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Hausratversicherung in der Steuererklärung absetzen: Geht das?

Wenn Dein Fernseher geklaut wird, ein Sturm Teile Deines Hauses zerstört oder Deine Waschmaschine wegen eines Wasserschadens kaputtgeht, greift Deine Hausratversicherung und ersetzt Dir den entstandenen Schaden und seine Folgekosten. Um sich abzusichern, wählen viele Menschen eine solche Versicherung, da sie so bei einem Schadensfall vor außergewöhnlich hohen Kosten geschützt sind. Dabei steht die Frage im Raum: Sind die Kosten einer Hausratversicherung steuerlich absetzbar, etwa wie die Beiträge der Kranken- oder Rentenversicherung? Ob Du die Hausratsversicherung in Deiner Steuererklärung eintragen kannst, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, damit die Hausratversicherung absetzbar ist und wo in der Steuererklärung Du die Hausratversicherung angibst:

Was genau deckt eine Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die den Hausrat gegen gewisse Schäden versichert. Kommt es zu einem solchen Schaden, ersetzt die Hausratversicherung in der Regel die Kosten, um den beschädigten Hausrat in einem neuwertigen Zustand wieder zu beschaffen. Dabei sind die Gegenstände eines privaten Haushalts üblicherweise vor Schäden durch folgende Ursachen geschützt:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Diebstahl
  • Raub
  • Vandalismus

Die Versicherung greift bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen sowohl von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen, wie auch von Verbrauchsgegenständen. Also sowohl Kleidung und Schmuck, wie auch Möbel, Lebensmittel und auch Sportgeräte – eben das gesamte Inventar des eigenen Haushalts. Hierbei ersetzt die Versicherung jedoch nicht die Objekte, sondern den finanziellen Schaden. Zudem ist es möglich gewisse Objekte zusätzlich in die Versicherung einzuschließen – hierzu zählen zum Beispiel der Diebstahl eines Fahrrads.

Möchtest Du Deinen Hausrat auch bei Überschwemmungen oder Erdbeben versichert wissen, so musst Du dies in der Regel zusätzlich versichern, da dies über den Schutz einer gewöhnlichen Hausratversicherung hinausgeht.

Neben den Kosten für eine Neubeschaffung trägt die Versicherung in der Regel auch die Folgekosten – dies kann zum Beispiel Ausgaben für notwendige Aufräumarbeiten oder die Unterbringung in einem Hotel bedeuten.

Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Eigentlich ist es nicht gestattet, dass Du die Hausratversicherung von der Steuer absetzt – die Betonung liegt hier aber auf eigentlich. Denn unter gewissen Voraussetzungen ist es durchaus möglich, die Hausratversicherung in der Steuererklärung zu vermerken.

In der Regel ist es so, dass Du nur die Versicherungen absetzen kannst, die der Vorsorge dienen – etwa wie gewisse Rentenversicherungen, Krankenversicherungen oder auch Haftpflichtversicherungen. Bei der Hausratversicherung handelt es sich laut den Finanzämtern jedoch nicht um eine Vorsorge, sondern eine Sachversicherung, da diese Schäden an Gegenständen versichert.

Hier gibt es jedoch gewisse Ausnahmen: Nämlich dann, wenn Du einen Teil Deiner Einrichtungen aus beruflichen Gründen versicherst. In diesem Fall kann ein Teil Deiner Hausratversicherung bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Welche Faktoren müssen erfüllt sein, damit die Hausratversicherung in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann?

Entscheidend dafür, ob Deine Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist, ist, dass Du mit der Versicherung Gegenstände aus Deinem Arbeitszimmer aus beruflichen Zwecken mitversichert. Hast Du also ein Arbeitszimmer in Deinem Haus, welches Du aus beruflichen Gründen nutzt, so kannst Du einen Teil Deiner Hausratversicherung von der Steuer absetzen, wobei diese hier als Werbungskosten gelten. Schließt Du hingegen eine separate Versicherung für eigene Büroräume ab, gelten diese Kosten für die Hausratversicherung in der Steuererklärung wiederum als Betriebsausgaben.

