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Saisonkennzeichen: Online-Anmeldung & Gültigkeit

Seit dem 1. März 1997 gibt es in Deutschland das sogenannte Saisonkennzeichen. Vor allem bei Besitzern von Wohnmobilen, Cabrios, aber auch Motorrädern ist es sehr beliebt, da man Fahrzeuge mit einem solchen Kennzeichen nicht das ganze Jahr über zulassen muss, sondern beispielsweise ein Motorrad mit Saisonkennzeichen nur über einen vorab definierten Zeitraum anmelden muss. Mit Hilfe eines Saisonkennzeichens spart man sich somit zum Beispiel den Gang zur KFZ-Zulassungsstelle, wo Fahrzeuge stillgelegt oder erneut angemeldet werden müssen. Bei uns erfährst Du, wo Du ein solches Saisonkennzeichen beantragen kannst, welche Kosten dabei auf Dich zukommen, in welchen Fällen es sich lohnt, auf ein solches Kennzeichen umzusteigen und welche Alternativen sich Dir anbieten, wenn Saisonkennzeichen für Dich nicht infrage kommen.

Das Wichtigste zu Saisonkennzeichen in Kurzform:

  • Geeignet für: Fahrzeuge wie beispielsweise Cabrios, Wohnwagen und Motorräder, die Du nur für eine begrenzte Zeit im Jahr wirklich nutzt, kannst Du mit einem Saisonkennzeichnen versichern.
  • Kostenersparnis: Steuern wie zum Beispiel die Kfz-Steuer oder auch Versicherungen fallen nur für die vorab festgelegten Monate des Jahres an. Das ist für Dich im Regelfall kostengünstiger, als wenn Du das Fahrzeug ganzjährig bewegst.
  • Verkehr und Parken: Du benötigst eine private Garage oder ein Privatgrundstück, wenn Du Saisonkennzeichen nutzen möchtest, denn Du darfst außerhalb der beantragten Monate Dein Fahrzeug im öffentlichen Raum weder fahren noch irgendwo abstellen.
  • Mehrere Jahre nutzbar: Wenn Dein Cabrio, Wohnwagen oder Motorrad mit einem Saisonkennzeichen angemeldet sind, sind sie auch in den Folgejahren in den auf dem Kennzeichen angegebenen Monaten zugelassen.
  • Sonderfall Wechselkennzeichen: Das Wechselkennzeichen ist ein Sonderfall der Saisonzulassung, bei dem Du ein Kennzeichen für zwei verschiedene Fahrzeuge erhältst.
  • TÜV: Saisonkennzeichen gibt es nur für Fahrzeuge, die eine Überprüfung durch den TÜV bestanden haben.

Wo erhalte ich ein Saisonkennzeichen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Du an ein saisongebundenes Kennzeichen kommen kannst. Diese sind:

Online

Die schnellste und einfachste Möglichkeit, um ein Saisonkennzeichen für Dein Auto oder Dein Motorrad zu erhalten, ist der Weg über einen Online-Antrag. Bei unserem Online-Partner kannst Du nicht nur Dein Wunschkennzeichen beantragen, Dein Fahrzeug wird zudem innerhalb von nur 48 Stunden zugelassen. Eine Online-Zulassung dauert nur fünf Minuten und geht dadurch wesentlich schneller, als die Zulassung an einer KfZ-Zulassungsstelle.

Kroschke

  • hohe Zeitersparnis: kein Warten bei der Zulassungsstelle
  • dauert nur 5 Minuten
  • Zulassung auch innerhalb von 48 Stunden
  • Wunschkennzeichen

KfZ-Zulassungsstelle

Selbstverständlich kannst Du auch einfach zu einer KfZ-Zulassungsstelle in Deiner Nähe gehen und dort ein Saisonkennzeichen für Dein Fahrzeug beantragen. Hierfür solltest Du allerdings etwas Zeit einplanen und ein wenig Geduld mitbringen, denn die Beantragung von Kennzeichen ist bei KfZ-Zulassungsstellen üblicherweise mit einer hohen Wartedauer verbunden.

