Du bist hier

Nachtzuschlag: Anspruch & Höhe

Nicht jeder Job ist klassisch zwischen 8 Uhr und 18 Uhr angesiedelt. In vielen Branchen gibt es auch Schicht- und damit Nachtarbeit. Wer in Deutschland Nachtarbeit leistet, hat in der Regel Anspruch auf ein höheres Entgelt, dank Nachtzuschlag. Wann Du ein Anrecht auf Nachtzulage hast, wie hoch diese ist und unter welchen Umständen Du sie erhältst, erklären wir Dir hier in unserem übersichtlichen Guide.

Was ist der Nachtzuschlag?

Wer nachts regelmäßig arbeiten muss, ist Strapazen ausgeliefert. Zum einen stört die Nachtarbeit den Biorhythmus und belastet den Körper und die Psyche mehr, als tagsüber zu arbeiten. Zum anderen leiden Familien- und Sozialleben unter der Nachtarbeit, da man tagsüber schläft und somit nicht mehr viel Platz ist für Alltag und Sozialleben hat. Um diese extra Belastungen auszugleichen, gibt es die Nachtschichtzulage, eine monetäre Zulage, die Ausgleich schaffen soll, indem sie für diese Art der Arbeit mehr Geld zusätzlich als Ausgleichszahlung leistet.

Der Nachtschichtzulage ist im § 6 der ArbZG geregelt und dort gesetzlich festgeschrieben als Ausgleich. Doch Achtung: Trotz Festschreibung ist der Nachtzuschlag keine Pflicht. Der Arbeitgeber kann anstatt eines Nachtarbeitszuschlags auch einen Freizeitausgleich anbieten oder diesen mit dem Nachtzuschlag kombinieren. Wie genau er das regelt, steht ihm offen. Verpflichtet ist er nur einen Ausgleich zu schaffen. Diesen kannst Du zur Not auch vor einem Arbeitsgericht einfordern.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Auch die Höhe der Nachtschichtzulage ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Vorgaben macht der Gesetzgeber:

gesetzliche Vorgaben

Der Nachtzuschlag ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel zwischen 25 Prozent und 40 Prozent des Arbeitslohnes. Der Zuschlag wird für jede Stunde Nachtarbeit geleistet und richtet sich deshalb nach dem Bruttolohn pro Stunde.

Als Nachtarbeit werden Arbeitszeiten berechnet, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr liegen. Für Bäckereien gelten andere Zeiten. Hier ist die Nachtarbeit als Arbeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr geregelt.

Wenn Du zwischen 23 Uhr (für Bäckereien 22 Uhr) und Mitternacht arbeitest, dann steht Dir in der Regel ein Nachtzuschlag von 25 Prozent zu. Zwischen Mitternacht und 4 Uhr morgens erhöht sich der Nachtzuschlag sogar auf 40 Prozent. Danach sind es bis 6 Uhr (bzw. 5 Uhr bei Bäckereien) wieder 25 Prozent Nachtzuschlag.

Zu beachten ist hier, dass zu Deinen Nachtzuschlägen noch zusätzliche Zuschläge hinzuzurechnen sind, wenn Du an Sonntagen und/oder Feiertagen arbeitest. Daraus ergibt sich folgende Aufstellung von Gesamtzuschlägen, die sich aus Nachtzuschlag und extra Sonn- und Feiertagszuschlag berechnet:

Tag/ Uhrzeit Zuschlag in Prozent Anmerkung
23-24 Uhr 25 Prozent wenn min. 2 Stunden Nachtarbeit gemacht werden
0-4 Uhr 40 Prozent wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde
Dauernachtschicht 30 Prozent bei konstanten Nachtdiensten
Sonntag 50 Prozent gilt Sonntags 0-24 Uhr
Feiertag 125 Prozent gesetzliche Feiertage & 31.12. ab 14 Uhr
hoher Feiertag 150 Prozent besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai)

Da diese Zuschläge zusammengezählt werden, kann es also im allerbesten Fall zu einem Aufschlag von 190 Prozent auf den Bruttolohn kommen. Dieser Ausnahmefall träte ein für die Arbeit am 27. Dezember in der Zeit von 0 bis 4 Uhr (150 % für besondere Feiertagsarbeit und 40 % Nachtzuschlag).

