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Wohn-Riester: Was ist das & für wen ist es?

Weil die meisten Arbeitnehmer sich mit Hilfe der gesetzlichen Rente kaum den Lebensstandard sichern können, greift der Staat ihnen bei der privaten Altersvorsorge unter die Arme. Ein vom Staat gefördertes Konzept stellt dabei die Wohnriester dar. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Eigenheimrente, die vor allen Dingen dann interessant ist, wenn Du ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchtest, in dem oder der du leben möchtest, für deren Finanzierung Du allerdings noch ein Darlehen oder aber eine Abschlussfinanzierung benötigst. Wir verraten Dir, wann eine Wohnriester sinnvoll ist, wie Du an ein Riester-Darlehen kommst, welche Vor- und Nachteile eine Wohnriester hat und welche Alternativen sich lohnen, wenn die Wohn-Riester Nachteile in Deinem Fall überwiegen.

Das Wichtigste zur Wohnriester in Kürze:

  • Wohnraum für Dich: Die Immobilie, die Du mit Hilfe der Wohnriester finanzieren möchtest, muss von Dir selbst bezogen werden.
  • Anschlussfinanzierung zur Baufinanzierung: Verfügst Du über eine bestehende Baufinanzierung, kannst Du mit einem Wohn-Riester die Anschlussfinanzierung für eben diese vornehmen.
  • Bessere Zinssätze: Eine Wohn-Riester kann auch dann lohnenswert sein, wenn der Zins der Wohn-Riester im Vergleich zu einem nicht geförderten Baukredit höher ausfällt.
  • Finanzielle Aussichten: Deine persönliche Förderung beläuft sich seit dem Jahr 2018 auf 175 Euro jährlich. Für jedes Kind bekommst Du einen maximalen Betrag von 300 Euro jährlich als Prämie. Sämtliche Zulagen, die Du erhältst, musst Du für die Tilgung Deines Darlehens benutzen.
  • Steuern sparen: Von der Steuer kannst Du pro Jahr bis zu 2.100 Euro an Tilgungszahlungen absetzen, wenn Du diese als Sonderausgaben geltend machst. Im Gegenzug musst Du allerdings einen bestimmten Teil davon zu einem späteren Zeitpunkt nachversteuern.

Was ist Wohnriester?

Mit dem sogenannten Wohn-Riester werden Kauf, Bau oder Entschuldung eines Hauses oder einer Wohnung sowie der Erwerb von Wohnungsgenossenschaften-Anteilen vom Staat belohnt. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass die Wohnung von Dir selbst genutzt wird und in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt.

Wer kann Wohn-Riester beantragen?

Du kannst Wohnriester beantragen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Dich zutreffen:

  • Riestern darfst Du, wenn Du dazu verpflichtet bist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und dies auch tust.
  • Zu dieser Gruppe zählst Du dann, wenn Du Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit angestellt bist.
  • Bist Du selbständig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, bist Du ebenfalls förderberechtigt.
  • Bei Ehepaaren können beide Wohn-Riester beantragen, sobald einer von beiden einen Förderanspruch hat. Bist Du selbst nicht direkt förderberechtigt, musst Du allerdings zusätzlich zu den Beiträgen Deines Ehepartners einen Sockelbetrag von 60 Euro jährlich einzahlen, um selbst staatliche Zulagen erhalten zu können.
  • Ebenfalls Wohn-Riester beantragen dürfen Auszubildende, Erziehende und Personen, die Arbeitslosengeld I und II beziehen.
  • Beamte, Richter oder Berufs- und Zeitsoldaten dürfen auch dann Wohn-Riester beantragen, wenn sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

Wo kann ich Wohn-Riester beantragen?

