Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Anmeldung zur Eignungsprüfung: 01.06. - 15.07.
- Bewerbung: 01.06. - 15.09.
- Bewerbung aus der EU: 01.04. - 15.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.04. - 15.07.
- eignungspruefung: 01.04. - 15.07.
- eignungspruefung: 01.04. - 31.05.
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 15.03.
Der Schwerpunkt liegt auf Forschung: Du arbeitest mit Methoden der empirischen Sozialforschung und verbindest sie mit sozialpädagogischer Theorie. Dazu kommen:
- historische, gesellschaftstheoretische und sozialpolitische Bezüge der Sozialpädagogik
- Wohlfahrtswissenschaften
- Adressat:innenforschung
- sozialpädagogische Fallarbeit
Auch wenn es keinen Numerus clausus gibt, entscheidet ein Eignungsfeststellungsverfahren über die Immatrikulation. Dafür stellst Du einen eigenen Antrag, der vor der Bewerbung zum Studium selbst eingereicht werden muss; geprüft werden Deine Kenntnisse zu professions- und disziplintheoretischen Zugängen der Sozialpädagogik, zu den Grundlagen der Erziehungswissenschaft und zu empirischen Forschungsmethoden. Bewerben kannst Du Dich schon, wenn 80 % der Leistungspunkte Deines ersten Abschlusses vorliegen - verlangt wird ein Bachelor in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder Sozialarbeit, auch von einer Berufsakademie, mit einem Praktikum von 450 Stunden. Ein Einstieg ist nur zum Wintersemester im ersten Fachsemester möglich, ein Teilzeitstudium ebenfalls. Im Verlauf absolvierst Du das Pflichtmodul „Forschungsorientiertes Praktikum" mit 10 Leistungspunkten; Auslandssemester, Praktika im Ausland oder Sprachkurse bleiben Dir freigestellt.

