Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
- Einschreibung: bis 15.09. (hochschulweite Frist)
Sommersemester
- Bewerbung: bis 15.01.
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Verantwortlich ist die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät. Auf wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen folgen:
- Krankenhaus- und Krankenversicherungsmanagement, Qualitätsmanagement
- gesundheitsökonomische Evaluation und Outcome Research
- Gesundheitspolitik und Vergleich von Gesundheitssystemen
- Medizinrecht, darunter Arzthaftungs- und Leistungserbringerrecht
- Ethik und Politikwissenschaft
- Health Care Informatics and Technology Assessment
Du kannst Dich schon mit 150 ECTS bewerben - das Prüfungsamt bestätigt dafür Deine bisherige Durchschnittsnote, die Einschreibung erfolgt dann vorläufig ohne Abschlusszeugnis. Vor der Platzvergabe prüft der Prüfungsausschuss Deine fachliche Vorbildung: gefordert sind mindestens 180 ECTS aus dem Erststudium, davon mindestens 30 ECTS in medizinischen Fächern. Erst danach entscheiden Punktwerte über die Zulassung, die näherungsweise in eine Note umgerechnet werden. Die bestandene Masterprüfung berechtigt zur Promotion.
Angerechnet werden Abschlüsse in Human- und Dentalmedizin, Gesundheitswesen und Gesundheitswissenschaft, andere auf Antrag. Für Wirtschaftswissenschaftler gibt es eine Parallelvariante des Studiengangs mit anderer Modulgewichtung.

