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Testament: Vorlage & typische Fehler

Nichts im Leben ist so sicher, wie der Fakt, dass es einmal enden wird. Für die allermeisten Menschen ist es daher sinnvoll, ein Testament zu verfassen oder verfassen zu lassen. Wie das geht, welche Arten von Testamenten es gibt und was Du beachten musst, erklären wir Dir hier.

Wie kann ich mein Testament aufsetzen?

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, in der Du Dein Erbe und andere Vermächtnisse und deren Verteilung selbst bestimmen kannst. Grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass Du solch ein Testament selbst schriftlich aufsetzen kannst. Allerdings ist das nicht immer so einfach, da es bestimmte Regeln einzuhalten gibt, damit es nicht angefochten werden kann. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament zu schreiben. Du kannst nach bestimmten Vorlagen Dein Testament selbst schreiben, oder Du lässt Dir helfen.

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Du kannst ganz bequem und sofort am Computer Deine Nachlassplanung beginnen und ein Testament schreiben und hinterlegen.

Wir empfehlen Dir aber unbedingt, auf die Hilfe eines Anwalts zurückzugreifen. Denn ca. 90% der selbsterstellten Testamente sind unwirksam. Um teure Fehler zu vermeiden und Rechtstreitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, solltest Du Dir unbedingt von einem Anwalt helfen lassen. Über diesen Link kannst Du Dir mit wenigen Klicks online eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Deinem Fall von einem Fachanwalt für Erbrecht einholen.


Vorlagen Testament

Wenn Du Dein Testament lieber selber schreiben möchtest, dann ist es am einfachsten, wenn Du mit einer Vorlage für Dein Testament arbeitest. Wir haben Dir dafür ein paar Muster für Dein Testament zusammengestellt: Diese musst du nur sorgfältig ausfüllen.

Testament mit Alleinerben

Du willst nur für Dich ein ganzes einfaches Testament zur Bestimmung eines Alleinerben erstellen? Dann benutze diese Testament-Vorlage:

Vorname, Nachname,
Adresse,

Musterstadt, Datum

Testament

Ich, (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum), bestimme zu meinen Alleinerben: (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum).

Sollte (Vorname, Nachname) zum Zeitpunkt meines Todes bereits verstorben sein oder sollten wir gemeinsam zu Tode kommen, bestimme ich (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse) zur/m alleinigen Ersatzerbin / Ersatzerben.

** optional **

Ich ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse]. Kann er / sie nicht die Aufgabe des Testamentsvollstrecker wahrnehmen, soll durch das Nachlassgericht ein Testamentsvollstrecker ernannt werden.

**

Ort, Datum

Unterschrift (Vorname, Nachname)

Testament mit Kindern als Erben

In dieser eigenhändigen Testament-Vorlage erben Deine Kinder mit jeweiligen Anteilen. Ein Kind wird dabei als Beispiel in dieserTestament-Vorlage enterbt.

(Vorname, Nachname,
Adresse,)

(Musterstadt, Datum)

Testament

Ich, (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), bestimme zu unbeschränkten Erben:

Mein/e Tochter / Sohn (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse). Sie / er erhält (Anteil).

Mein/e Tochter / Sohn (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse). Sie / er erhält (Anteil).

Mein/e Tochter / Sohn (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse), enterbe ich. Auch die Abkömmlinge sollen kein Erbe erhalten.

Sollte ein Erbe zum Zeitpunkt meines Todes bereits verstorben sein, erkläre ich die Abkömmlinge entsprechend der gesetzlichen Erbfolge zu Erben.

** optional **

Ich ordne für meinen Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse).

Kann er / sie nicht die Aufgabe des Testamentsvollstrecker wahrnehmen, soll durch das Nachlassgericht ein Testamentsvollstrecker ernannt werden.

**

Ort, Datum

Unterschrift (Vorname, Nachname)

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Verheiratete. In dieser Testament-Vorlage setzen sich die Ehepartner als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder in dieser Testament-Vorlage erben erst, wenn beide Ehepartner tot sind. Jeder Ehepartner muss eigens ein solches Testament nach dieser Testament-Vorlage schreiben und jeweils das eigene und auch das Testament des Partners unterschreiben.