Zu dieser Regelung gibt es allerdings auch Ausnahmen. Diese treten an folgenden Stellen auf:

Tarifverträge

Wenn Du unter einem Tarifvertrag arbeitest, ist in diesem üblicherweise eine eigene Regelung über die Nachtzuschläge getroffen worden, die sich von den oben genannten Regeln unterscheiden kann und individuell angepasst wurde.

Bereitschaftsdienste

Stellt Deine Nachtarbeit eine spürbare geringere Arbeitsbelastung als die Tagschicht dar, dann hat das Auswirkungen auf die Nachtzuschläge. Dieser wird dann geringer ausfallen. Solche Modelle gibt es oft bei Bereitschaftsdiensten.

Dauer

Wenn Dein Beruf von Dir konstante Dauernachtschichten verlangt, dann können die Nachtschichtzuschläge auch angepasst werden und in der Höhe von konstanten 30 Prozent des Bruttostundenlohns ausgezahlt werden.

Übrigens: Ob Dein Job eine geringere oder eine höhere Arbeitsbelastung als die Tagesschicht hat und damit Dein Nachtzuschlag entsprechend angepasst wird, muss in erster Linie von einem Arbeitsgericht entschieden werden. Solltest Du eine solche Feststellung für Deinen Nachtzuschlag benötigen, ist es am besten, dass Du Dich an einen Anwalt wendest.


Berechnung

Deinen Nachtzuschlag zu berechnen ist recht einfach. Zuerst setzt Du Deinen Grundlohn an. Der Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der Dir als Arbeitnehmer bei der für Dich maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Diesen wandelst Du dann in einen Stundenlohn um. Sobald Du Deinen Stundenlohn hast, kannst Du auf diesen je nach Uhrzeit auch Zuschläge zur Nachtarbeit anwenden.

Beispiel

Anne arbeitet als Krankenschwester. Sie bekommt für ihre Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche 2.500 Euro Bruttolohn. Auf Stunden ausgerechnet bekommt Anne 15,66 Euro brutto pro Stunde. Anne hat in diesem Monat 10 Nachtschichten von 22 Uhr bis 6 Uhr zu absolvieren. So wird sich ihr Nachtzuschlag berechnen:

3 Stunden Nachtzuschlag á 25 Prozent (23-0 Uhr und 4-6 Uhr)
4 Stunden Nachtzuschlag á 40 Prozent (0-4 Uhr)

25 Prozent von 15,66 Euro Stundenlohn ergeben 3,92 Euro.
40 Prozent von 15,66 Euro Stundenlohn ergeben 6,26 Euro.

Daraus ergibt sich ein Nachtzuschlag pro Nachtschicht von insgesamt 36,82 Euro. Für 10 Nachtschichten pro Monat wäre dies ein Nachtzuschlag von 368,20 Euro pro Monat.

Zu diesen Beispiel kämen noch weitere Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit hinzu, wenn Annes Schichten auf einen Sonn- oder Feiertag fielen. Diese würden dann prozentual hinzuaddiert werden.

Wann wird der Nachtzuschlag bezahlt?

Ab wann Du Anrecht auf Nachzuschlag hast, bestimmt das Gesetz. Grundsätzlich hast Du einen Anspruch auf Nachtschichtzulagen für alle Arbeitsstunden, die in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr liegen. Allerdings ist nicht sofort jede Arbeitsstunde anrechenbar. Du hast nur einen Anspruch auf Nachtzuschlag, wenn Du regelmäßig in der Nacht arbeitest und nicht nur als Ausnahme der Regel. Eine Ausnahme zu dieser Regel kann es unter Umständen bei Tarifverträgen geben.

Wer hat ein Recht auf den Nachtzuschlag?

