Du bekommst entweder ein monatliches Stipendium oder eine Sachbeihilfe für Tagungs- und Reisekosten. Beim Stipendium liegt die Obergrenze beim aktuellen BAföG-Höchstsatz, bei der Sachbeihilfe bei den tatsächlich anfallenden Kosten. Gefördert wirst Du höchstens zwei Jahre lang. Die Stiftung ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und unterstützt angehende Strafrechtler.
Wende Dich für die Bewerbung direkt an die Ansprechperson der Stiftung. Dort erfährst Du, welche Unterlagen Du einreichen musst und bis wann.
Unser Tipp: Nutze Muster und Formulierungsbaukasten, um Dich von anderen Bewerbern abzuheben.