(Vorname, Nachname,
Adresse,)

(Musterstadt, Datum)

Testament

Wir, (Vorname, Nachname Ehepartner 1), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse) und (Vorname, Nachname Ehepartner 2), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse) setzen uns zu unseren alleinigen Erben ein.

Derjenige, der länger lebt, soll der unbeschränkte und alleinige Erbe des Verstorbenen sein. Erben des länger Lebenden sollen unsere gemeinsamen Kinder sein. Falls ein Kind vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil verlangt, wird dieses Kind von der Erbfolge ausgeschlossen.

** optional **

Wir ordnen für unseren Nachlass die Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernennen wir (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), wohnhaft in (Adresse).

Kann er / sie nicht die Aufgabe des Testamentsvollstreckers wahrnehmen, soll durch das Nachlassgericht ein Testamentsvollstrecker ernannt werden.

**

(Unterschrift Vorname, Nachname Ehepartner 1),

(Unterschrift Vorname, Nachname Ehepartner 2)

Welche Varianten von Testamenten gibt es?

Wie Du an den diversen Vorlagen schon sehen kannst, gibt es nicht die eine Art von Testament. Damit Du Dir einen Überblick verschaffen kannst, welche Art von Testament für Deinen Fall das beste ist, erklären wir Dir hier alle gängigen Varianten:

eigenhändiges Testament

Am gebräuchlichsten ist das eigenhändige Testament. Das bedeutet, dass dieses Testament, ähnlich den Vorlagen oben eigenhändig (handschriftlich) verfasst wird. Diese Art von Testament ist jederzeit widerrufbar und regelt als Einzeltestament das Erbe einer einzelnen Person. Hier setzt Du Erben ein, bestimmst gegebenenfalls Vermächtnisse und ordnest Auflagen an.

Du kannst diese Art Testament aber auch mit Deinem Ehepartner als gemeinschaftliches Testament verfassen. Dann sind Änderungen oder Widerrufe wechselbezüglich und können nur gemeinsam durchgeführt werden. Stirbt ein Partner, kann das gemeinsam Verfügte in der Regel nicht mehr geändert werden, es sei denn es handelt sich um die Ausschlagung des Erbes. Im Falle einer Scheidung wird das Testament automatisch ungültig. Weiter oben findest Du für diese Art ein Testament-Muster.

öffentliches Testament

Ein öffentliches oder auch notarielles Testament ist ein Testament, welches grundsätzlich durch einen Notar errichtet wird. Du kannst entweder zu einem Notar gehen und dort Deinen letzten Willen erklären oder Du gibst dem Notar ein Schriftstück mit Deinem letzten Willen. Dann musst Du noch eine Erklärung abgeben, dass dieses Schriftstück wahrlich Dein letzter Wille ist. Der Notar prüft und erforscht daraufhin Deine Wünsche und stellt fest, ob die rechtlich korrekt verfasst sind oder geändert werden müssen. Der Vorteil eines solchen Testaments liegt auf der Hand: es wird vor Deinem Ableben geprüft und rechtlich gesichert, so dass ein Anfechten nach Deinem Tod unwahrscheinlich ist oder nicht zu Erfolg führt. Außerdem werden Unklarheiten schon vorher beseitigt.

Außerdem wird durch ein öffentliches Testament ein Erbschein, dessen Erteilung oft lang dauert und Geld kostet, im Regelfall überflüssig. Allerdings ist zu beachten, dass ein Notar Geld kostet. Die Kosten des Notars werden nach dem Nachlasswert berechnet. Ist dieser zum Beispiel 80.000 Euro, so würde die Gebühr 219 Euro zzgl. Mehrwertsteuer betragen.

Unter die Variante des öffentlichen Testaments fällt auch der Erbvertrag. Dieser ist ein Vertrag zwischen Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, der gegenseitige erbrechtliche und bindende Erklärungen enthält, die ähnlich wie ein Gemeinschaftstestament funktionieren. In diesem Vertrag werden oft auch Rechte und Pflichten (zum Beispiel bei Pflege) festgehalten. Hier müssen nicht nur erbrechtliche Probleme, sondern auch zivilrechtliche und steuerrechtliche Problematiken vom Notar geprüft werden.