Bist Du auf der Suche nach einer Riester-Baufinanzierung, kannst Du Dich mit Deinem Anliegen entweder direkt zu einer Bank gehen oder Dich an einen Kreditvermittler wenden. Besonders empfehlenswert gestaltet sich in der Regel die Zusammenarbeit mit einem bundesweit tätigen und unabhängigen Anbieter, der auf die Vermittlung von Bau-Riester spezialisiert ist. Auf Bauspar-Riester spezialisierte Unternehmen sind üblicherweise im Besitz von eigenen Datenbanken, in denen die Richtlinien und Zinsberechnungen einer großen Anzahl von Kreditgebern gespeichert sind und können Dir somit dabei behilflich sein, das für Dich beste Angebot herauszufiltern.

Das passende Angebot mit wenigen Klicks online finden

Hole Dir am besten noch heute mit Hilfe unseres Online-Formulars ein unverbindliches Angebot zur Riester-Rente ein und lass Dich von Experten beraten, welche Art der Wohn-Riester-Förderung für Dich die günstige ist.

Direkt nach Angeboten fragen

Zertifizierte Riester-Darlehen – dabei handelt es sich um Riester ohne Bausparvertrag – werden in Deutschland nur sehr selten angeboten. Um ein solchen Bauriester überhaupt angeboten zu bekommen, musst Du bei einem der großen Darlehensvermittler spezielles Interesse daran bekunden. Wesentlich häufiger werden von Vermittlern, Bausparkassen und Banken Riester-Kombikredite angeboten, doch gibt es auch hier teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Angeboten der einzelnen Anbieter zum Riester-Bausparen. Die verschiedenen Tarife für einen Riester-Bausparvertrag unterscheiden sich zum Beispiel bei den Darlehens- und Guthabenzinsen, bei den Kosten und der sogenannten Mindestbesparung.

Persönlich beraten lassen

Da Du bei den Riester-Kombikrediten zunächst allerdings nicht tilgen, sondern nur in den Riester-Bausparvertrag einzahlen kannst, bringt diese Variante der Wohnriester vermehrt Nachteile mit sich. Bei einem Beratungsgespräch solltest Du dennoch nach beiden Arten des Riester-Kredits fragen und Dir Vor- und Nachteile der einzelnen Darlehensarten erklären lassen.

Welche Voraussetzungen gelten für Wohn-Riester?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Du Wohnriester beantragen und von den Dir daraus entstehenden Vorteilen profitieren möchtest:

Mindestbeitrag

Mindestens vier Prozent Deines Bruttojahreseinkommens musst Du für die Tilgung des Baukredits verwenden, um die Förderung in voller Höhe zu erhalten. Beträgt Dein Jahresgehalt beispielsweise 35.000 Euro, entspricht das 1.400 Euro pro Jahr, die Du für die Tilgung aufbringen musst. Abgezogen wird davon allerdings noch die staatliche Förderung in Form der Zulage. Für einen kinderlosen Erwachsenen ergibt sich daraus folglich ein Eigenbeitrag von 104 Euro pro Monat.

Verwendungsarten

Für den Wohn-Riester gibt es drei mögliche Verwendungsarten: 

  • Anschaffung oder Herstellung
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Umbaumaßnahmen

Du musst also selbst in die Wohnung einziehen, für die Du Wohnriester beantragst. Ein späterer Verkauf ist zwar nicht ausgeschlossen, in diesem Fall musst Du jedoch von dem beim Verkauf Deiner Wohnung entstandenen Erlös innerhalb von zwei Jahren vor oder fünf Jahren nach Verkauf eine neue Wohnung erwerben, auf die die Förderung angewandt werden kann. Als Alternative dazu kannst Du den Stand Deines Riester-Kontos jedoch auch in einen anderen Altersvorsorgevertrag einzahlen.

