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Privatinsolvenz anmelden 2024: Ablauf & Dauer

Smartphone oder Möbel finanzieren, bei der Bank einen Kredit fürs Auto oder gar ein Haus aufnehmen – diese Art von Schulden ist schnell gemacht und für viele Leute ganz normal. Solange das Gehalt immer pünktlich auf dem Konto landet, lassen sich die kleineren und größeren Kredite in der Regel auch problemlos tilgen und ermöglichen Anschaffungen, die sonst nicht ins Budget passen würden. Aber was, wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit plötzlich nicht mehr genügend Geld da ist, um die ausstehenden Zahlungen zu begleichen? Dann kann sich innerhalb einiger Monate oder Jahre ein ziemlich großer Schuldenberg auftürmen. Manchmal ist der Gang in die Privatinsolvenz der letzte Ausweg für die betroffenen Schuldner. Was die Privatinsolvenz eigentlich bedeutet, wie sie genau abläuft und für wen sie geeignet ist, erfährst Du in diesem Text.

Was ist die Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz dient der Entschuldung. Wenn Einkommen und angespartes Vermögen nicht mehr ausreichen, um die Schulden zu begleichen oder sich abzeichnet, dass der Schuldenberg sogar immer noch größer wird, spricht man von Zahlungsunfähigkeit.

Wer zahlungsunfähig ist, kann die Schulden bei seinen Gläubigern also auch auf längere Sicht nicht mehr begleichen. Die Privatinsolvenz kann ein Ausweg aus dieser vertrackten Lage sein, denn sie bietet die Möglichkeit, trotzdem schuldenfrei zu werden. An ihrem Ende steht bei erfolgreichem Verlauf die sogenannte Restschuldbefreiung. Während eines laufenden Privatinsolvenzverfahrens übernimmt ein vom Gericht bestellter Treuhänder die Verwaltung und Verteilung des pfändbaren Vermögens sowie des pfändbaren Anteils am Monatslohn. Gläubiger können währenddessen keine Forderungen gegen den Schuldner geltend machen, sodass dieser auch keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher befürchten muss.

Wann sollte ich Privatinsolvenz anmelden – und wann nicht?

Ja – anmelden

Keine Einigung: Wenn Du schon auf direktem Wege erfolglos alles probiert hast, mit Deinen Gläubigern eine einvernehmliche Lösung zu finden, kannst Du eine Privatinsolvenz anmelden.

Großer Schuldenberg: Ebenso ist eine Insolvenz sinnvoll, wenn der Schuldenberg derart groß geworden ist, dass Du ihn zeitlebens voraussichtlich nicht mehr abtragen kannst.

Kein Einkommen: Wenn Du keine Arbeit hast oder sich Dein Einkommen in absehbarer Zeit nicht verbessern wird und Du Deine Schulden womöglich für immer mit Dir herumtragen müsstest, solltest Du über eine Insolvenz nachdenken.

Nein – nicht anmelden

Kurzzeitiger Engpass: Besteht lediglich ein kurzzeitiger finanzieller Engpass aufgrund außergewöhnlicher finanzieller Belastungen, die Deine Schulden in die Höhe treiben, ist die Privatinsolvenz keine sinnvolle Lösung, denn sie verlangt jahrelange Disziplin und Verzicht.

Ausbildung: Für junge Schuldner, die sich noch in der Ausbildung beziehungsweise im Studium befinden, ist eine Privatinsolvenz nur in besonders extremen Fällen die beste Lösung. Aufgrund der absehbaren Verbesserung der Einkommenssituation ist zumindest eine teilweise Rückzahlung der Schulden oft noch möglich.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Privatinsolvenz?

