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Baukindergeld 2024: Höhe & Antrag

Geld vom Staat erhalten, das man nicht zurückzahlen muss? Was im ersten Moment nach einem Traum klingt, ist mit Hilfe von Baukindergeld tatsächlich möglich. Doch wer kann einen Baukindergeld-Antrag stellen und wie hoch fällt der staatliche Zuschuss aus, wenn die Voraussetzungen für Baukindergeld gegeben sind? Wir verraten Dir, wer Baukindergeld beziehen kann und wie Du es bekommst!

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien. Er ist für Familien gedacht, die sich in diesem Jahr ein eigenes Zuhause gekauft haben. Dazu zählen Häuser und Eigentumswohnungen. Baukindergeld soll vor allen Dingen Familien mit Kindern und alleinerziehenden Elternteilen ermöglichen, sich den Traum vom eigenen Haus oder einer Wohnung, für die nicht jeden Monat Miete fällig wird, zu erfüllen. Erfüllt man die Baukindergeld-Voraussetzungen, kann man bei der KfW Baukindergeld beantragen. Bei der KfW, so die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, handelt es sich um die weltweit größte nationale Förderbank, die vom Bundesministerium der Finanzen beaufsichtigt wird.

Wer bekommt Baukindergeld?

Der Staat greift mit dem KfW Baukindergeld Familien mit Kindern unter 18 Jahren unter die Arme, die sich seit dem 1. Januar 2018 ein Eigenheim zulegt haben. Seit dem 18. September 2018 kann Baukindergeld rückwirkend für diesen Zeitraum beantragt werden. Auch zukünftige Käufe von Häusern oder Eigentumswohnungen können geltend gemacht werden.

Pro Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können bis zu 12.000 Euro Baukindergeldausgezahlt werden, wenn alle für Baukindergeld notwendigen Bedingungen erfüllt sind.

Achtung:

Planst Du, das von Dir erworbene Heim zu vermieten, bist Du von dem Zuschuss für den Ersterwerb von selbstbenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes leider ausgeschlossen. Diesen gibt es nämlich nur, wenn Du die Eigentumswohnung oder das Haus auch dauerhaft selbst nutzt.

Welche Voraussetzungen muss ich für das Baukindergeld erfüllen?

  • mind. 1 Kind: Anspruch auf Baukindergeld haben Familien, die mindestens ein Kind haben.
  • <18 Jahre: Bei einem Antrag auf Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Kinderzahl unbegrenzt: Es gibt bei dem Antrag auf Baukindergeld keine Begrenzung zu beachten, was die Anzahl der anzurechnenden Kinder betrifft.
  • Kinder wohnen in der Immobilie: Die angerechneten Kinder müssen die Immobilie ebenfalls beziehen.
  • Einkommen/ Jahr <75.000 €: Dein zu versteuerndes Einkommen darf maximal 75.000 Euro jährlich betragen, dazu kommen 15.000 Euro pro Kind, das mit Dir die Immobilie bezieht.
  • 1. Immobilie: Baukindergeld gibt es nur für die erste eigene Immobilie.
  • Immobilie in Deutschland: Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung allerdings nur in Deutschland. Möchtest Du Wohneigentum auf Mallorca oder einem anderen Feriendomizil erwerben? Dann greift der staatliche Zuschuss leider nicht.

Für das Baukindergeld musst Du drei Voraussetzungen erfüllen. Zuerst musst Du selbstverständlich erst einmal eine Immobilie erwerben oder erworben haben. Zu beachten ist allerdings, dass es KfW Baukindergeld nur für die erste eigene Immobilie gibt. Besitzt Du also bereits eine Eigentumswohnung und erwirbst zusätzlich dazu ein Haus, erhältst Du für das Haus leider kein Baukindergeld mehr.

Baukindergeld für bestehende Immobilien – wie in diesem Fall etwa die Eigentumswohnung - zu erhalten ist zwar möglich, aber nur für Käufe, die ab dem 1. Januar 2018 getätigt wurden und auch nur, wenn es sich dabei um das erste Eigenheim handelt. Auch für Neubauten kannst Du Baugeld für Kinder bekommen, wenn Du die Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2018 erhalten hast.

Um für Baukindergeld der KfW berechtigt zu sein, musst Du zudem mindestens ein Kind haben, das auch mit Dir in die von Dir erworbene oder erbaute Immobilie mit einzieht. Pro Kind, das noch keine 18 Jahre alt ist, stehen Dir bis zu 12.000 stolze Euro Baukindergeld zu – egal, wie viele Kinder Du mit in den Haushalt bringst, denn eine Obergrenze gibt es nicht.