Vollständige Tilgung

Der Dir gewährte Kredit muss bis zur Auszahlungsphase komplett abbezahlt worden sein. Wann Deine Auszahlungsphase beginnt, ist von Deinem Riester-Vertrag abhängig. Der früheste Zeitpunkt liegt bei älteren Verträgen beim 60. Lebensjahr, bei jüngeren Verträgen liegt er sogar erst beim 62. Lebensjahr.

nur Tilgung

Während der Sparphase der Wohnriester erhältst Du die staatliche Förderung in Form von Zulagen bzw. Steuererleichterungen. Diese darfst Du allerdings nur zur Tilgung des Darlehens einsetzen und nicht anderweitig verwenden. Die Zinsen für das Darlehen jedoch musst Du als Sparer selbst aufbringen. Den Kredit musst Du bis spätestens zu Deinem 68. Lebensjahr vollständig getilgt haben. 

Wie hoch ist das Wohn-Riester?

Das Wohn-Riester wird vom Staat mit finanziellen Zulagen gefördert. Diese Zulagen machen das Wohnriester vor allem auch für Familien mit mehreren Kindern und für Geringverdiener attraktiv. Die folgenden Wohnriester-Zulagen existieren:

Grundzulage

Alle Personen, die einen Wohnriester-Vertrag abgeschlossen haben und mindestens 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr einzahlen, erhalten die sogenannte Grundzulage, deren Höhe mit Stand 2018 175 Euro beträgt. Die deutsche Bundesregierung hat die Grundzulage zum 1. Januar 2018 im Rahmen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes, kurz BRSG, angehoben. Der vorherige Betrag der Grundzulage lag bei lediglich 154 Euro.

Kinderzulage

Hast Du Kinder, profitierst dank der sogenannten Kinderzulage doppelt von der Wohnriester. In diesem Fall erhältst Du nämlich nicht nur die Grund-, sondern auch die Kinderzulage. Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem Jahr, in dem die Kinder zur Welt kamen:

  • Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 185 Euro pro Jahr und Kind.
  • Für Kinder, die am 1. Januar 2008 oder später geboren wurden, gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro.

Die Zulage geht immer an das Elternteil, das auch das Kindergeld erhält. Bei verheirateten Paaren ist das in der Regel die Mutter, solange keine andere Vereinbarung vorliegt. Soll der Vater die Kinderzulage ausgezahlt bekommen, müssen die Eltern eine entsprechende Änderung beantragen.

Verheiratete Paare können jeweils einen eigenen Wohnriester-Bausparvertrag abschließen. Das sollten Ehepaare auf jeden Fall tun, wenn sie das Maximum an möglichen Zulagen erhalten wollen, denn nur auf diesem Weg hat jeder der Partner einen Anspruch auf die Grundzulage in Höhe von jeweils 175 Euro pro Jahr. Zusammen ergibt sich daraus eine Summe von 350 Euro.

Rechenbeispiel

Unser Rechenbeispiel für ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern verdeutlicht Dir, wie hoch die entsprechenden Zulagen ausfallen können:

Für unser Rechenbeispiel dient eine Familie mit zwei Kinder. Beide Kindern kamen erst nach 2008 auf die Welt. Wird kein anderweitiger Antrag abgegeben, bekommt die Mutter in unserem Fallbeispiel die Kinderzulagen für alle beide Kinder. Pro Kind erhält sie in unserem Fall 300 Euro, was eine Gesamtsumme von 600 Euro ergibt.

Der Ehefrau entsteht dadurch ein Anspruch auf staatliche Zulagen von 775 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den 175 Euro Grundzulage sowie den 600 Euro Zulage für ihre beiden Kinder. Dem Vater stehen zusätzlich 175 Euro Grundzulage zu. Zusammen erhält die Familie damit Zulagen in einer Gesamthöhe von 950 Euro pro Jahr. Daneben hat die Familie die Option, eine jährliche Tilgung von bis zu 2.100 Euro von der Steuer abzusetzen, sofern das Paar diese als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend macht.

Welche Varianten des Riester-Vertrags gibt es?

