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GEZ ummelden: Ablauf, Formulare & Fristen

Die Gebühreneinzugszentrale, die seit 2013 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heißt, treibt jenen Rundfunkbeitrag ein, den letztes Jahr insgesamt 46 Millionen Haushalte in Deutschland bezahlt haben. Die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, also ARD, ZDF und Deutschlandradio, hatten damit 8,5 Milliarden Euro Einnahmen. Sinn des Rundfunkbeitrages ist, mit der Gebühr durch den Bürger eine unabhängige, öffentliche Presselandschaft zu ermöglichen, da sie dadurch weder von der Politik noch der Wirtschaft finanziell abhängig sein soll. Warum Du bei einem Umzug die GEZ ummelden solltest, wie Du das machst und wann Du Dich sogar abmelden kannst, verraten wir Dir hier.

Wie funktioniert das GEZ ummelden?

Als Beitragszahler bist Du dazu verpflichtet, Dich bei der GEZ von Dir aus an- beziehungsweise umzumelden. Und zwar immer dann, wenn sich Deine Daten ändern. Das heißt, dass Du der GEZ zum Beispiel eine Adressänderung mitteilen musst. Falls Du Dich nicht selbst ordnungsgemäß bei der GEZ an- oder ummeldest, bekommst Du irgendwann einen Gebührenbescheid. Denn wenn Du Dich nach einem Umzug ummeldest, gibt das Einwohnermeldeamt Deine Daten an den Beitragsservice weiter. Wenn Du dann nicht zahlst, musst Du mit Folgendem rechnen:

  • Zunächst erhältst Du Mahnungen
  • Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, bringt er irgendwann die Landesrundfunkanstalten ins Spiel. Für diese kann er Amtshilfe beantragen. Das heißt: die Stadtkasse, das Finanzamt oder der Gerichtsvollzieher fordern Dich dann auf, Deiner Zahlungspflicht nachzukommen.
  • Wenn Du länger als sechs Monate nicht zahlst, begehst Du laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit und kannst mit Konten- und Lohnpfändungen bestraft werden. Im April 2016 wanderte eine Frau aus Chemnitz sogar für zwei Monate ins Gefängnis, weil sie die Zahlung konsequent verweigert hatte.

Wo kann ich die GEZ ummelden?

Um all dem zuvor zu kommen, musst Du der GEZ einen Umzug melden und der GEZ Deine Adresse mitteilen. Dafür hast Du zwei Optionen:

Online

Hier gehst Du auf die Webseite des Beitragsservice und füllst das Ummeldeformular aus, damit die GEZ Deine Adresse ändert.

per Post

Du kannst das Formular auch als PDF ausdrucken, ausfüllen und per Post schicken. Das schickst Du dann an die GEZ Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Telefonisch kannst Du Dich nicht ummelden.

Welche Unterlagen benötige ich dafür?

Um Dich bei der GEZ umzumelden, brauchst Du sowohl online als auch postalisch Deine 9-stellige Beitragsnummer. Diese findest Du folgendermaßen heraus:

  • Auf jedem Brief der GEZ steht oben rechts die Teilnehmer- bzw. Beitragsnummer.
  • Ein Blick auf die Kontoauszüge hilft: Bei Deinen Abbuchungen der Gebührenzentrale steht die Nummer im Verwendungszweck.
  • Du kannst aber auch direkt anrufen und nachfragen: 01806 999 555 10. Die Servicenummer kostet aber 20 Cent pro Anruf.

Welche Ummeldegründe gibt es?

Der GEZ musst Du nicht nur Deinen Umzug melden. Grundsätzlich gilt: immer, wenn sich Deine persönlichen Daten ändern, musst Du Dich bei der GEZ ummelden. Das heißt auch:

  • Bei einer neuen Kontoverbindung
  • Bei einer neuen Zahlungsart
  • Bei einem neuen Namen

Wann kann ich die GEZ abmelden?

Vor 2013 wurde eine Gebühr erhoben, die sich daran knüpfte, ob es ein Radio oder einen Fernseher im Haushalt gab. Seither wird eine Pauschale von 18,36 € pro Haushalt erhoben. Das hat zur Folge, dass, wenn Du Dich bei der GEZ wegen Deines Umzugs ummelden möchtest es sein kann, dass der Rundfunkbeitrag genau wegen Deines Umzugs gar nicht mehr bezahlt werden muss. Folgende Gründe gibt es, den Rundfunkbeitrag abzumelden:

  • Du mit jemanden zusammenziehst, der für die Wohnung den Beitrag zahlt
  • Der Beitragszahler verstorben ist (Bestätigung durch Sterbeurkunde)
  • Du in eine Pflegeeinrichtung oder in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehst
  • Du dauerhaft ins Ausland ziehst (Bestätigung durch meldeamtliche Bescheinigung)
  • Du mehrere Wohnungen hast und eine davon dauerhaft aufgibst (Bestätigung durch meldeamtliche Bescheinigung)
  • Du in einem Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft wohnst. Dazu zählen Zimmer in
    • Hospizen
    • Kasernen
    • Internaten
    • Justizvollzugsanstalten
    • Asylbewerberheimen
  • Du in einer Wohnung wohnst, für die Dein Arbeitgeber den Rundfunkbeitrag zahlt
  • Du in einem Haushalt eines ausländischen NATO-Angehörigen, eines Diplomaten/Konsulatsangehörigen wohnst
  • Du eine Zweit- oder Nebenwohnung hast oder eine privat genutzte Ferienwohnung. Seit dem 18. Juli 2018 darf laut Bundesverfassungsgericht die GEZ auf Zweitwohnungen und ähnliche Mietverhältnisse keine Gebühren mehr verlangen

Du kannst Dich auch befreien lassen, wenn Du ganz allgemein zu einer von diesen Gruppen zählst:

  • Personen, die ALG I oder ALG II (Bürgergeld) beziehen
  • Studenten mit der Berechtigung für Bafög
  • Bezieher von Grundsicherung, Hartz 4
  • Flüchtlinge während des Leistungsbezugs
  • Taube und blinde Menschen, sowie Berechtigte für Sonderfürsorge

Den GEZ Befreiungsantrag kannst Du online über das GEZ Befreiungsformular stellen. Dazu werden Dir die oben genannten Gründe vorgeschlagen. Alles, was an Unterlagen dann noch nötig ist, kannst Du als Datei direkt anhängen. Oder Du schickst alle Unterlagen an die GEZ Adresse. Die Beitragspflicht endet, sobald die schriftliche Abmeldung beim Beitragsservice eintrifft oder Du das entsprechende Formular online ausfüllst. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich. Wichtig: versende das Formular immer per Einschreiben, damit Du das Datum beweisen kannst. Nur die Bestätigung der Abmeldung befreit Dich tatsächlich vom Rundfunkbeitrag. Aber auch, wenn Du nicht die Kriterien erfüllst, den Beitrag abzumelden: vielleicht lohnt es sich für Dich eine Ermäßigung zu beantragen.