Stipendium

Uni Mainz – Professor Dr. Dietrich Lang-Hinrichsen-Stiftung

Angaben zum Stipendium

Deadline
Jederzeit
Höhe
24 Monate
Professor Dr. Dietrich Lang-Hinrichsen-Stiftung
Univ.-Prof. Dr. Michael Hettinger
hettinger@uni-mainz.de
06131 392 205 8

Die Förderung der Professor Dr. Dietrich Lang-Hinrichsen-Stiftung an der Universität Mainz

Du bekommst entweder ein monatliches Stipendium oder eine Sachbeihilfe für Tagungs- und Reisekosten. Beim Stipendium liegt die Obergrenze beim aktuellen BAföG-Höchstsatz, bei der Sachbeihilfe bei den tatsächlich anfallenden Kosten. Gefördert wirst Du höchstens zwei Jahre lang. Die Stiftung ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und unterstützt angehende Strafrechtler.

Die Auswahlkriterien

  1. Studienstand: Du bist Student und beschäftigst Dich mit dem Strafrecht. Professoren mit einer C 3-, C 4-, W 2- oder W 3-Stelle sind von der Förderung ausgeschlossen.
  2. Studienfach: Du studierst Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Strafrecht.
  3. Hochschule: Du bist an der Uni Mainz eingeschrieben.
  4. Leistung: Du bringst gute Studienleistungen mit.

Die Bewerbung

Wende Dich für die Bewerbung direkt an die Ansprechperson der Stiftung. Dort erfährst Du, welche Unterlagen Du einreichen musst und bis wann.

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