edmonton ist möglich, aber freiwillig.

