Mit dem Stiftsstipendium des Evangelischen Stifts Tübingen bekommst Du ein kostenloses Zimmer im Stift und freie Mahlzeiten statt Geld. Das Stipendium läuft bis zu acht Semester. Für ein Auslandssemester oder ein Studium an einer anderen Fakultät in Deutschland kannst Du Dich beurlauben lassen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Stiftsordnung, die unter anderem die Zahl der geförderten Semester und der Semesterferien ändert.
Während des Studiums betreut Dich das Repetentenkollegium fachlich. Über das Stift kannst Du außerdem an Austauschprogrammen mit Universitäten in Edinburgh, Greifswald, Straßburg, Pretoria, Chicago und Yale sowie an einem Studienjahr in Rom teilnehmen. Ein Wirtschaftspraktikum bei Kärcher oder Trumpf wird als Pflichtpraktikum anerkannt und ist wahlweise bezahlt oder unbezahlt.
Bist Du verheiratet oder alleinerziehend, kannst Du außerhalb des Stifts wohnen und das Stipendium trotzdem nutzen. Du nimmst dann an den studienbegleitenden Angeboten und nach Möglichkeit am gemeinsamen Essen teil.
Rund um die Abiturprüfung bewirbst Du Dich über das Hauptverfahren, den sogenannten Konkurs. Dafür meldest Du Dich bis Anfang März beim Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart an. Es folgen eine Konkursprüfung im Frühjahr und Auswahlgespräche im Sommer.
Wenn Du schon studierst, bewirbst Du Dich über die Nachaufnahme direkt beim Ephoratssekretariat des Stifts in Tübingen. Mit Evangelischer Theologie im Hauptfach kannst Du Dich zum Sommer- und zum Wintersemester bewerben; die Fristen liegen Anfang Juni und Anfang Dezember. Studierst Du Lehramt ohne das Fach Evangelische Theologie, ist eine Bewerbung nur zum Wintersemester möglich. Die Frist liegt dann Anfang Dezember.
Mit Deiner Bewerbung reichst Du einen Taufschein und eine Bescheinigung über Deine Kirchenzugehörigkeit ein. In beiden Verfahren wirst Du zu einem Gespräch vor einer Auswahlkommission eingeladen, bevor über Deine Aufnahme entschieden wird.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.