Dein zu versteuerndes Einkommen darf pro Jahr allerdings nicht mehr als 75.000 Euro betragen, sonst erfüllst Du die Bedingungen für die staatliche Unterstützung leider nicht mehr. Sind Deine Kinder unter 18 Jahren bereits erwerbstätig und beziehen ein eigenes Einkommen, so darf dieses jährlich nicht mehr als 15.000 Euro pro Kind betragen. Die für Baukindergeld zulässige Einkommensgrenze liegt also bei beispielsweise 120.000 Euro, wenn Du drei Kinder hast, die mit Dir in Dein neues Zuhause einziehen werden.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Du fragst Dich, wie viel Baukindergeld Dir zusteht? Unsere Baukindergeldtabelle verrät es dir! Ziehen zum Beispiel vier Kinder mit Dir in Dein neues Heim, bekommst Du vom Staat fast 50.000 Euro hinzu, die Du nicht zurückzahlen musst! Pro weiteres Kind, das mit Dir in Dein neues Eigenheim zieht, kommen übrigens bis zu 12.000 weitere Euro hinzu.

Pro Jahr beträgt der Zuschuss für jedes Kind, das noch keine 18 Jahre alt geworden ist, 1.200 Euro. Der maximale Zeitraum, den Du diese Förderung beziehen kannst, ist zehn Jahre. Somit kommst Du im besten Fall auf einen Zuschuss von ganzen 12.000 Euro pro Kind – eine finanzielle Erleichterung, die Du Dir keinesfalls entgegen lassen sollst.

Anzahl Kinder Baukindergeld gibt es bei einem Jahreseinkommen von maximal Höhe des Baukindergelds in 10 Jahren*
1 90.000 € 12.000 €
2 105.000 € 24.000 €
3 120.000 € 36.000 €
4 135.000 € 48.000 €

*In Bayern liegt die Förderung mit dem Baukindergeld plus bei 15.000 Euro in zehn Jahren für ein Kind. Dazu kommt eine ebenfalls nur für Bayern gültige Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro

Wo finde ich eine Finanzierung für den Bau?

Möchtest Du eine Immobilie bauen, bist Du vermutlich auf der Suche nach einer auf Deine Bedürfnisse zugeschnittene Baufinanzierung. Beachten solltest Du beim Vergleich der einzelnen Kreditgeber unbedingt die folgenden Aspekte:

  • Zinsbindung: Schließt Du mit der Bank einen Darlehensvertrag ab, musst Du über einen Zeitraum von fünf bis 30 Jahren einen festgelegten Zins zahlen. Damit bist Du unabhängig von der Zinsentwicklung. Du hast allerdings das Recht, nach einer Laufzeit von zehn Jahren das Darlehen vorzeitig und ohne zusätzlich Kosten zurückzuzahlen. Die Frist dafür beträgt sechs Monate. Sind die Zinsen inzwischen gesunken, ist das in jedem Fall lohnenswert. Durch die Umschuldung auf eine günstigere Abschlussfinanzierung kannst Du trotz Kredit Geld sparen.
  • Zweckbindung: Für was Du das Geld verwenden darfst, ist bei einem Baudarlehen immer vorgegeben. In vielen Fällen darfst Du das Geld aus einem Baukredit nicht für anfallende Bau- oder Kaufnebenkosten bezahlen. Hier ist ein Vergleich besonders wichtig!
  • Absicherung der Bank: Baufinanzierungen bedeuten für die Bank ein höheres Risiko als andere Kredite. Das liegt an der langen Laufzeit und den üblicherweise hohen Darlehenssummen. Viele Kreditinstitute sichern sich ab, indem sie eine Hypothek oder eine Grundschuld eintragen. In einem solchen Fall darf die Bank Deine Immobilie versteigern, wenn Du zahlungsunfähig wirst.

Die Auswahl einer passenden Finanzierung ist also gar nicht so einfach. Mit unserem Baufinanzierungsvergleich kannst Du schnell und unkompliziert herausfinden, wer Dir beim Bau Deines Eigenheims kostengünstig unter die Arme greifen kann.

Wo kann ich das Baukindergeld beantragen?

Den sogenannten Zuschuss für den Ersterwerb von selbstbenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes kannst du im KfW-Zuschussportal beantragen. Das ist inzwischen sogar schnell und einfach per Online-Antrag möglich.

Nach erfolgter Antragstellung erhältst Du eine Bestätigung über den Eingang Deines Antrags für Baukindergeld. Dieser erreicht Dich auf elektronischem Weg per E-Mail, sodass Du direkt mit der Identifizierung fortfahren kannst. Dazu musst Du Deine Identität bestätigen.