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Ein Saisonkennzeichen sieht auf den ersten Blick wie ein normales KfZ-Kennzeichen aus. Der entscheidende Unterschied zwischen einem normalen und diesem speziellen Kennzeichen ist ein zusätzlicher Aufdruck zweier Zahlen zwischen eins und zwölf am rechten Rand des Schilds, die durch einen waagerechten Strich getrennt werden. Diese beiden Zahlen zeigen dem Betrachter den Zeitraum an, in dem das Fahrzeug zugelassen ist und somit auf den Straßen im In- und Ausland unterwegs sein darf.

Beispiel für ein Saisonkennzeichen

Die obere Zahl ist eine 3, die untere eine 9. Der Zulassungszeitraum für das entsprechende Kennzeichen und somit auch für das Fahrzeug beginnt folglich im März und endet im September. Diese Angaben müssen als zusätzliche Angabe in Teil I der Zulassungsbescheinigung für Dein Fahrzeug vermerkt sein.

Geltungszeitraum

Der Zulassungszeitraum eines Saisonkennzeichens reicht von nur acht Wochen bis hin zu vollen zwölf Monaten. Die auf dem Antrag angegebene Zeitspanne beginnt dabei immer am ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag des angegebenen Monats. Daraus ergibt sich, dass eine Zulassung vom 15. März bis zum 15. September beispielsweise nicht möglich ist. Die Geltungsdauer Deines Saisonkennzeichens musst Du bei der Beantragung Deines Kennzeichens von Beginn an festlegen (zum Beispiel 01. März bis 30. September). Während dieses von Dir frei wählbaren Zeitraums, ist Dein Auto oder anderes Fahrzeug dann auch in den kommenden Jahren automatisch zugelassen und darf auf der Straße bewegt werden. Möchtest Du die Zeitspanne für Dein Saisonkennzeichen ändern, also entweder verlängern oder aber verkürzen, musst Du Dir dafür ein neues Saisonkennzeichen mitsamt der dazugehörigen Versicherung besorgen.

Angaben

Möchtest Du ein Saisonkennzeichen beantragen, verlängern oder verkürzen, sind dafür natürlich verschiedene Angaben zu machen. Damit Du ein saisongebundenes Kennzeichen für Dein Fahrzeug erhältst, musst Du die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, umgangssprachlich auch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein genannt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat, auch Bankeinzugsermächtigung genannt
  • COC-Papiere beziehungsweise Datenbestätigung des Herstellers Deines Autos bei erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) inklusive der Angabe des von Dir gewählten Saisonzeitraums
  • den TÜV-Untersuchungsbericht beziehungsweise Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, kurz HU. Fällt der Termin für die HU in die zulassungsfreie Zeit, musst Du die Untersuchung zu Beginn der neuen Saison erneut durchführen lassen
  • den Prüfbericht über eine gültige Abgasuntersuchung, kurz AU. Fällt der Termin für die Abgasuntersuchung in die zulassungsfreie Zeit, dann musst Du die AU-Untersuchung am Anfang der neuen Saison erneut durchführen lassen
  • sämtliche bisherigen Kennzeichen sowie gegebenenfalls die Reservierungsbestätigung für Dein Wunschkennzeichen

Daneben gibt es ein paar weitere Punkte, die Du unbedingt beachten sollst, wenn Du einen Antrag auf ein Saisonkennzeichen stellen möchtest:

  • Beauftragst Du einen eine dritte Person mit der Antragstellung für Dein Saisonkennzeichen, benötigt dieser Deine schriftliche Zulassungsvollmacht inklusive Unterschrift sowie eine Kopie von Deinem Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei der Zulassung auf minderjährige Autofahrer oder Fahrzeugbesitzer, beispielsweise bei der Antragstellung auf den Führerschein mit 17, muss die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten sowie dessen Personalausweis vorgelegt werden.
  • Bei der Zulassung auf Unternehmen (AG, GmbH, OHG) sind der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung sowie die Vollmacht des Geschäftsführers beziehungsweise dessen persönliches Erscheinen für eine Antragstellung notwendig. Der Handelsregisterauszug darf in diesem Fall nicht älter als drei Jahre sein.
  • Bei der Zulassung auf Vereine muss neben dem Auszug aus dem Vereinsregister für eine erfolgreiche Antragstellung auch eine Vollmacht des vom Verein benannten Vertreters vorgezeigt werden.
  • Im Fall der Antragstellung durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kurz GbR, sind der Gesellschaftervertrag, Vollmacht sowie eine Erklärung darüber, auf welche Person die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen soll, vonnöten. Die schriftlich anzufertigende Erklärung muss von allen Gesellschaftern durch ihre Unterschrift bestätigt werden.

