Stipendium

Studienstiftung des deutschen Volkes – Stipendium für Studierende (künstlerische Fächer)

Angaben zum Stipendium

Deadline
Jederzeit
Höhe
1.155 €
48 Monate
Stipendium für Studierende (künstlerische Fächer)
Dr. Julia Apitzsch-Haack | Dr. Marcus Chr. Lippe
apitzsch@studienstiftung.de | lippe@studienstiftung.de
030 203 704 41 | 030 203 704 40
Besonderheiten Programm: 
Das Stipendium richtet sich an Studierende in den Bereichen Kunst (allgemein), Darstellende Kunst, Design, Film und Musik

Das Stipendium für Studierende künstlerischer Fächer

Die Studienstiftung des deutschen Volkes (Studienstiftung) fördert Studierende der Musik, Bildenden Kunst, Design/Film und Darstellenden Kunst mit bis zu 1.155 € pro Monat. Du bekommst eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale von 300 € und ein einkommensabhängiges Lebenshaltungsstipendium von bis zu 855 €. Die Förderung läuft für die Dauer der Regelstudienzeit. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Bist Du nicht über Deine Eltern krankenversichert, kannst Du Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen. Mit Kind bekommst Du außerdem eine Kinderbetreuungspauschale.

Ideelle Förderung

Dir steht dasselbe Bildungs- und Veranstaltungsprogramm offen wie allen anderen Stipendiaten der Studienstiftung. Du kannst an Seminaren, Workshops, Kollegs und Sommerakademien teilnehmen und bekommst eine persönliche Beratung. Die Studienstiftung unterstützt auch einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt finanziell und bringt ihre Stipendiaten untereinander in Kontakt. Im Bereich Musik kannst Du bei den Young-Stars-Konzerten öffentlich auftreten.

Die Auswahlkriterien

  1. Hochschule: Du studierst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland – bei Bildender Kunst an einer Kunsthochschule, bei Design/Film auch an einer Universität oder Fachhochschule.
  2. Studienform: Du studierst in Vollzeit, nicht in Teilzeit.
  3. Vorschlag: Du brauchst einen Vorschlag Deiner Hochschule nach einem internen Auswahlverfahren.
  4. Studienstand: Deine Hochschule muss Dich im Bachelor mit Blick auf ein folgendes Masterstudium, im ersten Mastersemester oder bei Staatsexamen spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit vorschlagen.
  5. Staatsangehörigkeit: Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit, darfst dauerhaft in Deutschland bleiben oder kommst aus einem EU-Land (weitere Fälle nach § 8 BAföG).
  6. Leistung: Du kannst herausragende künstlerische und fachliche Leistungen vorweisen.

Die Bewerbung

Du kannst Dich nicht selbst bewerben. Zuerst wählt Deine Hochschule intern ihre besten Studierenden aus und schlägt sie vor. Einzelne Dozenten können Dich nicht direkt bei der Studienstiftung melden. Sobald der Vorschlag eingegangen ist, schickt Dir die Studienstiftung die Bewerbungsunterlagen zu. Danach folgt das Auswahlverfahren für Deinen Bereich.

In der Bildenden Kunst präsentierst Du Deine Arbeiten bei einem Rundgang vor einer Fachjury, die einmal im Jahr tagt.

In Design/Film wirst Du im Frühjahr zu einem Auswahlseminar eingeladen. Dort stellst Du ein bis zwei Projekte vor und führst ein Auswahlgespräch. Pro Jahr finden drei dieser Seminare statt.

In der Musik folgt auf die hochschulinterne Vorauswahl die zentrale Bundesauswahl im September. Dabei spielst oder singst Du drei Werke in maximal 20 Minuten vor und führst ein Gespräch mit der Kommission.

Die Verfahren laufen jedes Jahr über die Hochschulen. Eine feste Kalenderfrist gibt es nicht.

40.000 €
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Mündliche Auswahl

  1. internes Auswahlverfahren
  2. Vorspiel oder Präsentation
  3. Gespräch

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