Das Wichtigste auf einen Blick:
- Als Student kannst Du Ausgaben für eine weiterführende Ausbildung als Werbungskosten absetzen.
- Werbungskosten umfassen den Zweithaushalt, das Arbeitszimmer, Fahrtkosten und diverse Arbeitsmittel – ja, auch den neuen Laptop!
- Berücksichtigt werden nur selbstgetragene Ausgaben. Ausnahmen sind Kosten für Studiengebühren, die können auch von Deinen Eltern bezahlt werden.
- Selbst bei geringem Einkommen lohnt sich eine Steuererklärung im Zweitstudium: Den finanziellen Verlust kannst Du in die späteren Berufsjahre übertragen.
Was sind Werbungskosten im Studium?
Du absolvierst eine weiterführende Ausbildung (z.B. Master)? Dann solltest Du jetzt genau aufpassen: Ein Zweitstudium zählt im Gegensatz zum Erststudium als Fortbildung und kann deshalb in Form von Werbungskosten in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden! Wenn Du dem Finanzamt jährlich Deine Ausgaben per Steuererklärung mitteilst, kannst Du mit einer ordentlichen Steuererstattung rechnen.
Was zählt zu den Werbungskosten im Studium?
Zu den Werbungskosten im Studium zählen alle Ausgaben, die Du aufbringst, um Deine Ausbildung zu absolvieren. Prinzipiell kannst Du also alle Kosten, die wegen Deines Zweitstudiums auf Dich zugekommen sind, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das umfasst unter anderem Fahrten zum Minijob, das Binden Deiner Abschlussarbeit oder den neuen Laptop für die Uni. Folgende Aufwendungen kannst Du geltend machen:
Arbeitsmittel
Zu den Arbeitsmitteln gehören:
- Fachliteratur: Zeitschriften, Bücher, Manuskripte und Fotokopien
- Elektronik: Computer, Laptop, Tablet, Software, Drucker und Zubehör
- Büromöbel: Schreibtisch, Schreibtischlampe und Bürostuhl
- Büromaterial: Stifte, Ordner, Papier, Textmarker usw.
- Berufskleidung: Arztkittel, Sportsachen, Amtstrachten und Kosten für die Reinigung
Kosten Deine Büromöbel allerdings mehr als 800 Euro (mit Mehrwertsteuer 952 €), musst Du sie über die Nutzungsdauer abschreiben.
Arbeitszimmer
Hast Du in Deiner Wohnung ein separates Zimmer, dass Du nur für Dein Studium benutzt? Dann kannst Du es unter bestimmten Voraussetzungen beim Fiskus geltend machen. Steuer und Studium kommen hier nämlich zusammen, wenn Dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In dem Fall kannst Du ab 2023 eine Pauschale von 1.260 Euro im Jahr geltend machen. Auch wenn Dein Arbeitszimmer Mittelpunkt Deines gesamten Studiums ist, sind Deine Kosten vollständig abzugsfähig. Folgende (Teil-)Kosten lassen sich steuerlich absetzen:
- Mietkosten
- Wasser-, Heizungs- und Stromkosten
- Reinigungskosten
- Grundsteuer
- Kosten für die Ausstattung
- Versicherungen
Fahrtkosten
Im Zweitstudium gilt Deine Hochschule oder Universität als erste Arbeitsstätte. Den Weg von Deiner Wohnung bis zur Uni kannst Du mit 0,30 € pro Kilometer als Werbungskosten im Studium absetzen. Ab dem 21. Kilometer kannst Du sogar 0,38 € abrechnen. Dabei ist es unwichtig, mit welchem Verkehrsmittel Du unterwegs bist. Rechnungsgrundlage ist allerdings die einfache Entfernung und nicht der Hin- und Rückweg zusammengenommen!
Zweithaushalt
Steuer und Studium verbinden: Wenn Du einen Zweitwohnsitz an Deinem Studienort hast und regelmäßig nach Hause pendelst, kannst Du die Kosten als doppelte Haushaltsführung absetzen. Beachte aber, dass Dein Erstwohnsitz kein kostenloses Zimmer bei Deinen Eltern sein darf. Folgende Ausgaben kannst Du absetzen:
- Miete für die Zweitwohnung
- Eine Heimfahrt pro Woche mit 0,30 € (bzw. 0,38 €) pro Entfernungskilometer
- Umzugskosten
- Maximal drei Monate lang eine Verpflegungspauschale außerhalb des Hauptwohnsitzes
Die Verpflegungspauschale lohnt sich in jedem Fall: Befindest Du Dich 8 bis 24 Stunden an Deinem Zweitwohnort, kannst Du einen Pauschalbetrag von 15 € pro Tag ansetzen. Bei mehr als 24 Stunden sogar 30 €.
Sonderfall Studiengebühren
Sie werden pünktlich zu jedem Semester fällig – für viele Studenten an privaten Hochschulen auch monatlich: Die Studiengebühren oder Studienbeiträge. Auch die lassen sich in voller Höhe absetzen und gehören zu den Werbungskosten im Studium. Hier gilt ebenfalls die Ausnahme, dass auch Kosten berücksichtigt werden, die von einer dritten Person übernommen wurden. Heißt: Solange die Rechnung auf Dich ausgestellt ist, können Deine Eltern die Studiengebühren für Dein Studium auch direkt bezahlen und Du sparst trotzdem die Steuern.