Berliner Testament

Für Ehepartner gibt es eine besondere Testamentsform: Das Berliner Testament, welches ein gemeinschaftliches Testament ist, in dem sich die Ehegatten gegenseitig selbst als Erben einsetzen. So soll die Versorgung des länger Lebenden gewährleistet werden. Zugleich bestimmen die Ehepartner auch die Erbfolge nach dem Tod beider. Weiter oben findest Du für diese Art ein Testament-Muster.

Beim Berliner Testament wird zwischen zwei Varianten unterschieden: die Trennungslösung und der Einheitslösung. Bei der Trennungslösung machen sich die Ehepartner gegenseitig zu Vorerben und die Kinder (oder andere Dritte) zu Nacherben sowie, für den Fall des eigenen Überlebens, zugleich zu Ersatzerben. So entstehen ab dem ersten Todesfall zwei getrennte Vermögensmassen in der Hand des überlebenden Ehegatten, nämlich sein eigenes Vermögen und das geerbte Vermögen. Beim zweiten Todesfall wird dann das eigene Vermögen an die eingesetzten Erben verteilt und das geerbte weitervererbt. So kann es sein, dass die Vermögen auseinanderfallen. Zum Beispiel, wenn der Ehemann andere Erben bestimmt hat als die Ehefrau.

Bei der Einheitslösung bestimmen die Ehepartner die Schlusserben und die Erbmasse bleibt zusammen.

Welche Gründe sprechen für ein Testament?

Für die meisten Menschen macht es Sinn, ein Testament zu verfassen, spart es doch den Hinterbliebenen meist eine Menge Ärger und manchmal auch Geld. Noch dazu kannst Du einfach ein Testament mit einem Testament-Muster erstellen. Die drei wichtigsten inhaltlichen Gründe, die für das Verfassen eines Testaments sprechen, sind:

Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge

Wenn Du kein Testament schreiben willst oder Dein letzter Wille nicht rechtskräftig ist, setzt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, das Gesetz bestimmt, wer Dein Erbe bekommt. Nicht immer sind das auch die Personen, denen Du Dein Erbe geben willst. Das Gesetz geht nämlich nach Verwandtschaftsgrad und, wenn nötig, dem ehelichen Güterstand des Verstorbenen. Als erstes bekommt nämlich Dein Ehepartner Dein Erbe. Danach folgt die Verteilung nach einer bestimmten Rangordnung:

  • 1. Ordnung: „eigene Abkömmlinge“ (eigene Kinder, Enkel, Urenkel, adoptierte Kinder, nichteheliche Kinder)
  • 2. Ordnung: die Eltern und deren „Abkömmlinge“ (Eltern oder Geschwister, Neffen, Nichten)
  • 3. Ordnung: Großeltern und deren „Abkömmlinge“ (Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen)

Wenn Du diese gesetzliche Erbfolge in irgendeiner Art ändern willst oder einer Person, die nicht zu Deiner Familie gehört, Dein Erbe oder einen Erbteil angedeihen lassen willst, musst Du zwangsläufig ein Testament schreiben.

Streit zwischen Erben meiden

Nichts zersetzt Familien so sehr wie ein Streit um das Erbe, vor allem, wenn es eine gute Summe zu erben gibt. Jede fünfte Erbschaft endet im Streit, vor allem wenn es um Immobilien oder andere Güter geht, aus denen sich Geld schlagen lässt, die aber gleichsam einen hohen Erinnerungswert haben. Wenn Du stirbst, ist es Dir wahrscheinlich ein Anliegen, Deinen Liebsten etwas Gutes zu tun, anstatt Unfrieden zu stiften. Umso besser ist es, so genau wie möglich die Erbangelegenheiten, vor allem, wenn es um Güter und Immobilien geht, gut zu verteilen. Wenn einer das Haus bekommt, der andere aber das Boot und dazu noch eine Summe Bargeld, dann muss der Hausfrieden nicht schief hängen.

steuerliche Vorteile

Es gibt zwei steuerliche Vorteile, die Du mit einem letzten Willen ausnutzen kannst. Zwar wirst Du selbst nichts davon haben, aber dafür kannst Du Deinen Erben eine Freude machen. Wenn es um Erben aus der Familie geht, so musst Du beachten, dass es beim Erbe einen steuerlichen Freibetrag gibt. Erst wenn dieser überschritten wird, müssen Erben Steuern zahlen. Die Freibeträge werden folgendermaßen verteilt:

