Stipendium

BMWE – exist Gründungsstipendium

Angaben zum Stipendium

Deadline
Jederzeit
Höhe
3.000 €
12 Monate
ptj-exist-gruendungsstipendium@fz-juelich.de
030 201 994 11
Sonstige Besonderheiten: 
Antragstellung nur über Hochschule/Forschungseinrichtung
Themenlimitierung: 
Nur innovative Gründungsvorhaben aus Wissenschaft/Forschung; keine Weiterentwicklungen bestehender Produkte ohne wesentliche Innovation
Besonderheiten Thema: 
Innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben mit klarem Alleinstellungsmerkmal aus Hochschule/Forschung

Das exist Gründungsstipendium

Mit dem exist Gründungsstipendium (EGS) kannst Du aus einer wissenschaftlichen Idee ein eigenes Startup machen. Wie viel Geld Du monatlich bekommst, hängt von Deinem Status ab: Studierende bekommen 1.000 €, Gründer mit Berufsabschluss 2.000 €, Hochschulabsolventen 2.500 € und promovierte Gründer 3.000 €. Hast Du Kinder, kommen 150 € pro Kind und Monat dazu. Die Förderung läuft 12 Monate und kann einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn ein Teammitglied in Elternzeit geht.

Zusätzlich gibt es Geld für Material, Geräte oder Prototypen: Teams mit bis zu drei Personen bekommen dafür bis zu 30.000 €, Einzelgründer bis zu 10.000 €. Für Gründungsberatung und Qualifizierung stehen bis zu 5.000 € bereit.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Projektträger Jülich (PtJ) getragen und vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanziert. Es läuft seit 2007 und hat bislang über 3.000 Stipendien vergeben.

Was Du neben dem Geld bekommst

Ein Mentor begleitet Dein Vorhaben fachlich, meist ein Hochschullehrer oder Arbeitsgruppenleiter. Über das Gründungsnetzwerk Deiner Hochschule bekommst Du Beratung, Coaching und Zugang zu Laboren, Büros und Geräten. Das Programm eröffnet Dir außerdem Zugang zur Startup-Szene und kann die Grundlage für eine spätere Finanzierung durch Acceleratoren oder Investoren sein.

Die Auswahlkriterien

  1. Zielgruppe: Du bist Student, Hochschulabsolvent oder Wissenschaftler an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  2. Studienstand: Als Student hast Du mindestens die Hälfte Deines Studiums geschafft.
  3. Abschluss oder Ausscheiden: Als Absolvent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter kannst Du Dich bis zu fünf Jahre nach Deinem Abschluss oder Ausscheiden bewerben.
  4. Teamgröße: Du gründest allein oder im Team mit maximal drei Personen.
  5. Qualifikation im Team: Mindestens eine Person braucht einen Hochschulabschluss. Höchstens eine Person darf einen Abschluss haben, der länger als fünf Jahre zurückliegt, oder nur eine Berufsausbildung.
  6. Gründungsidee: Dein Vorhaben muss innovativ sein und sich klar von bestehenden Angeboten unterscheiden. Reine Weiterentwicklungen bestehender Produkte ohne echte Neuerung werden nicht gefördert. Die Branche spielt keine Rolle: DeepTech, KI, Life Sciences, GreenTech und digitale Geschäftsmodelle kommen ebenso infrage wie andere Branchen.
  7. Stand der Gründung: Dein Unternehmen darf zum Förderstart noch nicht gegründet sein. Während der Förderung ist die Gründung erlaubt.
  8. Weitere Einkünfte: Während der Förderung darfst Du kein anderes Stipendium beziehen, keine Festanstellung haben und Deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig finanzieren. Bezahlte Nebentätigkeiten sind auf maximal 20 Stunden pro Monat begrenzt.
  9. Ort des Vorhabens: Du kannst Dich auch als internationaler Bewerber bewerben, solange Dein Vorhaben an einer teilnehmenden deutschen Einrichtung angesiedelt ist.

Die Bewerbung

Den Antrag stellst nicht Du selbst, sondern die Hochschule oder Forschungseinrichtung, die Dein Vorhaben betreut. Nimm deshalb frühzeitig Kontakt zum Gründungsnetzwerk oder zur Transferstelle Deiner Hochschule auf. Dort wird geprüft, ob Deine Idee für die Förderung infrage kommt und wie innovativ sie ist. Mit dem EGS-Check auf der Programmseite kannst Du vorab selbst prüfen, ob Dein Vorhaben passt.

Danach bereitest Du gemeinsam mit dem Netzwerk die Unterlagen vor. Deine Einrichtung reicht sie digital über easy-Online ein, nicht per Post. Der PtJ prüft den Antrag fachlich, teils mit externen Gutachtern. Die endgültige Entscheidung trifft das BMWE.

Es gibt keine festen Fristen: Deine Einrichtung kann den Antrag ganzjährig einreichen. Die Begutachtung dauert mehrere Wochen. Dein Projekt kann frühestens drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags starten.

40.000 €
für Dein Studium.
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Bewerbungsunterlagen

  1. Projektbeschreibung / Ideenpapier
  2. Finanzplanung
  3. Sachmittelplanung
  4. Teamdarstellung

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