Hierbei ist wichtig, dass Du Dich an die Vorschriften des Finanzamts hältst und es sich bei dem Arbeitszimmer um einen abgetrennten Raum innerhalb Deiner Wohnung handelt, den Du größtenteils aus beruflichen Gründen nutzt und Dein Arbeitgeber Dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt – etwa wenn Du Lehrer oder Außendienstmitarbeiter bist. Auch wenn Du selbstständig bist oder als angestellter Heimarbeiter arbeitest, wird der Arbeitsraum in der Regel anerkannt – voraussetzt natürlich, das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit. Ebenfalls sollte der Raum größtenteils mit beruflich relevanter Einrichtung versehen sein. Das Finanzamt muss Dein Arbeitszimmer also auch als ein solches anerkennen.

Dabei ist irrelevant, in welche Arbeitsverhältnis Du arbeitest: Sowohl Selbstständige, Arbeitnehmer und Gewerbetreibende, wie auch Studenten und Auszubildende können die Hausratversicherung absetzen, wenn das Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt ist.

In welcher Höhe ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Doch nur weil in Deinem Haushalt ein Arbeitszimmer ist, heißt das nicht, dass die gesamten Kosten der Hausratversicherung steuerlich absetzbar sind. Denn die Hausratversicherung ist mit Arbeitszimmer zwar steuerlich absetzbar, jedoch nur anteilig. Welchen Betrag der Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist, richtet sich nach der Größe Deiner Wohnung und dem verhältnismäßigen Anteil Deines Arbeitsraumes. Wenn Deine Wohnung 60 Quadratmeter groß ist und Dein Arbeitszimmer 15 Quadratmeter davon beanspruchen, so nimmt es 25 Prozent Deiner Wohnung ein. In diesem Fall kannst Du dann einen Anteil von 25 Prozent der jährlichen Prämie Deiner Hausratversicherung bei der Steuererklärung geltend machen.

Dabei brauchst Du einen Nachweis Deiner Versicherung, wobei Du alternativ auch den Versicherungsvertrag in Kopie mit einem Kontoauszug, der die gezahlten Beiträge belegt, einreichen kannst, damit die Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist. Anbei musst Du eindeutig erklären können, welcher Teil der Beiträge der Hausratversicherung Du von der Steuer absetzt. Hierfür bietet es sich, ein Schreiben anzufertigen, welches die Kosten aufschlüsselt und die Gesamtwohnfläche und die Größe des Arbeitszimmers aufführt. Es kann dazu kommen, dass das Finanzamt einen Beitragsnachweis Deiner Versicherung fordert, diese werden in der Regel auf Nachfrage von der Versicherung ausgestellt.

Um sicherzugehen, dass Du Deine Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend machen darfst, kann das Finanzamt auch weitere Angaben überprüfen – etwa indem Du die Kopie des Grundrisses Deiner Wohnung einschickst.

Wo kann ich die Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben?

Um Deine Hausratversicherung bei Deiner Steuererklärung zu berücksichtigen, musst Du den anteiligen Betrag in der richtigen Anlage eintragen. Als Arbeitnehmer gelten die Ausgaben für Dein Arbeitszimmer als Werbungskosten und werden in der Anlage N vermerkt. Arbeitest Du hingegen selbstständig und hast die Versicherung für angemietet Büroräume abgeschlossen, so trägst Du die anteiligen Kosten Deiner Hausratversicherung in der Steuererklärung in die Anlage EÜR ein.

Um die Hausratversicherung bei der Steuererklärung zu berücksichtigen, kann eine Steuererklärungssoftware wie Taxfix helfen. Die Software weiß, welche Daten angegeben werden müssen, rechnet Pauschalen automatisch an und hilft Dir dabei, Deine Steuererklärung innerhalb von rund 15 Minuten auszufüllen. Dabei erreichen Nutzer der Software eine durchschnittliche Steuerrückerstattung von 935 Euro – und das bei einem Preis von 39,99 Euro. Das Ganze funktioniert online und ganz ohne Vorkenntnisse.

Beispiele: Wie man die Hausratversicherung absetzen kann

Beispiele 1:

Jana arbeitet als Lehrerin und muss einen Teil ihrer Arbeit in ihrer eigenen Wohnung erledigen, da die Schule keinen Arbeitsplatz für gewisse Aufgaben ihrer Tätigkeit zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund hat sie das kleinste Zimmer ihrer Wohnung zu einem Arbeitszimmer umgestaltet, wo sie den Unterricht vorbereitet und Klausuren korrigiert. Das Zimmer nutzt sie ausschließlich für ihre Arbeit als Lehrkraft. Dabei ist ihre Wohnung 100 Quadratmeter groß, das Arbeitszimmer nimmt dabei eine Größe von 15 Quadratmetern ein, weshalb Jana den Anteil von 15 Prozent der jährlichen Ausgaben für die Hausratversicherung bei der Steuererklärung berücksichtigen kann. Bei einem jährlichen Beitrag von 120 Euro ist bei Jana also einen Betrag von 18 Euro für ihre Hausratversicherung steuerlich absetzbar.

