Zur Altersrente darfst Du seit 2023 unbegrenzt dazuverdienen, auch bei einer Frührente mit 63. Deine Rente wird dadurch nicht gekürzt.
- Grenzen gibt es nur noch bei der Erwerbsminderungsrente: 2026 sind es 20.763,75 € im Jahr bei voller und mindestens 41.527,50 € bei teilweiser Erwerbsminderung.
- Bei der Witwen- und Witwerrente bleiben 1.122,53 € netto im Monat frei, was darüber liegt, wird zu 40 % angerechnet.
- Neu seit 2026: Ab der Regelaltersgrenze bleiben mit der Aktivrente bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei.
Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?
Wie viel Du zur Rente dazuverdienen darfst, hängt allein von Deiner Rentenart ab. Für die meisten Rentner ist die Antwort einfach: so viel Du möchtest. Grenzen gibt es nur, wenn die Rente einen Lohn ersetzen soll, der wegen Krankheit oder nach dem Tod des Partners fehlt.
Regelaltersrenteab 66 bis 67 Jahren, je nach Jahrgang
unbegrenztkeine Kürzung, nichts zu melden
Vorgezogene Altersrentez. B. ab 63 für langjährig Versicherte, Altersrente für Schwerbehinderte
unbegrenztseit 1.1.2023, Abschläge bleiben aber bestehen
Volle Erwerbsminderungsrenteweniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig
20.763,75 € im Jahrdarüber werden 40 % des Mehrverdiensts abgezogen
Teilweise Erwerbsminderungsrente3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeitsfähig
ab 41.527,50 € im Jahrindividuelle Grenze, oft höher
Witwen- und Witwerrentegroße und kleine Witwenrente
1.122,53 € netto im Monat freiplus 238,11 € je Kind, darüber 40 % Anrechnung
Waisenrentefür Kinder bis 18, in Ausbildung bis 27
unbegrenztseit Juli 2015 keine Anrechnung mehr
Rente wird nicht gekürztGrenze oder Anrechnung
Stand 2026. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Werte der Rentenversicherung 2026, Freibetrag Witwenrente ab 1. Juli 2026.

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Keine Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente seit 2023
Bis Ende 2022 durfte, wer vor der Regelaltersgrenze in Rente ging, nur 46.060 € im Jahr dazuverdienen. Seit dem 1. Januar 2023 ist diese Grenze weg. Das gilt für jede Altersrente:
- die Regelaltersrente,
- die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit Abschlägen,
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren,
- die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Du kannst also mit 63 in Rente gehen und trotzdem Vollzeit weiterarbeiten. Deiner Rentenversicherung musst Du das nicht melden. Eines ändert der Zuverdienst aber nicht: Die Abschläge einer Frührente bleiben Dir ein Leben lang.
Wann erreichst Du die Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze steigt Jahrgang für Jahrgang, bis sie für alle ab 1964 Geborenen bei 67 liegt. Sie ist wichtig, weil ab hier die Aktivrente gilt und die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung wegfallen. Mehr zu Abschlägen und Rentenbeginn steht in unserem Artikel zum Renteneintrittsalter.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | erreicht |
|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | März 2025 bis Februar 2026 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | Mai 2026 bis April 2027 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | Juli 2027 bis Juni 2028 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | September 2028 bis August 2029 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | November 2029 bis Oktober 2030 |
| 1964 und später | 67 Jahre | ab 2031 |
Quelle: § 235 SGB VI. In 2026 erreichen die Jahrgänge 1959 und 1960 ihre Regelaltersgrenze.
Mit dem Weiterarbeiten bist Du übrigens in guter Gesellschaft. 14 % der Rentner zwischen 65 und 74 haben laut Statistischem Bundesamt einen Job, bei den 65- und 66-Jährigen ist es fast jeder Fünfte (Mikrozensus 2025).
Aktivrente und Steuern: Was bleibt Dir vom Zuverdienst?
