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Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?

Ab und zu wegen einer Krankheit nicht arbeiten zu können ist nichts Ungewöhnliches. Doch manche Menschen sind so schwer erkrankt, dass sie für einen sehr langen Zeitraum nicht zur Arbeit gehen können oder sogar dauerhaft arbeitsunfähig werden. Ob dann eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt ist, welche Voraussetzungen eine solche Kündigung bei einer Krankheit benötigt und wie Du Dich wehren kannst, erfährst Du in diesem Artikel.

Wo erhalte ich eine Ersteinschätzung zu meiner Kündigung wegen Krankheit?

Wenn Du von Deinem Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit erhalten hast, solltest Du von einem Experten einschätzen lassen, ob diese rechtmäßig wirksam ist. Auf der Plattform klugo.de bekommst Du eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Deiner Kündigung wegen Krankheit.

Damit die Kündigung wirksam ist müssen nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auf der Website klugo.de prüft ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt Deine Kündigung.

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Manchmal ist es für den Arbeitgeber möglich eine Kündigung bei Krankheit durchzuführen. Diese Kündigung zählt zu den sogenannten ordentlichen Kündigungen. Eine solche Entlassung wird auch als personenbedingte Kündigung wegen Krankheit bezeichnet. Die Grundlage für eine krankheitsbedingte Kündigung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgerecht ablaufen kann.

Wenn Du als Arbeitnehmer zwar Dein Gehalt erhältst, Deinen Teil des Vertrages, also die Durchführung der Arbeitsaufgaben aber nicht mehr ausführen kannst, kann Dein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung bei Krankheit durchführen.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt - und wann nicht?

erlaubt

Dein Arbeitgeber darf Dir nicht einfach kündigen, nur weil Du mal krank bist. Für eine krankheitsbedingte Kündigung müssen diese drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine negative Prognose: Deine Krankheit wird anhaltend oder ständig fortbestehen und Du kannst deswegen nicht arbeiten.
  • Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Durch die fortgesetzten Kosten des Entgeltes an Dich.
  • Unzumutbare Belastungen: Für Deinen Arbeitgeber.

Wenn alle drei Bedingungen zutreffen, ist eine Kündigung wegen Krankheit eventuell möglich. Ob die Bedingungen aber wirklich zutreffen, ist im Zweifel immer eine Entscheidung vom Arbeitsgericht.

Solltest Du Dich noch in der Probezeit befinden, kann Dein Arbeitgeber Dich jedoch viel schneller kündigen. In dieser gelten generell lockerere Regeln zu der Kündigung, weshalb Dir theoretisch bereits nach einem Krankheitstag gekündigt werden kann. Eine Kündigung während der Krankheit ist dann sogar ohne Angabe von Gründen möglich. Dafür muss allerdings die gesetzliche Frist von 14 Tagen eingehalten werden.

nicht erlaubt

Wenn eine der drei Bedingungen für die krankheitsbedingte Kündigung nicht besteht, ist die Kündigung nicht zulässig.

Außerdem ist eine Kündigung wegen Krankheit nicht erlaubt, wenn es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt und dieser vor der Kündigung nicht zu der Sache angehört wurde.

Außerdem muss Dir Dein Arbeitgeber vor der krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Wenn dies nicht geschieht, ist die Kündigung wegen Krankheit oft unwirksam.

Falls Du einen besonderen Kündigungsschutz hast, etwa weil Du eine Schwerbehinderung hast, Mitglied im Betriebsrat oder schwanger bist, muss Dein Arbeitgeber die Bestimmungen von dem Kündigungsschutz beachten.

Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit

Manchmal kann es Sinn machen, eine Eigenkündigung wegen Krankheit durchzuführen. Normalerweise wird bei einer Kündigung vom Arbeitnehmer eine Sperrzeit vom Jobcenter verhängt. In der Regel erhältst Du dann drei Monate lang kein Arbeitslosengeld. Allerdings gilt dies nur, wenn Du keinen wichtigen Grund für die Kündigung hast und die Arbeitslosigkeit fahrlässig herbeigeführt hast.

Wenn Du jedoch wegen Deiner Krankheit Deiner Arbeit dauerhaft nicht weiter nachgehen kannst, die Arbeit für Dich erheblich erschwert ist oder Deine Krankheit sich durch die Ausübung Deiner Arbeit verschlechtert, gilt keine Sperrzeit. Meistens verlangt das Jobcenter einen Nachweis dafür, dass Du wirklich wegen Deiner Krankheit gekündigt hast. Du kannst dann Deinen behandelnden Arzt um ein entsprechendes Attest bitten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du wegen einer physischen oder auf Grund von einer psychischen Erkrankung kündigst.

Bei einer Kündigung während einer Krankheit ist rechtlich jedoch keine Abfindung vorgeschrieben. Falls Du dennoch probieren möchtest, mit Deinem Arbeitgeber eine solche auszuhandeln, ist es empfehlenswert einen Anwalt hinzuzuziehen. Einen geeigneten Fachanwalt für Arbeitsrecht findest Du auf der Website klugo.de.

