Das Stipendium für ausländische Studierende in Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ausländische Studierende, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Damit kannst Du Dein Studium ohne Unterbrechung oder Zeitverlust fortsetzen. Du bekommst eine Stipendienzahlung und einen Mietzuschuss, die zusammen bis zu 80 % des Betrags decken, den Du zum Leben brauchst. Die Förderung läuft höchstens 12 Monate.
Bekommst Du während der Förderung die deutsche Staatsbürgerschaft, musst Du die ab diesem Zeitpunkt erhaltenen Zahlungen zurückzahlen. Nach dem Ende reichst Du innerhalb eines Monats einen kurzen Bericht ein, der zeigt, wofür Du das Geld verwendet hast.
Die Auswahlkriterien
- Staatsangehörigkeit: Du bist ausländischer Studierender.
- Hochschule: Du studierst an einer dieser staatlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern: Universität Rostock, Universität Greifswald, Hochschule Wismar, Hochschule Neubrandenburg, Hochschule Stralsund oder Hochschule für Musik und Theater Rostock. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege ist ausgenommen.
- Studienstand: Du bist mindestens im 4. Fachsemester. Gefördert wirst Du auch im Promotionsstudium oder in Deinem ersten Masterstudium im Anschluss an den Bachelor.
- Studienart: Ausgeschlossen sind Zweit- und Zusatzstudiengänge sowie Studienkollegs.
- Finanzielle Notlage: Du bist durch außergewöhnliche Umstände unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten, zum Beispiel durch eine eigene Krankheit oder eine politische Krise in Deinem Heimatland.
- Andere Finanzierung: Dir stehen keine anderen Geldquellen zur Verfügung. Du weist nach, dass Du Dich um andere Unterstützung bemüht hast, etwa um Stipendien, Hilfsfonds, BAföG oder Leistungen vom Jobcenter.
- Studienleistungen: Es muss zu erwarten sein, dass Du Dein Studium erfolgreich abschließt. Eine verantwortliche Person an Deiner Hochschule bestätigt Deine bisherigen Leistungen.
- Andere Stipendien: Du darfst kein Stipendium von anderer Stelle bekommen.
Die Bewerbung
Du stellst den Antrag selbst beim Akademischen Auslandsamt (International Welcome Center / International Office) Deiner Hochschule. Das ist jederzeit möglich. Dort bekommst Du auch ein Muster für die fachliche Einschätzung Deiner Studienleistungen. Sprich früh mit dem Auslandsamt, damit Du alle nötigen Nachweise einreichen kannst.
Das Akademische Auslandsamt prüft Deinen Antrag und teilt Dir schriftlich mit, ob und wie viel Geld Du bekommst.