Die größte Neuerung für arbeitende Rentner kam zum Jahresanfang. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und angestellt weiterarbeitet, zahlt auf bis zu 2.000 € Lohn im Monat keine Steuer mehr. Der Staat nennt das Aktivrente, obwohl es gar keine Rente ist, sondern ein Freibetrag. Aufs Jahr gerechnet sind das bis zu 24.000 €. Beantragen musst Du nichts, Dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag selbst bei der Lohnabrechnung. Und es ist egal, ob Du Deine Rente schon beziehst oder noch aufschiebst.
Beispiel: angestellt nach der Regelaltersgrenze
Lohn im Monat2.400 €
davon steuerfrei (Aktivrente)2.000 €
bleibt steuerpflichtig400 €
Für wen die Aktivrente nicht gilt
- Minijobs: Hier zahlt der Arbeitgeber ohnehin pauschal 2 % Steuer.
- Selbstständige und Freiberufler, auch Gewerbetreibende und Landwirte.
- Beamte mit ihrem Gehalt aus dem Beamtenverhältnis.
- Frührentner bis zur Regelaltersgrenze: Sie versteuern ihren Lohn normal.
Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende. Verdienst Du in Teilzeit 1.200 €, kannst Du die übrigen 800 € nicht in einen anderen Monat mitnehmen. Sozialabgaben zahlst Du auf den Lohn trotz Aktivrente.
So werden Rente und Zuverdienst versteuert
Das Finanzamt wirft Rente und Lohn zusammen. Erst oberhalb von 12.348 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr, dem Grundfreibetrag 2026, wird es teuer. Deine Rente zählt dabei nicht voll: Bei Rentenbeginn 2025 sind 83,5 % steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %. Was viele überrascht: Vom Lohn zieht der Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer ab, von der Rente nicht. Die Steuer darauf zeigt sich erst im Bescheid. Wir raten deshalb, einen kleinen Betrag für eine mögliche Nachzahlung beiseitezulegen. Eine Steuererklärung musst Du als arbeitender Rentner in den meisten Fällen sowieso abgeben. Was Du als Rentner zum Beispiel fürs Auto absetzen kannst, zeigt unser Ratgeber Kfz-Steuer absetzen.
Rentenversicherung: weiter einzahlen oder nicht?
Vor der Regelaltersgrenze zahlst Du in einer Beschäftigung ganz normal Rentenbeiträge, auch neben einer Frührente. Das lohnt sich: Alle Beiträge zählen für Deine Rente, sobald Du die Regelaltersgrenze erreichst.
Ab der Regelaltersgrenze bist Du mit einer Vollrente versicherungsfrei. Dein Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem, ohne dass Du davon etwas hast. Erklärst Du ihm schriftlich, dass Du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest, zählen sein und Dein Beitrag für Deine Rente. Sie steigt dann jedes Jahr zum 1. Juli. Ein Beispiel der Deutschen Rentenversicherung: Wer 2026 ein Jahr lang 2.164 € im Monat verdient und einzahlt, bekommt ab Juli 2027 rund 23 € mehr Rente im Monat, lebenslang.
Im Minijob geht das auch: Mit 3,6 % Eigenanteil bringt ein Jahr mit 603 € im Monat laut Rentenversicherung 6,46 € mehr Rente im Monat.
Alternative: Rentenbeginn aufschieben
Arbeitest Du über die Regelaltersgrenze hinaus und lässt die Rente noch liegen, bekommst Du für jeden Monat 0,5 % Zuschlag, also 6 % mehr Rente pro Jahr. Dazu kommen die Beiträge aus Deinem Lohn. Im Beispiel der Rentenversicherung steigt eine Rente von 1.913 € durch zwei Jahre Aufschub auf 2.238 €, rund 17 % mehr.
Teilrente und Flexirente: Arbeit und Rente kombinieren
Du musst nicht die volle Rente nehmen. Mit einer Teilrente beziehst Du zwischen 10 % und 99,99 % Deiner Altersrente und arbeitest daneben weiter. Den Anteil kannst Du später ändern. Das nennt sich seit 2017 Flexirente.
