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Verrechnungsscheck einlösen: Darauf musst Du achten

Was ist ein Verrechnungsscheck?

Genauso wie alle anderen Schecks ist ein Verrechnungsscheck eine Zahlungsanweisung für eine Bank, bei der Du ein Konto hast. Willst Du einen Verrechnungsscheck ausstellen, notierst Du auf einem entsprechenden Vordruck unmissverständlich – also zum Beispiel mit einer Formulierung wie „zahlen Sie bei Vorlage des Schecks” –, dass ein bestimmter Betrag von Deinem Konto abgebucht werden soll. Legt jemand diesen von Dir ausgestellten Scheck bei seiner Bank vor, wird der Auftrag wie von Dir angewiesen erfüllt.

Die Zahlung per Scheck ist in Zeiten von Online-Banking zwar seltener geworden, doch gänzlich verschwunden ist sie nicht. Versicherer begleichen Schäden mitunter per Scheck und auch Geld, das aus einem Gewinnspiel resultiert, muss man manchmal auf diesem Weg einlösen.

Wichtig zu wissen: Die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft haben beschlossen, das Einzugsverfahren für inländische Schecks zum Jahresende 2027 einzustellen. Hintergrund ist, dass Schecks im Inlandszahlungsverkehr kaum noch genutzt werden und das papiergebundene Verfahren nur begrenzt automatisiert bearbeitet werden kann. Wer regelmäßig Schecks nutzt, sollte sich daher rechtzeitig auf alternative Zahlungsmethoden wie die Überweisung vorbereiten.

Was unterscheidet einen Verrechnungsscheck von anderen Schecks?

Ganz wichtig: Mit einem Verrechnungsscheck kannst Du von Deiner Bank kein Bargeld auszahlen lassen. Der auf dem Scheck angegebene Betrag kann nur einem Konto gutgeschrieben werden. Im Gegensatz zu einem Barscheck ist ein Verrechnungsscheck deshalb mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung” gekennzeichnet. Dieser Vermerk kann in gedruckter Form, aber auch handschriftlich auf dem Scheck abgebildet sein. Fehlt der Schriftzug, kennzeichnen alternativ zwei parallele Striche in der linken oberen Ecke den Verrechnungsscheck.

Der Vermerk dient der Sicherheit. Mit ihm möchte der Aussteller sicherstellen, dass sich kein unbefugter Dritter, der auf welchem Wege auch immer in Besitz des Schecks gelangt ist, kurzerhand das Geld am Bankschalter auszahlen lassen kann. Stattdessen muss jeder, der bei seiner Bank einen Verrechnungsscheck einlösen möchte, die Nummer des Girokontos angeben, auf welches das Geld überwiesen werden soll. Dadurch sind alle Transaktionen nachvollziehbar.

Welche Angaben müssen enthalten sein?

Damit der Scheck überhaupt gültig ist, muss er als solcher benannt sein und zudem einige Kriterien erfüllen beziehungsweise bestimmte Angaben enthalten. Folgendes muss auf jeden Fall auf dem Scheck stehen:

  • Bank: Du musst den Namen der Bank angeben, die die Zahlung veranlassen soll.
  • Betrag: Der Betrag, der überwiesen werden soll, muss sowohl in Ziffern als auch in Worten auf dem Scheck stehen.
  • Anweisung: Der Scheck muss eine klare Zahlungsanweisung enthalten.
  • Datum und Ort: Es muss ersichtlich werden, wann und wo der Scheck ausgestellt wurde.
  • Unterschrift: Die Unterschrift des Scheckausstellers ist erforderlich, da der Scheck sonst ungültig ist.

Wie kann ich einen Verrechnungsscheck einlösen?

Einen Verrechnungsscheck löst Du bei der Bank ein, bei der Du selbst Dein Konto hast. Dafür gehst Du mit dem Scheck in die Filiale. Dort füllst Du ein sogenanntes Einlösungsformular aus, damit die Überweisung auf Dein Konto stattfinden kann. Auf dem Formular musst Du Deine Bankverbindung und das Einlöse-Datum angeben und es unterschreiben. Auf dem Formular musst Du zudem noch genauere Angaben zum Scheck machen, die Du auf selbigem findest und einfach übertragen kannst.

Einen Verrechnungsscheck kannst Du auch per Post einreichen. Das ist zum Beispiel dann praktisch, wenn Du Kunde bei einer Direktbank bist, die keine Filialen unterhält. Das entsprechende Formular zum Ausdrucken findest Du auf der Homepage der Bank.

Hast Du den Scheck eingelöst, dauert es in der Regel ein paar Tage, bis Du tatsächlich auf das Geld zugreifen kannst. Denn die Überweisung erfolgt unter Vorbehalt. Das bedeutet: Ist das Konto des Scheckausstellers nicht ausreichend gedeckt beziehungsweise kein entsprechender Dispokredit vorhanden, kann der Betrag auch nicht überwiesen werden.

Wie lange ist der Scheck gültig?

Wie lange Du einen Verrechnungsscheck einlösen kannst, hängt davon ab, woher der Scheck stammt. Schecks, die innerhalb Deutschlands ausgestellt wurden, haben eine Vorlegungsfrist von acht Tagen ab dem Ausstellungsdatum.

Für einen Scheck aus dem Ausland gelten deutlich längere Fristen. Wurde er in einem Land ausgestellt, das wie Deutschland im selben Erdteil liegt (etwa innerhalb Europas oder im Mittelmeerraum), beträgt die Frist 20 Tage. Stammt der Scheck hingegen aus einem anderen Erdteil, dann hast Du bis zu 70 Tage Zeit, um ihn bei Deiner Bank einzureichen.

Wichtig: Eine verspätete Vorlage führt nicht automatisch zur Ungültigkeit des Schecks. Die Bank ist nach Ablauf der Frist allerdings nicht mehr gesetzlich verpflichtet, den Scheck einzulösen – sie kann das Gesuch nach eigenem Ermessen aus Kulanz bearbeiten oder ablehnen. Wird der Scheck zu spät vorgelegt, verlierst Du außerdem den scheckrechtlichen Rückgriff auf vorherige Inhaber (Indossanten). Wurde der Scheck aus Gründen wie fehlender Deckung nicht eingelöst, solltest Du Dich rasch bei Deiner Bank melden oder den Aussteller um einen neuen Scheck bitten.