Zusätzlich zu Deiner Identitätsbestätigung musst Du außerdem Nachweise darüber bringen, dass Du die Kriterien für die finanzielle Förderung erfüllst. Die dazu erforderlichen Nachweise kannst Du unkompliziert im KfW-Zuschussportal hochladen. Dort werden diese von Mitarbeitern der Kreditanstalt für Wiederaufbau geprüft. Erfüllst Du die Förderbedingungen für das Baukindergeld, beginnt kurz darauf die Auszahlung der Förderung auf das von Dir angegebene Konto.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Antrag auf Baukindergeld

Du hast noch offene Fragen zum Zuschuss für den Ersterwerb von selbstbenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes? Wir beantworten Dir, wer einen Antrag stellen kann, wie viel Zeit Du dafür hast, was während einer bestehenden Schwangerschaft zu beachten ist und welche Bescheide Du für den Antrag benötigst.

Wer kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen?

Möchtest Du einen Antrag stellen, so musst Du für das in Deinem Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten des Kindes in einem Haushalt leben. Dabei ist zu beachten, dass jeder Antragsteller nur einmal gefördert wird und auch für jedes Kind nur einmalig eine Baukindergeldförderung beantragt werden kann.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder zumindest Miteigentümer der Immobilie geworden sein. Das Eigentum, das bezuschusst werden soll, muss gemäß Grundbucheintrag zu mindestens 50% dem Haushalt, der es bewohnt, gehören, wobei der Haushalt sich aus dem Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus ehemaliger Gemeinschaft oder Kinder zusammensetzt.

Wie viel Zeit habe ich, um einen Antrag zu stellen?

Den Antrag musst Du spätestens drei Monate nach Deinem Einzug in das von Dir genutzte Wohneigentum stellen. Optional kann auch ein (Mit)Eigentümer einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch den Staat stellen. Als Einzugsdatum gilt das Datum, das in der amtlichen Meldebestätigung mit angegeben wird. Von der Drei-Monats-Regel sind Käufe, die vor dem 18. September 2018 getätigt wurden, nicht betroffen. Hier kann auch rückwirkend noch ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Mehr dazu erfährst Du unter dem Punkt „Kann man Baukindergeld rückwirkend erhalten?“.

Was passiert, wenn nach dem Hauskauf ein weiteres Kind geboren wird?

Erwarten Du oder Deine Partnerin ein Kind, so kann für dieses nur dann eine Baukindergeldförderung beantragt werden, wenn die Geburt des Kindes vor dem Eingang des Antrags liegt. Kommt das Kind erst danach auf die Welt, kannst Du leider keinen Zuschuss mehr für dieses Kind beantragen.

Welche Anforderungen muss mein Wohneigentum erfüllen?

Von der Förderung betroffen ist nur der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland – das bedeutet, der erstmalige Kauf oder Neubau einer Immobilie. Besitzt Du bereits Wohneigentum in Deutschland, das Du dauerhaft nutzt oder genutzt hast, ist eine Antragstellung leider nicht mehr möglich. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Bauanzeige oder Baugenehmigung für die erworbene beziehungsweise erbaute Immobilie.

Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 stattgefunden haben. Der Antrag kann dann noch bis 31.12.2023 gestellt werden. Die Kosten für den Eigentumserwerb ohne Erwerbsnebenkosten müssen zudem höher sein als die Förderung. Das gilt sowohl für einen Neubau, als auch für den Kauf einer Immobilie.

Wie berechnet sich das Haushaltseinkommen?

Üblicherweise wird für die Berechnung Deines Haushaltseinkommens der Durchschnitt aus dem zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Eingang Deines Antrags ermittelt. Das Haushaltseinkommen setzt sich zudem zusammen aus Deinem eigenen Einkommen sowie dem Einkommen Deines Ehe- oder Lebenspartners oder Partners auch eheähnlicher Gemeinschaft. Für die Berechnung des zu versteuernden Haushaltseinkommens musst Du die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts einreichen, deshalb solltest Du, sofern Dir für die vergangenen Jahre noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, die Erstellung eines solches rechtzeitig beim Finanzamt beantragen.

Welche Bescheide muss ich einreichen?

Die Dokumente, die Du einreichen musst, wenn Du einen Antrag auf Bezuschussung stellst, sind:

  • Einkommenssteuerbescheide
  • Meldebestätigungen
  • Grundbuchauszug

Bei den Einkommenssteuerbescheiden ist zu beachten, dass die Bescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang vorgelegt werden müssen. Selbiges gilt für den im Haushalt lebenden Partner. Stellst Du Deinen Antrag also im Jahr 2020, musst Du Deinem Antrag die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2017 und 2018 anfügen.