Unterschiede zu Kurzzeitkennzeichen und Wechselkennzeichen

Neben Saisonkennzeichen existieren in Deutschland zudem sogenannte Kurzzeit- und Wechselkennzeichen, die sich allerdings erheblich voneinander unterscheiden und keinesfalls gleichzusetzen sind, da unterschiedliche Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke und Fahrzeuge gebraucht werden. Zu den entscheidenden Unterschieden zwischen Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Wechselkennzeichen zählen:

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen gehören zu den sogenannten Überführungskennzeichen. Ein anderer Name dafür ist 5-Tages-Kennzeichen, denn in der Regel ist es nach der Anmeldung nur für fünf Tage gültig. Danach verliert es seine Gültigkeit selbständig.

Ein Kurzzeitkennzeichen wird in Deutschland in erster Linie für Probefahrten, zur Überführung und für Vorführungen von Fahrzeugen beim TÜV oder der Dekra benutzt.

Optisch ähnelt das Kurzzeitkennzeichen dem herkömmlichen KFZ-Kennzeichen. Ihm fehlt allerdings das blaue Eurofeld am linken Rand des Schildes. Ein Kurzzeitkennzeichen beginnt immer mit dem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk, anschließend folgt eine Nummer, die mit der Ziffer 03 oder 04 anfängt. Zudem besitzt das Schild ein gelbes Feld am rechten Rand. In diesem ist das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens von oben nach unten vermerkt. Das Ablaufdatum selbst setzt sich aus drei Ziffernpaaren zusammen. Dabei steht das erste Ziffernpaar für den Tag, das zweite für den Monat und das letzte für das Jahr, bezogen auf die beiden letzten Ziffern der angegebenen Jahreszahl.

Die Zahlenfolge 03 – 03 -17 bedeutet, dass in diesem Beispiel der 03. März 2017 der letzte Tag wäre, an dem das Kennzeichen gültig ist. Die Fahrzeugbenutzung und sowie die Weiterverwendung des Kennzeichens nach Ablauf des 03. März 2017 ist damit nicht zulässig. Wer das Fahrzeug trotz abgelaufenen Kennzeichens im Straßenverkehr bewegt macht sich damit sogar strafbar.

Im Gegensatz zu den bekannten roten Kennzeichen, die man auch Händlerkennzeichen nennt, da diese nur für gewerbliche KfZ-Händler verfügbar sind, dürfen Kurzzeitkennzeichen auch von Privatpersonen für ihre Fahrzeuge genutzt werden.

Dabei ist zu beachten, dass das Kennzeichen nur an einem Fahrzeug verwendet werden darf und nicht beliebig umgesteckt werden kann. Fahrzeuge, an denen man ein Kurzzeitkennzeichen nutzt, benötigen keine bestandene Haupt- oder Abgasuntersuchung. Daneben wird für die entsprechenden Fahrzeuge keine Umweltplakette benötigt.

Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden und dürfen somit an jedem beliebigen Ort zugelassen werden. Es darf allerdings nur für die folgende Fahrten genutzt werden:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten im Inland (Händler zum Wohnort)
  • Fahrt zur HU oder AU bei TÜV oder Dekra

Wechselkennzeichen

Das sogenannte Wechselkennzeichen kann zwei Fahrzeugen gleichzeitig zugeteilt werden. Es darf allerdings zur gleichen Zeit nur an einem von diesen beiden Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung für ein Wechselkennzeichen ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen mit den gleichen Abmessungen an beiden Fahrzeugen verwendet werden können. 

Ein Wechselkennzeichen zu beantragen ist möglich für:

  • Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen abgesehen vom Fahrersitz 
  • Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW 
  • Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse 

Leider ist es nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für ein Motorrad und einen PKW zu benutzen oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. 

Von Wechselkennzeichen ausgeschlossen sind:

  • Saisonkennzeichen
  • Rote Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen

  Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ allerdings sind für das Wechselkennzeichen zugelassen.

Das Wechselkennzeichen ist zusammengesetzt aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der zusammen mit der Zulassungsplakette an dem jeweiligen Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der zusammen mit der HU-Plakette am Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des zusammengesetzten Kennzeichens darstellt. Diese Regelung stellt sicher, dass das am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeug ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, das derzeit nicht auf der Straße unterwegs ist, bleibt als Kraftfahrzeugt mit Wechselkennzeichen identifizierbar, denn auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil wird auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben.

Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Für Fahrzeuge, die Du über den Winter nicht fahren kannst, wie zum Beispiel für Fahrzeuge, die den Winter über nicht gefahren werden können, wie zum Beispiel Motorräder oder Cabriolets, aber auch andere Fahrzeuge wie Oldtimer oder Wohnmobile sind Saisonkennzeichen sind eine tolle Lösung. Zeitraubende Behördengänge und mehrfach zu entrichtende Zulassungsgebühren für das ständige An- und Abmelden Deines Motorrads oder Cabrios gehören mit einem saisonabhängigen Kennzeichen endlich der Vergangenheit an. Mit einem Saisonkennzeichen kannst Du also nicht nur Zeit, sondern unter gewissen Umständen auch Geld sparen.

Um allerdings genau abwägen zu können, ob sich ein Saisonkennzeichen für Dich persönlich lohnt, solltest Du die potentiellen Ersparnisse eines Saisonkennzeichens den Dir entstehenden den Kosten gegenüberstellen. Hast Du nämlich kein Privatgrundstück, das über eine Parkmöglichkeit verfügt, musst Du für Dein Fahrzeug einen privaten Garagenstellplatz anmieten, der Dich teurer kommen kann als eine Abmeldung Deines fahrbaren Untersatzes über den Winter und die Neuzulassung im darauffolgenden Frühjahr.

Kosten sparen

Natürlich sind die Kosten für eine Versicherung immer vom Anbieter abhängig, doch wird eine KfZ-Versicherung oder Motorradversicherung mit einem Saisonkennzeichen in der Regel günstiger. Du bezahlst nämlich nur für die Monate, für die Du auch einen Versicherungsschutz vereinbart hast. Fährst Du Dein Motorrad also nur für sechs Monate, zahlst Du auch nur für diese sechs Monate entsprechende Versicherungsprämien.

Anmeldung

Die einmalig berechnete Zulassungsgebühr liegt in den meisten Fällen bei 27 bis maximal 30 Euro. Die Saisonkennzeichen-Kosten sowie die Gebühr für Deine KfZ-Zulassung können unterschiedlich hoch ausfallen, da es keine bundeseinheitliche Gebühr für die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs gibt.

Schilder

Die Kosten für die Schilder kosten in etwa zwischen 20 und 40 Euro für zwei Stück. KfZ-Schilder kannst Du sowohl direkt bei der Anmeldung in der Nähe Deiner Zulassungsstelle herstellen lassen oder vorab online bestellen, wenn Du Dein Wunschkennzeichen vorab bei der Zulassungsbehörde reserviert hast.

Steuern sparen

Nutzt Du für Dein Fahrzeug ein saisonabhängiges Kennzeichen, so sparst Du in erster Linie bei der zu entrichtenden KfZ-Steuer. Diese muss nämlich nur während des Nutzungsfahrzeitraums Deines Fahrzeuges gezahlt werden und entfällt in den Monaten, in dem Dein Auto oder Motorrad mit Saisonkennzeichen ungenutzt in der Garage steht.

Was passiert, wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist?

Ein Nachteil eines Saisonkennzeichens besteht darin, dass Du Dein Fahrzeug außerhalb des zugelassenen Zeitraums nicht nutzen darfst. Für den Fall also, dass im November noch Motorrad-Wetter ist, musst Du Deine Maschine leider stehenlassen, wenn die Zulassung nur bis Oktober gültig ist. Während des sogenannten Ruhezeitraums darfst Du Dein Fahrzeug weder fahren noch auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen parken oder abstellen.

Falls Du Dein Fahrzeug trotzdem bewegen möchtest, in etwa, weil Probe- oder Überführungsfahrten anstehen, benötigst Du dafür eines der oben beschriebenen Kurzzeitkennzeichen.

Vorgang Kosten kreiszugehöriges Fahrzeug Kosten auswärtiges Fahrzeug
Abmeldung 7 Euro 10 Euro
Abmeldung nach Diebstahl 5,90 Euro 11 Euro
Zwangsstilllegung Bis zu 300 Euro Bis zu 300 Euro
Wiederzulassung 12 Euro 12 Euro