Um einen Nachtzuschlag zu erhalten, müssen außerdem noch folgende Bedingungen erfüllt sein:

Bedingung 1: mind. 2 Stunden

Von der täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 2 Stunden in der gesetzlich festgelegten Zeit der Nachtzeit fallen. Das heißt also, wenn Du von 17 Uhr bis Mitternacht arbeitest, hast Du keinen Anspruch auf Nachtzuschlag, da nur eine Stunde als Nachtarbeit anerkannt wird. Ist Deine Arbeitszeit von 4 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags, dann hast Du Anspruch, da Du von 4 Uhr bis 6 Uhr Nachtarbeit machst.

Zu beachten ist hierbei noch, dass Pausen nicht als Arbeitszeit gelten. Hast Du also in der Nacht eine Pause von einer Stunde, so kannst Du auf diese Zeit keinen Nachtschichtzuschlag bekommen.

Beispiel

Helga arbeitet von 20 Uhr bis 5 Uhr des nächsten Tages. So wird ihr Anspruch auf Nachtzuschlag berechnet:

  • Von 20-23 Uhr bekommt Helga keinen Nachtzuschlag, da diese Zeiten keine Nachtarbeitszeiten sind.
  • Von 23 Uhr bis 1 Uhr bekommt Helga einen Nachtzuschlag von 25 Prozent.
  • Von 1 Uhr bis 2 Uhr hat Helga Pause und bekommt keinen Nachtzuschlag.
  • Von 2 Uhr bis 4 Uhr bekommt Helga wieder 25 Prozent Nachtzuschlag.
  • Von 4 Uhr bis 5 Uhr bekommt Helga den erhöhten Nachtzuschlag von 40 Prozent.

Insgesamt bekommt sie also 5 Stunden Nachtschichtzuschlag.

Bedingung 2: mind. 48 Tage im Jahr

Du musst als Nachtarbeiter weiterhin entweder mindestens 48 Tage im Kalenderjahr in der Nacht arbeiten oder regelmäßige Nachtarbeit in Wechselschicht leisten, um einen Anspruch nach Gesetz auf Nachtschichtzuschlag zu haben.

Vergessen darfst Du aber trotzdem nicht: Der Nachtzuschlag ist nicht unbedingt Pflicht, sondern freiwillig und kann auch anderweitig durch Deinen Arbeitgeber abgegolten werden.

Welche Rechte habe ich bei Nachtarbeit?

Egal ob mit oder ohne Nachtschichtzuschlag — als Nachtarbeiter hast Du Rechte. Diese sind im Arbeitszeitgesetz geregelt und beinhalten folgende Bestimmungen:

Maximale Arbeitszeit

Du darfst als Arbeitnehmer maximal 8 Stunden in der Nachtschicht arbeiten. Deine Arbeitszeit kann auf 10 Stunden erhöht werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet werden.

Medizinische Untersuchung

Laut §6 Abs.3 ArbZG hast Du als Arbeitnehmer ein Anrecht darauf von einem Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde untersucht zu werden. Dieser kann dann bestimmen, ob Deine Nachtarbeit medizinisch vertretbar ist oder nicht. Bis zum Alter von 50 Jahren erfolgen die Untersuchungen alle 3 Jahre. Danach sind sie jährlich.

Als Arbeitnehmer hast Du das Recht Nachtschichten zu verweigern, wenn Du vor Antritt eine Untersuchung verlangt hast und diese noch nicht erfolgt ist oder die Ergebnisse über Deine Nachtschichteignung noch nicht feststehen.

Es besteht hier allerdings kein Beschäftigungsverbot, sprich Du kannst trotzdem freiwillig Nachtschichten übernehmen. Die Untersuchung und die damit anfallenden Kosten (Anfahrt, Kinderbetreuung, Verpflegung etc.) muss Dein Arbeitgeber zahlen. Nur wenn Du die Untersuchung bei einem Betriebsarzt ablehnst und einen anderen Arzt willst, musst Du die Kosten selbst decken.

Versetzung in den Tagesdienst

Dank des Arbeitszeitgesetzes hast Du auch das Anrecht auf eine Versetzung in den Tagesdienst. Allerdings gibt es dann natürlich keinen Nachtschichtzuschlag mehr. Wenn Du nicht mehr in der Lage bist Deine Tätigkeit vollumfänglich in der Nacht auszuführen, dann kannst Du Dich in die Tagschicht versetzen lassen.

