Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 01.09.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.03. - 15.07.
- Einschreibung: 01.06. - 01.09.
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 01.03.
- Bewerbung aus der EU: 01.09. - 15.01.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.09. - 15.01.
- Einschreibung: 01.12. - 01.03.
Im Zentrum stehen die Rechtsbeziehungen im Sozialleistungssystem - zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten - und ihre wirtschaftliche Seite. Du verbindest dafür juristische, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Perspektiven. Ein Teil der Lehre kommt von Praktikern, darunter Richter des Bundessozialgerichts.
Die Universität Kassel und die Hochschule Fulda tragen den Studiengang gemeinsam: Die Lehre findet an beiden Standorten statt, der Abschluss wird als Joint Degree beider Hochschulen verliehen. Du kannst zum Sommer- wie zum Wintersemester starten und auf Antrag nach § 19 Abs. 2 HessHG in Teilzeit studieren. Einen Numerus clausus gibt es nicht; zur Bewerbung gehört neben dem Zeugnis ein Motivationsschreiben. Zugelassen wirst Du mit einem Bachelor oder Diplom I in Sozialrecht, Sozialwesen, Sozialer Arbeit oder Wirtschaftsrecht, mit einem fachlich gleichwertigen Abschluss oder mit dem ersten oder zweiten juristischen Staatsexamen.