Um eine Privatinsolvenz beantragen zu können, müssen bereits alle anderen Mittel der Schuldenbegleichung ausgeschöpft sein. Das offiziell als Verbraucherinsolvenz bezeichnete Verfahren ist also lediglich die Ul­ti­ma Ra­tio. Bevor Du die Privatinsolvenz anmelden kannst, musst Du mithilfe eines Rechtsanwaltes oder einer Schuldnerberatung einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Deinen Gläubigern unternommen haben und diesen auch vor dem Gericht nachweisen können. Erst wenn der Einigungsversuch fehlgeschlagen ist, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.

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Eine Privatinsolvenz beantragen kann nur, wer auch einen Wohnsitz in Deutschland hat, die Nationalität des Antragstellers ist dabei nicht von Bedeutung. Ist das Verfahren zur Insolvenz erst einmal eröffnet, darf der Schuldner seinen Wohnsitz auch ins Ausland verlagern.

Voraussetzung für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz ist außerdem, dass es sich beim Antragsteller um eine natürliche und nicht etwa um eine juristische Person - also ein Unternehmen - handelt. Für zahlungsunfähige Firmen gibt es ein gesondertes Verfahren.

Nicht von Belang für die Verfahrenseröffnung ist dagegen die Höhe der angehäuften Schulden, die zur Zahlungsunfähigkeit geführt haben. Der Grund dafür: Für einen Schuldner, der über ein monatliches Nettoeinkommen von 4.000 Euro verfügt, erscheint eine Schuldenlast von 10.000 Euro weit weniger bedrohlich als dieselbe Summe für einen anderen Schuldner, der monatlich über weniger als 1.500 Euro netto verfügt. Ob man eine Privatinsolvenz beantragen sollte, hängt also nicht bloß vom absoluten Betrag der Schulden, sondern zu einem wesentlichen Teil auch vom monatlichen Einkommen ab, von dem die Schulden beglichen werden müssen.

Wie viel Geld darf man bei der Privatinsolvenz behalten?

In der Privatinsolvenz muss das Existenzminimum gesichert sein. Daher gibt es so etwas wie einen Privatinsolvenz-Freibetrag. Seit dem 01.07.2023 ist ein Arbeitseinkommen, das unter der Pfändungsfreigrenze von 1.402,82 Euro liegt, darf vom Treuhänder daher nicht angerührt werden. Ist der Schuldner für weitere Personen unterhaltspflichtig, erhöht sich der Privatinsolvenz Selbstbehalt noch weiter. Von dem über dem Selbstbehalt liegenden Lohn muss der Schuldner jedoch einen erheblichen Teil abgeben. Wie viel genau Du als Schuldner von Deinem Einkommen weiterreichen musst, kannst Du der Lohnpfändungstabelle von 2024 entnehmen.

Zu Beginn des Verfahrens verwertet der Treuhänder zudem die sogenannte Insolvenzmasse - also das Vermögen des Schuldners - um den Erlös daraus an die Gläubiger zu verteilen. Nicht zur Insolvenzmasse zählen dabei Gegenstände, die sich im Besitz des Ehepartners befinden, sowie der Hausrat, also Dinge wie Kleidung, Möbel und Haushaltsgeräte. Auch den Fernseher umfasst der Selbstbehalt.

Außerdem von der Verwertung durch den Treuhänder ausgenommen sind Arbeitsmittel. In diese Kategorie kann zum Beispiel der Computer fallen, aber auch Werkzeug, spezielle Maschinen und sogar das Auto, wenn es dringend benötigt wird. Allerdings behält sich der Treuhänder vor, besonders wertvolle Geräte durch günstigere zu ersetzen, sofern diese gleichermaßen geeignet sind, die benötigte Funktion zu erfüllen.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz 2024?

Seit dem 01.10.2020 dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland unter normalen Umständen drei Jahre ab der Eröffnung des Verfahrens. Spätestens nach Ablauf dieser drei Jahre wird darüber entschieden, ob dem Schuldner seine verbliebenen Schulden erlassen werden können. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, den Privatinsolvenzablauf zu beschleunigen und schon früher vollständig schuldenfrei zu sein. Um die Restschuldbefreiung vorzeitig zu erreichen, müssen Schuldner allerdings besonders großes Engagement zeigen. Sie haben dabei folgende Optionen:

Wie kann ich die Privatinsolvenz anmelden?

