Abgeltungssteuer oder Kapitalertragssteuer? Wo liegt der Unterschied? Und was musst Du bei Deiner Steuererklärung beachten? Auf diese und weitere Fragen rund um die Abgeltungssteuer geben wir Dir in den folgenden Zeilen die passenden Antworten.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge. Damit sind Sparer und Anleger von dieser Steuer betroffen. Privatpersonen müssen von ihren Kapitalerträgen einen bestimmten Prozentsatz an den Staat zahlen. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer für Angehörige einer Glaubensgemeinschaft.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Da die Abgeltungssteuer einheitlich ist, werden sämtliche Kapitalerträge mit 25 % versteuert. Hier gibt es immer wieder Stimmen, die das als ungerecht empfinden. So titelte beispielsweise n-tv in einem Bericht, die Abgeltungssteuer sei ein „Steuergeschenk für Reiche”. Tatsächlich ist es diskutabel, dass Gewinne aus Vermögen für alle gleich mit 25 %, Einkommen aus Arbeit aber gestaffelt mit bis zu 45 % besteuert werden.
Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Da die fällige Steuer direkt dort abgerechnet wird, wo sie entsteht, nennt man dieses Prinzip auch Quellensteuer. Jedes Jahr bekommst Du von Deiner Bank einen Ausdruck mit Deinen Kapitalerträgen und den fälligen Steuern. Zusätzlich zum Abgeltungssteuersatz kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie bei Mitgliedern 8 % (in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 % (in allen anderen Bundesländern) Kirchensteuer hinzu. Die Kirchensteuer wird nicht direkt auf die Kapitalerträge erhoben. Stattdessen kommt sie auf die Abgeltungssteuer oben drauf. Banken erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern die Information über eine etwaige Religionszugehörigkeit.
Der Solidaritätszuschlag fällt bei Kapitalerträgen übrigens immer in voller Höhe an. Die Soli-Freigrenzen, die bei der normalen Einkommensteuer gelten, greifen bei der Abgeltungssteuer nicht. Aus dem Abgeltungssteuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag ergibt sich so eine effektive Gesamtbelastung von rund 26,375 % ohne Kirchensteuer. Ein Rechenbeispiel: Bei 1.000 € Kapitalertrag fallen 250 € Abgeltungssteuer und 13,75 € Solidaritätszuschlag an. Mit Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung je nach Bundesland bei rund 27,82 % (8 % Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise rund 27,99 % (9 % Kirchensteuer in den übrigen Bundesländern).
In der folgenden Auflistung siehst Du die Gesamtbelastung bei Kapitalerträgen auf einen Blick:
- Ohne Kirchensteuer: 26,38 %
- Mit 8 % Kirchensteuer (Bayern und Baden-Württemberg): 27,82 %
- Mit 9 % Kirchensteuer (alle anderen Bundesländer): 27,99 %
Was muss ich über die Freibeträge wissen?
Als Single darfst Du 1.000 € von Deinen Kapitalerträgen steuerfrei behalten. Für Verheiratete sind es sogar 2.000 €. Achtung: Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag muss beantragt werden. Das machst Du mit einem Freistellungsauftrag, den Du bei Deiner Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung erhältst. Bereits bei der Konto- oder Depoteröffnung solltest Du einen solchen Freistellungsauftrag erteilen, um spätere zu hohe Steuerzahlungen zu vermeiden. Oftmals haben Sparer mehrere Konten, beispielsweise ein Sparbuch oder Festgeld. In diesem Fall macht es Sinn, die Freibeträge zu splitten und auf die verschiedenen Anlagen zu verteilen. Im besten Fall wird dann bei keinem Konto der Sparerpauschbetrag überschritten. Übrigens: Auch Kinder haben ihre eigenen Sparerpauschbeträge in Höhe von 1.000 €.
Was muss ich machen, wenn ich keine Einkommensteuer zahle?
Wenn Du keine Einkommensteuer zahlen musst, benötigst Du statt eines Freistellungsauftrags von der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Diese bekommst Du bei Deinem zuständigen Finanzamt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Jahren und die Gültigkeit endet immer zum 31. Dezember des betreffenden Jahres.
Welche Arten von Abgeltungssteuer gibt es?
