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Verrechnungsscheck einlösen: Darauf musst Du achten

Was ist ein Verrechnungsscheck?

Genauso wie alle anderen Schecks ist ein Verrechnungsscheck eine Zahlungsanweisung für eine Bank, bei der Du ein Konto hast. Willst Du einen Verrechnungsscheck ausstellen, notierst Du auf einem entsprechenden Vordruck unmissverständlich – also zum Beispiel mit einer Formulierung wie „zahlen Sie bei Vorlage des Schecks“ –, dass ein bestimmter Betrag von Deinem Konto abgebucht werden soll. Legt dann jemand diesen von Dir ausgestellten Scheck bei seiner Bank vor, wird der Auftrag wie von Dir angewiesen eingelöst.

Die Zahlung per Scheck ist in Zeiten von Online-Banking zwar seltener geworden, doch gänzlich verschwunden ist sie nicht. Versicherer begleichen Schäden mitunter per Scheck und auch Geld, das aus einem Gewinnspiel resultiert, muss man manchmal auf diesem Weg einlösen.

Was unterscheidet einen Verrechnungsscheck von anderen Schecks?

Ganz wichtig: Mit einem Verrechnungsscheck kannst Du von Deiner Bank kein Bargeld auszahlen lassen. Der auf dem Scheck angegebene Betrag kann nur einem Konto gutgeschrieben werden. Im Gegensatz zu einem Barscheck ist ein Verrechnungsscheck deshalb mit dem Vermerk „nur zur Verrechnung“ gekennzeichnet. Dieser Vermerk kann in gedruckter Form, aber auch handschriftlich auf dem Scheck abgebildet sein.

Der Vermerk dient der Sicherheit. Mit ihm möchte der Aussteller sicherstellen, dass sich kein unbefugter Dritter, der auf welchem Wege auch immer in Besitz des Schecks gelangt ist, kurzerhand das Geld am Bankschalter auszahlen lassen kann. Stattdessen muss jeder, der bei seiner Bank einen Verrechnungsscheck einlösen möchte, die Nummer des Girokontos angeben, auf welches das Geld überwiesen werden soll. Dadurch sind alle Transaktionen nachvollziehbar.

Welche Angaben müssen enthalten sein?

Damit der Scheck überhaupt gültig ist, muss er als solcher benannt sein und zudem einige Kriterien erfüllen beziehungsweise bestimmte Angaben enthalten. Folgendes muss auf jeden Fall auf dem Scheck stehen:

  • Bank: Du musst den Namen der Bank angeben, die die Zahlung veranlassen soll
  • Betrag: Der Betrag, der überwiesen werden soll, muss sowohl in Ziffern als auch in Worten auf dem Scheck stehen
  • Anweisung: Der Scheck muss eine klare Zahlungsanweisung enthalten
  • Datum und Ort: Es muss ersichtlich werden, wann und wo der Scheck ausgestellt wurde
  • Unterschrift: Die Unterschrift des Scheckausstellers ist erforderlich, da der Scheck sonst ungültig ist

Wie kann ich einen Verrechnungsscheck einlösen?

Einen Verrechnungsscheck löst Du bei der Bank ein, bei der Du selbst Dein Konto hast. Dafür gehst Du mit dem Scheck in die Filiale. Dort musst Du ein sogenanntes Einlösungsformular ausfüllen, damit die Überweisung auf Dein Konto stattfinden kann. Auf dem Formular musst Du Deine Bankverbindung und das Einlöse-Datum angeben. Außerdem musst Du es unterschreiben. Auf dem Formular musst Du zudem noch genauere Angaben zum Scheck machen, die Du auf selbigem findest und einfach übertragen kannst.

Aber auch per Post kannst Du den Verrechnungsscheck einreichen. Das ist zum Beispiel dann praktisch, wenn Du Kunde bei einer Direktbank bist, die keine Filialen unterhält. Das entsprechende Formular zum Ausdrucken findest Du auf der Homepage der Bank.

Hast Du den Scheck dann eingelöst, dauert es in der Regel ein paar Tage, bis Du tatsächlich auf das Geld zugreifen kannst. Denn die Überweisung erfolgt unter Vorbehalt. Das bedeutet: Ist das Konto des Scheckausstellers nicht ausreichend gedeckt beziehungsweise kein entsprechender Dispo-Kredit vorhanden, dann kann der Betrag auch nicht überwiesen werden.

Wie lange ist der Scheck gültig?

Wie lange Du einen Verrechnungsscheck einlösen kannst, hängt davon ab, woher der Scheck stammt. Schecks, die innerhalb Deutschlands ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von acht Tagen ab dem Ausstellungs-Datum. Zwar ist es Banken grundsätzlich gestattet, den Scheck auch noch nach dem Ablauf dieser Frist einzulösen, allerdings hast Du dann keinen Anspruch mehr darauf. Die Bank kann dein Gesuch also ebenso gut ablehnen.

Für einen Scheck aus dem Ausland wiederum gelten deutlich längere Fristen. Wurde er in einem Land ausgestellt, das wie Deutschland Mitglied der EU ist, beträgt die Gültigkeit des Verrechnungsschecks 20 Tage. Stammt der Scheck hingegen aus einem anderen Land, dann hast Du bis zu 70 Tage Zeit, um ihn bei Deiner Bank einzureichen.