Bevor Du eine Privatinsolvenz anmelden kannst, gilt es, einiges zu erledigen. Im Folgenden ist der Ablauf der Privatinsolvenz Schritt für Schritt erläutert.

1. außergerichtlicher Einigungsversuch

Willst Du eine Insolvenz beantragen, musst Du vorher ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen. Dafür solltest Du Dir in jedem Fall Hilfe von Fachleuten, also einem Schuldnerberater oder einem Anwalt holen. Dieser erstellt mit Dir eine exakte Übersicht Deiner gesamten Schulden und erarbeitet auf dieser Grundlage einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser umfasst genaue Angaben über die Höhe und den Zeitraum der Rückzahlungen und sieht meist einen teilweisen Verzicht der Gläubiger auf Forderungen oder zumindest eine Ratenzahlung vor.

Häufig kommt es bereits in dieser frühen Phase zu einer Einigung, weil viele Gläubiger wissen, dass sie im Falle einer Insolvenz meist einen noch größeren Teil ihrer Forderungen abschreiben müssten. Stellen sich jedoch einer oder mehrere Gläubiger quer, ist die außergerichtliche Einigung gescheitert. Anschließend kann der Schuldner unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Anwalts oder Schuldnerberaters beim zuständigen Amtsgericht Insolvenz anmelden sowie zeitgleich einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.

2. gerichtlicher Einigungsversuch

Nach Eingang des Antrags bemüht sich auch das Insolvenzgericht noch einmal, ein Schuldenbereinigungsverfahren herbeizuführen – in der Regel auf der Basis des bereits außergerichtlich behandelten Schuldenbereinigungsplans. Weil bei diesem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nun nicht mehr die Zustimmung aller Gläubiger nötig ist, sind die Erfolgsaussichten größer. Dem Gericht genügt es, wenn mehr als Hälfte der Gläubiger zustimmt, sofern die Forderungen dieser Gläubiger mehr als 50 Prozent der Gesamtforderungen ausmachen. In diesem Fall kann die Zustimmung anderer Gläubiger ersetzt werden. Gelingt eine Einigung, wird auf die Privatinsolvenz verzichtet.

3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bleibt eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern jedoch aus, eröffnet das Gericht das eigentliche Verfahren für die private Insolvenz.

Treuhänder

Gleich zu Beginn bestimmt es einen Treuhänder, der die Insolvenzmasse, also das gesamte Vermögen des Schuldners, verwaltet und an die Gläubiger verteilt. Zur Insolvenzmasse zählen neben teuren Wertgegenständen wie Gemälden oder Instrumenten auch Grundstücke, Immobilien und Barvermögen des Schuldners. Der Treuhänder übernimmt auch die gesamte Korrespondenz mit den Gläubigern. An ihn wird zudem der pfändbare Anteil des Einkommens des Schuldners überwiesen.

Kosten des Verfahrens

Die Kosten für das Verfahren werden dem Schuldner zu Beginn des Privatinsolvenzablaufs in Rechnung gestellt. Eine Stundung ist auf Antrag möglich.

4. Wohlverhaltensphase

Die längste Periode im Privatinsolvenzablauf ist die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie beginnt mit der Eröffnung des Verfahrens zur Privatinsolvenz und dauert regelhaft drei Jahre. Die Zeit der Vermögensverwertung wird dem Schuldner dabei angerechnet. Während der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner einige Regeln zu befolgen, um im Anschluss von der Restschuldbefreiung profitieren zu können. Hier findest Du die wichtigsten:

