Bewerbungsfristen
Wintersemester
- Bewerbung: bis 15.07.
- Bewerbung aus Nicht-EU-Staaten: bis 15.07.
- Einschreibung: bis 30.09.
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Fachlich geht es um Pädagogik und Soziale Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung, um rehabilitationspädagogische Psychologie mit diagnosegeleiteter Förderplanung, um didaktische Konzeptionen für die einzelnen Lernbereiche sowie um Sprache und Kommunikation im rehabilitationspädagogischen Kontext. Zusätzlich kannst Du ein Ergänzungsfach mit je 35 LP hinzuwählen:
- Medienbildung
- Deutsch als Zweitsprache
- Astronomie
Geistige Entwicklung wird mit einer zweiten rehapädagogischen Fachrichtung kombiniert - Körperlich-motorische oder Emotional-soziale Entwicklung - dazu kommt ein Sekundarschulfach (75 LP) oder zwei Grundschulfächer (45 und 35 LP). Bei Kunst oder Musik als Sekundarschulfach verlängert sich das Studium um ein Semester. Pflicht sind zwei rehabilitationspädagogische Schulpraktika von zusammen mindestens acht Wochen sowie ein zweiwöchiges Beobachtungspraktikum und ein förderdiagnostisches Praktikum; abgeschlossen wird mit wissenschaftlicher Hausarbeit, schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens.
Eine Zulassungsbeschränkung greift nur, wenn Du Biologie, Ethik oder Geographie als Sekundarschulfach wählst: Dann werden 60 % der Plätze im Auswahlverfahren der Hochschule vergeben, wo die Abiturnote bis zu 80 Punkte zählt (1,0 = 80 Punkte, ab 3,0 = 0 Punkte) und ein Freiwilligendienst von mindestens elf Monaten oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, etwa als Erzieher, weitere 20 Punkte bringt. 30 % gehen an die Abiturbestenquote, 10 % nach Wartezeit. Je nach Unterrichtsfach kommt eine Eignungsprüfung oder ein Sprachnachweis hinzu.

