Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.07.
- Einschreibung: bis 30.09.
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Du wählst zwei Unterrichtsfächer aus einem Kanon von 24 Fächern, die Du mit je 100 LP studierst - Kunst und Musik mit je 130 LP. Bestimmte Kombinationen sind ausgeschlossen, etwa Kunst mit Musik, Ethik mit Philosophie oder Ethik und Philosophie mit Religion; Russisch und Spanisch gehen nur zusammen mit Deutsch, Mathematik oder Englisch. Studienbeginn ist nur zum Wintersemester.
- je Fach Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpraktikum
- Bildungswissenschaften mit Pädagogik und Pädagogischer Psychologie (35 LP)
- Schlüsselqualifikationsmodule zu Kommunikation und Digitalität sowie Heterogenität und Inklusion
- Ergänzungsfächer mit kleinerem Umfang: Deutsch als Zweitsprache, Medienbildung, Astronomie; zusätzlich ist ein Erweiterungsfach möglich
- wissenschaftliche Hausarbeit und Erste Staatsprüfung am Ende
Die Zulassung läuft für jedes der beiden Unterrichtsfächer getrennt; möglich ist auch eine Teilzulassung für nur eins der beiden. Beschränkt sind Biologie, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Philosophie, Sozialkunde und Sport, alle übrigen Fächer sind zulassungsfrei. In den beschränkten Fächern gehen 60 % der Plätze ins hochschuleigene Auswahlverfahren, das nach Punkten rankt: bis zu 80 Punkte für die Abiturnote (1,0 = 80 Punkte, je 0,1 schlechter 4 Punkte weniger, ab 3,0 keine Punkte) und 20 Zusatzpunkte für ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst von mindestens 11 Monaten oder eine Ausbildung als Erzieher, Heilpädagoge, Heilerziehungspfleger, Sozialassistent oder Logopäde; weitere 30 % laufen über die Abiturbestenquote, 10 % über Wartezeit, dazu gibt es ein Losverfahren. Für Kunst, Musik und Sport musst Du eine Eignungsprüfung bestehen, außerdem werden Sprachnachweise in Englisch, Französisch und Latein sowie ein Masernimpfnachweis verlangt; qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können ein Probestudium aufnehmen. Pflicht sind vier Praxisphasen: ein mindestens zweiwöchiges Beobachtungspraktikum, zwei Schulpraktika von je 4 Wochen und ein außerunterrichtliches pädagogisches Praktikum von 2 Wochen; für Auslandsaufenthalte gibt es ein Mobilitätsfenster mit Anrechnung der dort erbrachten Leistungen.

