An der Eberhard Karls Universität Tübingen (Uni Tübingen) kannst Du für Deine Promotion ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg (LGFG) bekommen. Es beträgt 1.365 € pro Monat. Wie viel Du bekommst, hängt von Deinem eigenen Einkommen ab: Bis zu 8.000 € im Jahr werden nicht angerechnet. Für jedes Kind mit Familienzuschlag erhöht sich dieser Freibetrag um 1.000 €.
Hast Du Kinder, kommt ein Familienzuschlag dazu: 160 € pro Monat bei einem Kind und 210 € bei mehr als einem Kind. Dafür musst Du oder Dein Ehepartner Kindergeld bekommen. Hast Du als ausländischer Doktorand keinen Anspruch darauf, genügt eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts, dass Deine Kinder bei Dir wohnen. Bekommt auch Dein Ehepartner ein solches Stipendium, wird der Zuschlag nur einmal gezahlt.
Das Stipendium läuft zunächst 12 Monate. Danach kannst Du rechtzeitig weitere 12 Monate beantragen. Dafür reichst Du einen Arbeitsbericht von höchstens fünf Seiten ein, der den aktuellen Stand und einen Zeitplan bis zum Abschluss enthält. Dein Betreuer bewertet den Bericht in einer Stellungnahme. Wegen der knappen Mittel fördert die Uni Tübingen Dich insgesamt höchstens 2 Jahre. Die Zahlung endet früher, sobald Du Deine mündliche Promotionsprüfung abgelegt hast, die Promotion abbrichst oder an einer anderen Hochschule weitermachst.
Du bewirbst Dich schriftlich mit dem Formular der Uni Tübingen, das es auf Deutsch und Englisch gibt. Den Antrag und die Unterlagen reichst Du auf Papier ein und legst zusätzlich eine elektronische Fassung bei.
Die Bewerbungsfristen legen die einzelnen Fakultäten fest. Frag beim Dekanat Deiner Fakultät nach, wann Dein Antrag vorliegen muss.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.