  • Arbeiten: Während der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner dazu angehalten, sein Möglichstes zu tun, um zumindest einen Teil seiner Schulden doch noch zu begleichen. Das bedeutet konkret: Im Falle einer Arbeitslosigkeit muss er sich ernsthaft darum bemühen, einen Job zu finden und auf diese Weise Einkommen zu erwirtschaften. Eine zumutbare Tätigkeit darf er nicht ablehnen.
  • Pfändung: Über den Weg der Pfändung wird während der Wohlverhaltensphase das Einkommen, das über der Freigrenze liegt, vom Arbeitgeber direkt an den Treuhänder überwiesen und von diesem wiederum an die Gläubiger verteilt. Auch Erbschaften sind von einer Pfändung betroffen. Fällt während der Wohlverhaltensphase ein Erbe an, steht dieses zur Hälfte dem Treuhänder zu.
  • Informationspflicht: Des Weiteren verpflichtet sich der Schuldner dazu, den zuständigen Treuhänder über jeden Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel sowie etwaige Veränderungen der Einkommens- oder Vermögenssituation umgehend zu informieren.
  • Keine neuen Schulden: Kredite sind während der Wohlverhaltensphase nicht ausdrücklich verboten. Führen sie jedoch dazu, dass der Schuldenberg weiter ansteigt, dann steht das der Restschuldbefreiung im Wege. Über einen neuen Kredit während der Wohlverhaltensphase solltest Du also besser zweimal nachdenken.

5. Restschuldbefreiung

Wer die entbehrungsreichen Jahre der Insolvenz überstanden und sich an alle Vorschriften gehalten hat, der wird für seine Anstrengungen belohnt. Nach drei Jahren wird der Schuldner von den verbliebenen Schulden befreit - und zwar vollkommen unabhängig davon, wie hoch der Anteil ist, den er während der Insolvenz zurückzahlen konnte. Einem Neuanfang steht dann nichts mehr im Wege. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen, über die Du Bescheid wissen solltest. Denn nicht alle Schulden können erlassen werden. Ein Überblick:

Diese Schulden werden erlassen

Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern: Während der Insolvenz tritt der Schuldner sein pfändbares Vermögen sowie den pfändbaren Anteil seines Lohns über den Treuhänder an seine Gläubiger ab. Er begleicht damit zumindest einen Teil seiner Schulden. Was nach dem Ende der Wohlverhaltensphase noch nicht beglichen ist, wird auch nicht mehr bezahlt. Bank oder Elektronikmarkt können in diesem Fall keine Forderungen mehr geltend machen.

Steuerschulden: Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt werden genau wie Verbindlichkeiten gegenüber privaten Gläubigern in der Regel erlassen. Seit 2014 gilt dies jedoch nur noch eingeschränkt: Von Steuerschulden, die aus einer Steuerstraftat resultieren, kann ein Schuldner trotz Insolvenz nicht mehr befreit werden. Zu den Steuerstraftaten zählen unter anderem die Steuerhinterziehung und der gewerbsmäßige Schmuggel.

Diese Schulden werden nicht erlassen

Neue Verbindlichkeiten: Wer während der Jahre der Insolvenz neue Schulden angehäuft hat, kann nicht damit rechnen, von diesen befreit zu werden.

Bußgelder und Geldstrafen: Sowohl Geldstrafen als auch Bußgelder werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Sie können trotz des geltenden Vollstreckungsverbots sogar während der laufenden Insolvenz durchgesetzt werden. In manchen Fällen wird auf die sofortige Vollstreckung eines Bußgeldes verzichtet, allerdings gibt es keine Verjährung und die Forderung tritt nach dem Ende der Insolvenz umgehend wieder in Kraft.

Wie viel kostet eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz kostet im Normalfall zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Die exakte Höhe der Kosten für Gerichtsverfahren und Treuhänder bemisst sich am Umfang der Schulden. Je größer der Schuldenberg, der über die Jahre zusammengekommen ist, desto teurer ist am Ende auch die Insolvenz.