In solch einem Fall giltst Du nicht als arbeitsunfähig, sondern als in der Bandbreite Deiner Einsatzmöglichkeiten eingeschränkt. Nicht möglich ist die Umsetzung in die Tagesschicht, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dagegen sprechen. In solch einem Fall muss aber der Betriebsrat eingeschaltet werden.

Folgende Gründe kannst Du bei Deinem Antrag auf Versetzung in die Tagschicht angeben:

Kinder

Wenn in Deinem Haushalt Kinder unter 12 Jahren leben, ist das laut dem Arbeitszeitgesetz ein Grund für eine Versetzung aus der Nachtschicht in die Tagesschicht, weil Du sonst unter Umständen Deinen elterlichen Pflichten nicht nachgehen kannst.

gesundheitliche Probleme

Wenn der Betriebsarzt oder ein anderer Mediziner aus dem Bereich Arbeitsmedizin feststellt, dass Du gesundheitlich nicht in der Lage bist die Extrabelastung von regelmäßigen Nachtschichten auszuhalten, so ist dies ein legitimer Anlass für eine Versetzung in die Tagschicht.

Pflege von Angehörigen

Solltest Du für die Pflege von Angehörigen verantwortlich sein und dies entsprechend nachweisen können, so ist dies ebenfalls laut Arbeitszeitgesetz ein legitimer Grund um in die Tagschicht versetzt zu werden, da Du sonst Deinen Pflegearbeiten nicht nachkommen kannst.

Wer darf nachts nicht arbeiten?

Doch auch wenn Du gesund bist und keine Kinder oder Pflegebedürftigen im Haus sind, kann es sein, dass Du nicht zur Nachtarbeit eingeteilt werden darfst. Auch hier gibt es besonders schützenswerte Gruppen von Menschen, denen diese Mehrbelastung, auch mit Nachtschichtzuschlag als Ausgleich, nicht zugemutet werden kann. Geschützt sind folgende Gruppen:

Jugendliche

Das Jugendarbeitsschutzgesetz untersagt in Deutschland Jugendlichen unter 18 Jahren jegliche Art von Nachtarbeit. Sie sind ausnahmslos ausgeschlossen. In vielen Einzelbranchen gelten jedoch Ausnahmen von dieser Regelung für Jugendliche ab 16 Jahren.

Schwangere

Das deutsche Mutterschaftsschutzgesetz verbietet werdenden und stillenden Frauen jegliche Nachtarbeit während der Schwangerschaft. Es geht sogar so weit zu sagen, dass dieses Verbot schon ab 20 Uhr greift, wobei eine Arbeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr unter Umständen und nach besonderer Prüfung genehmigt werden kann.

Wie wird der Nachtzuschlag versteuert?

Deine gesetzlichen Nachtzuschläge, der von Deinem Bruttolohn aus berechnet wird, ist im Grunde der Sache steuerfrei und muss also nicht versteuert werden. Genau das macht ihn ja so attraktiv als Zusatzverdienst. Allerdings gelten hier auch bestimmte Einschränkungen, die Du beachten solltest.

Steuerfrei ist und bleibt Dein Nachtschichtzuschlag nur, wenn Dein Bruttostundenlohn unter 50 Euro pro Stunde liegt. Dies ist der Höchstbetrag für die Steuerfreiheit. Ist Dein Bruttostundenlohn höher so bleiben alle Zuschläge zu bis 50 Euro pro Stunde steuerfrei. Der Rest unterliegt dann der Steuerpflicht.

In Sachen Sozialversicherung bleibt Dein Nachtzuschlag steuerfrei, soweit er nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV den Grundlohn von 25 Euro brutto pro Stunde nicht überschreitet. Wenn Dein Nachtschichtzuschlag auf einen höheren Lohnt pro Stunde ausgezahlt wird, dann wird jeder Euro nach den initialen 25 Euro pro Stunde auf die Sozialversicherung mit angerechnet.

So kannst Du Die Zuschläge zur Nachtarbeit berechnen, musst aber noch beachten, dass Du auch eventuelle Zuschläge zur Sonn- und Feiertagsarbeit ebenfalls mit kalkulieren musst.