Möchtest Du mit Riester bausparen, so kannst Du zwischen den folgenden drei Varianten des Wohnriester-Vertrags wählen:

ohne Ansparphase

Fällt Deine Entscheidung auf diese Variante des Wohn-Riester, schließt Du sofort ein Kreditvertrag ab und die staatlichen Zulagen fließen sofort in die Tilgung des Kredits ein. Das bedeutet für die Familie mit zwei Kindern aus unserem Beispiel, bei dem jeder der Partner einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und die Kinder beide nach 2008 geboren wurden, dass die Zulagen in Höhe von 950 Euro jährlich direkt in die Begleichung der Schulden als dem Darlehen fließen.

mit Ansparphase

Beim Riester-Bausparen mit Ansparphase bieten sich Dir zwei weitere Wohnriester-Varianten an, die Du nutzen kannst:

Bausparvertrag

Diese Variante nennt man auch Riester-Bausparen. Dabei handelt es sich um die von Kunden am häufigsten gewählte Form des Wohn-Riester.

Du sparst zunächst innerhalb eines festgelegten Zeitraums einen bestimmten Geldbetrag an. Nach dem Ablauf der im Vertrag vereinbarten Zeit ist der Wohnriester-Vertrag zuteilungsreif und Du als Kunde erhältst von Deiner Bausparkasse einen Kredit mit den Zinsen, die Du zu Vertragsbeginn festgelegt hast. Die staatlichen Zuschüsse erhältst Du als Anleger nicht nur während der Ansparphase, sondern während der darauffolgenden Tilgungsphase.

mit Vor- bzw. Zwischen-Finanzierungsdarlehen

Bei der dritten Option der Wohnriester handelt es sich um sogenannte Kombi-Verträge. Bei dieser Variante wird ein Voraus-Darlehen später durch einen Bausparkredit abgelöst. Sie eignet sich zum Beispiel dann, wenn Du Dir sofort eine Immobilie kaufen und nicht erst über einen längeren Zeitraum dafür sparen möchtest.

Der Vertrag wird in der Höhe des für Dein Eigenheim benötigten Finanzierungsbetrages abgeschlossen. Deine Bausparkasse übernimmt in diesem Fall zunächst die für die Immobilie benötigte Bausparsumme, bis Du ein minimales Guthaben angespart hast. Der Kredit ist tilgungsfrei. Erreichst Du das geforderte Mindestguthaben, wird im Anschluss daran der Bausparvertrag zugeteilt. Das Guthaben aus der Ansparphase und der Kreditbetrag werden nun an Dich ausgezahlt. In der Ansparphase zahlst Du feste Zinssätze für das entsprechende Darlehen und die entsprechenden Raten im Voraus. Bei der anschließenden Zuteilung wird der Kredit abgelöst.

Wofür darf Wohnriester verwendet werden?

Mit Hilfe der Wohn-Riester kann der Kauf von Immobilien gefördert werden, die der Bezugsberechtigte selbst nutzt. Du kannst sie für die folgenden Zwecke nutzen:

Baufinanzierung

Die Wohn-Riester kannst Du für die Tilgung eines Kredits nach einem Neubau oder dem Kauf einer Immobilie einsetzen.

Umschuldung

Die Förderung durch Wohn-Riester kannst Du ebenfalls für eine Umschuldung von Darlehen nutzen, die Du aufgenommen hast, um ein Eigenheim käuflich zu erwerben.

Altersgerechter Umbau

Sofern Du mehr als die Hälfte der Gesamtkosten des Umbaus für barrierefreies Bauen nach DIN-Vorgaben nutzt, kannst Du Deine Wohn-Riester auch für altersgerechte Umbauten benutzen. Für den altersgerechten Umbau musst Du demnach bis zu 20.000 Euro aufwenden, damit Du die Wohn-Riester auch dafür nutzen darfst.

Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Daneben kannst Du die Förderung mittels Wohn-Riester auch zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen benutzen, wenn Du in einer Immobilie einer Wohnbaugenossenschaft lebst.

Welche Vor- und Nachteile hat Wohnriester?