Aber auf welche Kapitalerträge musst Du nun eigentlich Abgeltungssteuer zahlen? Vor 2009 musste man Kapitalertragssteuer auf Aktien zahlen, wenn man die Wertpapiere innerhalb von zwölf Monaten wieder veräußerte. Dementsprechend blieben Kursgewinne steuerfrei, wenn die Papiere erst nach einem Jahr wieder verkauft wurden. Bei Aktien, die Du nach dem 1. Januar 2009 gekauft hast, zahlst Du heute immer Abgeltungssteuer, egal wie lange sie gehalten wurden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz, für die eine Abgeltungssteuer fällig wird. Zu den gängigen Kapitalerträgen gehören:
- Zinsen auf Girokonten, Sparbücher, Termingelder und Tagesgelder
- Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren, Geldmarkt- und Rentenfonds
- Aktiendividenden
- Kursgewinne aus Verkäufen von Aktien, Anleihen oder Fonds
- Erträge aus Genussscheinen
- Thesaurierte Gewinne aus Investmentfonds
- Erträge aus Immobilienfonds
- Gewinne aus dem Handel mit Derivaten
Für Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, gilt ein sogenannter Bestandsschutz: Für sie gilt weiterhin die bis Ende 2008 maßgebliche Rechtslage mit der einjährigen Spekulationsfrist statt der ab 2009 geltenden Abgeltungssteuer. Kursgewinne aus solchen Altbeständen bleiben steuerfrei, sofern die Aktien länger als ein Jahr gehalten wurden, selbst wenn der Gewinn erst nach dem 1. Januar 2009 realisiert wird. Voraussetzung ist eine Beteiligung von weniger als 1 % am Unternehmen. Der Bestandsschutz bleibt auch nach einem Depotwechsel oder einer Vererbung erhalten: Erben übernehmen die steuerliche Position des Verstorbenen, sodass später verkaufte geerbte Alt-Aktien ebenfalls steuerfrei bleiben. Bei Aktienverkäufen gilt das FIFO-Prinzip (First in, first out): Die zuerst gekauften Aktien gelten auch als zuerst verkauft.
Wenn Du bei einer Versicherung eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hast, dieser Vertrag noch keine zwölf Jahre alt ist und Du Dir die Kapitalerträge schon vor dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt, so musst Du darauf Abgeltungssteuer zahlen. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. Komplett steuerfrei sind Kapitalerträge aus Lebensversicherungen, wenn Dein Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Der Vertragsbeginn war vor dem 1. Januar 2005
- Die Laufzeit beträgt wenigstens zwölf Jahre
- Die Todesfallleistung beträgt mindestens 60 % der Versicherungssumme
- Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Lebensversicherung eingezahlt
Wie sieht es bei ausländischen Kapitalerträgen aus?
Auch auf Kapitalerträge, die Du im Ausland erzielst, musst Du Abgeltungssteuer zahlen. Hast Du ein Depot oder Konto bei einer deutschen Bank, dann wird sie die entsprechende Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt abführen, sobald der Freibetrag in Höhe von 1.000 € bei Singles beziehungsweise 2.000 € bei Paaren überschritten ist und Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast.
Wenn sich hingegen das Depot oder Konto im Ausland befindet oder es sich um die ausländische Tochterbank einer deutschen Bank handelt, so wird keine Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. In diesem Fall bist Du selbst verpflichtet, solche ausländischen Kapitalerträge bei der Steuererklärung anzugeben.
Wie viel Abgeltungssteuer muss ich zahlen?
Wir zeigen Dir an einem Beispiel, wie Du die Abgeltungssteuer berechnest. Hierfür nehmen wir an, dass Du Kapitalerträge in Höhe von 1.100 € hast. In diesem Fall würdest Du, wenn Du Kirchensteuer zahlst und nicht in Bayern oder Baden-Württemberg wohnst, insgesamt 28,63 € Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen müssen.
- 1.100 € Kapitalerträge
- Abzüglich Sparerpauschbetrag: 1.000 €
- Zu versteuernder Kapitalertrag: 100 €
- Abgeltungssteuer (25 %): 25 €
- Solidaritätszuschlag (5,5 %) auf die Abgeltungssteuer: 1,38 €
- Kirchensteuer (9 %) auf die Abgeltungssteuer: 2,25 €
- Insgesamt: 28,63 € Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Wann muss ich die Anlage KAP ausfüllen?
