Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 01.06. - 01.09.
- Bewerbung aus der EU: 01.03. - 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.03. - 15.07.
Sommersemester
- Bewerbung: 01.12. - 01.03.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: 01.09. - 15.01.
Der Master verbindet drei Felder, die in der Sozialwirtschaft zusammenlaufen:
- Sozialrecht und Rechtsschutz, unterrichtet unter anderem von Lehrbeauftragten des Bundessozialgerichts
- Betriebswirtschaft und Führung sozialwirtschaftlicher Einrichtungen
- sozialpädagogische Problemlösungs- und Führungskompetenzen
Die Hochschule Fulda führt den Master gemeinsam mit der Universität Kassel durch - eingeschrieben wirst Du in Kassel, die dortige Universität legt auch die Zulassungsvoraussetzungen fest. Die Zahl der Plätze ist örtlich beschränkt. Die Module setzen einander nicht voraus, Du kannst die Lehrveranstaltungen also in beliebiger Reihenfolge belegen und sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester einsteigen.
Zugelassen werden Bachelorabsolventen aus Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Sozialpädagogik und Sozialer Arbeit sowie Juristen mit erstem Staatsexamen. Wer seine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, bewirbt sich mit Deutschkenntnissen auf B2-Niveau und muss zum Studienbeginn C1 nachweisen.