Interessant ist das vor allem ab der Regelaltersgrenze: Mit einer Teilrente bleibst Du rentenversicherungspflichtig, Deine Beiträge erhöhen Deine Rente weiter, und unter bestimmten Voraussetzungen behältst Du den Anspruch auf Krankengeld. Seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ist die Teilrente kein Muss mehr, sondern eine Wahl, um Steuern oder Beiträge zu gestalten. Lass Dich dazu am besten bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten.
Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente
Bei der Erwerbsminderungsrente musst Du aufpassen. Die Rentenversicherung koppelt die Grenzen an die sogenannte Bezugsgröße (2026: 3.955 € im Monat), deshalb ändern sie sich jedes Jahr.
| Rente | Grenze 2026 im Jahr |
|---|---|
| volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 € |
| teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 € |
| Minijob bis 603 € im Monat | immer erlaubt |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, § 96a SGB VI.
Rutschst Du mal drüber, ist die Rente nicht gleich weg. Abgezogen werden 40 % von dem, was Du über der Grenze verdienst, aufgeteilt auf zwölf Monate. Nehmen wir an, Du bekommst die volle Erwerbsminderungsrente und verdienst im Jahr 1.200 € zu viel: Dann gibt es 480 € weniger Rente, also 40 € im Monat.
Noch strenger ist die Uhr. Arbeiten darfst Du nur so viel, wie es Dein festgestelltes Leistungsvermögen hergibt, bei voller Erwerbsminderung also weniger als drei Stunden am Tag. Wer mehr arbeitet, riskiert die ganze Rente, selbst wenn das Geld unter der Grenze bleibt. Und jeden neuen Job und jede Änderung beim Verdienst musst Du der Rentenversicherung melden. Mehr zu Höhe und Antrag steht in unserem Ratgeber zur Erwerbsminderungsrente.
Hinzuverdienst bei der Witwen- und Witwerrente
Bei der Hinterbliebenenrente gibt es keine feste Grenze, sondern einen Freibetrag. Seit dem 1. Juli 2026 bleiben 1.122,53 € netto im Monat anrechnungsfrei, für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 € dazu. Von dem, was darüber liegt, werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.
Gerechnet wird mit dem Netto. Die Rentenversicherung zieht dafür vom Bruttolohn pauschal 40 % ab, von einer eigenen Altersrente 14 % (bei Rentenbeginn ab 2011). Angerechnet werden nicht nur Lohn, sondern auch Deine eigene Rente, Betriebsrenten und Kapitalerträge.
Beispiel: Witwe ohne Kinder, angestellt, keine eigene Rente
Bruttolohn im Monat2.500 €
minus 40 % Pauschale1.500 € netto
minus Freibetrag377,47 € darüber
Witwenrente sinkt um 40 % davon150,99 €
In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall, dem Sterbevierteljahr, wird gar kein Einkommen angerechnet. Ein Minijob bis 603 € bleibt immer im Freibetrag. Bei der Waisenrente zählt eigenes Einkommen seit 2015 gar nicht mehr.
Welche Abzüge hast Du, wenn Du als Rentner arbeitest?
Die Rente selbst ändert sich durch den Zuverdienst nicht, Dein Lohn aber hat Abzüge. Welche, hängt davon ab, ob Du die Regelaltersgrenze schon erreicht hast:
Frührente, also vor der Regelaltersgrenze
- Krankenversicherung
- ja, bei Vollrente ermäßigter Satz 14,0 %
- Pflegeversicherung
- ja
- Arbeitslosenversicherung
- ja
- Rentenversicherung
- ja, die Beiträge erhöhen später Deine Rente
- Steuer
- normal, keine Aktivrente
Ab der Regelaltersgrenze
- Krankenversicherung
- ja, ermäßigter Satz 14,0 % (kein Krankengeld)
- Pflegeversicherung
- ja
- Arbeitslosenversicherung
- nein, nur der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil
- Rentenversicherung
- nein, freiwillig möglich und lohnend
- Steuer
- bis 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei
Für einen Minijob bis 603 € gilt etwas anderes: Hier zahlst Du keine Kranken- und Pflegeversicherung, und die Steuer übernimmt in der Regel der Arbeitgeber mit 2 % pauschal. Vor der Regelaltersgrenze gehen 3,6 % in die Rentenversicherung, wenn Du Dich nicht befreien lässt. Ab 2027 steigt die Grenze auf 633 €.