Neben Vorteilen bringt eine Wohn-Riester leider auch Nachteile mit sich. In der folgenden Auflistung erfährst Du, wann sich die Wohnriester für Dich lohnt und in welchen Fällen Du lieber darauf verzichten solltest, weil bei der Wohn-Riester die Nachteile überwiegen.

Vorteile

Die Vorteile einer Wohnriester sind:

  • als Sparer kannst Du die jährlichen Tilgungsraten von der Steuer absetzen
  • als Verbraucher kannst Du die Darlehenszeit verkürzen
  • es besteht die Möglichkeit, die eigene Zinslast zu senken
  • als bezugs-berechtigte Person sparst Du Dir durch Dein Eigenheim im Ruhestand teure Mietzahlungen
  • die Förderung bleibt selbst bei einem berufsbedingten Umzug erhalten, wenn Du die Immobilie im Ruhestand wieder selbst nutzt
  • nach einem Verkauf der Immobilie ist die Weiternutzung der Förderung möglich, wenn Du als Verbraucher innerhalb von fünf Jahren in eine neue Immobilie erwirbst, die Du selbst nutzt

Nachteile

Eine Wohn-Riester hat folgende Nachteile:

  • dein zu versteuernden Einkommens erhöht sich im Alter, da auf das Wohnförderkonto eine Steuer entrichtet werden muss
  • im Fall einer Scheidung oder nach einem Umzug in ein Pflegeheim musst Du die eingesparten Steuern nach dem Verkauf der Immobilie sofort begleichen; das gilt ebenfalls im Falle eines Todes
  • bei Wohn-Riester wird die Steuerschuld auf die Erben übertragen
  • der Sparvertrag der Wohn-Riester ist weniger flexibel als andere Anlageprodukte
  • die Guthabenverzinsung ist bei den meisten Riester-Bausparprodukten ziemlich gering
  • nur selbstgenutzte Immobilien können gefördert werden, vermietete Objekte hingegen nicht

Welche Alternativen gibt es zu Wohn-Riester?

Da die Wohnriester nicht immer sinnvoll ist beziehungsweise in vielen Fällen nicht den Anforderungen des Hauskäufers oder -besitzers entspricht, bietet es sich an, einen näheren Blick auf die folgenden Alternativen zur Wohnriester zu werfen:

KfW-Darlehen

Anders als beim Wohn-Riester, bei der günstige Darlehen ausschließlich für den Erwerb oder Bau eines Eigenheimes vergeben werden, werden bei der KfW-Förderbank auch günstige Kredite für die Modernisierung sowie für energiesparende Umbauten bereits bestehender Eigenheime gefördert. So bietet sich zum Beispiel die KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen“ an, wenn Du ein Haus, das sich bereits in Deinem Besitz befinden, aus- oder umbauen möchtest.

Die Konditionen für dieses Darlehen der KfW in Kürze:

  • Der effektive Jahreszins beginnt bei jährlich 1,41 Prozent.
  • Gefördert werden bis zu 50.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus.
  • Der Tilgungszuschuss liegt bei bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Die Förderung geht an Bauherren beziehungsweise Käufer.
  • In der Regel kannst Darlehen der KfW problemlos mit einem Riester-geförderten Darlehen kombinieren.

Darlehensprogramme der Bundesländer

Neben dem Programm der KfW bieten auch die unterschiedlichen Bundesländer immer wieder finanzielle Unterstützung und spezielle Förderungen für Personen an, die ein Eigenheim erwerben, bauen oder umbauen möchten. Die meisten Bundesländer bieten spezielle Darlehensprogramme oder aber gezielte Förderung an. In Brandenburg zum Beispiel wird die „behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum“ gefördert. Hamburg hingegen unterstützt die barrierefreie Umgestaltung, den Einbau von Aufzügen oder die Umgestaltung für Rollstuhlbenutzer mit Fördergeldern und Zuschüssen. Eine aktuelle Übersicht über alle verfügbaren Darlehensprogramme der Bundesländer findest Du auf Websites, die sich mit Barrierefreiheit beschäftigen.