Steuerklasse I Freibetrag
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder, Stiefkinder 400.000 Euro
Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder (Enkel) 400.000 Euro
Kinder lebender Kinder und Stiefkinder (Enkel) 200.000 Euro
Eltern, Voreltern bei Erwerben von Todes wegen 100.000 Euro
Steuerklasse II Freibetrag
Geschwister 20.000 Euro
Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern 20.000 Euro
Stiefeltern 20.000 Euro
Schwiegerkinder 20.000 Euro
Schwiegereltern 20.000 Euro
geschiedener Ehegatte 20.000 Euro
Steuerklasse III Freibetrag
alle übrigen Erwerber 20.000 Euro

Indem Du selbst bestimmst, welcher Erbe wie viel von Dir erbt, kannst Du auch die mögliche Erbschaftssteuer mit einbeziehen und Dein Erbe clever verteilen, so dass niemand Steuern zahlen muss.

Solltest Du Dein Geld allerdings an gemeinnützige Organisationen geben, dann genießen diese einen Steuervorteil von 100 Prozent und ohne Beschränkung. Die Gemeinnützigkeit schützt sich gänzlich vor Steuern und die komplette Summe, die Du vererbst, kommt bei ihnen an.

Was kann ich in einem Testament regeln?

Ein Testament zu machen, gibt Dir noch viel mehr Möglichkeiten, als Dir vielleicht auf den ersten Blick klar ist. Damit Du weißt, was Du alles nach Deinen Wünschen regeln und veranlassen kannst, haben wir Dir hier alle Möglichkeiten einmal aufgelistet:

Erbeinsetzung

Eigentlich eine klare Sache. Zuallererst einmal ist ein letzter Wille dafür da, die Person oder Personen, von denen Du willst, dass sie von Dir erben, einzusetzen. Hiermit kannst Du ganz genau und auch außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bestimmen, wer Deine Besitztümer bekommen soll.

Teilungsanordnung

Aber nicht nur die Frage, wer erben soll, kannst Du in einem Testament hinterlegen. Auch die Art der Zuordnung bzw. die prozentuale Verteilung bei mehreren Erben kann bestimmt werden. Grundsätzlich ist es nach dem Rechtsweg so, dass wenn mehrere Personen von Dir erben, die Erbmasse zu gleichen Teilen aufgesplittet wird. Genau hier kommt es dann oft zu Problemen. Wenn zum Beispiel zwei Personen ein Haus gehört, wie verfahren diese, wenn einer verkaufen will und einer nicht? Du kannst deshalb selbst bestimmen, wie Güter verteilt werden oder auch einem Erben mehr geben, als dem anderen.

Ersatzerben

Nicht immer sind die Erben, die Du eingesetzt hast, auch verfügbar. Es könnte zum Beispiel sein, dass sie vor Dir sterben oder das Erbe ausschlagen. Du kannst zusätzlich Ersatzerben bestimmen, also Menschen, die erben, wenn Dein bevorzugter Erbe nicht erben kann. Hiermit kannst Du ebenfalls verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge einfach eintritt, nur weil Dein Wunschkandidat nicht mehr verfügbar ist.

Testamentsvollstrecker

Wer soll eigentlich Deinen letzten Willen vollstrecken? Auch den Testamentsvollstrecker kannst Du bestimmen. Diese Person muss dann alles tun, um Deinen letzten Willen auch ganz korrekt auszuführen bzw. fungiert die Person auch als eventueller Treuhänder von Geldern und Gütern, der den Nachlass für die Erben verwaltet. Zum Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers gehört auch die korrekte Abgabe der Erbschaftssteuer, sollte eine fällig werden. Oft sind es Anwälte oder Notare, die zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Es kann aber jeder ein Testamentsvollstrecker sein, vorausgesetzt er oder sie ist wesentlich jünger als der Erblasser, geschäftlich erfahren, möglichst ohne eigene Interessen an der Erbmasse und gesund. Für seine Arbeit kann der Testamentsvollstrecker eine Vergütung verlangen.

Auflage

Du willst, dass Deine Kinder erben, aber möchtest daran Verpflichtungen knüpfen? Kein Problem! Dann kannst Du diese Auflage in Dein Testament schreiben. Sprich, Du kannst sagen, dass Dein Sohn Dein Erbe nur erhalten soll, wenn er einen Uni-Abschluss nachweisen kann. Auflagen haben einen verpflichtenden Charakter. Wer sie nicht erfüllt bekommt kein Erbe.

