Bewerbungsfristen
- Bewerbung: bis 15.07.
Du studierst beide Rechtsordnungen parallel, der deutsche Teil folgt dem Aufbau der klassischen Juristenausbildung. Lehrveranstaltungen und Prüfungen zum französischen Recht laufen auf Französisch.
- Zivilrecht beider Länder: Einführung, Familien-, Schuld- und Sachenrecht
- Öffentliches Recht: Staatsrecht I bis III und allgemeines Verwaltungsrecht
- Strafrecht I und II sowie Strafverfahrensrecht
- Ergänzend Rechtsgeschichte und Wirtschaftsrecht
Das dritte Studienjahr verbringst Du an einer von sieben französischen Partneruniversitäten - bewirbst Dich dort aber schon zusammen mit der Bewerbung beim CJFA und gibst dabei Deine Wunschstandorte an. Am Ende stehen zwei Abschlüsse: die französische „Licence de droit" und der deutsche „Bachelor of Laws". Zur Bewerbung gehören ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben in beiden Sprachen sowie ein Sprachnachweis: Französisch auf B2-Niveau beziehungsweise Deutsch auf C1. Für den Auslandsaufenthalt gibt es Förderung, etwa über die Deutsch-Französische Hochschule und Erasmus+.
Anschließend kannst Du bis zum ersten Staatsexamen oder zu einem LL.M. weiterstudieren; zusammengerechnet dauert das mindestens fünf Jahre.

