Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: 15.04. - 15.06.
Fachlich geht es um die Begleitung von Frauen über den gesamten Verlauf hinweg:
- Betreuung in Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit
- Begleitung von Familien in der Zeit nach der Geburt
- gesundheitliche Versorgung von Neugeborenen und Säuglingen
- Hebammenwissenschaft und wissenschaftliches Arbeiten als Grundlage für die eigene Praxis
Bevor Du studieren kannst, brauchst Du einen Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung - die Klinik oder der Praxispartner führt dazu Bewerbungsgespräche und entscheidet über die Vergabe. Wie viele Studenten aufgenommen werden, richtet sich deshalb nach der Zahl der verfügbaren Ausbildungsplätze. Für die Praxisphasen erhältst Du eine Ausbildungsvergütung.
Jedes Semester besteht aus einem durchgehenden Theorieblock an der Hochschule und einem anschließenden Praxisblock beim Ausbildungsbetrieb; insgesamt kommen 2.200 Praxisstunden zusammen. Am Ende stehen zwei Abschlüsse: der Bachelor of Science und die staatliche Prüfung, die Dich zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme" berechtigt und EU-weit anerkannt ist. Ohne Abitur oder Fachhochschulreife ist ein Zugang über die Voraussetzungen des §10 Hebammengesetz möglich.

