Das Studentenwerk Dresden vergibt Beihilfen aus dem Härtefallfonds an Studenten in finanziellen Notlagen. Du bekommst einmalig maximal 1.000 € und musst das Geld nicht zurückzahlen. Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen BAföG-Höchstsatz. Wie viel Du genau bekommst, entscheidet die Sozialberatung nach Deiner Situation. Die Mittel stammen aus dem Sozialfonds.
Im Beratungsgespräch kannst Du zusätzlich eine Freiessenkarte bekommen, mit der Du in den Mensen und Cafeterien kostenlos isst.
Bei einer finanziellen Notlage kommen meist mehrere Gründe zusammen, etwa eine körperliche oder psychische Erkrankung oder die Erziehung und der Unterhalt eigener Kinder. Bei Nicht-EU-Bürgern können auch Zahlungen der Eltern ausbleiben, weil es im Heimatland Krieg, Naturkatastrophen oder familiäre Schicksalsschläge gibt.
Du reichst das Antragsformular und alle nötigen Nachweise für Deine finanzielle Notlage bei der Sozialberatung des Studentenwerks Dresden ein. Das ist jederzeit möglich, eine feste Frist gibt es nicht.
Nach dem Antrag lädt Dich die Sozialberatung zu einem persönlichen Gespräch ein. Dabei prüft sie auch, ob Dir andere Wege helfen können, etwa ein Nebenjob, Unterstützung anderer Institutionen oder ein Stipendium. Über die Beihilfe entscheidet sie für jeden Einzelfall.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.