Zu den zahlreichen Anlagen und Formularen der Steuererklärung gehört auch die Anlage KAP. Diese ist für die Deklarierung von Einkünften aus Kapitalvermögen bestimmt. Dank der Abgeltungssteuer musst Du die Anlage KAP im Normalfall nicht ausfüllen. Es kann jedoch einige Ausnahmen geben:
- Du hast weniger als 1.000 € Kapitalerträge (beziehungsweise 2.000 € bei Paaren) erzielt, weil Du aber keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt hattest, wurde von der Bank zu viel Steuer einbehalten.
- Du hast mit Deinen Freistellungsaufträgen den Sparerpauschbetrag ungünstig verteilt, sodass Steuern einbehalten wurden.
- Du hast Kapitalerträge aus ausländischen Konten oder Depots erzielt.
- Du hast Aktienverkäufe, die von Deiner Bank intern nicht mit Gewinnen verrechnet wurden.
- Du hattest Kapitalerträge aus Darlehensverträgen zwischen Privatpersonen.
Wie fülle ich die Anlage KAP aus?
Diese Angaben kannst Du in der Steuererklärung ganz klassisch auf Papier ausfüllen. Einfacher geht es am Computer mit dem elektronischen Elster-Programm der Finanzverwaltung. Allerdings musst Du hier ganz genau wissen, was wo eingetragen wird. Elster hilft Dir nicht bei der Steuererklärung und gibt auch keine Tipps. Außerdem führt die fehlende Nutzerführung oftmals zu falsch eingetragenen Daten.
Am besten funktioniert die Steuererklärung mit einer Steuer-Software wie vom Online-Portal WISO Steuer. Dort trägst Du einfach Deine Kapitalerträge ein. Das Steuer-Tool von WISO Steuer führt Dich leicht verständlich und unkompliziert durch Deine Steuererklärung. Auf diese Weise sparst Du eine Menge Zeit. Außerdem kannst Du dank wertvoller Steuertipps und Hilfestellungen viel Geld sparen. Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Steuerrückerstattung bei 1.172 €.
Portal
Features
- Komplett online
- Live-Steuerrechner
- Werbekostenpauschalen hinterlegt
- Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
- Automatische Anrechnung aller Pauschalen
Konditionen
- Steuererklärung erstellen: 0 €*
- Online einreichen: 35,99 €
* Hinweis: Du kannst zunächst alle Deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich für Dich die Abgabe der Steuererklärung lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 35,99 € an.
Übrigens zahlst Du für das Steuer-Tool von WISO Steuer nur, wenn Du Deine Steuererklärung tatsächlich abschickst. Du kannst Dir also schon vorher ein Bild darüber machen, ob es sich für Dich lohnt.
Wenn Du Dir bezüglich der Online-Eingabe Sorgen um Deine Daten machst, kannst Du ganz beruhigt sein. Das WISO Steuer-Tool ist vom Finanzamt anerkannt und vom TÜV geprüft. Außerdem schneidet es in Tests außerordentlich gut ab. Hier hast Du noch einmal alle Vorteile der Steuer-Software von WISO Steuer auf einen Blick:
- dauert nur 15 Minuten
- laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 1.172 € zurück vs. 35,99 € Kosten
- Live-Steuerrechner
- zahlreiche Tipps und Hinweise
- Optimierungscheck
- Pauschalen ohne Belege hinterlegt
- Online ohne Installation und Vorkenntnisse ausfüllen (=viel einfacher als auf Papier oder mit Elster-Programm)
Was hat sich mit der Einführung der Abgeltungssteuer geändert?
Die Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde aus der Kapitalertragssteuer die Abgeltungssteuer. Seitdem es die Abgeltungssteuer gibt, zahlen alle Steuerzahler einen einheitlichen Steuersatz plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (seit Januar 2015) auf ihre Kapitalerträge. Zudem müssen sie nicht mehr die Anlage KAP bei der Steuererklärung abgeben und ausfüllen.
Vor der Abgeltungssteuer gab es steuerpflichtige und steuerfreie Kapitalerträge. Zudem gab es unterschiedlich hohe Steuern für verschiedene Kapitalerträge, die alle einzeln in den vielen Formularen der Steuererklärung deklariert werden mussten. Kurzum: Die Änderung sollte die Besteuerung übersichtlicher machen und den gesamten Prozess vereinfachen. Zudem war es das Anliegen des damaligen deutschen Finanzministers Peer Steinbrück, die Steuerflucht der Vermögenden zu verhindern.
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