Beispiele

Der Erblasser verpflichtet seine Ehegattin sein Grab zu versorgen. Der Erblasser setzt das Tierheim als Alleinerben ein unter der Verpflichtung, dass das Tierheim seine Hunde bis zum Tod zu versorgen hat.

Eine Auflage begründet allerdings keinen Anspruch des Begünstigten auf Leistung. Daher kann sie auch nicht von dem Begünstigten oder dessen Gläubigern vollstreckt werden. Sie ist deshalb ein geeignetes Mittel, um zum Beispiel einem verschuldeten Nachkommen einen Vermögensvorteil zukommen zu lassen unter der Auflage, dass er davon seine Schulden begleicht. Aber auch für die Versorgung von Personen mit Beeinträchtigung oder Geschäftsunfähigkeit kann die Auflage das richtige Instrumentarium sein, um sie abzusichern.

Enterbung

Du kannst nicht nur Erben einsetzen, sondern sie auch dezidiert ausschließen. Deine Eltern haben Dich Zeit Deines Lebens schlecht behandelt? Deine Schwester hat Dir den Ehemann ausgespannt? Deine Kinder sind Tunichtguts? Dann kannst Du sie enterben und sicher gehen, dass sie nie auch nur einen Cent Deines Geldes (abgesehen vom Pflichtbetrag) erhalten.

Pflichtteilsentziehung und -beschränkung

Im Erbrecht gibt es für die nächsten Angehörigen, insbesondere für Kinder und Ehegatten einen Pflichtteil, der ihnen zusteht. Dieser ist unabhängig von Deinem Willen als Erblasser. Unter bestimmten Umständen kannst Du aber selbst diesen Pflichtteil entziehen oder beschränken. Diese Umstände sind:

  • Mordabsichten: Dir, Deinem Ehepartner oder euren Abkömmlingen wurde von der Person nach dem Leben getrachtet
  • Verbrechen: die Person ist einem Verbrechen oder einem schweren vorsätzlichen Vergehen schuldig
  • Unterhaltspflichten: die Person hat ihre gesetzlich verpflichtenden Unterhaltspflichten böswillig verletzt
  • Straftat: die Person ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt 
  • Einweisung: die Person ist in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig eingewiesen worden 

Aussetzung eines Vermächtnisses

Um jemanden in Deinem letzten Willen zu begünstigen, musst Du ihn nicht zum Erben machen. Du kannst stattdessen auch ein Vermächtnis in beliebiger Höhe aussetzen. Zum Beispiel kannst Du bestimmen, dass Dein Sohn Dein Alleinerbe wird, aber Dein bester Freund Deine Briefmarkensammlung bekommen soll. Dann ist Dein Freund berechtigt diese Sammlung von Deinem Sohn einzufordern und sie als Vermächtnisnehmer aufzubewahren. Gründe dafür, warum Du ein Vermächtnis aussetzen solltest, sind oft:

  • Du kannst einzelne Gegenstände aus Ihrem Nachlass wie zum Beispiel Liebhaber- und Erinnerungsstücke den Menschen zukommen lassen, die sie besonders schätzen
  • Mit einem Vermächtnis an eine karitative Einrichtung kannst Du Geldbeträge einem guten Zweck zuführen, ohne die Einrichtung als Ihren Rechtsnachfolger einzusetzen
  • Durch ein Vermächtnis kannst Du jemanden bedenken, ohne ihn mit der Erbengemeinschaft zusammenzuschweißen

Vormund für minderjährige Kinder

In Deinem letzten Willen kannst Du auch bestimmen, wer das Sorgerecht für Deine minderjährigen Kinder bekommen soll. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn Dein Ehepartner schon verstorben oder nicht erreichbar ist oder Du nicht in einer eheähnlichen Beziehung lebst aber willst, dass Dein Partner weiterhin die Kinder versorgen und erziehen kann.

Bestimmung religiöser Kindererziehung

Wenn Dir eine religiöse Erziehung Deiner minderjährigen Kinder sehr wichtig ist, kannst Du dies ebenfalls in Dein Testament schreiben. Die Menschen, denen nach Deinem Tod das Sorgerecht zufällt, müssen sich dann um eine Umsetzung Deines Wunsches bemühen.