Weil die Zahlung der Kosten für das Gerichtsverfahren und den Treuhänder viele Schuldner während der Privatinsolvenz überfordern würde, sieht das Gericht grundsätzlich die Möglichkeit vor, den anfallenden Betrag auf Antrag des Schuldners zu stunden. In diesem Fall müssen die Kosten erst nach dem Ende der Privatinsolvenz gezahlt werden. Auch eine Ratenzahlung ist möglich.

Welche Insolvenzstraftaten gibt es?

Wer während der Privatinsolvenz den Vermögensinteressen seiner Gläubiger zuwider handelt, macht sich strafbar und kann am Ende nicht von der Restschuldbefreiung profitieren. Welche sogenannten Insolvenzstraftaten es gibt, erfährst Du hier:

Bankrott

Versucht ein Schuldner im Zuge der Privatinsolvenz sein Vermögen und damit seine Insolvenzmasse zu schmälern, indem er Wertvolles beiseiteschafft, verheimlicht, unbrauchbar macht oder Rechte anderer an dem Vermögen vortäuscht, begeht er einen sogenannten Bankrottdelikt. Unter diese Regelung fallen auch Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren oder Waren sowie Wetten, da diese nicht den Anforderungen einer vernünftigen Wirtschaftsführung entsprechen. Ein vorsätzlicher Bankrottdelikt kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen sind sogar bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen.

Gläubigerbegünstigung

Mit der Insolvenzeröffnung bestimmt das Insolvenzgericht einen Treuhänder, auch Insolvenzverwalter genannt. Dieser verfügt für die Privatinsolvenzdauer über das verwertbare Vermögen und Einkommen des Insolvenzschuldners. Die Gläubiger können ihre Forderungen während der Privatinsolvenz also nur noch über den Treuhänder geltend machen. Leistet ein insolventer Schuldner dennoch direkte Zahlungen an einen der Gläubiger oder tritt bestimmte Forderungen an diesen ab, so macht er sich der Begünstigung eines Gläubigers schuldig und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.

Schuldnerbegünstigung

Ebenfalls strafbar macht sich, wer einen zahlungsunfähigen Schuldner dabei unterstützt, dessen Vermögen zu verheimlichen oder beiseitezuschaffen. Auch für dieses Vergehen sind bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorgesehen.

Welche Alternativen gibt es zur Privatinsolvenz?

Für manche Schuldner ist die Privatinsolvenz eine Möglichkeit, aus der Schuldenfalle herauszukommen. Doch sie ist nicht die einzige Option, um Schulden langfristig loszuwerden. Wir stellen Dir Alternativen zur Insolvenz vor:

Außergerichtlicher Schuldenvergleich

Um zu vermeiden, dass wie bei der Privatinsolvenz ein Gericht eingreifen muss, kannst Du gemeinsam mit einem Anwalt oder Schuldnerberater und in Absprache mit den Gläubigern einen Zahlungsplan erarbeiten, in dem ganz genau festgehalten ist, bis zu welchem Zeitpunkt welcher Betrag an die Gläubiger zurückgezahlt wird. Häufig sieht ein solcher Plan einen Teilverzicht der Gläubiger vor. Dieser sogenannte Vergleich mündet in einen Vertrag, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Vorteil gegenüber der Privatinsolvenz: Abgesehen von den Beratungskosten ist das Verfahren kostenlos.

Umschuldung

Mit einer Umschuldung werden mehrere Kredite oder Ratenzahlungen zu nur noch einem einzigen Umschuldungsdarlehen einer Bank zusammengefasst. Die Umschuldung dient somit der besseren Übersichtlichkeit. Mitunter lassen sich durch sie auch Zinsen sparen. Problem: Der aufgetürmte Schuldenberg verringert sich durch die Umschuldung nicht. Außerdem könnten Schufa-Eintragungen dem Darlehen im Wege stehen.

Tilgungsplan

Ein Tilgungsplan dient Kreditnehmer und Kreditinstitut zur besseren Übersichtlichkeit der Verbindlichkeiten. Er gibt Aufschluss über die zu zahlenden Raten eines Kredits, aufgeschlüsselt in Tilgungs-, Zinsanteil und verbleibende Restschuld. Schuldenfrei wird man mit ihm jedoch nicht.