Beispiele 2:

Thomas arbeitet ebenfalls von zuhause aus – er arbeitet als 3D-Artist und ist selbstständig. In seiner 120 Quadratmeter großen Wohnung hat er aus einem 25 Quadratmeter großen Zimmer seinen Arbeitsbereich gemacht und dieses mit Computer, Schreibtisch und anderem arbeitsrelevanten Mobiliar ausgestattet. Gleichzeit hat Thomas seinen Hausrat versichert und zahlt pro Jahr einen Beitrag von 150 Euro. Da Thomas ein separates Arbeitszimmer hat und dies seinen Arbeitsmittelpunkt darstellt, ist ein Teil der Hausratversicherung steuerlich absetzbar, wobei das Arbeitszimmer einen Bereich von fast 21 Prozent der gesamten Wohnung ausmacht. Thomas kann also fast 21 Prozent seiner jährlichen Kosten für die Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend machen – in diesem Fall also 31,20 Euro.

Beispiele 3:

Lisa arbeitet als Designerin und ist ebenfalls selbstständig. Sie arbeitet ausschließlich von zuhause aus – ihr Arbeitsmittelpunkt befindet sich also in ihrem eigenen Haushalt. Im Gegensatz zu Thomas hat sie jedoch nur eine 50 Quadratmeter große Einzimmerwohnung, in der sie sich mit einer Trennwand einen Arbeitsbereich in einer Größe von acht Quadratmetern abgeschottet hat. In diesem Bereich befindet sich ihr Schreibtisch mit Computer und andere Utensilien, die sie für ihren Beruf braucht. Im Gegensatz zu Thomas kann Lisa ihre Hausratversicherung nicht bei der Steuererklärung berücksichtigen, da sie kein separates Arbeitszimmer besitzt, welches vom Rest der Wohnung getrennt ist.

Beispiele 4:

Peter hingegen ist Redakteur und arbeitet in der Regel in den Büroräumen des Verlags, bei dem er angestellt ist. Hin und wieder zieht er es jedoch vor, seine eigenen vier Wände nicht zu verlassen und vom Homeoffice aus zu arbeiten. Für diesen Zweck hat er einen Raum in seiner Wohnung zu einem Arbeitszimmer umfunktioniert, in dem er dann arbeitet, wenn er nicht ins Büro fährt. Da in dem Raum der einzige Computer steht, nutzt auch Peters Sohn das Zimmer, um Computerspiele zu spielen. Peter kann die Hausratversicherung nicht bei der Steuererklärung berücksichtigen, da der Raum vom Finanzamt vermutlich nicht als Arbeitszimmer anerkannt wird.

Portal

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in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 39,99€

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.

Welche Versicherungen Du noch von der Steuer absetzen kannst?

Neben der Hausratversicherung kannst Du noch andere Versicherungen steuerlich absetzen, wobei einige komplett absetzbar sind, während andere nur teilweise berücksichtigt werden können. So kannst Du zum Beispiel folgende Versicherungen in der Steuererklärung komplett berücksichtigen:

  • Private Vorsorgeversicherungen, wie etwa Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gesetzliche Vorsorgeversicherungen, wie die Kranken- und Rentenversicherung
  • Private Altersvorsorge, wie die Rürup- oder die Riester-Rente
  • Haftpflichtversicherungen und andere Versicherungen, die dem persönlichen Schutz dienen

Zudem kannst Du in Deiner Steuererklärung Versicherungen teilweise absetzen. Zu diesen in der Steuererklärung absetzbaren Versicherungen zählen die Rechtsschutzversicherung und die Kfz-Versicherung, wobei hier nur der Anteil für die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Und auch die Gebäudeversicherung ist zu Teilen absetzbar – hier gibt das gleiche wie bei der Hausratversicherung: Hast Du ein Arbeitszimmer in Deinem Haushalt, so kannst Du den jeweiligen Anteil der Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen.

Nicht von den Steuern absetzten kannst Du hingegen Sachversicherungen wie die Kfz-Kaskoversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder auch eine Fahrradversicherung.