Worauf kommt es an?

Du kannst so viel mit Deinem letzten Willen bestimmen, vorausgesetzt es ist auch gültig. Damit Dein letzter Wille nicht anfechtbar ist, musst Du einige Dinge beachten:

Form

Testamente sind formbedürftige Urkunden. Sie müssen handschriftlich und persönlich zu Papier gebracht werden und mit Ort und Datum versehen sein. Du musst sie außerdem persönlich unterschreiben. Abweichungen gibt es hier nur, wenn ein Notar einen letzten Willen für Dich aufsetzt. Aber auch hier ist eine Unterschrift, Ort und Datum zwingend.

Auslegung

Die Formulierungen in Deinem Testament müssen eineindeutig sein. Wenn man sie in verschiedenen Arten und Weisen auslegen kann, dann muss das Testament notfalls vor Gericht interpretiert werden. Sind Deine Formulierungen zu unschlüssig und nicht interpretierbar, ist es wahrscheinlich, dass Dein letzter Wille für nichtig erklärt wird und die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Verwahrung

Dein Testament muss sicher und auffindbar verwahrt werden. Entweder in Deinem Zuhause, bei speziellen Firmen, oder Du kannst Dein Testament beim Amtsgericht hinterlegen, welches Dir die Möglichkeit einer amtlichen Verwahrung gibt. Denn: Nur, wenn man Dein Testament sicher und rechtzeitig findet, kann es vollstreckt werden.

nachträgliche Ergänzungen

Hast Du Dein Testament allein oder mit einem Notar gemacht, kannst Du ganz einfach nachträglich Dinge ändern oder ergänzen. Dazu kannst Du den Text entweder korrigieren oder erweitern oder ein neues Testament verfassen und das alte wegschmeißen. Bei einem notariellen Testament informierst Du Deinen Notar, der die Änderungen für Dich vornimmt.

Minderjährige

Du kannst jederzeit minderjährige Kinder als Erben einsetzen. Dies geht sogar schon ab dem Moment ihrer Zeugung. Allerdings musst Du dazu auch bestimmen, wer das Erbe für das Kind bis zu seinem 18. Geburtstag verwaltet. Ansonsten fällt die Verwaltung der Person zu, die das Sorgerecht innehält. Auch das kannst Du verhindern, in dem Du eine andere Person einsetzt. Wichtig ist, dass Du einen Vormund einsetzt.

Was kostet ein Testament?

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Du kannst mit Hilfe von Online-Tools (siehe oben im Text) Dein Testament schreiben und dort speichern. Solche Serviceangebote kosten Dich, zum Beispiel bei easyleaving nur 49 Euro einmalig. Du solltest aber bedenken, dass eine Hinterlegung nicht einer amtlichen Hinterlegung gleichkommt. Vielmehr ist sie in diesem Fall eine Anlaufstelle für Deine Hinterbliebenen, die nicht suchen müssen, wo Deine Unterlagen sind. Oder Du kannst Dein Testament einfach selbst schreiben — mit Hilfe unserer Testament-Muster.

Notar

Die Notarkosten speisen sich immer aus dem Nachlasswert. Hier ist eine Tabelle zur Berechnung der Kosten, die auf Dich zukommen, wenn Du ein Testament beim Notar schreiben lässt.

Nachlasswert (Geschäftswert) Gebühren Einzeltestament Gebühren Gemeinschaftstestament
10.000 € 160 € 270 €
20.000 € 210 € 360 €
50.000 € 300 € 520 €
100.000 € 470 € 810 €
200.000 € 720 € 1.250 €
500.000 € 1.450 € 2.590 €
1.000.000 € 2.410 € 4.490 €

Welche Fehler sollte ich beim Testament vermeiden?

Du kannst natürlich Dein Testament ohne notarielle Hilfe selbst erstellen. Dazu haben wir Dir am Anfang dieses Textes schon Testament-Muster bereitgestellt. Damit Dein letzter Wille aber wirklich wirksam und nicht anfechtbar ist, solltest Du diese typischen Fehler vermeiden:

Handschriftliche Abfassung

Dein Testament muss unabdinglich mit der Hand geschrieben werden. Ein letzter Wille, der am PC oder an der Schreibmaschine getippt werden, sind automatisch ungültig. Es gibt hier aber noch ein anderes Problem: Wenn Deine Handschrift so unleserlich ist, dass selbst eine Gericht sie nicht korrekt und eindeutig entziffern kann, so kann Dein Wille ebenfalls nicht vollzogen werden.