Bist Du als Rentner selbstständig, zahlst Du auf Deinen Gewinn Krankenkassenbeiträge, sobald er über 197,75 € im Monat liegt. Wer bei der Grundsicherung im Alter etwas dazuverdient, behält 30 % davon, höchstens 281,50 € im Monat.
Wie kannst Du als Rentner dazuverdienen? 7 Ideen
Taschengeld für die Enkel, ein Zuschuss zur nächsten Reise oder einfach mal raus aus dem Haus: Jeder hat seinen eigenen Grund. Wir haben sieben Wege gesammelt, die gut zum Ruhestand passen, vom klassischen Minijob bis zur Umfrage am Küchentisch.
Minijob oder Aushilfe
Der Klassiker unter Rentnern: Rund 1,27 Millionen Minijobber sind älter als 65. Aushilfen werden zum Beispiel im Supermarkt, bei der Post, als Fahrer oder Hausmeister gesucht. Bis 603 € im Monat zahlt meist der Arbeitgeber die pauschale Steuer, und Du musst den Minijob in der Steuererklärung nicht angeben.
- Verdienst
- bis 603 € im Monat
- Passt, wenn
- Du feste Zeiten und Kontakt zu Menschen magst
Online-Umfragen von zu Hause
Marktforscher wollen wissen, was Menschen jeden Alters denken, also auch Du. Du beantwortest Fragen zu Produkten, Werbung oder Alltagsthemen am Computer, Tablet oder Handy. Eine Umfrage dauert meist 5 bis 20 Minuten, die Anmeldung ist kostenlos. Wir empfehlen, Dich bei zwei oder drei Portalen anzumelden, dann bekommst Du mehr Einladungen.
- Zeitaufwand
- ein paar Minuten am Tag
- Passt, wenn
- Du gern von zu Hause aus und ohne feste Zeiten arbeitest
YouGov*
Punkte je Umfrage, einlösbar als Prämie oder Bargeld, Anmeldung nur mit E-Mail
Produkte testen
Als Produkttester bekommst Du Kosmetik, Lebensmittel oder Haushaltsgeräte nach Hause, probierst sie aus und schreibst Deine Meinung auf. Oft darfst Du das Produkt danach behalten. Welche Portale seriös sind, zeigen wir in unserem Überblick Produkttester werden.
- Verdienst
- meist das Produkt, teils Geld
- Passt, wenn
- Du Neues gern ausprobierst
Beim alten Arbeitgeber weitermachen
Viele Betriebe sind froh, wenn erfahrene Leute stundenweise bleiben, etwa als Urlaubsvertretung oder zum Einarbeiten. Sprich das am besten schon vor dem Rentenbeginn an. Ab der Regelaltersgrenze hilft Dir dabei die Aktivrente.
- Verdienst
- wie bisher, anteilig
- Passt, wenn
- Dir Dein Beruf Spaß gemacht hat
Nachhilfe, Kurse und Beratung
Mathe für Schüler, Deutsch für Zugewanderte, Bewerbungstraining oder Beratung für Gründer: Dein Wissen ist gefragt. Volkshochschulen und Nachhilfe-Institute suchen laufend Honorarkräfte. Als Selbstständiger zahlst Du auf den Gewinn Steuern und, je nach Höhe, Krankenkassenbeiträge.
- Verdienst
- je Stunde, frei vereinbart
- Passt, wenn
- Du gern erklärst
Hilfe im Alltag: Tiere, Garten, Fahrdienste
Mit dem Hund der Nachbarin mittags eine Runde drehen, Blumen gießen, wenn die Familie nebenan verreist ist, oder den Rasen mähen: Für solche Gefälligkeiten zahlen viele gern ein paar Euro. Wir würden mit einem Zettel am Schwarzen Brett im Supermarkt anfangen. Wer ein Auto hat, bietet zusätzlich Fahrten zum Arzt oder zum Einkaufen an.