Vorweggenommene Werbungskosten im Studium: Wann kann man sie geltend machen?
Du kannst Deine Werbungskosten im Studium geltend machen, wenn Du:
- in einem Dienstverhältnis stehst
- an einer Berufsakademie studierst
- ein duales Studium absolvierst
- bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast
- einen zweiten Studiengang absolvierst (z.B. Master)
Die Ausbildung muss mindestens 12 Monate dauern und mit einer Prüfung enden. Eine Kurzausbildung etwa zum Taxifahrer wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Selbst wenn Du während Deines Studiums kein zu versteuerndes Einkommen hast, kannst Du die Ausbildungskosten immer noch als Werbungskosten geltend machen. Gib während Deines Studiums eine Steuererklärung ab und lass Deinen finanziellen Verlust feststellen. Diesen kannst Du in die ersten Berufsjahre mitnehmen, in denen du Einkommensteuer zahlen musst. Deine Verluste der Vorjahre werden mit Deinem beruflichen Einkommen verrechnet und Du sparst auf einen Schlag sehr viel Einkommensteuer.
Welche Unterlagen benötigst Du?
Um Deine Werbungskosten im Studium geltend zu machen, solltest Du auf jeden Fall Deine eigene Steuer-ID kennen und wichtige Belege sammeln. Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge helfen Dir, Deine entstandenen Kosten beim Finanzamt nachzuweisen. Falls Du gearbeitet hast, solltest Du zudem Deine Jahreslohnsteuerbescheinigung bereithalten.
Duales Studium und Werbungskosten
Als dualer Student bekommst Du bereits während Deiner Ausbildung Gehalt. Trotz der Vergütung hast Du wie normale Studenten auch Kosten für Fahrtwege, Verpflegung und Fachliteratur. Obwohl es sich bei einem Dual-Studium meistens um ein Erststudium handelt und Du es als Sonderausgaben angeben müsstest, kannst Du Deine Ausgaben im dualen Studium als Werbungskosten angeben und sie von der Steuer absetzen. Neben dem dualen Studium gibt es noch andere Erstausbildungen, in denen Du die Kosten als Werbungskosten statt als Sonderausgaben absetzen kannst.
Steuer und Studium: Der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium
Ein Erststudium (z.B. Bachelor) zählt zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung und kann somit nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für ein Erststudium können nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese können anders als Werbungskosten nur in dem Jahr, in dem sie tatsächlich anfallen, von der Steuer abgesetzt werden. Auch ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Der Nachteil für Studenten ist, dass die Sonderausgaben erst abgesetzt werden können, wenn bereits Steuern gezahlt wurden. Studienkosten, die über 6.000 € pro Jahr hinausgehen, können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Werbungskosten im Job
Nicht nur im Studium sind Werbungskosten von Bedeutung. Im späteren Beruf kannst Du von Deinem Wissen über Werbungskosten profitieren. Ob Du später mit dem Auto zur Arbeit fährst, eine Fortbildung machst oder für den Job in eine neue Stadt ziehst: Du kannst die Ausgaben absetzen.
Kommentare
Hallo zusammen ich hätte eine
Hallo zusammen ich hätte eine Frage bzgl der Übernahme der Studiengebühren von Dritten im folgenden Abschnitt,
"Sonderfall Studiengebühren
Sie werden pünktlich zu jedem Semester fällig – für viele Studenten an privaten Hochschulen auch monatlich: Die Studiengebühren oder Studienbeiträge. Auch die lassen sich in voller Höhe absetzen und gehören zu den Werbungskosten im Studium. Hier gilt ebenfalls die Ausnahme, dass auch Kosten berücksichtigt werden, die von einer dritten Person übernommen wurden. Heißt: Solange die Rechnung auf Dich ausgestellt ist, können Deine Eltern die Studiengebühren für Dein Studium auch direkt bezahlen und Du sparst trotzdem die Steuern."
Gilt die Übernahme Dritter auch im Falle eines Umgekehrten Generationenvertrags mit einer externen Firma/Gesellschaft? Oder werden die fälligen Kosten nach dem Studium (welche höher als die ursprünglichen Studiengebühren ausfallen) erst mit dem Start ins Arbeitsleben angegeben?
Liebe Grüße
Felix
Hallo Felix,
wenn Deine Studiengebühren über ein Darlehen finanziert werden (wie beim umgekehrten Generationenvertrag), das Du später zurückzahlen musst, dann kannst Du die Studiengebühren leider nicht steuerlich absetzen. Allerdings kannst Du die Zinsen und Gebühren, die für ein Darlehen oder Kredit anfallen, bei der Steuer geltend machen. Hier kommt es nun darauf an, ob es sich bei Deinem Studium um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei einer Erstausbildung kannst Du die Zinsen als Sonderausgaben absetzen, bei einer Zweitausbildung als Werbungskosten. Die Tilgungsraten, die Du später im Berufleben zahlst, sind auch nicht steuerlich absetzbar.
Viele GrüßemyStipendium