Datum

Ohne Datum ist Dein Testament nicht gültig. Ein Datum ist übrigens auch wichtig, wenn Du mehrere Testamente gemacht und mit der Zeit Änderungen vorgenommen hast. Es muss eindeutig klar sein, welcher Dein aktueller letzter Wille ist.

Unterschrift

Eigentlich klar und trotzdem passiert es oft, dass Menschen ihre Unterschrift vergessen. Sie ist aber ein essentielles Muss, wie bei allen Verträgen und Urkunden. Ohne Unterschrift geht nichts. Übrigens: auf keinen Fall solltest Du mit einem anderen, als Deinem offiziellen Namen unterschreiben. Auch Kurzformen und Kosenamen dürfen nicht verwendet werden. Und nicht vergessen: Die Unterschrift muss vollständig sein, also Vor- und Nachnamen enthalten.

Eindeutige Gültigkeit

Wenn Du ein neues Testament verfasst und das bisherige widerrufen willst, solltest Du das deutlich so schreiben. Bleibt dagegen unklar, ob der alte Text ganz oder nur teilweise aufgehoben ist, darf der letzte Wille vielleicht nicht umgesetzt werden.

Widersprüche

Klare Formulierungen und keinerlei Widersprüche — so muss Dein Testament verfasst werden. Es darf keinerlei Zweifel an Deinen Wünschen geben, sonst kann der letzte Wille angefochten werden und ein Gericht muss Deinen Willen interpretieren.

Änderungen von Testamenten

Einzeltestamente kannst Du jederzeit ändern, Hauptsache Du machst eindeutig klar, was Du genau geändert hast bzw. welcher letzte Wille die neuste Version ist. Hast Du und Dein Ehepartner aber ein gemeinsames Testament, müssen selbstverständlich beide Partner gemeinsam Änderungen vornehmen und unterschreiben. Besonders wichtig zu wissen: Stirbt Dein Partner, ist der letzte Wille für alle Hinterbliebenen endgültig und bindend. Änderungen sind danach nicht mehr zulässig.

Wie kann mein Testament geändert werden?

Kaum ein letzter Wille ist in Stein gemeißelt. Wenn etwas ändern werden soll, gibt es verschiedene Wege dies zu erreichen:

Änderungen/Ergänzungen

Du als Erblasser kannst Dein handschriftliches Testament (Einzeltestament) jederzeit ändern und ergänzen. Die vorgenommenen Änderungen müssen handschriftlich mit Datum versehen und unterschrieben sein.

Eine Änderung und Ergänzung Deines notariellen Testaments ist dagegen nicht möglich. Denn das notarielle Testament gilt als widerrufen, sobald es aus amtlicher Verwahrung zwecks Änderungsvornahme zurückgenommen wird. Als Erblasser musst Du in diesem Fall einen neuen letzten Willen errichten.

Widerruf

Ein handschriftliches Testament (Einzeltestament) wird durch ein Widerrufserklärung aufgehoben. Im Rahmen des sog. Widerrufserklärung erklärt der Erblasser, dass alle bzw. einzelne Verfügungen des bestehenden letzten Willens ungültig sind. Ein notarielles Testament wird genauso widerrufen, wie ein handschriftliches. Zusätzlich gilt die Rücknahme des notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung als Widerruf. Das notarielle Testament darf nicht wieder in die Verwahrung zurückgeben werden. Der Erblasser darf aber einen neuen letzten Willen errichten.

Auch die Errichtung eines komplett neuen Testaments (Einzeltestament oder Ehegattentestament) gilt als Widerruf, wenn es dem alten letzten Willen widerspricht. Es spielt keine Rolle, ob das neue Testament handschriftlich oder notariell ist. Als Widerruf gilt auch ein widersprechender Erbvertrag.