Was sind meine nächsten Schritte?

Du bist hoch verschuldet, nicht in der Lage, die Forderungen Deiner Gläubiger zu bedienen und möchtest möglicherweise eine Privatinsolvenz beantragen? Bevor Du Deinen Entschluss fasst, solltest Du die nachfolgenden Schritte unternehmen:

1. P-Konto eröffnen

Während einer Insolvenz genießt Du als Schuldner umfassenden Vollstreckungsschutz. Um Dich jedoch auch vorher schon vor dem Zugriff auf Dein Konto zu schützen, solltest Du zuallererst Dein Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, kurz: P-Konto, umwandeln lassen. Die Umwandlung bei der Bank ist kostenlos und darf nicht abgelehnt werden. Auf dem P-Konto ist fortan monatlich ein Betrag von 1,402,28 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, bei entsprechenden Unterhaltsverpflichtungen auch ein höherer Betrag. Wandelst Du Dein Konto nicht um, besteht die Gefahr, dass auch der Teil des Lohns, der unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, über den Umweg der Kontopfändung an die Gläubiger übergeht.

2. Vermögen sichern

Wer verschuldet ist, macht sich verständlicherweise Gedanken darüber, ob und wie er sein Vermögen vor einer Insolvenz absichern kann und ob es Sinn ergibt, dieses an andere zu übertragen. Willst Du Insolvenz anmelden, ist es dafür jedoch längst zu spät. Denn sobald sich eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnet, ist ein solches Vorgehen verboten. Wer versucht, seine Insolvenzmasse auf diese Art zu schmälern, macht sich strafbar.

3. Zahlungen einstellen

Sobald Du Dich für den Gang in die Privatinsolvenz entschieden hast, solltest Du umgehend sämtliche Zahlungen an Deine Gläubiger einstellen. Mit der Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Treuhänder die Kommunikation mit ihnen.

4. Korrespondenz mit Gläubigern sammeln

Damit der Treuhänder vollumfänglich informiert ist, solltest Du sämtliche Korrespondenz mit Deinen Gläubigern sammeln und aufbewahren, um sie ihm zu Beginn des Verfahrens zur Verfügung stellen zu können.

5. Forderungsübersicht

Eine exakte Forderungsübersicht, in der alle Gläubiger samt Forderungen enthalten sind, ist die Basis einer jeden Privatinsolvenz. Du benötigst sie auch schon vorher, wenn es darum geht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.

FAQs

Wie lange dauert es bis zur Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase beginnt mit dem Tag der Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenz.

Erfährt der Arbeitgeber von der Privatinsolvenz?

Ja, der Arbeitgeber erfährt von der Privatinsolvenz. Dein Treuhänder wird sich zu Beginn der Insolvenz mit ihm in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob Dein Einkommen über der Lohnpfändungsfreigrenze liegt. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil direkt an den Treuhänder abführen. Da Insolvenzen in amtlichen Verzeichnissen vermerkt werden, können theoretisch auch andere von der Insolvenz erfahren, wenn sie sich die Arbeit machen, dies zu recherchieren.

Wie viel kostet ein Schuldnerberater?

Ein Termin bei einem staatlichen oder gemeinnützigen Schuldnerberater kostet nichts. Für die kostenlose Beratung bei einem Anwalt kannst Du vom Gericht einen Beratungshilfeschein erhalten. Für diesen musst Du jedoch 15 Euro zahlen.

Bin ich nach drei Jahren Privatinsolvenz schuldenfrei?

Ja, nach spätestens drei Jahren Privatinsolvenz bist Du schuldenfrei. Voraussetzung für die sogenannte Restschuldbefreiung am Ende der Insolvenz ist, dass Du Dich während der sogenannten Wohlverhaltensphase an alle Vorschriften gehalten und keine Insolvenzstraftaten begangen hast.