Die Meldebestätigungen sind für alle Personen, die mit Dir in Dein neues Zuhause ziehen, einzureichen.

Welche besonderen Regelungen gibt es?

Hast Du den Kaufvertrag für Dein neues Zuhause zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 abgeschlossen, kannst Du bis spätestens zum 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Bezuschussung stellen.

Wie häufig erhalte ich Auszahlungen des Baukindergeldes?

Die Zuschussraten werden jährlich an Dich ausgezahlt, und zwar sobald die KfW positiv über Deinen Antrag entschieden hat. Das Geld wird direkt an das von Dir angegebene Konto überwiesen, den Termin für die erste Rate findest Du auf Deiner Auszahlbestätigung. Alle Folgeraten werden in den folgenden Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung an Dich ausgezahlt. Dies allerdings für maximal zehn Jahre und auch nur, wenn die Kinder, für die Du den Zuschuss erhältst, noch keine 18 Jahre alt sind.

Was muss ich noch beachten, wenn ich Baukindergeld beziehe?

Stellst Du einen Antrag auf Baukindergeld, so müssen die Angaben, die Du machst, der Wahrheit entsprechen. Machst Du falsche Angaben, drohen Dir hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen.

Der Anspruch auf die Zahlung von Zuschussraten erlischt, wenn Du die Selbstnutzung Deines Wohneigentums aufgibst.

Auf eine Förderung besteht kein rechtlicher Anspruch. Das bedeutet, dass Personen, die mit ihrem Antrag spät dran sind, eventuell keine staatliche Förderung mehr erhalten können, weil die dafür vorhergesehenen Mittel bereits vollständig aufgebraucht wurden. Deshalb solltest Du Dich noch heute um einen Antrag auf einen Zuschuss für den Ersterwerb von selbstbenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes kümmern, wenn Du in den letzten drei Monaten Wohneigentum erworben hast oder planst, in Zukunft zu erwerben.

Wann lohnt sich das Baukindergeld?

Immobilienkäufer müssen in Deutschland üblicherweise sehr hohe Bau- oder Kaufnebenkosten leisten. Diese liegen beim Erwerb eines Hauses bei teilweise bis zu 15 Prozent. In der Regel werden die Nebenkosten beim Hauserwerb oder -bau nicht von speziellen Baukrediten abgedeckt, weshalb die Käufer dafür selbst tief in die Tasche greifen müssen. Ziehen Kinder mit in den Haushalt ein, ist ein Antrag auf Baukindergeld in jedem Falle lohnenswert.

Dazu kommt, dass diese spezielle Art der staatlichen Förderung sich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren lässt. Nur, weil Du für den Kauf oder Bau eines Hauses also bereits Fördermittel erhältst, heißt das nicht, dass Baukindergeld für Dich nicht mehr infrage kommt! Kombinieren lässt sich die Förderung zum Beispiel mit Mitteln aus den folgenden Förderprodukten:

  • Energieeffizient Bauen – Kredit (KfW)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss (KfW)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
  • Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA)
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit oder Zuschuss (KfW)

Wie Du siehst, steht der Staat Dir also zur Seite, was die Finanzierung Deines Traumhauses betrifft. Sich bei mehreren Stellen nach finanzieller Hilfe umzusehen und die entsprechenden Fördermittel zu beantragen lohnt sich also wirklich!

Kann man Baukindergeld rückwirkend erhalten?

Ja, Baukindergeld gibt es prinzipiell auch rückwirkend. Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung beziehungsweise der Erwerb eines Grundstücks, auf dem Du eine Immobilie bauen möchtest, darf allerdings nicht vor dem 1. Januar 2018 liegen. Sonst erlischt Dein Anspruch auf den Zuschuss für den Ersterwerb von selbstbenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes. Hast Du allerdings erst nach diesem Stichtag eine Immobilie erworben, solltest Du Dich bis zum 31. Dezember 2018 um den Antrag gekümmert haben, denn liegt der Kauf eines Hauses nach dem 31. Dezember 2017, gibt es für Dich auch rückwirkend Geld – allerdings nur, wenn die rückwirkende Antragstellung bereits vor dem 31.12.2023 stattgefunden hat. Der Förderzeitraum endete allerdings am 31.03.2021, dennoch können Anträge bis Ende 2023 gestellt werden.

In allen anderen Fällen beträgt die Frist für einen Antrag auf Zuschuss für den Ersterwerb von selbstbenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes leider nur drei Monate. Du solltest Dich also schnellstmöglich darum kümmern, einen Antrag zu stellen, wenn Du kürzlich Wohneigentum erworben hast, denn dies kann eine große finanzielle Erleichterung für Dich und Deine Familie bedeuten.