- Verdienst
- je Auftrag
- Passt, wenn
- Du gern draußen und in Bewegung bist
Aussortieren und verkaufen
Bücher, Kleidung, Geschirr oder Werkzeug, die keiner mehr braucht, bringen auf Flohmärkten und Online-Marktplätzen Geld. Wie das bei Büchern am meisten bringt, zeigt unser Ratgeber Bücher verkaufen.
- Verdienst
- einmalig
- Passt, wenn
- Keller und Schränke voll sind
Noch mehr Möglichkeiten für zu Hause findest Du in unserer Übersicht Heimarbeit: die besten Arbeiten von zu Hause.
Häufige Fragen zum Zuverdienst als Rentner
Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen?
Das hängt von Deinem gesamten Einkommen ab. Steuern zahlst Du erst, wenn Rente und Zuverdienst zusammen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr (2026) liegen. Dabei zählt bei der Rente nur der steuerpflichtige Teil. Ab der Regelaltersgrenze bleiben zusätzlich bis zu 2.000 € Lohn im Monat aus einer angestellten Arbeit steuerfrei (Aktivrente). Ein Minijob bis 603 € wird meist pauschal mit 2 % vom Arbeitgeber versteuert und spielt in Deiner Steuererklärung keine Rolle.
Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 603 € verdiene?
Bei einer Altersrente nichts Schlimmes: Deine Rente bleibt gleich hoch, denn eine Hinzuverdienstgrenze gibt es nicht mehr. Über 603 € im Monat (früher 520 €) ist es aber kein Minijob mehr. Dann fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, und der Lohn wird normal versteuert. Bei einer Erwerbsminderungs- oder Witwenrente kann ein höherer Verdienst die Rente dagegen kürzen.
Kann ich als Rentner Vollzeit arbeiten?
Ja. Zur Altersrente darfst Du auch Vollzeit arbeiten und beides gleichzeitig beziehen, Rente und Gehalt. Bei einer Erwerbsminderungsrente geht das nicht, weil Du nur im Rahmen Deines festgestellten Leistungsvermögens arbeiten darfst.
Muss ich meinen Zuverdienst der Rentenversicherung melden?
Bei einer Altersrente nicht, das ist seit 2023 vorbei. Wer eine Erwerbsminderungsrente oder eine Witwen- oder Witwerrente bekommt, muss eine neue Arbeit und jede Änderung beim Verdienst dagegen melden. Deinem Arbeitgeber solltest Du sagen, dass Du Rente beziehst, denn davon hängen die Beiträge ab.
Wird ein Minijob auf die Rente angerechnet?
Nein. Ein Minijob bis 603 € im Monat kürzt keine Altersrente, und auch bei der Erwerbsminderungs- oder Witwenrente bleibt er unter den Grenzen. Bist Du noch unter der Regelaltersgrenze, zahlst Du im Minijob Rentenbeiträge, kannst Dich aber davon befreien lassen. Behältst Du die Beiträge, steigt Deine Rente später ein wenig.
Lohnt es sich, als Rentner weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen?
Meist ja, wenn Du ohnehin arbeitest. Nach der Regelaltersgrenze zahlt Dein Arbeitgeber seinen Anteil sowieso. Gibst Du Deinen Anteil dazu, zählen beide Beiträge für Deine Rente. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet vor: Wer 2026 ein Jahr lang 2.164 € im Monat verdient und weiter einzahlt, bekommt ab Juli 2027 rund 23 € mehr Rente im Monat, lebenslang.
Gilt die Aktivrente auch für Frührentner?
Nein. Den Freibetrag gibt es erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Gehst Du mit 63 in Rente und arbeitest weiter, zahlst Du auf Deinen Lohn bis dahin ganz normal Steuern. Auch Minijobber, Selbstständige und Beamte gehen leer aus.
Quellen (abgerufen am 3. Oktober 2026):
Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung
Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung 2026
Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Aktivrente (Stand 25.06.2026)
Minijob-Zentrale: Minijobs für Rentnerinnen und Rentner
Statistisches Bundesamt: Erwerbstätigkeit im Rentenalter (Mikrozensus 2025)
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