Anfechtung

Dein Testament kann von allen Menschen, die von ihm profitieren würden. Sinn einer Anfechtung ist dafür zu sorgen, dass das Testament rechtlich gesehen nie existiert hat. Zum Anfechten muss die anfechtende Person allerdings einen Grund darlegen. Wenn eine Berechtigung besteht, entscheidet ein Nachlassgericht über den Fall. Du kannst bis zu 30 Jahre nach dem Erbfall eine Anfechtung anstreben. Gründe für Anfechtungen sind oftmals:

  • Irrtum/Fehler beim Testament schreiben
  • Verschreiben beim Testament verfassen
  • Anfechtung bei Drohungen und Druckausübung auf den Erblasser
  • Übergehen von Pflichtteilsberechtigten
  • Erbunwürdigkeit durch Tötung oder Tötungsversuche des Erblassers

Auslegung

Viele Testamente sind nicht eindeutig und haben viel Interpretationsspielraum. Oft kommt es dann zum Streit. Um den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln, müssen Lebensumstände, wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse sowie die Auslegungsregeln des Erbrechts angewandt werden. Dazu muss letztendlich ein Gerichtsverfahren angestrengt werden, in dem der letzte Wille oder die nicht klaren Passagen entweder ausgelegt oder für widrig erkannt werden.

Wer erbt mein Vermögen ohne Testament?

Wenn Du keinen letzten Willen machst, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese ist:

  • 1. Ordnung: „eigene Abkömmlinge“ (eigene Kinder, Enkel, Urenkel, adoptierte Kinder, nichteheliche Kinder)
  • 2. Ordnung: die Eltern und deren „Abkömmlinge“ (Eltern oder Geschwister, Neffen, Nichten)
  • 3. Ordnung: Großeltern und deren „Abkömmlinge“ (Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen)

Übrigens: Sollte es keine Erben geben oder haben alle Erben das Erbe ausgeschlagen, dann erbt das jeweilige Bundesland, in dem Dein Aufenthalt war.

Welche Alternativen gibt es zum Testament?

Natürlich musst Du nicht zwangsläufig ein Testament verfassen. Du kannst auch auf die gesetzlichen Bestimmungen vertrauen oder Dein Güter und Gelder anders an Deine Liebsten bringen.

gesetzliche Erbfolge

Wenn Du gar nichts machst aber etwas zu vererben hast, dann wird als Alternative zum letzten Willen immer die gesetzliche Erbfolge, wie schon oben beschrieben automatisch angewandt und Dein Erbe dementsprechend und in Abhängigkeit der üblichen Pflichtanteile für jeden verteilt.

Schenkung

Anstatt zu warten bis Du tot bist, kannst Du aber auch schon zu Lebzeiten Schenkungen machen. Das kann mitunter eine sehr gute Idee sein, vor allem in Bezug auf die drohende Erbschaftsteuer. Ehepartnern kannst Du bis zu 500.000 Euro schenken, Kindern bis zu 400.000 Euro und Freunde und Verwandten bis zu 20.000 Euro, ohne dass Steuern fällig werden. Beachten musst Du allerdings, dass diese Werte für einen Zeitraum bis zu 10 Jahre gelten.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung als Verfügung von Todes wegen, mit der Sie sich gegenüber einem Dritten verbindlich verpflichten, dieser Person Vermögen im Falle Ihres Todes zu übertragen.

Im Gegensatz zur Errichtung eines letzten Willens muss der Erblasser nicht nur testierfähig, sondern auch voll geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und der Erblasser kann den Erbvertrag nur persönlich schließen. Mit einem Erbvertrag bindet sich der Testierende, da er diesen Vertrag in der Regel nicht frei und einseitig widerrufen kann.

Ein Erbvertrag ist eine gute Idee, wenn Du beispielsweise Deine Unternehmensnachfolge sichern willst oder eine Person absichern möchtest mit der nicht verwandt oder verheiratet bist.

Wer darf überhaupt ein Testament schreiben?

Grundsätzlich darf jeder Bürger in Deutschland ein Testament verfassen, solange er oder sie testierfähig ist. Testierfähigkeit bedeutet, dass man im Grunde klar versteht und geistig nachvollziehen kann, was man in seinem letzten Willen schreibt. Menschen mit krankhaften Störungen des Geistes, einer Bewusstseinsstörung oder auch eine Geistesschwäche können unter Umständen testierunfähig sein.