Welche Voraussetzungen müssen für die krankheitsbedingte Kündigung erfüllt sein?

negative Gesundheitsprognose

Eine der Grundvoraussetzungen für eine Kündigung wegen Krankheit ist es, dass für Dich eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber genau und glaubhaft darlegen muss wieso damit zu rechnen ist, dass Du auch in Zukunft Deine Pflichten als Arbeitnehmer nicht ausführen kannst.

Es muss also konkret dargelegt werden, warum Du in Zukunft Deine Arbeitsleistung nicht erbringen werden kannst.

Interessensbeeinträchtigung

Eine weitere Voraussetzung für eine Kündigung wegen Krankheit ist es, dass durch die Weiterbeschäftigung eine Interessensbeeinträchtigung bei dem Arbeitgeber besteht. Diese zeichnet sich entweder durch wirtschaftliche Interessen aus oder auch durch eine Beeinträchtigung der betrieblichen Arbeitsabläufe.

Eine Beeinträchtigung durch wirtschaftliche Interessen besteht etwa dann, wenn Dein Arbeitgeber durch die Weiterzahlung Deines Entgeltes großen Schaden erleiden würde. Also zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber weniger Umsatz erzielt oder er für Deinen häufigen Ausfall einen weiteren Arbeitnehmer einstellen muss. Auch eine Interessensbeeinträchtigung muss Dein Arbeitgeber glaubhaft nachweisen können.

Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung müssen sowohl Deine Interessen wie auch die Deines Arbeitgebers berücksichtigt werden. Die Interessen werden miteinander verglichen und Dein Arbeitgeber muss nachweisen, dass es für ihn und für Dich besser ist, wenn Du eine krankheitsbedingte Kündigung erhältst.

Darüber hinaus darf es für eine krankheitsbedingte Kündigung auch keine besser für Dich geeignete Stelle oder Position in dem Unternehmen geben. Im Rahmen der Interessenabwägung kannst Du auch eigene Vorschläge für eine Versetzung oder ähnliches an Deinen Arbeitgeber herantragen.

Wenn allerdings herauskommt, dass eine niedrigere Position durch Deinen häufigen krankheitsbedingten Ausfall einfacher für Deinen Arbeitgeber zu verkraften ist, so musst Du dies in der Regel hinnehmen. Dieser Vergleich der Interessen wird normalerweise von einem betrieblichen Eingliederungsmanagement begleitet.

Welche Fallkonstellationen unterscheidet das Arbeitsgericht?

Eine Kündigung wegen Krankheit kann generell auf Grund von vier verschiedenen Arten des krankheitsbedingten Ausfalles erfolgen.

häufige Kurzerkrankungen

Als Kurzerkrankung wird eine Erkrankung bis zu sechs Wochen bezeichnet. Wenn Du in diesem Zeitraum wegen einer Krankheit nicht arbeiten kannst, muss Dein Arbeitgeber Dir trotzdem Dein volles Gehalt zahlen.

Erst ab dem 43. Tag den Du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst, wird das normale Gehalt durch das Krankengeld ersetzt. Falls Du also häufig bis zu sechs Wochen lang krank bist, kann das für Deinen Arbeitgeber eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Schließlich muss trotz dem Arbeitsausfall eine Lohnfortzahlung stattfinden. Deshalb ist es manchmal möglich eine Kündigung wegen häufiger Krankheit zu erhalten.

Häufige Kurzerkrankungen können außerdem auch hinderlich für einen reibungslosen Arbeitsablauf sein, etwa wenn ständig Aushilfen für Dich einspringen müssen. Dadurch wird auch die Planungssicherheit von Deinem Arbeitgeber eingeschränkt.

Ab wann wiederholte Kurzerkrankungen aber auch häufig gelten, ist rechtlich nicht definiert. Es wird immer im Einzelfall von den Arbeitsgerichten entschieden ob eine Kündigung wegen Krankheit rechtmäßig ist.

dauernde Arbeitsunfähigkeit

Auch eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit gilt nicht zwangsweise immer als Rechtfertigung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Falls Du jedoch auch von Deinem behandelnden Arzt keine Chancen auf Genesung vorausgesagt bekommst und sich durch die Abwägung der Interessen zwischen Deinem Arbeitgeber und Dir nicht ergibt, dass Du woanders in dem Betrieb weiterarbeiten kannst, ist eine Kündigung wegen Krankheit wahrscheinlich. Auch eine Prognose, die eine unwahrscheinliche Heilung voraussagt reicht oft für die Kündigung während der Krankheit aus.

Die Arbeitsgerichte entschieden bei einer bewiesenen dauerhaften Arbeitsunfähigkeit in der Regel, dass eine Kündigung während der Krankheit sozial verträglich ist.

langandauernde Krankheit

Falls Du länger als sechs Wochen am Stück krank bist, aber die Gesundheitsprognose so ausfällt, dass Du wahrscheinlich wieder vollständig gesund sein wirst, dann spricht man von einer langandauernden Krankheit.

In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber meistens keine Kündigung aussprechen. Vor allem wenn die langandauernde Krankheit auf Grund von einem Arbeitsunfall entstanden ist. Auch hier ist es aber wieder jedes Mal eine Einzelfallentscheidung und es kann auch vorkommen, dass ein Arbeitsgericht entscheidet, dass bei einer langandauernden Krankheit eine Kündigung im Krankenstand rechtmäßig ist.

krankheitsbedingte Leistungsminderung

Unter einer krankheitsbedingten Leistungsminderung wird es verstanden verstanden, wenn Du krank geworden bist und durch die Krankheit dauerhaft in Deiner Arbeitsleistung eingeschränkt sein wirst. Dabei zählt, dass Deine Leistung während der Arbeit um mindestens ein Drittel verringert sein muss.

Aber auch hier muss Dein Arbeitgeber zunächst prüfen, ob er Dir nicht eine andere Position oder eine andere Arbeit anbieten kann, bei der Du nicht eingeschränkt sein würdest.

Was mache ich bei einer Kündigung wegen Krankheit?

Sobald Du eine Kündigung während einer Krankheit bekommst, solltest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht damit beauftragen, gegen die krankheitsbedingte Kündigung vorzugehen. Das gleiche gilt für eine Kündigung nach einer Krankheit.

Du hast die Möglichkeit innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung wegen Krankheit mit Hilfe von Deinem Anwalt eine Kündigungsschutzklage bei dem verantwortlichen Arbeitsgericht einzureichen. Einen kompetenten Anwalt findest Du schnell und einfach auf der Plattform klugo.de.

Eventuell hast Du sogar ein Recht auf Prozesskostenhilfe, Dein Anwalt kann Dir dabei helfen, einen solchen Antrag zu stellen. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, übernimmt diese einen Teil der Kosten.

Da es für eine Kündigung bei Krankheit besonders hohe Hürden für die Arbeitgeberseite gibt, stehen die Erfolgschancen bei einer Klage für Dich nicht schlecht!

Du hast auch die Möglichkeit eine von Deinem Arbeitgeber vermutete negative Gesundheitsprobe zu widerlegen. Dafür entbindest Du Deinen behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht. Dieser kann Dir beziehungsweise Deinem Arbeitgeber dann eine realistische Einschätzung zu Deinem zukünftigen Krankenverlauf geben.

Aber auch wenn Du keine großen Chancen bei einer Kündigungsschutzklage siehst solltest Du einen Fachanwalt hinzuziehen. Dieser kann eventuell eine Abfindung für die Kündigung bei Krankheit für Dich erstreiten.

In jedem Fall solltest Du Dich an die Frist von drei Wochen halten, denn wenn Du Deinem Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit nichts auf die krankheitsbedingte Kündigung entgegnest, gilt dies als stillschweigendes Einverständnis von Dir!

Damit Dein Anwalt Dir bei einer Kündigungsschutzklage optimal helfen kann solltest Du alle Dokumente zu Deiner Krankheit aufbewahren. Jede Krankschreibung, jede Bestätigung und alle Formulare von Ärzten oder auch Krankenhäusern solltest Du aufbewahren.

Wie lange bekomme ich meinen Lohn?

Du musst im Krankheitsfall Deinem Arbeitgeber nachweisen, dass Du krank bist. Dieser Nachweispflicht kannst Du mit einem ärztlichen Attest nachkommen. Sobald Du länger als drei Tage lang krank bist, bist Du hierzu verpflichtet. Außerdem musst Du Deine Arbeitsunfähigkeit sobald Du von dieser weißt, Deinem Arbeitgeber mitteilen.

Dann besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine vollständige Lohnfortzahlung für den maximalen Zeitraum von sechs Wochen. Dabei ist es unerheblich, ob Du sechs Wochen am Stück krank bist, oder wegen einer Krankheit in mehreren Etappen insgesamt sechs Wochen arbeitsunfähig bist.

Falls jedoch zwischen dem erstmaligen Auftreten Deiner Krankheit und der Wiederholten Krankschreibung ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten besteht, beginnt die Zählung der Krankheitstage erneut von vorne.

Falls Du wegen einer Krankheit insgesamt sechs Wochen arbeitsunfähig warst und nach sechs Monaten an einer anderen Erkrankung leidest, beginnt die Zählung der Krankentage ebenfalls neu.

Solltest Du länger als sechs Wochen krank sein, muss Dein Arbeitgeber Dir den Lohn nicht mehr voll auszahlen. Stattdessen hast Du dann aber einen Anspruch auf ein Krankengeld von Deiner Krankenkasse.

Eine Ausnahme von der Lohnfortzahlung im Krankenfall besteht nur dann, wenn Du weniger als vier Wochen lang für Deinen Arbeitgeber tätig warst.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Lohnfortzahlung im Krankenfall verweigern, solltest Du unbedingt mit Hilfe von einem Anwalt gegen diesen klagen. In der Zeit, in der Du von Deinem Arbeitgeber keinen Lohn erhältst obwohl dieser Dir zustehen würde, ist Deine Krankenkasse dazu verpflichtet, Dir Krankengeld zu zahlen.